Ausziehen mit 18 Jahren welche Staatlichen hilfen kann ich beanspruchen?

sry war mein erster post hier :D hab hier noch nicht so wirklich ahnung...aber .. ist das schlimm? nochmal nen neuen erstellen? auch blöd

seit 2005 hat sich ja eh nicht viel geändert in sachen rechtslage
 
-.- ups, hab nicht gesehen, dass mein post doch ankam :D
 
Welcome im Forum Oddi. Wie Sirius schon sagt, bitte nicht doppelt posten. Wenn du deinem Post etwas anfügen möchtest dann nutz bitte die Edit Funtion. Ansonsten Viel Spaß im UF
 
ich bin 18, wohne bei meinem vater und muss für mich selbst sorgen. ich wurde gut erzogen und kriege nicht alles hinten reingestopft ;) "drecksarbeit"...das ist ganz normal!

ich würde auch gerne ausziehen:

ich bin von meiner mutter weggezogen zu meinem vater, weil ich es nicht mehr bei meiner mutter ausgehalten hatte... jetzt wohne ich seit 3 monaten bei meinem vater und es geht mir noch "bescheidener" als vorher! erst vor einer woche hat er mir mit schlägen gedroht! ich habe meine schule abgebrochen, weil die physische belastung für mich zu hoch ist (zuhause+schule) ausserdem leide ich seit 7 monaten an starken kopfschmerzen....
von meinem vater habe ich in den 3 monaten nicht ein "danke" nicht ein "bitte" und nicht ein herzhaftes lachen gehört (wenn, dann eher auslachend). ich soll für ihn schuften, ernte aber nichts davon. dazu kommt noch, dass er mir nichtmal meine schulhefter zahlen wollte!! ich habe in den stapleskatalog geguckt und sie für 19 cent das stück gefunden. dann kommt er doch tatsächlich mit 3 weiteren katalogen an und ich sollte preise vergleichen! hauptsache er hat ne reinigungskraft aber kein geld für schulhefter! letztens hat er mir noch internet weggenommen (seit 2 wochen) ... naja, das verhältnis ist sowas von beschädigt. wenn er nach hause kommt, gehe ich nicht mehr aus meinem zimmer raus, weil ich gar angst vor ihm habe. er ist mir körperlich überlegen und ist immer agressiv.
große hoffnung auf staatliche unterstützung mache ich mir nicht, werde demnächst aber mal die ARGE aufsuchen (wo sogar mein vater arbeitet :-!) vllt. auch noch das jugendamt.

habt ihr sonst noch tipps??

danke

Wenn die Lage so ist, wie du sie beschreibst, solltest du eigentlich vom Jugendamt Recht bekommen und damit Anspruch auf Unterhaltesgeld von deinen Eltern bekommen- den hättest du beim Auszug ohnehin- wobei das ganze evtl einfacher wäre, wenn du noch in der Schule, also sprich in deiner ersten Ausbildung wärst. Soweit ich weiß, hast du trotzdem noch die Möglichkeit, über ein psychologisches Gutachten (mit Schilderung der Situation) Unterstützung und bekommst bei Zahlungsunfähigkeit deiner Eltern vielleicht auch noch Wohngeld. Eine andere staatliche Unterstützung könntest du sonst nur bekommen, wenn du dich arbeitslos meldest, aber das hat so wohl keinen Sinn. -ich würde mich an deiner Stelle zunächst ans Jugendamt wenden, die werden dir sicher weiterhelfen, vielleicht sogar, um deine Schule noch zu beenden.
 
der thread ist nun 3 jahre alt meinste wirklich den nochmal aufwühlen zu müssen? leichen sollte man im keller lassen ;)

Rofl vielleicht auch lieber dich... Ich wette du hast seinen Text net gelesen? Ich denke mal er wäre für Hilfe sehr dankbar, ob nun in nem neuen Thread oder hier ist doch egal. Nette Begrüßung da gleich mit sowas zu kommen obwohl er vllt noch net mal weiß wie der Hase hier läuft. Übrigens hat er scheinbar die Suchunktion genutzt. Hätte er nen neuen Thread gemacht heißt es dann "das gabs schonmal, nutz die SuFu"? Wie mans macht isses falsch hehe ^^

@oddi: Zieh aus und beantrage Wohngeld, das dürfte gehen. Unterhalt von den Eltern steht dir auch zu. Erst Recht bei deiner Situation zu Hause. Und wegen Androhung von Gewalt: Jugendamt/Polizei ^^. Bin auch mit 18 ausgezogen und es gab keine Probleme, hab auch für alles genug Geld, auch Internet. Einfach sparmsam leben :) Ach und :welcome hier ^^
 
