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@Jahrhed
Das ist die Natur von Verschwörungstheoretikern.![]()
Scheint wohl nicht jedem klar zu sein.

@Jahrhed
Das ist die Natur von Verschwörungstheoretikern.![]()

Scheint wohl nicht jedem klar zu sein.![]()

Ich und sicher viele andere auch, hatten schon vorher diesen Gedanken die selbstrichtung fragwürdig zu finden.
Ohne Verschwörungsseiten.
Nein, dann haben sie sich selbst (oder andere) in Notwehr verteidigt. Verbrecher zu erschießen, ist ansonsten nicht der Job der Polizei.![]()
Ich belehre niemanden... aber Polizei kann in Deutschland auch auf Menschen schießen, ohne das Notwehr/Nothilfe vorliegen muss.
Belehre mich bitte... 
Das der Junge sich selbst gerichtet hat kann man bezweifeln, weil es erstmal hiess die Polizei habe ihn erschossen.
Andererseits wieso sollte die Polizei leugnen, wenn es denn so wäre ?
Jeder polizeiliche Schußwaffengebrauch mit Personenschaden führt zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den/die Schützen.Was ist denn, wenn ein zu unrecht Verdächtigter angeschossen wird?
Wer zu Unrecht "beschädigt" wird hat einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens gegenüber dem/den Beamten und kann den ggf. in einem Zivilprozess geltend machen.Inwiefern wird der dann (wenn überhaupt) entschädigt?
Es kling durchaus plausibel, dass sich bei einer derartigen "Sensation" unter den ersten Meldungen auch ein paar falsche Details befinden.
Im Allgemeinen werden manche vielleicht durch einzelen Personen geziehlt an die Presse gegeben, und manche vielleicht auch nie berichtigt.
Aber eine Diskussion über Verschwörungen würde nicht nur den Ramen diese Treads sprengen, man könnte damit ein ganzes Forum füllen. Wer über Verschwörungstheorien diskutieren will, der sollte vielleicht einen neuen Tread eröffnen.![]()
Bei was auch immer - er hätte nie wieder einen schönen Tag in seinem Leben gehabt
Die Welt ist viel zu groß und das Leben zu lang um das gänzlich auszuschließen.
Nach §20 StGB handelt ohne Schuld, "wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."
Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden!
Rechtsfolge:
Der schuldunfähige Täter kann zwar nicht bestraft werden aber psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher, die im Sinne der Paragrafen 20 oder 21 des Strafgesetzbuches als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist, können nach § 63 und § 64 StGB aber im Maßregelvollzug untergebracht werden