- Joined
- Feb 2, 2007
- Messages
- 4,344
- Reaction score
- 7
du nennst mir immer noch keine begründung etc. dafür, dass jemand wegen angst oder schlechtem reaktionsvermögen langsamer fahren darf. auch nicht in den von mir rausgekürzten stellen deines zitates. ob das jemandem anchzuweisen ist oder ob der polizist sich in der situation von 40 km/h die mühe machen will steht leider auf nem anderen blatt. widerlege mir doch bitte diesen einen punkt. soweit ich das in der vorbereitung auf meinen idiotentest aka mpu gelernt habe, dürfte das sehr schwer werdenAngst kann durchaus einen triftigen Grund darstellen.
[...]
Bringen wir es auf den Punkt anhand der aktuellen Rechtsprechung (nachzulesen in den einschlägigen Kommentierungen zur StVO). Ich darf zitieren aus "Straßenverkehrsrecht, StVO, Sievers/Böller":
+ Kraftfahrzeuge dürfen ohne triftigen Grund nicht so langsam Fahren, daß sie den Verkehrsfluss behindern.
Voraussetzung hierfür ist:
- eine Geschwindigkeit, die wesentlich geringer ist als die Durchschnittsgeschwindigkeit auf dieser Straße
- daß die Nachfolgenden den langsamen Fahrer nicht gefahrlos überholen können
Ein sogenannter triftiger Grund liegt vor, wenn er subjektiv und objektiv das Langsamfahren rechtfertigt.
Beispiele:
- geringe Motorleistung des Kfz
- geringe Fahrpraxis des Fahrers
- Übelkeit des Mitfahrers
- Ladung des Fahrzeugs
- glatte Fahrbahn
Somit kommt es aufgrund dieses Paragraphen in der Praxis nur äußerst selten zu einer sanktionierten Verwarnung seitens der Polizei, bzw. zu einer Verurteilung vor Gericht, weil es immens problembehaftet ist, einem Verkehrteilnehmer nachzuweisen, daß eben kein triftiger Grund vorlag. Denn was hier gefordert wird, ist sowohl der subjektive Tatbestand, wie auch der objektive. Und beim subjektiven Tatbestand ächzt die Exekutive regelmäßig, denn sie nachzuweisen ist selbst bei Straftaten mitunter ein äußerst schwieriges Unterfangen und hier unterhalten wir uns immerhin über eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (wegen der im übrigen niemand seinen Führerschein abgeben muss...).
In meinem Kommentar sind leider keine weiteren Ausführungen zu dem Passus "wesentlich geringer ist als die Durchschnittsgeschwindigkeit" dargestellt werden. Hier wäre interessant, was genau die Rechtsprechung sich darunter vorstellt. Aber nach meinem Rechtsempfinden meine ich, daß innerort 10 km/h dafür keinesfalls ausreichend sind. Wenn ich dazu komme, werde ich versuchen diesbezüglich noch weitere Informationen einzuholen.
Grundsätzlich empfehle ich Interessierten sich einen Kommentar der StVO zuzulegen oder zumindest auszuleihen, bevor einfach irgendwelche Halbwahrheiten erzählt und die dann noch zu allem Überfluss falsch interpretiert werden.
Schöne Grüße
Seibrich
Edit: Habe doch noch was gefunden im Kommentar:
Ein triftiger Grund liegt nicht vor
- bei Besichtigung der Landschaft vom im Schritt fahrenden Fahrzeug aus
- Besichtigung einer Unfallstelle im langsamen Vorbeifahren
Man beachte hier "im Schritt fahrenden" bzw. "im langsamen Vorbeifahren". So kann man denke ich einiges herleiten.

Sorry Wilma, aber das ist zum Teil einfach falsch.
