Verkehrssünden

warum sollte er schuld sein daran das du überholst?
ebensogut hätte das ein trecker oder ein anderes langsamfahrendes fahrzeug sein können, ein fahrer von außerhalb der sich nach einer bestimmten adresse umschaut usw usw....
nur weil du überholst wurdest du noch lange nicht genötigt dies zu tun, du legst es nur gerade gern so aus
 
Edit:

Demnach würde ja der Auffahrer nie eine Unfallursache setzen, weil irgendjemand weit vorne offenbar einfach zu langsam gefahren ist.
Die Unfallursache hier unzweifelhaft: Abstand oder nicht angepasste Geschwindigkeit.
Zumal so argumentiert wird, daß man hinterfrägt, weshalb alle anderen vorher es geschafft haben nicht aufzufahren.
"Schlecht einsehbar"? Dann muss ohnehin die Geschwindigkeit angepasst, ergo verringert werden.

Tala hat doch eindeutig geschrieben Ursache |= Schuldfrage. Diese Situation wäre garnicht entstanden, der jenige der aufgefahren ist hätte garnicht diesen Fehler begangen. Damit ist es eine Mitursache. Ursache, da steckt das Wort Ur mit drinne und dies hat eine ziemlich eindeutige Bedeutung.
 
@SonGohan:
Dein Beispiel entspricht zwar dem was du hier schon öfters dargelegt hast aber rechtlich ist halt derjenige die Birne, der so (zu) schnell fährt oder den erforderlichen Abstand unterschreitet und nicht mehr auf ein plötzliches Ereignis reagieren kann, wie es die StVO vorschreibt (siehe § 4 Abs. 1 StVO).
 
Ich habe nicht geschrieben das Ursache und Schuld dasselbe ist.
 
Jo hab ich doch geschrieben oder nicht? ;)

Natürlich ist der Fehler eindeutig bei den Auffahrer (da stellt man sich halb auch dumm dusselig an), aber die Ursache der Situtation die zum Unfallsituation geht ja nun auf den Fehler (Fehler in meinen Augen, nicht im Sinne der StVO), denn wer Stockenden Verkehr verursacht begeht in meinen Augen eindeutig einen Fehler.

Edit: (Fast) Immer wenn ich hier im Theard was schreibe, dann exestieren aufeinmal 2-3 Beiträge mehr. Sry, für den doofen Umstand das ich dadurch nicht immer alle Antworten vor dem Edit mit einbezogen habe. :(
 
Ursache |= Schuldfrage
Hatte das als = angesehen.
 
Tala hat doch eindeutig geschrieben Ursache |= Schuldfrage. Diese Situation wäre garnicht entstanden, der jenige der aufgefahren ist hätte garnicht diesen Fehler begangen. Damit ist es eine Mitursache. Ursache, da steckt das Wort Ur mit drinne und dies hat eine ziemlich eindeutige Bedeutung.

Ich habe Dir bereits vor vielen Monaten erklärt, daß die Schuldfrage niemals durch die Polizei geklärt wird. Lediglich, wer die Ursache für den Unfall setzt. Schuldfragen klärt der Richter. Und es gibt meines Wissens nach kein richterliches Urteil, daß bei Deinem Beispiel des Auffahrers auf ein Stauende der über mehrere Fahrzeuge hinweg langsamfahrende Stauanführende Schuld gehabt hätte. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
 
Die Disskusion hat erst im letzten Monat begonnen. -.- Ich glaube du willst nicht begreifen, das ich nicht von juristischen Hick Hack rede, sondern von der (Mit)URsache. Ich habe das Zeichen |= verwendet, nicht das Zeichen =.
 
Ich habe Dir bereits vor vielen Monaten erklärt, daß die Schuldfrage niemals durch die Polizei geklärt wird.

Und genau deshalb sollte man "immer" von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.
 
