Meinste nicht die Polizei sollte solch wichtige Details beim Ermittlungsrichter nicht verschweigen?
Ich denke schon, weil sie ja dadurch ihren eigenen Antrag auf Bestätigung der Gewahrsamsnahme vielleicht selber "schwächen" würde.
Und das polizeiliche Ziel war es ja, ihm die Freiheit zu entziehen und nicht zu seiner Entlastung beizutragen.
(Dran denken, wir sind nicht im Straf[-prozess]recht).
Wenn ich z.B. einen hartnäckigen Stalker beim Richter vorführe um ihn für länger im Gewahrsam zu halten, schreibe ich in den Vorführbericht auch nicht rein, dass er jetzt bitter bereut und gesagt hat das er sowas nie mehr machen will.
Dort erscheint nur eine Auflistung der bisherigen Fakten und bis dato erfolglos durchgeführten Maßnahmen die für den Gewahrsam sprechen und meine Prognose.
Entlastende Umstände kann derjenige (und sein Anwalt) beim Richter selber vorbringen, welcher dann nach Anhörung eine Entscheidung trifft.
Diese Verhandlungen sind wie ein kleines Duell... wer die besseren Argumente vorbringt
und euer Ehren überzeugt, gewinnt das Match.
Den Anrufen bei 110 messe ich nicht allzu große Bedeutung zu.
Wenn du meinst das entlaste ihn und zeige auf das er ein harmloser Bürger sei, kann man auch genau so gut umgekehrt argumentieren:
Er wollte sich dadurch seiner zivilen Verfolger entledigen und/oder geschickt vortäuschen, das er harmlos sei.
Das erkennen einer Observation und die Anwendung von professionellen Schütteltechniken um diese zu enttarnen ist auch nicht unbedingt die Standardbegabung eines 0815-Bürgers.
Man kann also diesbezüglich durchaus in beide Richtungen argumentieren aber ich denke das dazu noch weitere Anhaltspunkte vorgelegen haben, die letztendlich dafür gesorgt haben, dass der Gewahrsam richterlich bestätigt wurde.