Der "Absurdität der Woche" Thread

Ich glaube die Anpassung der deutschen Gesetzgebung bezüglich der Korruption von Abgeordneten an die Vorgaben der UN-Antikorruptionskonvention wird zu meinen Lebzeiten nicht mehr geschehen. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern die das nicht ratifiziert haben. ^^

Filesharing-Abmahnungen im großen Stil rechtswidrig?
 
Der ZDF-Chefredakteur Brender wurde entlassen. Neun von den 14 Verwaltungsratsmitgliedern, die über dessen Vertragsverlängerung bestimmt haben, sind Unionsmitglieder. Brender war ihnen wohl zu unparteiisch und insbesondere Roland Koch ein Dorn im Auge, da Koch ihn für sein schlechtes Wahlergebnis bei den letzten Landtagswahlen in Hessen verantwortlich macht.

Von jetzt kann man das ZDF wohl wieder als Staatsfernsehen oder besser noch CDU TV bezeichnen, denn beim Amtsnachfolger wird mit Sicherheit auf die Gesinnung geachtet werden.

Die Vorgeschichte dazu.
 
@Touji: Nach dem Motto: Was Frankreich (Sarkozy) oder Italien (Berlusconi) können, können wir auch.

Beiträge aus Plusminus vom 30.11

Staatsgeheimnis Staatsschulden?
http://mediathek.daserste.de/daserste/servlet/content/3444138?pageId=487872&moduleId=432744&categoryId=&goto=1&show=

Schlecker XL - Große Märke, kleine Löhne
http://mediathek.daserste.de/daserste/servlet/content/3444208?pageId=487872&moduleId=432744&categoryId=&goto=1&show=

Höhere Krankenkassen- und Pflegebeiträge
http://mediathek.daserste.de/daserste/servlet/content/3444182?pageId=487872&moduleId=432744&categoryId=&goto=1&show=
 
Ich finde so Einpackhelfer am freundlichsten wenn sie meine Einkäufe nicht anfassen. .-_-


Wenn Supermärkte sowas einstellen ist das für mich ein Grund woanders einkaufen zu gehen.
 
blue_smiley_dito_by_Wasserkopf.gif
 
Hessische Steuerfahnder - Weimars lange Psycho-Liste

Die hessische Finanzverwaltung hat seit 2005 insgesamt 22 Beamte zu dem Frankfurter Psychiater Thomas H. geschickt, der von einem Berufsgericht verurteilt wurde, weil er vorsätzlich falsche Gutachten über vier Steuerfahnder angefertigt und die Beamten darin für verrückt erklärt hatte.

Der Frankfurter Rundschau liegt eine Liste des Hessischen Finanzministeriums vor, wonach vom 17. Oktober 2005 bis zum 2. Juni 2009 immer wieder Beamte zu dem Psychiater geschickt wurden. Die Liste enthält auch die "Auftraggeber" (Oberfinanzdirektion und verschiedene Finanzämter) sowie die Aktenzeichen der Fälle und das "Ergebnis" der Untersuchung. ...

Rest des Artikels: Frankfurter Rundschau

Steuerhinterziehung, in Hessen anscheinend kein Problem.
 
Recht so! Der sollte nie mehr praktizieren dürfen!
 