Mein übertragenes Beispiel wäre gewesen: Autofahrer A schleicht innerorts unbegründet mit 30 km/h herum. Autofahrer B hinter ihm ist genervt davon, und entschließt sich letztendlich an einer unübersichtlichen Stelle zum Überholvorgang, da es in diesem Ort leider sowieso keine übersichtlichen Stellen gibt. Genau in diesem Moment kommt wie es der Zufall will Gegenverkehr aus der Nebenstraße auf die Gegenfahrbahn eingebogen, es kommt zum Zusammenprall zwischen Autofahrer B und dem gegenverkehrenden Fahrzeug.

Es wäre dann simpler gewesen, gleich dieses Beispiel so wie hier angegeben niederzuschreiben. ;)

Natürlich hat nun rechtlich gesehen Autofahrer B auf Grund seines Überholvorgangs an einer unübersichtlichen Stelle die Unfallschuld - darauf wollte ich in meinem "Jonas"-Beispiel ja hinaus. Nichtsdestotrotz hat in meinen Augen bzw. in denen nicht weniger letztendlich der Schleicher, also Autofahrer A, eine passive Unfallschuld, da er die gesamte Situation überhaupt erst "eingeleitet" hat.

In dieser Situation gibt mir das Verkehrsrecht Unrecht, mein Menschenverstand gibt mir jedoch mehr oder weniger Recht bzw. ist zumindest im Zwiespalt.

Ich habe die Problematik die Dich (bzw. Euch) beschäftigt durchaus verstanden. Eine Bewertung in dem Sinne, wie sie hier vorgenommen wird, ist aber schon fast philosophischer Natur und darüber zu diskutieren lehne ich ehrlich gesagt ab (schon zu oft darauf eingelassen). Hättest Du jetzt gesagt, der Vorausfahrende fährt nicht mit 30 km/h, sondern beispielsweise Schrittgeschwindigkeit, dann würde ich Dir unter Umständen uneingeschränkt recht geben. Allerdings sind wir dann auch schon wieder bei der VOWi des "Langsamfahrens ohne triftigen Grund" angelangt - vielleicht sogar bereits bei einem Vergehen der Nötigung, wenn der Vorsatz des Vorausfahrenden bejaht werden kann.

Und damit wir uns richtig verstehen, rechtlich gesehen hat noch immer der Überholende die Unfallursache gesetzt.

Die Disskusion hat erst im letzten Monat begonnen. -.- Ich glaube du willst nicht begreifen, das ich nicht von juristischen Hick Hack rede, sondern von der (Mit)URsache. Ich habe das Zeichen |= verwendet, nicht das Zeichen =.

Ich glaube mich erinnern zu können, nicht von dieser Diskussion hier gesprochen zu haben, oder?
 
Last edited by a moderator:
ein fahrer von außerhalb der sich nach einer bestimmten adresse umschaut usw usw....
sowas ist laut StVO verboten :) (siehe letzte Seite)
Es wäre dann simpler gewesen, gleich dieses Beispiel so wie hier angegeben niederzuschreiben. ;)
Hätte ich. :p Aber ich habe es bewusst nicht getan, weil ich erstmal die Reaktionen auf das Allgemein-Beispiel abwarten wollte. :)
Ich habe die Problematik die Dich (bzw. Euch) beschäftigt durchaus verstanden. Eine Bewertung in dem Sinne, wie sie hier vorgenommen wird, ist aber schon fast philosophischer Natur und darüber zu diskutieren lehne ich ehrlich gesagt ab (schon zu oft darauf eingelassen). Hättest Du jetzt gesagt, der Vorausfahrende fährt nicht mit 30 km/h, sondern beispielsweise Schrittgeschwindigkeit, dann würde ich Dir unter Umständen uneingeschränkt recht geben. Allerdings sind wir dann auch schon wieder bei der VOWi des "Langsamfahrens ohne triftigen Grund" angelangt - vielleicht sogar bereits bei einem Vergehen der Nötigung, wenn der Vorsatz des Vorausfahrenden bejaht werden kann.

