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Ein paar Punkte.
Steamboat Willie, Disneys erster Micky-Mouse-Trickfilm von 1928 ist immer noch urheberrechtlich geschützt. Das sind 80 Jahre nach erscheinen und 40 Jahre nach Disneys Tod. Es gibt von diesem Film keine DVD, die VHS-Ausgabe ist vergriffen. Wenn ich mir diesen Film herunterlade, erschleiche ich mir dann eine Leistung? Wen bestehle ich? Den toten Walt Disney?
Amazon hält ein Patent auf One-Click-Buy. Das Feature kennt ihr vielleicht, es umfasst die Idee, das man seine Bank- bzw. Kreditkartendaten bei Amazon speichert und dann Bücher mit nur einem Klick kaufen kann. Kein anderer Online-Händler darf dieses System nutzen, ohne eine entsprechende Lizenz von Amazon zu erwerben. Ist das sinnvoll?
Aus kopierschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, eine Bluray in voller Qualität über einen analogen Ausgang abzuspielen. Es ist ferner nicht möglich diese unter Nicht-Windows-Systemen abzuspielen. Es ist ferner illegal, diesen Schutz zu umgehen um eine gekaufte Bluraydisc auf dem eigenen System abzuspielen.
Moderne Kopierschutzmaßnahmen bei Videospielen sind nicht dazu da, das Kopieren zu verhindern. Sie sind dazu da den Gebrauchtspielemarkt zu zerstören. Da Spiele nur eine begrenzte Anzahl oft aktiviert werden können muß man als Käufer immer damit rechnen, daß EA (oder andere) einem die Aktivierung eines gebrauchten Spiels verweigert.
Ich unterrichte Informatik als Tutor an der Uni. Die Urheber des Lehrbuchs wollten dieses gerne online Stellen, kostenfrei. Der Verlag hat dies abgelehnt. Der eigentliche Urheber eines Werks muss nicht selten große Teile seiner Rechte (und auch seines Gewinns) an die Vertreiber abgeben. Freier Zugang zu Wissen wird so erschwert.
Wie weiter oben schon geschrieben wurde gerade in den USA eine Frau zur Zahlung von knapp 2 Millionen Dollar verurteilt, weil sie 24 Lieder in einem P2P-Programm hatte. Diesee Frau kann nun ihr ganzes Leben lang 25 % ihres Einkommens an die RIAA (amerikanische GEMA) abgeben, da dies der Höchstsatz ist, der ihr von ihrem Einkommen dafür abgezogen werden kann. Sie wird aller Vorraussicht nach niemals genug verdienen um die Strafe voll zu zahlen. Sie darf nun in Viertelleibeigenschaft für die Musikindustrie arbeiten - wegen 3 CDs.
Ich habe große Probleme damit, an bestimmte Bücher, Aufsätze oder Dissertationen zu kommen, die in Amerika oder Japan erschienen sind. Diese haben oft niemals Gewinn gebracht, jedenfalls nicht dem Urheber, nur dem Verlag. Da diese aber weiterhin ihre Journals nur auf teurer Subskriptionsbasis vertreiben habe ich nur eine Chance an diese zu gelangen wenn entweder die Uni ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen hat oder wenn ich mir die Artikel zu horrenden Preisen selber kaufe. Bei japanischem Material führt teilweise kein Weg ein einem längeren Japanaufenthalt und fleißigem Kopieren in den dortigen Bibliotheken vorbei. Wohlgemerkt, nicht weil es von der Sache notwendig wäre (etwa ein uralter Text, der nicht bewegt werden darf) sondern weil die Verlage nicht mitspielen. Paradoxerweise ist es sogar leichter, an mittelalterliche Texte heranzukommen, da diese oft ohne Einschränkung eingescannt auf den Unihomepages lagern.
Das sind nur ein paar Punkte die mir spontan zu dem Thema einfallen. Man kann von den Piraten halten was man will, aber dass der aktuelle Umgang mit den Themen Datenschutz, Informationsfreiheit, Open Access und Patenwesen so vollkommen in Ordnung ist kann man wohl kaum meinen. Ich denke dass die Piraten für diese Themen eine ähnliche Wirkung haben werden wie die Grünen einstmals auf den Umweltschutz. Aber man wird sehen.
