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Noch ne Horrorgeschichte:
Ich hab von einem gehört, der musste nach dem Studium Privatinsolvenz anmelden. Grund: Das Bafög-Amt hat bei ihm DIREKT nach dem Studium die Rückzahlung gefordert. Da hatte er aber noch keinen Job und konnte dementsprechend nicht zahlen.
Das verwundert mich doch sehr. Laut Bundesausbildungsförderungsgesetz §18 muss die erste Rate erst nach 5 Jahren gezahlt werden. Des Weiteren können die Raten auf Antrag zurückstellt werden, solange man es innerhalb von 20 Jahren abzahlt.
Eine Auflage bestimmte Fächer abzuschließen hatte ich damals nicht, es war nur notwendig dass ich im 4. Semester vorweisen konnte alle Leistungen zur Vordiplomsprüfung erbracht zu haben. Ich bin mir da aber auch unsicher, ob die genau Anforderungen der Fächer tatsächlich eine Auflage des Bundesverwaltungsamts ist, oder nicht doch von der Fakultät ausgeht.
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Von einem Einstiegsgehalt von über 50.000€ im Jahr als untere Grenze habe ich bisher noch nicht gehört. Ich selbst verdiene zwar als Angestellter im öffentlichen Dienst nach TV-L E 13 etwas weniger als es in der freien Wirtschaft der Fall wäre, jedoch erscheint mir dies doch eher illusorisch. Es gibt sicherlich Anstellungen in denen dies zum Einstieg möglich ist, jedoch sind diese eher sehr weit oben angesiedelt.