Gesetz ist Gesetz.
(Gott sei Dank war er nicht bewaffnet
) http://www.youtube.com/watch?v=gbBUj_VRA-Y&feature=relatedhttp://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2004/0826/vermischtes/0009/index.htmlWo war das ein Angriff? Eine Beleidigung war das, man hätte ihm eine Geldstrafe geben sollen bzw was auch immer dort auf Beleidigung steht. Zumal er meiner Meinung nach eher eine Belohnung verdient hätte, da er öffentlich gegen diesen Kriegstreiber und Terroristen demonstriert hat.

).Das ist nicht Beleidigung sondern tätlicher Angriff oder so (möge Talatavi mich hier an Ort und Stelle niederstrecken und grausam und mit aller Härte verbessern, sollte ich etwas falsch sagen).
Wo war das ein Angriff? Eine Beleidigung war das, man hätte ihm eine Geldstrafe geben sollen bzw was auch immer dort auf Beleidigung steht. Zumal er meiner Meinung nach eher eine Belohnung verdient hätte, da er öffentlich gegen diesen Kriegstreiber und Terroristen demonstriert hat.
Imho ist das auch eher als Beleidigung, denn als Angriff einzustufen. Zumal das Werfen von Schuhen in dieser Region generell Ausdruck von Mißachtung gesehen wird.
Welche Strafe würdest du vorschlagen, wenn jemand den Terrorist Putin oder Medwedew mit einem Schuh bewirft?![]()
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Ich denke das war eine Andeutung in die Richtung das bestimmte "Kreise" (aka militärisch-industrieller Komplex) kein Frieden wollen, weil schlecht fürs Geschäft. Und deswegen nix mit Winning-Hearts und so, also nehm ich mal an das er das so meinte.
Die Scharia wird oft als "göttliches Recht" beschrieben, das sich allein aus Koran und Sunna ableitet; tatsächlich ist sie auf der Grundlage von Koran und Sunna von muslimischen Religions- und Rechtsgelehrten erarbeitet worden und daher eben nicht identisch mit göttlicher Satzung, sondern in großen Teilen Menschenwerk und als solches in bestimmte historische Kontexte eingebunden. Das, was vielerorts als Scharia beschrieben wird, ist enger mit lokalen Traditionen und Konventionen verknüpft als das vielen bewusst ist. Anders als zeitgenössische Islamisten behaupten, wurde die Scharia im Übrigen niemals "integral" angewandt: Überall galten neben ihr lokales Gewohnheitsrecht oder obrigkeitliche Satzung, nicht selten standen Scharia-Normen, Gewohnheitsrecht und fürstliche Edikte in einem deutlichen Spannungsverhältnis zueinander. Es waren daher nicht erst die westlichen Kolonialmächte, die das islamische Recht aus wichtigen Bereichen von Herrschaft, Wirtschaft und Gesellschaft verdrängten.