Der Gipfel in Kopenhagen: Ein leuchtendes Beispiel für die Pressefreiheit

ARD und ZDF beschweren sich über eingeschränkte Berichterstattung

Die Korrespondenten von ARD und ZDF, die nach Kopenhagen gereist sind, unterliegen massiven Beschränkungen. Aus diesem Grund haben die Sender einen Protestbrief veröffentlicht. Im Folgenden der Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten hiermit gegen die massive Beschränkung der freien Berichterstattung auf dem UN-Klimagipfel in Kopenhagen protestieren. Seit heute dürfen sich Journalisten im Konferenzzentrum nicht mehr frei bewegen. Drehs außerhalb des Pressezentrums sind nur noch möglich, wenn ein Delegationsmitglied das Kamerateam und den Reporter an der Sicherheitsschleuse abholt und das Team dann von einem UN-Verantwortlichen begleitet wird. Spontane Drehs sind unmöglich. Selbst die UN-Medienkoordination wurde offenbar von diesen Maßnahmen überrascht, da die Verschärfung nicht angekündigt war. Diese Maßnahmen verstoßen gegen die Presse- und Rundfunkfreiheit und behindern die Arbeit der Medien in höchstem Maße. Wir sehen das Recht der freien Berichterstattung massiv eingeschränkt. Daher fordern wir die sofortige Aufhebung dieser Einschränkung für alle Journalistinnen und Journalisten auf dem UN-Klimagipfel in Kopenhagen.

Mit freundlichen Grüßen,

Nikolaus Brender Thomas Baumann
Chefredakteur ZDF Chefredakteur ARD

Quelle: heute.de (Die Infobox unter dem Artikel)

An uns Europäern kann sich der Rest der Welt wirklich ein Beispiel nehmen! Davon ausgenommen sind natürlich die Chinesen, wenn die das bei Großveranstaltungen so ähnlich machen ist das natürlich verachtenswert. ;)

Apropos China, es gibt wohl bald 2 Neuzugänge im illustren Club der Internetzensoren:

Australien und Italien
 
Mal was weniger politisches aber irgendwie...
Lehrerin mit mehr als 20 Messerstichen getötet

Rückblende: 2006 kam die Lehrerin zum Referendariat an die Schule. "Da hat er sich in sie verguckt", berichtete Picard. "Das war mehr als nur eine normale Schwärmerei. Es war aber eine einseitige Beziehung." Die Lehrerin habe sich immer korrekt verhalten. 2008 wandte sich die Frau an die Polizei, weil sie befürchtete, ihr Schüler wolle sich das Leben nehmen.

Der Einzelgänger sei zudem aggressiv und aufmüpfig, sein Interesse im Chemieunterricht für Explosives sehr auffällig, meldete die Lehrerin. Bei einer Durchsuchung fand die Polizei bei dem Schüler, der noch bei seiner Mutter in Osterholz-Scharmbeck wohnt, Silvesterknaller und Schwarzpulver. Der junge Mann bekam psychologische Hilfe. Im Frühjahr musste er das Gymnasium ohne Abitur verlassen und ging einige Monate später zur Bundeswehr.
Ähm, ja. Gruß an die Kameraden bei der Eignungsstelle...

Quelle
 
Mal was weniger politisches aber irgendwie...
Lehrerin mit mehr als 20 Messerstichen getötet


Ähm, ja. Gruß an die Kameraden bei der Eignungsstelle...

Quelle

Das kann doch nicht wahr sein oder? So jemanden geb ich doch kein Messer und schon garkein Gewehr in die Hand!
 
Achtung, Achtung!

Ein interessanter Artikel der zeigt wie weit sich unser Rechtsstaat schon in einen Präventivstaat verwandelt hat. Es geht dabei um einen marokkanischen Studenten den man während des Oktoberfestes letztes Jahr ins Gefängnis gesteckt hat, weil man ihm vorwarf einen Anschlag zu planen.

Dem Umstand, dass er sich von seinen Überwachern belästigt fühlte, hat man als Begründung für seine Inhaftierung herangezogen.

... Um ihren massiven Eingriff zu rechtfertigen, gibt sich die Polizei alle Mühe, Samir als höchst gefährlich erscheinen zu lassen. Seine Freunde heißen in dem Observationsbericht »Kontakt- und Vertrauenspersonen«; sein Bekanntenkreis ist ein »Geflecht«. Dass er sich in der Moschee mehrmals mit einem Bekannten unterhielt und beide das Gebäude »jeweils getrennt voneinander« verließen, wird als verdächtig eingestuft; ebenso wie der Umstand, dass Samir sich von der Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden belästigt fühlte. »Der Betroffene zeigte sich äußerst misstrauisch« und »versuchte, seine Verfolger abzuschütteln«. Weil Samir sich nicht in aller Ruhe von Unbekannten fotografieren und verfolgen ließ, schließen die Ermittler daraus, dass er »Freiraum für Aktivitäten gewinnen« wollte.

