Ausziehen mit 18 Jahren welche Staatlichen hilfen kann ich beanspruchen?



nein, du kannst das Kindergeld eben NICHT einfach dazurechnen. Das versuch ich doch die ganze Zeit klar zu machen.

Kindergeld heißt Kindergeld weil es eine Steuererleichterung für Eltern mit KINDERN ist nicht für die Kinder selber. Viele Eltern leiten das Kindergeld direkt an ihre Kinder weiter und wenn es um Unterhalt geht dann wird das Kindergeld vom Unterhaltsanspruch abgezogen. Sprich du hast "nur" deinen Unterhalt. Kindergeld bekommst du nicht, NIE.

Und die 600 Euro sind Durchschnitt die ich so im Kopf habe, damit kannste aber nicht rechnen, das wird alles individuell berechnet. Deine Verhältnisse, die deines Dads, Bafög, Wohnungsgeld etc etc. Das is alles ziemlich kompliziert.

Und zur Sache mit den Lebensmitteln: Theoretisch: Ja.
Sachleistungen sind aber eher z.b. ne neue Couch oder sowas ;)
Versicherungen, Steuern, monatliche Zuschüsse etc etc - alles was deine Eltern für dich bezahlen was du eigentlich bezahlen müsstest zählt zum Unterhalt.



edit: und btw, ich geh jetzt übrigens davon aus, dass du in deiner ersten Ausbildung steckst, sonst biste eher gearscht ;)

edit2: argh, btw 600 Euro - ich hab grad mal ein paar Gesetze durchstöbert, ich hab das mit dem Bedarf verwechselt. Mit Unterhalt kannste viel weniger rechnen *g*

hier, les dir mal dass hier durch: http://www.internetratgeber-recht.d...ht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5.htm


edit3: hm, doch nicht so falsch

Der Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei den Eltern / einem Elternteil wohnt, liegt in der Regel bei 640 Euro / Monat. Dieser Betrag enthält einen Anteil von bis zu 270 Euro für die Warmmiete. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt zur Anwendung kommen.

Die Bedarfsbeträge der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversichung und keine Studiengebühren.

640 Euro Durchschnittsunterhalt

was natürlich nicht bedeutet, dass du 640 Euro bar kralle einfach so bekommst ;)
 
Last edited:
ich geh auf eine schule, hatte ich noch nicht gesagt? zählt das auch als ausbildung? ist ja eine zusatzqualifikation die ich da mache (gym). wenn ich also mit der schule keine ansprüche hätte, gäbe es dennoch eine möglichkeit?
 
Wenn du noch in der Schule bist, und nicht 3x gewechselt hast (eben die Ausbildung gewechselt hast) darfst du das alles beantragen.

Aber wenn du wirklich so reif wärst, und Erwachsen genug alleine zu leben, und das durchziehen könntest wärst du schon auf dem Jugendamt, und würdest das in die Wege leiten, oder dir die Informationen selbst besorgen.


Ich rate dir wirklich jetzt nicht hier Zeit zu verschwenden und Träume auszumalen. Besorg dir eine Person des Vertrauens, und lass sie dich leiten.
Das kann Lehrpersonal sein, Schulpsychologe (oder Person mit der Aufgabe) Verwandte, oder Patenonkel Tante. Und sag denen auch klipp und klar dass sie dich bei der Hand nehmen müssen da du das nicht hinkriegst.
Das kostet dich zwar Überwindung, aber sonst wird das in meinen Augen nichts mehr.
 
Aber wenn du wirklich so reif wärst, und Erwachsen genug alleine zu leben, und das durchziehen könntest wärst du schon auf dem Jugendamt, und würdest das in die Wege leiten, oder dir die Informationen selbst besorgen.

was tu ich denn hier?
 
