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Das sehe ich etwas anders.Wenn er rechtskräftig verurteilt wurde, sollte auch ein zivilrechtliches Durchsetzen der Ansprüche kaum noch Geld kosten (und letztlich wären diese ja sowieso von ihm zu tragen und das Kostenrisiko wäre nach einer erfolgten strafrechtlichen Verurteilung wohl minimal).
Wenn ich einen Anwalt beauftrage eine rechtmäßige und zweifelsfreie Schuld bei einem Dritten einzutreiben, muss ich erstmal für die anfallenden Gebühren in Vorleistung gehen.
Je nachdem was beim Schuldner zu holen ist, werden erstmal die Gebühren abgegolten, bevor auch nur ein Cent an mich geht.
Entpuppt sich der Schuldner gar als dauerhafter Insolvenzfall wo selbst Taschenpfändung und Gerichtsvollzieher nix mehr rausholen können, sitze ich auf ein paar Hundert Euro Kosten und vielleicht auf einem vollstreckbaren Titel, der mir eventuell irgendwann mal das Geld wiederbringt.
@Topic
Für mich wäre es noch relevant wie der Betrug abgelaufen ist.
Wenn ich z.B. für Zauberperlen, die angeblich jeden Wunsch erfüllen, 1000 € bezahlt habe und hinterher feststelle dass die Teile wirkungslos sind, würde ich das Maul halten.
Bescheisst mich aber jemand bei einem "normalen" Geschäft/Kauf und reagiert nicht auf meine Reklamation, wähle ich Möglichkeit c), sofern ich das Früchtchen kostengünstig in die Griffel bekomme.