Amoklauf und so in BW bei Stuttgart

Scheint wohl nicht jedem klar zu sein.;)

Ich und sicher viele andere auch, hatten schon vorher diesen Gedanken die selbstrichtung fragwürdig zu finden.

Ohne Verschwörungsseiten.
 
Es kling durchaus plausibel, dass sich bei einer derartigen "Sensation" unter den ersten Meldungen auch ein paar falsche Details befinden.

Im Allgemeinen werden manche vielleicht durch einzelen Personen geziehlt an die Presse gegeben, und manche vielleicht auch nie berichtigt.

Aber eine Diskussion über Verschwörungen würde nicht nur den Ramen diese Treads sprengen, man könnte damit ein ganzes Forum füllen. Wer über Verschwörungstheorien diskutieren will, der sollte vielleicht einen neuen Tread eröffnen. :z
 
Ich und sicher viele andere auch, hatten schon vorher diesen Gedanken die selbstrichtung fragwürdig zu finden.

Ohne Verschwörungsseiten.

Die Stunden nach dem Amoklauf waren sehr verwirrend, für die Einsatzkräfte und auch für die Medien. Es gab mehr als eine Fehlmeldung, aufgrund von falschen Informationen der Sprecher der Einsatzkräfte oder auch z.B der Medien. Daraus jetzt wieder alle möglichen Verschwörungstheorien herauszusehen, ist wieder typisch Infokrieg.


Und warum soll etwas an der Aussage, dass er sich selbst gerichtet hat, nicht stimmen? Er lief Amok, ob er sich selbst erschossen hat, oder von Polizisten erschossen hatte, ist für mich von eher geringer Bedeutung. Ist er doch von Polizisten erschossen worden, haben diese nur ihren Job getan, da sie damit andere Menschen vor ihm beschützt haben. Er hatte ja noch über 100 Schuss bei sich.
 
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Nein, dann haben sie sich selbst (oder andere) in Notwehr verteidigt. Verbrecher zu erschießen, ist ansonsten nicht der Job der Polizei. :nono
 
Nein, dann haben sie sich selbst (oder andere) in Notwehr verteidigt. Verbrecher zu erschießen, ist ansonsten nicht der Job der Polizei. :nono

Mehr meinte ich damit auch nicht. Sie haben andere Menschen vor einem austickenden Menschen bewahrt.
 
Ich wollts dir auch nicht so auslegen, aber man kann es iwie auch nicht so stehen lassen, oder?

Spätestens Talatavi hätte dich auch belehrt! :p
 
Ich belehre niemanden... aber Polizei kann in Deutschland auch auf Menschen schießen, ohne das Notwehr/Nothilfe vorliegen muss.
 
Jedes Bundesland und der Bund selber hat für seine Polizeien eigene Gesetze, welche die Anwendung von Zwang (inkl. Schußwaffengebrauch) regeln.
In Berlin können z.B. steckbrieflich Gesuchte, flüchtende Verdächtige & Verurteilte , Ausbrecher und Gefangenenbefreier angriffs- oder fluchtunfähig geschossen werden.
Dazu gehört aber noch ein Schwall von Verhältnismäßigkeitsblabla und Formvorschriften, die es einem leicht machen selbst den übelsten Hannibal Lector flüchten zu lassen, anstatt ihn zu beschießen.
 
Was ist denn, wenn ein zu unrecht Verdächtigter angeschossen wird?
Inwiefern wird der dann (wenn überhaupt) entschädigt?
 
Das der Junge sich selbst gerichtet hat kann man bezweifeln, weil es erstmal hiess die Polizei habe ihn erschossen.

Andererseits wieso sollte die Polizei leugnen, wenn es denn so wäre ?


Ist das nicht auf diesem dubiosen Handy-Video zu sehn? Oder waren die Sender wirklich so verantwortungsvoll, dass sie die tatsächliche Tötungsszene rausgeschnitten haben?