Ich muss nochmal kurz Einspruch einlegen, mope7: Es stimmt nicht ganz, dass das Kindergeld NIE an das Kind ausgezahlt wird- Im Falle der Abwzweigung wird das Kindergeld tatsächlich direkt ans Kind gezahlt, die kommt aber nur vor, wenn die Eltern eben nicht ihrer Unterhaltspflicht nachkommen- dann kann beantragt werden, dass das Kindergeld direkt ans "Kind" abgezweigt wird und nicht mehr über die Eltern läuft.
So steht es im Gesetz. Soviel dazu.
Und die 640 Euro- da wären wir ja fast bei den 500 Euro + Kindergeld, von denen ich vorhin ausgegangen bin :D

Und jetzt nochmal wegen dem Wohngeld, oddi: Ja, du musst schon einen Mietvertrag haben, auch wenn er erst Wochen/Monate später beginnt, ohne kannst du definitiv kein Wohngeld beantragen. Von welchem Geld du die Wohnung dann zu Beginn mietest, entscheidet sich wohl, sobald du weißt, wie viel Unterhalt dir deine Eltern nun zugestehen. Deshalb müsstest du wohl erst einmal mit ihnen reden- oder notfalls gleich ans Jugendamt, wenn du mit ihnen nicht reden kannst/willst.
Danach kannst du evtl. auch einen Beratungstermin bei einer Wohngeldstelle ausmachen, dann kannst du dir deine Ansprüche nochmal genauer darlegen lassen und evtl. schon eine genauere Summe errechnen lassen.
 


hab ich bereits mehrfach geschrieben: es gibt bestimme Ausnahmeregelungen. Aber deswegen heißen sie ja auch Ausnahme -.-


edit: steht sogar im ersten (!) Post von mir




Aber als Kind selber an Kindergeld zu kommen ist nur in Ausnahmefällen möglich, dann wird es direkt an das Kind ausgezahlt.

.

 

Kindergeld heißt Kindergeld weil es eine Steuererleichterung für Eltern mit KINDERN ist nicht für die Kinder selber. Kindergeld bekommst du nicht, NIE.

dann solltest du sowas aber nicht schreiben, damit hast du dir selbst widersprochen. NIE ist einfach falsch, auch wenn's nur in Ausnahmefällen geht. Nie bedeutet OHNE Ausnahmen :z

Du siehst, ich will auch nur, dass hier klare Fakten stehen- und nicht einmal ja und einmal nein. Darum musste ich an dieser Stelle nocheinmal einlenken, auch wenn du es davor schon einmal richtig dargestellt hattest. War ja kein Angriff:D
 
einhaken, nicht einlenken... wenn du einlenken würdest, würdest du nicht so quatsch schreiben...

du siehst... korinthenkackerei is keineswegs nur ein talent von dir persönlich -_-
 
einhaken, nicht einlenken... wenn du einlenken würdest, würdest du nicht so quatsch schreiben...

du siehst... korinthenkackerei is keineswegs nur ein talent von dir persönlich -_-

es ist überhaupt kein Talent von mir, mit sowas wollte ich mich auch nicht schmücken. Wie du eigentlich sehen müsstest, geht es hier schon die ganze Zeit um "Kleinigkeiten"- und ob man dabei einlenkt oder einhakt, ist nun wirklich unerheblich. So ganz nebenbei habe ich auch keinen Quatsch geschrieben.
Aber wenn es dich glücklich macht... :?
 
Also wenn du vor hast zu bundeswehr zu gehen, dann bleib einfach bei deinem vater...
du kommst eh nur am wochenende heim und da kannste auch bei deinen freunden oder so pennen... und du glaubst garnicht wie nett eltern sein können wenn sie dich nicht mehr als selbstverständlichkeit ansehen... is wirklich so :)
naja und nen bissle off-topic... sry aber 640€ ist durchschnitt für studenten.... das gibts doch garnicht... nichts gegen studenten... aber ich wohne alleine und mach ne ausbildung...
und habe netto 480€... und das wars....
davon zahl ich noch inet und essen und meine algemeinen suchten.... aber das nen student 640€ bekommt.... unverständlich....:mad
 
was tu ich denn hier?

Du träumst im Internet rum, und quatschst über Wischi Waschi was alles sein könnte.

