Im nächsten Command & Conquer wird mit ziemlich hoher Sicherheit auch die neue Onlineplattform Origin von EA auf uns zukommen. Origin ist EAs Antwort auf die Konkurrenz vom Battle.Net und Steam und soll Social Network, Messenger, Gameshop und vieles mehr gleichzeitig sein.

 

Origin ist auch das, was euch EA aufzwängt, wenn ihr an aktuellen Betatests aus dem hause EA teilnehmen wollt und wie in diesen Tagen herauszufinden war hat es die EULA, also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die die man immer gern mal schnell wegklickt) in sich.
Die Gamestar hat sich in einem aktuellen Onlineartikel mal mit einem Anwalt die Details dieser AGB angesehen und sehr informativ erklärt welche Probleme es mit diesem Vertragswerk gibt und welche Folgen diese aufgeworfenen Fragen nun für euch und auch für Origin hat.
Hier mal ein Auszug aus den AGB, der es meiner Meinung nach heftigst in sich hat:
10. Kündigung Ihres Kontos
Sie haben das Recht, Ihr Konto oder ein bestimmtes Abonnement für einen EA-Dienst jederzeit zu kündigen. Sollten Sie mit diesen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, unsere Dienste nicht zu nutzen und Ihr Konto oder etwaige Abonnements zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Kündigung Ihres Kontos oder eines bestimmten Abonnements im Streitfall zwischen Ihnen und EA oder in einem sich darauf beziehenden Streitfall Ihr einziges Recht und Rechtsmittel ist.
Das bedeutet nicht nur, dass man sich, wenn es denn nach dem Willen EAs ginge im Streitfall keinen Rechtsbeistand ersuchen kann, sondern ebenfalls, dass auch alle Rechtsmittel aus Kundenseite von EA ausgeschlossen werden. Diese Klausel ist zum Glück nach deutschem Recht ungültig, da sie nach §305c BGB – Überraschend ist und den Kunden unangemessen benachteiligt.
Doch das ist nicht der einzige Fallstrick, die ganze Analyse der EULA könnt ihr euch hier bei der Gamestar ansehen!
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