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Ich müsste jetzt auch mehr Zahlen... wobei ich erstmal einfach nichts Zahle und abwarte wie das mit den ganzen Klagen ausgeht^^
Als Tipp, im März findet ein Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern statt, d.h. dann spätestens wirst du zur Kasse gebeten - dann auch rückwirkend und theoretisch wären sie sogar berechtigt bei nicht erfolgter Anmeldung ein Bußgeld zu verhängen!
das stimmt nicht! wenn damals einer bezahlt hat, hätte er auch für andere geräte bezahlt (bzw. bezahlen können!), ganz gleich wieviele es sind! und wo sie im haushalt stehen und das ohne aufschlag.
man hätte mir also nachweisen müssen das dies mein tv gerät ist usw....
solche prozeduren und nachweise die ja schwer sind, erspart man sich jetzt
edit: das wurde damals als zweitgerät betitelt und davon konnte man haben soviel man will, solange sie sich im haushalt befinden
Ein ZWeitgerät war erlaubt. Aber hattest du nicht auch einen PC? Smartphone? Autoradio?