Und damit wir uns richtig verstehen, rechtlich gesehen hat noch immer der Überholende die Unfallursache gesetzt.
Ich denke, du hast verstanden, worum es mir geht. ;) "Philosophisch" trifft es wohl garnicht mal so schlecht.

Es geht letztendlich darum, dass das "gefühlte Recht" und das "tatsächliche Recht" manchmal ein Stück auseinander liegen. Der ein oder andere hat vielleicht von dem Fall mitbekommen, wo eine Frau entlassen wurde, weil sie nach der Arbeit übrige Lebensmittel (von einer Feier oder so?) eingepackt hat (ohne zu fragen!), weil sie entsorgt werden sollten. (also wären sie ja so oder so weg gekommen) War nichtmal viel, ein paar Quarktaschen oder irgendsowas.

Rechtlich gesehen war es eben Diebstahl, wodurch die Kündigung rechtsgültig und die Klage der Arbeitnehmerin vor dem BVG abgewiesen wurde. Als normal denkender Mensch greift man sich jedoch bei so einem Entlassungsgrund bzw. nach Betrachtung der Situation einfach nur an den Kopf. :) Ebenso wie bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf absolut übersichtlicher und verkehrsfreier Straße.
 
Rechtlich gesehen war es eben Diebstahl, wodurch die Kündigung rechtsgültig und die Klage der Arbeitnehmerin vor dem BVG abgewiesen wurde. Als normal denkender Mensch greift man sich jedoch bei so einem Entlassungsgrund bzw. nach Betrachtung der Situation einfach nur an den Kopf. :) Ebenso wie bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf absolut übersichtlicher und verkehrsfreier Straße.

Das Problem ist allerdings, dass das Rechtsempfinden individuell völlig unterschiedlich ist und was Du möglicherweise als rechtens empfindest, stößt dem nächsten sehr auf. Daher ist materielles Recht unabdingbar und freilich gibt es da immer wieder Entscheidungen, die von so manchem kaum nachvollzogen werden können. Das liegt in der Sache der Natur. Worauf es ankommt ist, wie man damit umgeht.

Weiterhin muss man natürlich auch zugeben, daß man selbst oft nicht weiß, wie es zu bestimmten Gestzen kam, was deren Schutzgut ist und weshalb Richter so entscheiden, wie sie es tun. Ich kenne mich beispielsweise nur auf den Rechtsgebieten des Strafrechts, Nebenstrafrechts oder Verkehrsrechts ein wenig aus. Bezüglich dem BGB habe ich kaum wissen und kann dort auch viele Dinge nicht immer nachvollziehen. Dennoch schimpfe ich nicht gleich über Stellen in diesem Gesetz, deren Sinn sich mir nicht gleich erschließt. Kritisches Hinterfragen ist von Vorteil; aber ich erkläre auch nicht dem BGB-kundigen Rechtsgelehrten, wie das BGB funktioniert.
Im Zweifelsfalle behalte ich meine Meinungen für mich, bevor ich über Dinge im BGB rede, von denen ich keine Ahnung habe. Du verstehst, was ich meine?

Was die Geschwindigkeitsbegrenzungen betifft: da spielen noch viele andere Kriterien hinein, die für den Fahrzeugführer nicht immer gleich ersichtlich sind.
Solche Begrenzungen werden beispielsweise oft aufgestellt, weil beispielsweise der Straßenbelag nicht mehr optimal ist. Oder es handelt sich um eine Art Lärmschutz für Anwohner. Eine der triftigsten Gründe ist die Unfallhäufigkeit. Konzentrieren sich auf einer Strecke Unfälle, reagieren die Behörden häufig mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ich gebe Dir mal einen kleinen Ratschlag. Wenn Du Dich mal wieder wunderst, weshalb eine gut einsehbare Strecke eine für Dich völlig überflüssige Begrenzung hat, dann mach Dir doch einfach mal die Arbeit und frage nach. Örtlich zuständige Polizeiinspektionen haben immer einen sogenannten Sachbereich Verkehr, welcher im Regelfall gerne Auskunft gibt oder zumindest an eine andere Stelle verweisen kann, die über den Sinn und Zweck der Begrenzung bescheid weiß. Schließlich darf es kein Geheimnis sein, weshalb die Verkehrszeichen aufgestellt worden sind. Und der Dialog ist oftmals erwünscht, da Behörden nicht selten um Verständnis bei der Bevölkerung für gesetzte Verwaltungsakte werben und dabei auf Transparenz setzen.
 
