Ausziehen mit 18 Jahren welche Staatlichen hilfen kann ich beanspruchen?



das war auch schon damals so -.-

Du bekommst 600 Euro Unterhalt. Deine Eltern löhnen davon aber "nur" 464 Euro Euro. Der Rest wird vom Kindergeld gedeckt. Und das nennt man ganz einfach "Abzug". Sag ich aber auch bereits zum xten mal -.-
 
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Ich frage mich woher du dir die Dreistigkeit hernimmst, Menschen zu beurteilen obwohl du anscheinend keine Ahnung hast. Er macht es genau richtig, er informiert sich zuerst bevor er voreilliges tut. Denn die deutschen Behörden sind a)langam, b) überfüllt und c) könne sie auch nicht gerade mit Kompetenz strahlen. Außerdem ist nicht jeder scharf darauf direkt seine Eltern anzuzeigen, was das Jugendamt bei Gewaltandrohung(wie lächerlich sie auch sein mag) tut. Und da er anscheinend keine

Zum Thema Kindergeld:
Kindergeld steht den Kindern zu, entweder direkt oder in Sachgegenständen oder Lebensmittel. Und zumindestens hier wird das Kindergeld nicht vom Unterhalt abgezogen. Das kann aber von Bundesland zu Bundesland sich unterscheiden oder es hat sich in den letzten 2 Jahren geändert.

Grundsätzlich, rechtlich und auch insgesamt absolut daneben!

Behörden zählen zur Exekutive. D.h. sie müssen das ausführen, was sich Legislative und Judikative so ausdenken. Wenn du mal einen groben Blick über die Abnormität deutscher Rechtsnormen geworfen hättest, würdest du verstehen, wo das ursächliche Problem liegt und warum Vorgänge teilweise so lange dauern, wie sie dauern. Langsamkeit, Inkompetenz und Überforderung findet man auch in der Wirtschaft zur Genüge. Das ist sicher kein Privileg des öD ;)

Kindergeld wird bundesgesetzlich (§62 ff EStG, BKKG) geregelt und lässt daher keine landesrechtlichen Anpassungsmöglichkeiten erkennen ;) Anspruchsberechtigt ist, wer die Anforderung aus §1 BKKG erfüllt. Wann Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird, regelt § 74 EStG recht eindeutig. Kindergeld wird immer monetär geleistet (siehe § 6 BKKG) und nie als Sachleistung oder in Form von Lebensmitteln. Die Berücksichtigung des Unterhalts beim Bezug von Kindergeld ist in § 1612b BGB geregelt. Was du meinst, ist wohl eher in der Sozialgesetzgebung (SGB II / SGB XII) zu finden.
 


das war auch schon damals so -.-

Du bekommst 600 Euro Unterhalt. Deine Eltern löhnen davon aber "nur" 464 Euro Euro. Der Rest wird vom Unterhalt gedeckt. Und das nennt man ganz einfach "Abzug". Sag ich aber auch bereits zum xten mal -.-

Bezweifel ich doch garnicht, das war früher aber eben NICHT so.(Glaube nicht das das ein Sonderfall war, das war einfach zu "normal") Auf heute wird das wohl zutreffen und das ist doch das wichtige.....

@Admi
Ist vollkommen Wursscht woher diese Probleme der Behörden her kommen(und sie sind mir schon klar), es reicht einfach für den Jungen das sie exestieren. Die Unterschiede auf Landesebene war nur eine Vermutung, anscheined falsch. Was ich nur aussagen wollte ist das das Geld, ob nun verstritten oder nicht, irgendwie in irgendeiner Form bei den Kindern ankommen muss.
 
ich war inzwischen schon beim jugendamt. die haben mir gesagt, dass ich bei meiner situation selbst mit einem psychologischem gutachten schlechte aussichten habe. kindergeld und unterhalt wären meine einzigen "einnahmen", wobei kinderhalt natürlich...zum 11ten mal, eher indirekt (bei schulbesuch).
 
Naja, wenn du Unterhalt und Kindergeld tatsächlich hättest, wäre das als Grundlage ja gar nicht so übel, evtl. würdest du noch Wohngeld bekommen oder- das ist eigentlich die bessere Alternative- du könntest dir einen Nebenjob suchen. Möglich wäre es also schon, auch wenn du sonst keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen könntest. Voraussetzung wäre aber, dass du diese Grundlage seitens deiner Eltern auch wirklich sicher hast.
 
ich dachte sie wären verpflichtet, mir unterhalt zu zahlen.... wieviel das bruttoeinkommen meiner eltern ist, werde ich demnächst erfragen... ich schätze auf ~3800 - ~4200
bei einigen kalkulatoren kam ich auf ~430 euro...wenn ich ein nettoeinkommen von 2500 eingebe.
 