Die Tatsache, dass Samir vor seiner Festnahme zweimal bei der Polizei anrief, um Hilfe gegen seine Verfolger zu erbitten, fehlt in dem Bericht.
Aus gutem Grund: Der besagte Artikel 17 greift nur, wenn die Behörden nachweisen, dass die Zielperson eine schwere Straftat begehen wird und nur durch Inhaftierung davon abzuhalten ist. Aber ruft ein Attentäter allen Ernstes kurz vor dem Anschlag zweimal bei der Polizei an? Das muss selbst eine in Terrorangelegenheiten unerfahrene Ermittlungsrichterin misstrauisch machen.

Doch auch die Richterin hat sich das präventive Prognose-Denken zu eigen gemacht: In ihrem Beschluss wiederholt sie, was die Polizei zu Samirs angeblichen Kontakten zur Islamisten-Szene vorgebracht hat. Und schreibt: »Weitere Kontakte können nicht belegt, aber auch nicht widerlegt werden.« Mit diesem Argument könnte man gleich alle achtzig Millionen Bundesbürger wegsperren. Schließlich ist es immer möglich, dass irgendjemand ein Attentat plant.

Jedenfalls kann es nicht belegt, aber auch nicht widerlegt werden. ...

Die Art der "Beweisführung" erinnert mich ein wenig an die der Inquisition:

"Was? Er hat das Schweinefleisch nicht angerührt? Das muss ein Häretiker/Jude sein, den greifen wir uns mal!"
"Was? Er wollte sich nicht filmen lassen und hat sich bei der Polizei über unser Spitzel-Mobil beschwert? Dann muss er wohl wirklich einen Anschlag planen, den greifen wir uns mal!"

Mit einer Argumentation so hanebüchen wie hier und wenn man damit auch noch eine gerichtliche Anordnung zur sofortigen Inhaftierung einer Person erwirken kann, dann kann man wohl so gut wie jeden nach belieben wegsperren. Ist schon toll was aus der Unschuldsvermutung geworden! :top

Nachdem er jetzt erfolgreich als Terrorverdächtiger verunglimpft wurde und eine Googlesuche nach seinem Namen zig derartige Artikel zutage fördert, braucht er sich nach seinem Abschluss bei einer Firma wohl gar nicht erst zu bewerben. Da haben unsere Sicherheitsbehörden ganze Arbeit geleistet, ein Leben wurde erfolgreich zerstört. Konsequenzen dürfte das für beteiligten Beamten vermutlich auch keine haben.
 
wenn aus "wir wollen auch zu den großen gehören und unbedingt ziel von terrorangriffen sein" über beinahe propagandistische panikmache schließlich ausgewachsenem verfolgungswahn wird...

steht nicht einfach so rum, sperrt irgendwen ein!
 
Was ist formaljuristisch daran zu beanstanden?
Es gibt eine (teilweise konkrete) Bedrohung durch die veröffentlichenten AQ-Videos und die Sicherheitsbehörden beginnen antätig zu werden.
Dabei werden 2 mögliche Gefährder (darunter der o.a. marokkanische Student) festgestellt und beobachtet.
Wieso, weshalb und warum es nur die beiden sind (im Bereich München gibt's bestimmt mehrere Dutzend muslimischer Studenten) und nach welchen Kriterien sie "rausgesiebt" worden, ist uns nicht bekannt.
Die beiden bemerken das sie beobachtet werden und versuchen sich derselbigen zu entziehen.
...dass Marouane S. und Hatem M. sich nach Einschätzung der Beschatter konspirativ verhalten und versucht hätten, diese abzuschütteln und auffliegen zu lassen. So hätten sie sich „praktisch routinemäßig“ vergewissert, ob sie beobachtet würden, wenn sie ein Gebäude verließen. Oder hätten U-Bahnen im Bahnhof verlassen, seien ans Ende gespurtet und eingestiegen, um festzustellen, ob das ihnen jemand gleichtut.
Quelle