Steamboat Willie, Disneys erster Micky-Mouse-Trickfilm von 1928 ist immer noch urheberrechtlich geschützt. Das sind 80 Jahre nach erscheinen und 40 Jahre nach Disneys Tod. Es gibt von diesem Film keine DVD, die VHS-Ausgabe ist vergriffen. Wenn ich mir diesen Film herunterlade, erschleiche ich mir dann eine Leistung? Wen bestehle ich? Den toten Walt Disney?
Amazon hält ein Patent auf One-Click-Buy. Das Feature kennt ihr vielleicht, es umfasst die Idee, das man seine Bank- bzw. Kreditkartendaten bei Amazon speichert und dann Bücher mit nur einem Klick kaufen kann. Kein anderer Online-Händler darf dieses System nutzen, ohne eine entsprechende Lizenz von Amazon zu erwerben. Ist das sinnvoll?
Aus kopierschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, eine Bluray in voller Qualität über einen analogen Ausgang abzuspielen. Es ist ferner nicht möglich diese unter Nicht-Windows-Systemen abzuspielen. Es ist ferner illegal, diesen Schutz zu umgehen um eine gekaufte Bluraydisc auf dem eigenen System abzuspielen.
Moderne Kopierschutzmaßnahmen bei Videospielen sind nicht dazu da, das Kopieren zu verhindern. Sie sind dazu da den Gebrauchtspielemarkt zu zerstören. Da Spiele nur eine begrenzte Anzahl oft aktiviert werden können muß man als Käufer immer damit rechnen, daß EA (oder andere) einem die Aktivierung eines gebrauchten Spiels verweigert.
Ich unterrichte Informatik als Tutor an der Uni. Die Urheber des Lehrbuchs wollten dieses gerne online Stellen, kostenfrei. Der Verlag hat dies abgelehnt. Der eigentliche Urheber eines Werks muss nicht selten große Teile seiner Rechte (und auch seines Gewinns) an die Vertreiber abgeben. Freier Zugang zu Wissen wird so erschwert.
Wie weiter oben schon geschrieben wurde gerade in den USA eine Frau zur Zahlung von knapp 2 Millionen Dollar verurteilt, weil sie 24 Lieder in einem P2P-Programm hatte. Diesee Frau kann nun ihr ganzes Leben lang 25 % ihres Einkommens an die RIAA (amerikanische GEMA) abgeben, da dies der Höchstsatz ist, der ihr von ihrem Einkommen dafür abgezogen werden kann. Sie wird aller Vorraussicht nach niemals genug verdienen um die Strafe voll zu zahlen. Sie darf nun in Viertelleibeigenschaft für die Musikindustrie arbeiten - wegen 3 CDs.
Ich habe große Probleme damit, an bestimmte Bücher, Aufsätze oder Dissertationen zu kommen, die in Amerika oder Japan erschienen sind. Diese haben oft niemals Gewinn gebracht, jedenfalls nicht dem Urheber, nur dem Verlag. Da diese aber weiterhin ihre Journals nur auf teurer Subskriptionsbasis vertreiben habe ich nur eine Chance an diese zu gelangen wenn entweder die Uni ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen hat oder wenn ich mir die Artikel zu horrenden Preisen selber kaufe. Bei japanischem Material führt teilweise kein Weg ein einem längeren Japanaufenthalt und fleißigem Kopieren in den dortigen Bibliotheken vorbei. Wohlgemerkt, nicht weil es von der Sache notwendig wäre (etwa ein uralter Text, der nicht bewegt werden darf) sondern weil die Verlage nicht mitspielen. Paradoxerweise ist es sogar leichter, an mittelalterliche Texte heranzukommen, da diese oft ohne Einschränkung eingescannt auf den Unihomepages lagern.
Das sind nur ein paar Punkte die mir spontan zu dem Thema einfallen. Man kann von den Piraten halten was man will, aber dass der aktuelle Umgang mit den Themen Datenschutz, Informationsfreiheit, Open Access und Patenwesen so vollkommen in Ordnung ist kann man wohl kaum meinen. Ich denke dass die Piraten für diese Themen eine ähnliche Wirkung haben werden wie die Grünen einstmals auf den Umweltschutz. Aber man wird sehen.