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danke für die nette begrüßung hier, ich weiß wie man editiert, nur hatte ich einen übelsten lag und ich war mir nicht sicher ob der post angekommen war^^

wohngeld - wieviel ist das in der regel?
unterhalt - wieviel? bezieht sich aufs bruttoeinkommen der eltern oder? prozent davon?
wieviel macht das zusammen? ca?

ich hätte noch die möglichkeit, weiter zur schule zugehen. ich hatte mich beurlauben lassen, aufgrund von den kopfschmerzen. bei meiner alten schule, in der stadt meiner mutter, bin ich noch beurlaubt und kann bis mitte juli noch zusagen - sicherer schulplatz (ich fang dort neu an - gesund geworden bin ich in der zeit aber nicht wirklich).
jugendamt: gibt es das in jedem kreis höchst warscheinlich^^ muss ich mich mal informieren. was genau macht das jugendamt denn mit mir? geben die nur infos oder helfen die einem auch rechtlicher seits?

danke an alle ;)

edit: @über mir: wie soll ich ausziehen ohne geld^^ erst geld, dann ausziehen^^
edit2: hätte ich mit dem schulplatz nicht noch anspruch auf kindergeld?
 
Anspruch auf Kindergeld hast leider nicht du sondern nur dienen Eltern. Wieso biste ausgezogen bei deiner Mum, wsa war so schlimm? Kannste da wieder zurück?
Wegen den Kopfschmerzen würd ich mal dringend zum Arzt gehen. Soll mal CT und sowas machen.
 
Oder zum Augenarzt. Hatte ich auch mal, dann bin ich zum Augenarzt, hab ne Brille bekommen und dann waren se weg...
 
Ja, zum Arzt gehen wegen deiner Kopfschmerzen könnte nicht schaden- wobei sie auch stressbedingt/psychischosomatisch sein können. Wäre letzteres der Fall, würden sie sich mit deinem Auszug ja "automatisch" bessern. Aber nun zurück zum Thema:
Den Anspruch auf das Kindergeld haben, sobald du zu Hause ausziehst, nicht mehr deine Etern, sondern du. Diese ca. 150 Euro sind dir also sicher. Solltest du nach der Schule studieren wird das Kindergeld sogar dann noch weiter ausgezahlt, soweit ich weiß.
Was den Unterhalt angeht, den du von deinen Eltern einfordern darfst: Die Höhe des Betrages hängt tatsächlich vom Gehalt deiner Eltern ab, wohlgemerkt beider Elternteile. Ablesen kannst du das ganze in der Düsseldorfer Tabelle: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/duesseldorfer-tabelle-2008,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
Allgemeiner Maßstab sind aber- wie du aus dem Text unter der Tabelle entnehmen kannst- 500 Euro + Kindergeld, also insgesamt 650 Euro.

Wie viel Wohngeld du bekommst, hängt von deinem Einkommen, der "Mietenstufe" der Stadt in der du wohnst, der Zahl der Personen in deinem Haushalt und dem Baujahr deiner Wohnung ab. Es gibt dabei allerdings auch einen Maximal-Mietpreis, der nicht überschritten werden darf, sonst kannst du auch keine Zuschüsse mehr bekommen.
Du kannst hier schon etwa ausrechnen, wie viel du bekommst:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php?openmenue=26&opensub=651

Mir wurde damals gesagt, ich müsste das Kindergeld dín dieser Rechnung nicht zu meinem Einkommen zählen. Somit wäre dein Einkommen also nur das Unterhaltsgeld von deinen Eltern.
Den Antrag musst du bei der nächsten Wohngeldstelle einreichen, geht allerdings erst, wenn du deine Wohnung schon hast, da das Wohngeld für die Wohnung und nicht für die Person bezahlt wird- wäre also auch nicht auf eine andere Wohnung übertragbar, falls du umziehst. Dann müsstest du einen neuen Antrag stellen.
Hast du allerdings noch einen 400€-Job, wird dein Antrag wahrscheinlich abgelehnt, weil du dann ein zu hohes Einkommen hättest.

hoffe, das hilft dir nun weiter ;)
 
Den Anspruch auf das Kindergeld haben, sobald du zu Hause ausziehst, nicht mehr deine Etern, sondern du. Diese ca. 150 Euro sind dir also sicher. Solltest du nach der Schule studieren wird das Kindergeld sogar dann noch weiter ausgezahlt, soweit ich weiß.



das stimmr nicht.

