Sammlung lustiger Zitate:

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:arofl
 
Um jemanden zu haben mit dem ich mich intllektuell austauschen kann würde ich gerne einen Zweiten account anlegen, dies ist zudem überaus sinnvoll da ich über eine gespaltene Persönlichkeit verfüge die zu fast jedem Thema bis zu 4 verschiede Meinungen vertreten kann. Man stelle fest das die Abbildung dieser Meinungen mit nur einem Protagonisten sich nur sehr erschwert darstellen lässt. Auch zur Beratung in juristischen Fragen würde ich gerne mein Halbwissen den Unwissenden zur Verfügung stellen. Es gibt sozusagen keine Alternative zum zweiten Account. Ich möchte deshalb meinen vor Jahren zu rate gezogenen Anwalt wiederbeleben und mich auf mein Recht Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. berufen. Vielen Dank für die Freischaltung im Voraus. Sollte mein Anliegen abgewiesen werden sehe ich mich gezwungen rechtliche sowie widerrechtliche Schritte einzuleiten und völlig auszurasten. Dies nicht zuzulassen ist ein großer Fehler!

Hasta la Victoria siempre, Viva la Revolution !

Mf GG

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