Dieses Verhalten verhindert, das ggf. gefahrenabschwächende Erkenntnisse gewonnen werden können (ist ja auch das gute Recht der beiden).
Dadurch wird aber die polizeiliche Prognose, über die mögliche Gefahr die von den beiden ausgeht, nicht unbedingt zu ihrem Vorteil verbessert.
Zusammen mit den (uns nicht komplett bekannten) Erkenntnissen aus den "Ermittlungsakten" entsteht der polizeiliche Entschluss, die beiden in Gewahrsam zu nehmen.
Rechtsgrundlage dafür ist der Art. 17 Abs. 2 des bayerischen PAG

Und weil in Deutschland Freiheitsentziehungen grundsätzlich einem Richtervorbehalt unterliegen, werden die beiden Betroffenen (logo mit anwaltlicher Vertretung!) einer Richterin vorgeführt, um einen Beschluss über die Rechtmäßigkeit des Freiheitsentzugs zu beantragen.
In dieser Verhandlung trägt die Polizei vor warum sie den Gewahrsam durchgeführt hat, wie lange er andauern soll und beantragt eine richterliche Bestätigung desselben.
Die Betroffenen und ihre Rechtsvertreter können sich jetzt dagegen wehren und ihre Gegenargumente vorbringen.
Nach Anhörung der Parteien trifft der Richter eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit und Dauer des Gewahrsams.

Im vorliegenden Fall überwogen offenbar die Argumente der Polizei und die Gewahrsamsnahme wurde bestätigt.
Ob es sich bei der Richterin um eine Juristin mit Schwerpunkt Jugendstrafrecht handelt, ist dabei nicht erheblich.
Vom Grundgesetz (Art. 104) werden an den entscheidenden Richter keine Anforderungen diesbezüglich gestellt.
Der bzw. die Richter/in prüft lediglich ob die Voraussetzungen für den Gewahrsam gegeben sind, indem er/sie die Tatbestände des o.a. Art. 17 PAG prüft und die Argumente der beiden Parteien (Polizei & Betroffene) rechtlich würdigt.
Hierzu bedarf es keiner Spezialisierung.
Im übrigen besteht gegen diesen (erst-)richterlichen Beschluss der Weg der Rechtsbeschwerde.

Soweit ich mich informieren konnte, wurde die richterliche Gewahrsamsanordnung für beide Personen nicht widerrufen oder deren Unrechtmäßigkeit festgestellt.
Die Ankündigung der auf "arabische Kunden" spezialisierten Anwältin des marokkanischen Studenten, Frau Ricarda Lang (Sat1 lässt grüßen), im Nachhinein rechtliche Schritte gegen die Richterin zu unternehmen ist peinliches Publicitygeplapper der Unterlegenen.
Vielleicht hätte sie erfolgreicher versuchen sollen ihren Mandanten vor dem Freiheitentzug zu bewahren anstatt im Nachgang zu tönen.
Aber es ist auch ihr gutes Recht, sich gegen Bezahlung weiter in der Sache zu engagieren.

Im Ganzen also ein präventiv-freiheitsentziehender Vorgang mit gesetzlicher Grundlage und richterlicher Bestätigung, wie er (in ähnlicher Form) im Gefahrenabwehrrecht in Deutschland täglich dutzende Male praktiziert wird.
Dazu noch die Anmerkung das wir uns nicht im Strafrecht befinden sondern auf dem Rechtsgebiet der Gefahrenabwehr.
Dort zählt die präventive Prognose und ihre Glaubwürdigkeit und nicht das detaillierte Nachweisen einer bereits geschehenen Straftat.
 
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