Ich arbeite in einer Gemeindeverwaltung und wir haben die örtliche Polizeidirektion im Haus. Es ist also nicht so, dass ich noch nie mit der Polizei in Kontakt getreten bin. :)

Dass beispielsweise die A2 auf Grund der hohen Unfallquote in Niedersachsen streckenweise auf 120 gesetzt wurde, ist mir durchaus bekannt. Ich habe bereits zum Anfang des Topics dazu auch klar gesagt, dass ich diese Regelung sinnvoll finde. Wenn ich allerdings die selbe Strecke Samstag morgens fahre, wo sie fast komplett leer ist, sehe ich keinen Grund, warum ich dort 120 fahren sollte, nur weil die Strecke freitag Abends eine hohe Unfallquote aufweist. An solchen Stellen würden eben wie ebenfalls schon erwähnt dynamische Anzeigetafeln Sinn machen.

Weiterhin verstehe ich natürlich, dass sich nicht Hanz und Franz mit ihrem 4,0 Hauptschulabschluss über das BGB auslassen sollten. Letztendlich sind Urteile immer eine Frage der Kompetenz. Nach 80000 gefahrenen Kilometern in knapp drei Jahren traue ich mir auf Grund meiner Erfahrung allerdings durchaus zu, das Verkehrssystem und damit auch die StVO ansatzweise beurteilen zu können.
 
Auf Autobahnen machen dynamische anzeigetaflen vielleicht Sinn und teilweise gibt es die ja auch.

Allerdings wird man die Dinger wohl in naher Zukunft nicht auf jeder kleinen Landstraße Aufstellen.

Ansonsten halte man sich an den Anfang
1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird
 
in anbetracht von gestern abend, wo hier in nrw ca. 20 cm schnee gefallen sind und der einsatz von streufahrzeugen wohl zu teuer gewesen wäre^^:
die verkehrssünde ohne winterreifen zu fahren sollte viel härter geandet werden bzw. bei gewerblich genutzten fahrzeugen sollten winterreifen pflicht werden. wie kann es bitte sein, das lkws mit sommerreifen unterwegs sind und liegen bleiben :sick
 
§2/IIIa StVO:
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
 
Winterreifen sind doch schon bereits Pflicht!?

wie es LordSeibrich schon zitiert hat, sie sind nur pflicht, wenn zum zeitpunkt der fahrt, winterliche verhältnisse herschen.
hat es jetzt im dezember aber 8grad plus und es ist nirgends gefroren, kann einem keiner was.
 
wie es LordSeibrich schon zitiert hat, sie sind nur pflicht, wenn zum zeitpunkt der fahrt, winterliche verhältnisse herschen.
hat es jetzt im dezember aber 8grad plus und es ist nirgends gefroren, kann einem keiner was.

ist ja auch richtig so
 
ist ja auch richtig so

Seh ich anders.. hier war gestern die Hölle los. Nur weil es die letzten Wochen keinen Schnee gab, war anscheinend kaum einer drauf vorbereitet. Bin gestern 650km gefahren Bodensee -> D'Dorf) und hier war das Chaos perfekt. Die Leute haben Angst, keine Winterreifen und gefährden sich und andere damit.

Ich hab seit Oktober Winterreifen drauf, und das sollte jeder tun, der bei so einer Überaschung das Auto nicht stehenlassen will. Alles andere ist unverantwortlich.
 
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