Serpentine und Mope mögen recht haben, und wissen über was sie reden, aber Junge, bekomm doch mal den Durchblick. Das hier ist inet. Du kannst hier doch nicht irgendwelchen Forenweisheiten vertrauen und darauf dein Leben aufbauen. Das hier ist alles unütze Zeitverschwendung. Die solltest du besser auf Homepages der passenden Institutionen verbringen und vieleicht schon mal Email Kontakt aufbauen und dann sofort Telefonkontakt und Büros besuchen.
Das Internet ist ja schön und gut, aber etwas besseres als ein Tagebuch was dir antwortet oder eine Kummerkastentante ist es nicht.
Das hier ist das Leben. Pack die Sachen an.


Es sollte dir mal jemand helfen auf den Boden der Tatsachen zu kommen und Erwachsen zu werden damit du so etwas durchziehen kannst ohne zu versiffen. Du bist noch nicht reif für so etwas. Deine Schule sollte kompetente Personen für so etwas haben, oder genug Erfahrung solche Personen zu kennen die Fällen wie dir helfen können.
Ich hoffe du reagierst jetzt nicht typisch Jugendlich und ziehst dich wegen der Kritik in die Defensive zurück, sondern siehst es als Ansporn deinen Aarsch aufzuraffen und etwas zu tun.


Das ist der beste Rat den du bekommen kannst, und Serpentine und Mope hätten dir ähnliches schreiben müssen anstelle sich hier selbst darzustellen und um ein paar Hundert Euro streiten um zu zeigen dass sie recht haben. Als ob das irgendeinen Nützen hätte für einen unreifen Jugendlichen,
 
Ich frage mich woher du dir die Dreistigkeit hernimmst, Menschen zu beurteilen obwohl du anscheinend keine Ahnung hast. Er macht es genau richtig, er informiert sich zuerst bevor er voreilliges tut. Denn die deutschen Behörden sind a)langam, b) überfüllt und c) könne sie auch nicht gerade mit Kompetenz strahlen. Außerdem ist nicht jeder scharf darauf direkt seine Eltern anzuzeigen, was das Jugendamt bei Gewaltandrohung(wie lächerlich sie auch sein mag) tut. Und da er anscheinend keine

Zum Thema Kindergeld:
Kindergeld steht den Kindern zu, entweder direkt oder in Sachgegenständen oder Lebensmittel. Und zumindestens hier wird das Kindergeld nicht vom Unterhalt abgezogen. Das kann aber von Bundesland zu Bundesland sich unterscheiden oder es hat sich in den letzten 2 Jahren geändert.
 
Zum Thema Kindergeld:
Kindergeld steht den Kindern zu, entweder direkt oder in Sachgegenständen oder Lebensmittel. Und zumindestens hier wird das Kindergeld nicht vom Unterhalt abgezogen. Das kann aber von Bundesland zu Bundesland sich unterscheiden oder es hat sich in den letzten 2 Jahren geändert.



ich sachs gern zum 10ten Mal: Das stimmt nicht.

Das Kindergeld ist eine Steuererlereichterung für Eltern mit Kindern - denn immerhin geben eure Eltern ja auh Kohle für euch aus.

"Mami, mami, gib mir die 150 Flocken !" - so denken sich die meisten das, aber das ist absoluter Humbug. Eure Eltern könnten sogar Kostgeld von euch verlangen udn ihr wollt sie ausnehmen weil ihr meint weil es KINDErgeld heißt gehört es euch ?

Ja, es soll zum Wohl des Kindes eingesetzt werden, aber WIE, das ist Sache der Eltern.

Und natürlich wird das vom Unterhalt "abgezogen".

Beispiel: Deine Eltern sind mit 600 Euro an dich Unterhaltspflichtig: 154 Euro bekommen sie an Kindergeld, also müssen sie nur noch 464 aus eigener Tasche (!) zahlen. Und das nennt man schlicht und ergreifend "Abzug".

Und die Kindergeldregelung ist natürlich in jedem Bundesland gleich (!!!!!!), da der Bund hier seine Hoheitsrechte hat. Die Auffassung ob der absenkung der Altersgrenze vor einiger Zeit mag unterschiedlich gewesen sein, trotzdem bleiben dadurch die Gesetze doch gleich.