Den Antrag auf Kindergeld stellt die Erzeihungsberechtigte Person und NUR die. Auch bei Auszug. Das Kindergeld bekommen die Eltern. Das Kindergeld soll dazu benutzt werden für das wohl des Kindes zu sorgen, aber als Kind hast du keinen Anspruch auf das Kindergeld an sich.
Was man hat ist Unterhaltsanspruch (der dann zum Teil durch das Kindergeld gedeckt werden kann).
Aber als Kind selber an Kindergeld zu kommen ist nur in Ausnahmefällen möglich, dann wird es direkt an das Kind ausgezahlt.

Die Eltern sind nicht dazu verpflichtet das Kindergeld auszuzahlen solange sie irhen Unterhaltspflichten (die Sowohl in Geld als auch in Sachleistungen bestehen können) nachkommen.
 
Nun, wirklich gezwungen sind sie nur, wenn sie ihrer Unterhaltspflich nicht oder nicht in ausreichendem Maße nachkommen, das stimmt.
Laut Düsseldorfer Tabelle- Paragraph 10- ist das Kindergeld allerdings an die nicht zu Hause wohnenden Kinder auszuzahlen. gut, die ist auch nur eine Richtlinie und kein Gesetz, aber wenn sie es nicht auf einen Rechtsstreit mit ihrem Kind ankommen lassen sollen, folgen wohl die meisten Eltern diesen Richtlinien. Zahlen müssen sie ja sowieso- und meinen Eltern hatte damals auch ein Anwalt empfohlen, das Kindergeld auszuzahlen.
Aber wenn du's so genau nimmst: Sie könnten die Auszahlung umgehen, indem sie ihm ausreichend Unterhalt zahlen, aber mindestens 150 Euro hat er trotzdem sicher :D
 


das Kindergeld wird auf die Unterhaltspflicht der Eltern angerechnet, mehr nicht.

D.h. wenn die eltern ausschließlich in Sachleistungen zahlen (was aber schwer vorstellbar ist ;)) haste auch keine 150 Euro :D

Will aber eigentlich nur vermeiden, dass hier Leute meinen sie haben schonmal per se 150 Flocken für nix inne Tasche und dann noch das und das und das ;)
 
spontan würde ich auf mope7´s meinung vertrauen , der wirkt auf mich immer sehr seriös :)
 
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ok ok, mope, ich sehe die gute Intention :D Du willst die Schranken, ich die Chancen aufzeigen...das kann ja gar nicht auf eins herauslaufen. Aber kombiniert man beides, hat man wohl ein realistisches Endergebnis :D
Ach ja...das ist aber nicht nur seriös, sondern auch ein wenig pessimistisch ;)
 


nö, es ist schlicht un ergreifend das was im Gesetz steht :D

Kindergeld bekommt (außer in gewissen Ausnahmefällen) NIE das Kind ausgezahlt. (D.h. das Geld landet auf dem Konto der Eltern und die können darüber verfügen)
Das hat nix mit Pessi- oder Optimismus zu tun, sondern mit einer realistischen Betrachtungsweise.

Es bringt nix wenn sich jemand mit ner Aussage wie nem Forum wie hier abfindet und dann rechnet: ah, gut, 154 euro bekomm ich schonmal und dann müssen mir meine eltern noch 600 (das ist so der Durchschnitt afaik) an Unterhalt zahlen: yeah, damit leb ich ja locker Flockig.
Aber in Wirklichkeit sinds nicht 754 Euro sondern "nur" 600 mit denen er rechnen kann.
 
ohne die tabellen schon angeguckt zu haben (mache ich später), dachte ich, serpentine hätte recht, habe davon auch gehört. warum sollte denn mein vater kindergeld kriegen, wenn er das geld nicht für mich verwendet? oder muss er etwa mir essen kaufen und das essen dann über 100km zu mir bringen?!?! wohl eher nicht :D. habe ich ehct so hohe unterhaltsansprüche??? wow, mit soviel habe ich garnicht gerechnet. wenn man sich ne billige wohnung für ca. 200 holt hat man ~400 über, dass entspricht ~alg2 (pi mal daumen). und wenn das kindergeld dann für mich noch verwendet wird, dann kann man schon die mittlerweile 185 euro noch dazurechnen.... ich schau mir mal die tabellen an...danke an vor allem serpentine und mope7 ;)

edit: ich muss also erstmal einen mietvertrag vorlegen? wo?...oder muss ich die wohnung schon gemietet haben? von wessen geld?
 
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