Rechtlich gesehen war es eben Diebstahl, wodurch die Kündigung rechtsgültig und die Klage der Arbeitnehmerin vor dem BVG abgewiesen wurde. Als normal denkender Mensch greift man sich jedoch bei so einem Entlassungsgrund bzw. nach Betrachtung der Situation einfach nur an den Kopf.

Ebenso wie bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf absolut übersichtlicher und verkehrsfreier Straße.
Das Problem ist allerdings, dass das Rechtsempfinden individuell völlig unterschiedlich ist und was Du möglicherweise als rechtens empfindest, stößt dem nächsten sehr auf. Daher ist materielles Recht unabdingbar und freilich gibt es da immer wieder Entscheidungen, die von so manchem kaum nachvollzogen werden können. Das liegt in der Sache der Natur. Worauf es ankommt ist, wie man damit umgeht.
Weiterhin muss man natürlich auch zugeben, daß man selbst oft nicht weiß, wie es zu bestimmten Gestzen kam, was deren Schutzgut ist und weshalb Richter so entscheiden, wie sie es tun. Ich kenne mich beispielsweise nur auf den Rechtsgebieten des Strafrechts, Nebenstrafrechts oder Verkehrsrechts ein wenig aus. Bezüglich dem BGB habe ich kaum wissen und kann dort auch viele Dinge nicht immer nachvollziehen. Dennoch schimpfe ich nicht gleich über Stellen in diesem Gesetz, deren Sinn sich mir nicht gleich erschließt. Kritisches Hinterfragen ist von Vorteil; aber ich erkläre auch nicht dem BGB-kundigen Rechtsgelehrten, wie das BGB funktioniert.
Im Zweifelsfalle behalte ich meine Meinungen für mich, bevor ich über Dinge im BGB rede, von denen ich keine Ahnung habe. Du verstehst, was ich meine?
Was die Geschwindigkeitsbegrenzungen betifft: da spielen noch viele andere Kriterien hinein, die für den Fahrzeugführer nicht immer gleich ersichtlich sind.
Solche Begrenzungen werden beispielsweise oft aufgestellt, weil beispielsweise der Straßenbelag nicht mehr optimal ist. Oder es handelt sich um eine Art Lärmschutz für Anwohner. Eine der triftigsten Gründe ist die Unfallhäufigkeit. Konzentrieren sich auf einer Strecke Unfälle, reagieren die Behörden häufig mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ich gebe Dir mal einen kleinen Ratschlag. Wenn Du Dich mal wieder wunderst, weshalb eine gut einsehbare Strecke eine für Dich völlig überflüssige Begrenzung hat, dann mach Dir doch einfach mal die Arbeit und frage nach. Örtlich zuständige Polizeiinspektionen haben immer einen sogenannten Sachbereich Verkehr, welcher im Regelfall gerne Auskunft gibt oder zumindest an eine andere Stelle verweisen kann, die über den Sinn und Zweck der Begrenzung bescheid weiß. Schließlich darf es kein Geheimnis sein, weshalb die Verkehrszeichen aufgestellt worden sind. Und der Dialog ist oftmals erwünscht, da Behörden nicht selten um Verständnis bei der Bevölkerung für gesetzte Verwaltungsakte werben und dabei auf Transparenz setzen.