@Serp: sorry, aber das ist echt mega Koronti. Wenn ich ganz am Anfang (!) schreibe: "Es gibt Ausnahmefälle", dann hat man sowas bei ner Diskussion allgemein im Hinterkopf. Diese AUSNAHMEfälle (sie sind NICHT die Regel !) mal ausgenommen (sind ja nur Ausnahme) stimmts: Kriegst kein Kindergeld, Ende aus Basta.
Wenn du dich jetzt daran hochziehst weil du vorher falsche Informationen verteilt hast - was bringts denn ?

hier hab ichs sogar in einem Satz geschrieben:



Kindergeld bekommt (außer in gewissen Ausnahmefällen) NIE das Kind ausgezahlt. .

und ganz ehrlich, wenn man die Diskussion hier verfolgt dann sollte das ja wohl KLAR sein oder ? Oder meinste: "Uuuuuh, der mope hat in dem einen Post gesagt man bekommt kein Kidnergeld als Kind ausgezahlt... hm.. und obwohl er schon mehrfach drauf hingewiesen hat dass es dennoch Ausnahmefälle gibt wird das wohl so sein, also gibts die Ausnahmefgälle doch nicht hihi"

tut mir leid, aber das ist doch lächerlich
 
ICH habe es auch im Hinterkopf, aber du kannst nicht davon ausgehen, dass jeder die Diskussion vom Anfang bis zum Ende liest- und liest derjenige nur den einen Post, klingt es eben etwas missverständlich. Dass man diese Ausnahmefälle ausgenommen das Kindergeld nur bekommt, wenn die Eltern es einem freiwillig überlassen, habe ich ja so stehen gelassen. Das brauchst du jetzt nicht noch einmal aufrollen.
Falsche Informationen in dem Sinne habe ich übrigens auch nicht verteilt, aber das hatten wir ja auch schon geklärt.
Übrigens finde ich es allerhöchstens lächerlich, dass wir - du übrigens auch- die ganze Zeit darum herum diskutieren, auch wenn die Fakten nun schon jedem klar sein müssten. DAS ist "korinthi".
 
Ich sagte doch, das Kindergeld steht den Kindern zu. Das bedeutet ja nicht das mann es ausgezahlt bekommt. Eben Essen ect damit zu kaufen ist auch richtig, nur es MUSS fürs Kind sein. Wenn das Jugenamt dich auf den Kiecker hat musst du sogar nachweisen, das das Geld auch dort angekommen ist, wo es hingehört. Ob es vom Unterhalt abgezogen wird ist entweder Bundesland abhängig oder die Gesetzeslage hat sich geändert. Vor 2 Jahren wurde er bei einen guten Freund und dessen Bruder nicht abgezogen.

Das das Ausnahmefälle sind sollte klar sein, wäre auch traurig wenn ein schlechtes Verhältnis zu den Eltern schon Normalität wäre.
 
Das Thema Kindergeld war NOCH NIE von Bundesland zu Bundesland untschiedlich... Damit haben die Länder nicht das geringste zu tun... sry, ist aber so wie Mope das schon ganz richtig gesagt hat
 
Dann tritt Punkt 2 in Kraft. Geht nur um die Unterhalt-Kindergeld Sache. Das war defenitiv so.
 
Ich denke eher, dass du da was verwechselst...

Das Kindergeld beträgt in Deutschland gemäß § 66 Abs. 1 EStG für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind 179 Euro monatlich (Stand: 20. Dezember 2007). Deutsches Kindergeld ist heute zu bedeutenden Teilen keine Sozialleistung, sondern ein Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und dementsprechend im Einkommensteuergesetz geregelt.
Quelle: wikipedia.de (zwar nicht ganz vertrauenswürdig, aber dafür reichts)

Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz festgelegt und Steuerrecht ist BUNDESSACHE und nicht LÄNDERSACHE... das ist seit ca 1960 so
 
Ich glaube wir reden gerade aneinander vorbei. :ugly
mope sagte das Kindergeld wird vom Unterhalt abgezogen. Ich sagte das war vor 2-3 Jahren nicht so, kann sich aber geändert haben.
 
Back
Top