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nein, du kannst das Kindergeld eben NICHT einfach dazurechnen. Das versuch ich doch die ganze Zeit klar zu machen.
Kindergeld heißt Kindergeld weil es eine Steuererleichterung für Eltern mit KINDERN ist nicht für die Kinder selber. Viele Eltern leiten das Kindergeld direkt an ihre Kinder weiter und wenn es um Unterhalt geht dann wird das Kindergeld vom Unterhaltsanspruch abgezogen. Sprich du hast "nur" deinen Unterhalt. Kindergeld bekommst du nicht, NIE.
Und die 600 Euro sind Durchschnitt die ich so im Kopf habe, damit kannste aber nicht rechnen, das wird alles individuell berechnet. Deine Verhältnisse, die deines Dads, Bafög, Wohnungsgeld etc etc. Das is alles ziemlich kompliziert.
Und zur Sache mit den Lebensmitteln: Theoretisch: Ja.
Sachleistungen sind aber eher z.b. ne neue Couch oder sowas

Versicherungen, Steuern, monatliche Zuschüsse etc etc - alles was deine Eltern für dich bezahlen was du eigentlich bezahlen müsstest zählt zum Unterhalt.
edit: und btw, ich geh jetzt übrigens davon aus, dass du in deiner ersten Ausbildung steckst, sonst biste eher gearscht

edit2: argh, btw 600 Euro - ich hab grad mal ein paar Gesetze durchstöbert, ich hab das mit dem Bedarf verwechselt. Mit Unterhalt kannste viel weniger rechnen *g*
hier, les dir mal dass hier durch: http://www.internetratgeber-recht.d...ht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5.htm
edit3: hm, doch nicht so falsch
Der Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei den Eltern / einem Elternteil wohnt, liegt in der Regel bei 640 Euro / Monat. Dieser Betrag enthält einen Anteil von bis zu 270 Euro für die Warmmiete. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt zur Anwendung kommen.
Die Bedarfsbeträge der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversichung und keine Studiengebühren.
640 Euro Durchschnittsunterhalt
was natürlich nicht bedeutet, dass du 640 Euro bar kralle einfach so bekommst

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