Die internationale Waffenmesse in Stuttgart wurde btw auch abgesagt

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=4628172/d0lotn/index.html
 
Was ist denn, wenn ein zu unrecht Verdächtigter angeschossen wird?
Jeder polizeiliche Schußwaffengebrauch mit Personenschaden führt zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den/die Schützen.
Der Sachverhalt wird in teils monatelangen Ermittlungen vom LKA und der Staatsanwaltschaft untersucht.
Das Ergebnis dieser Ermittlungen wird formuliert und einem (oder mehreren?) Richter/n vorgelegt.
Der entscheidet dann über die Eröffnung einer Hauptverhandlung oder erkennt auf Einstellung des Verfahrens.
Kommt es zur Verhandlung vor dem Strafgericht und befindet dieses am Ende den Schußwaffengebrauch für rechtswidrig, wirste im günstigsten Fall wegen gefährlicher Körperverletzung und im schlechtesten Fall wegen versuchten Mordes verurteilt.

Inwiefern wird der dann (wenn überhaupt) entschädigt?
Wer zu Unrecht "beschädigt" wird hat einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens gegenüber dem/den Beamten und kann den ggf. in einem Zivilprozess geltend machen.
Was da jetzt genau an Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. bei rauskommt, ist individuell.
 
Es kling durchaus plausibel, dass sich bei einer derartigen "Sensation" unter den ersten Meldungen auch ein paar falsche Details befinden.

Im Allgemeinen werden manche vielleicht durch einzelen Personen geziehlt an die Presse gegeben, und manche vielleicht auch nie berichtigt.

Aber eine Diskussion über Verschwörungen würde nicht nur den Ramen diese Treads sprengen, man könnte damit ein ganzes Forum füllen. Wer über Verschwörungstheorien diskutieren will, der sollte vielleicht einen neuen Tread eröffnen. :z

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Jetzt kommen hier wieder die ganzen verstrahlten 9/11'er an (und ich meine nicht die Porsche-Fahrer).

Letzendlich isses mir auch völlig wurscht wer den jetzt erschossen hat, oder ob er selbst so feige war es zu tun. Es ist so auf jeden Fall besser für ihn (wobei mir die Hetzjagd, der Psychoterror und die Jahre im Gefängnis schon gefallen hätten).
 
Wie kommt ihr denn immer noch darauf das er ins Gefängnis gekommen wäre?
Wer sowas macht hat nicht mehr alle Glocken im Turm und wird für sein Handeln strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen.
Kein Knast sondern Maßregelvollzug, mit der Aussicht nach ein paar Jahren als geheilt entlassen zu werden.
 
Wie kommst du darauf das er nicht dahin gekommen wäre?

Gefängnis mit paralleler Therapie und anschließend Sicherheitsverwahrung wäre doch auch denkbar.

Bei was auch immer - er hätte nie wieder einen schönen Tag in seinem Leben gehabt
 
Wer so ein Massaker anrichtet, hat mit 99,9%iger Sicherheit eine geistige Störung bei der Begehung gehabt... ein normaler Mensch würde ja sowas nicht mal ansatzweise machen.
Im Strafrecht ist das ein Schuldausschließungsgrund.

Nach §20 StGB handelt ohne Schuld, "wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."
Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden!

Rechtsfolge:
Der schuldunfähige Täter kann zwar nicht bestraft werden aber psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher, die im Sinne der Paragrafen 20 oder 21 des Strafgesetzbuches als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist, können nach § 63 und § 64 StGB aber im Maßregelvollzug untergebracht werden

Genau deshalb käme er in kein Gefängnis zur Strafverbüßung sondern in den MRV.
Natürlich kann man jetzt spekulieren ob er "irre" war oder völlig gesund im Oberstübchen.
Wenn er überlebt hätte, hätte spätestens der allerschlechteste Provinzverteidiger versucht ihm eine Geistesstörung gutachterlich belegen zu lassen um ihm den Knast zu ersparen.
Und für die Anordnung der Sicherungsverwahrung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wage zu bezweifeln das er die erfüllt hätte..
 
Danke Talatavi, das hieße also soviel wie: Er wäre ein paar Jahre in den Maßregelvollzug gekommen, dann wieder raus und hätte mit Pech nochmal so ein Massaker angerichtet? Keine weiteren Sanktionen etc.?

Mut zum Risiko? Oder wie nennt man sowas?
 
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