Natürlich hast du Ansrpuch auf den Unterhalt- ich meinte nur, dass es sich oben so angehört hat, als würdest du Unterhalt + Kindergeld bekommen, nicht den Unterhalt, in dem das Kindergeld schon mit inbegriffen ist- das ist ja nochmal ein großer Unterschied, der aber von der Gunst deiner Eltern abhängt. Ich dachte, das hättest du mit ihnen vielleicht schon abgesprochen.
Ansonsten: Wenn du einen sicheren Nebenjob hast, wäre selbst das Unterhaltsgeld eine akzeptable Grundlage.
Zumal du, wenn deine eltern wirklich so viel verdienen wie du schätzt, eher 555-588 Euro bekommen würdest, laut Düsseldorfer Tabelle. Aber ohne Zuverdienst wirds wohl trotzdem schwierig.
 


Ich hab ehrlich gesagt vergessen was er nun noch machen will (Ausbildung, Schule, Arbeiten ?) aber in jedem Fall sollte es wohl mit Hilfe der Eltern und staatlicher/Gehalt/Ausbildungsvergütung mehr als reichen ^^

 
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frage: was passiert, wenn meine eltern arbeitslos werden??? wie sieht es dann mit unterhalt aus? die können ja schlecht 408 euro an mich zahlen, wenn die arbeitslos sind....die düsseldorfer tabelle sagt aber, dass bei einem nettoeinkommen der barunterhaltspflichtigen von bis 1500 euro ein mindestbetrag von 408 euro an das jeweilige kind zu zahlen ist.

habe ein wohnung in meiner stadt gefunden... 250 kalt, 68 nk. bei schätzungsweise 450 euro unterhalt + 154 euro kindergeld (welches mein vater mir auszahlen wird), könnt ich die wohnung finanzieren. gabe es da noch was zu bedenken??!?!? abzüge vllt?

help pls ;)

edit: wie siehts eigentlich aus? hab ich überhaupt anspruch, wenn ich mal so eben ausziehen will? theoretisch und auch praktisch könnte ich noch bei meinen eltern wohnen...
 
habe ein wohnung in meiner stadt gefunden... 250 kalt, 68 nk. bei schätzungsweise 450 euro unterhalt + 154 euro kindergeld (welches mein vater mir auszahlen wird), könnt ich die wohnung finanzieren. gabe es da noch was zu bedenken??!?!? abzüge vllt?



ich weiß jetzt nicht wie oft es gesagt wurde, aber Unteralht + Kindergeld ist KAPPES !

Im Unterhaltsbetrag ist das Kindergeld bereits enthalten !

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=418
http://www.internetratgeber-recht.d...ht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5.htm


Und ob und was du für Ansprüche gelten machen kannst musste auf dem Amt erfragen.
320 warm ? weiviel m² sinden des ?

Naja, abber da du ne wohnung in der selben Stadt haben willst kannste Amtshilfe wohl knicken, weil da wirklich keine Notwendigkeit besteht. "ich hab keinen Bock mehr auf meine Eltern und will deswegen ne eigene wohnung, bezahlt mir das !" ist nicht.



hierk kannste auch mal lesen -.-
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
 
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37,40 m² sind es .ich versteh auch nicht, warum ihr immer auf einen höheren unterhaltsanspruch kommt als ich.....die düsseldorfer tabelle, die mope gepostet hat, kann ich nicht öffnen... naja....

meinst du, dass kindergeld wird zu 100% zum unterhalt dazugerechnet??? ich mein ich hab gelesen, dass wird zur hälfte angerechnet...kA wie du das genau meinst.
 
37,40 m² sind es

40m² ?

Für dich alleine ????

Leute, ihr habt alle Vorstellungen... und dann auch noch bezahlt haben wollen -.-

und du hast in einem der beiträge gesagt: "auf jeden fall dürfte unterhalt + kindergeld locker reichen"....

nein, das stimmt nicht. das habe ich nie geschrieben. Ich hab mir gerade eben extra nochmal alle Beiträge (sogar den von 2005) durchgelesen.
auch egal.....ich versteh auch nicht, warum ihr immer auf einen höheren unterhaltsanspruch kommt als ich.....die düsseldorfer tabelle, die mope gepostet hat, kann ich nicht öffnen... naja....

wo hab ich denn ne DD-Tabelle gepostet ? ich hab nen Link gepostet wo unter anderem ein Auszug drin steht und wo es gaaaaaanz viele weitere Infos gibt, die die dämliche Fragerei hier unterbinden würden.

meinst du, dass kindergeld wird zu 100% zum unterhalt dazugerechnet??? ich mein ich hab gelesen, dass wird zur hälfte angerechnet...kA wie du das genau meinst.

wie oft soll ichs noch sagen ?
Was du gelesen hast ist was für die Etern, da gehts ums rechnen. Es langt nämlich nicht, einfach in die DD-Tabelle zu schauen und zu sagen: ah, ja, so viel bekomm ich halt. Da gibts noch gaaaaaaaaaanz viele andere Faktoren.
Und das Kindergeld wird zu 100% auf den Unterhalt angerechnet.
Ganz simples Beispiel (das ich jetzt auch zum xten Mal bringe):

Dir stehen 600 euro zu. Dann bekommst du 600 Euro, 154 vom Staat und 446 von einem deiner Elternteile.


Und ganz ehrlich, mir wirds jetzt echt zu blöd. 3/4 der Fragen hier kann man sich selbst beantworten wenn man mal LESEN würde. Und selbst wenn nicht, dann gibt man bei google einfach "Unterhaltsanspruch Kind" ein und hat zig treffer.
Nuri st das alles ne komplizierte Sache, d.h. man muss VIEL lesen. Meine Güte


was ganz anderes btw: hast du schon einen berufsqualifizierenden Abschluss ?
 
entschuldige bitte, ich habe bereits editiert.
nein habe ich nicht, ich gehe noch zur schule. wie gesagt, bei mir lies sich nicht dein link öffnen... habe mir nun die neuen links durchgelesen. du musst auch wissen, ich verstehe ein paar paragraphen teilweise nicht oder garnicht. z.b. habe ich nichts finden können (verstehen können), was mir sagt, was passiert, wenn meine eltern arbeitslos werden. und mope, keiner zwingt dich mir zu antworten, ich danke dir trotzdem herzlichst für deine mühen. und noch was... die wohnung war jetzt nur ein beispiel..und für meine stadt gibt es per internet leider keine andere wohnung. muss halt mal in zeitungen schauen.
danke.
 


Thema Arbeitslosigkeit: Es wird ein Mindestbedarf für deine eltern errechnet und alles was darüber liegt bekommt die Person mit dem Unterhaltstitel.

Sind lgaub ich bisschen mehr wie 700 Euro monatlich was man als Arbeitsloser behalten darf in sonem Fall Oo
 
danke
soll das mopet heissen? wenn ja - sry :D mope hört sich aber ganz nett an :P
 
Also den Link mit der Düsseldorfer Tabelle hatte ich gepostet, er führt allerdings direkt zu einer pdf-Datei, deshalb hat es evtl. nicht funktioniert. Ich setz dir mal noch einen anderen:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Allerdings hättest du die über googlen auch ganz leicht bekommen :) Ich bin bei diesen höheren Werten nur von dem Gehalt ausgegangen, das du mal erwähnt hattest- wenn deine Eltern so viel verdienen, wie du gesagt hast, steht dir wesentlich mehr von ihnen zu als nur 450 Euro.
Was bei Arbeitslosigkeit geschieht, steht weiter unten auch, in dem Moment senkt sich nicht nur ihr Gehalt, sondern auch ihr Selbstbehalt. Für dich würde aber trotzdem weniger herausspringen.

Und ansonsten: dein Vater müsste dir das Kindergeld wohl nicht gesondert neben dem Unterhalt auszahlen, das weiß er hoffentlich, aber wenn er es trotzdem machen will, bleibt das ja ihn selbst überlassen. Einschreiten wird da mit Sicherheit keiner.
Und die Wohnung, die du gefunden hast, ist zwar recht groß, aber für die Größe auch noch gar nicht so teuer. Ich denke, selbst wenn du noch eine kleinere findest, wird diese so viel günstiger wohl nicht sein. Wobei ich nicht weiß, zu welcher Mietstufe deine Stadt gehört, evtl. sind 250 Euro kalt bei euch ja gar nicht so günstig. Schau dir auf jeden Fall mehrere Wohnungen an- Vergleich tut immer gut.
 
bin auch von der tabelle ausgegangen, die du jetzt gepostest hast....die hab ich nämlich auch gegooglt :D

nur versteh ich nicht, wie ihr auf 550 oder mehr kommt, wenn meine eltern 4000 brutto verdienen. dann wären sie ca. bei 2300 netto... also entweder 449 oder 470 euro...oder haste das kindergeld schon dazugerechnet :X
in unserer stadt gibt es bestimmt günstigere wohnungen, nur sind das dann aber auch die straßen, wo einbrüche an der tagesordnung sind (ein freund wohnt da :X). ich denke die 250 kalt sind noch i. O..

mope hats auch schon gesagt, dass 1400 euro den eltern als selbsterhalt "überlassen" werden :P. da mein vater im moment bei der arge arbeitet, welche ja nächstes jahr dicht macht, hätte ich dann ja ein problem... so langsam glaub ich, das wird alles nichts :D schade.. ich geh mich ritzen...
 
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