4. zum Beispiel ist richtig falsch. Es ist nicht erlaubt den Seitenstreifen als verlängerten Beschleunigungsstreifen zu nutzen. Wenn man es nicht schafft innerhalb des Beschleuningungsstreifen auf die Fahrbahn zu wechseln muss man am Ende des Beschleunigungsstreifen anhalten. Das mag manchen überraschen aber es ist so. Das steht nicht explizit in der StVO drin, sondern ergibt sich nur aus §2, das der Seitenstreifen nicht bestandteil der fahrbahn ist. Siehe hier . Das weiß ich sicher weil ich noch die Worte von meinem Fahrlehrer und den Hinweis vom Prüfer in den Ohren hab.
Wenn man in der Prüfung irgendeinen durchgezogenen Strich fährt, ist die Prüfung vorbei. Mir wäre die Sache mit dem Beschleunigungsstreifen in der Prüfung damals fast zum Verhängniss geworden, weil ich in der früh der erste Prüfling war und bei Ottobrunn auf die Autobahn im dichtesten Berufsverkehr (gefühlt stoßstange an stoßstange) auffahren musste. Damit ich überhaupt mich da reindrängeln konnte musste mein Hintermann im übrigen vom Gas gehen. Wurde mir nicht zum Vorwurf gemacht. In der Praxis schaut das natürlich anders aus und ich würde ihn vermutlich auch nutzen, aber richtig ist es deswegen noch lange nicht.
hm, mein fahrlehrer hat es mir so erklärt, wie ich es schrieb. er meinte weiter, dass man theoretisch auch anhalten könnte, aber das praktisch natürlich die schlechtere wahl ist. er nannte tasächlich auch ein bsp, wo man tatsächlich anhalten müsste, weil es nicht anders geht: diverse auffahrten der a 40 in essen city haben ein vorfahrt achten schild weil es dort keinen standstreifen gibt. however, ich habe es so gelernt. wenn mein fahrlehrer da falsch lag oder die gesetzeslage anders ist - kk
Der zitierte Teil aus der StVO macht mich auch stutzig und wenn man zitiert dann bitte auch die u.U. ebenfalls relevanten Teile. Ich glaube schon das schlechtes Reaktionsvermögen und Angst ein trifftiger Grund sind um langsamer zu fahren. Warum? Weil es genau über den von dir genannten Punkt steht:
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
hmkay, persönliche fähigkeiten sind (leider) ein argument. wobei ich mich da immernoch frage, ob psychische eignung angst nicht auch ausschließt. bei reaktionsvermögen (s.o. idiotentest) bin ich mir aber ziemlich sicher. denn genau diese wurde im besagten test explizit überprüft.
Ihr müsst einfach sehen das was ihr als "Behinderung" seht eure eigenwillige Interpretation von einer Verkehrsbehinderung ist und nicht im Sinne der StVO. Wenn jemand 40 fährt, dann ist das irgendwie auch flüssiges fahren und keine Verkehrsbehinderung. Was jetzt zu langsames fahren ist, ist natürlich Interprativ aber da sich jetzt hier schon 2 von der Ordnungshüterfraktion dazu geäußert haben und sagen das 40 km/h innerorts keine Behinderung ist, würde ich dann auch diese Einschätzung teilen.
Auch mit dem langsamen Fahrer überholen kann ich dir nicht zustimmen. Natürlich ist der Schuld der überholt, er hat ja schließlich überholt. Man hätte ja schließlich hinter dem Langsamen herfahren können. Der ist dann auch nicht irgendwie mitschuld daran, dass der andere für den Überholvorgang nicht die nötige Vorsicht hat walten lassen.
Natürlich macht derjenige etwas falsch der andere ausbremst. Das wurde auch nie in Frage gestellt. Aber ich bin der Meinung das man nicht dafür Sorge zu tragen hat das ja keiner auf der Autobahn seine Geschwindigkeit zu veringern hat wenn man überholt. Dazu hätte ich auch gerne die Meinung unserer Polizisten gehört, weil mich das dann doch interessiert.
Es geht um folgende Situation:
Wie gesagt gefährliches ausbremsen oder schneiden ist hier explizit nicht gemeint. Es geht nur darum das der Schnellere im Rückspiegel bei ausreichend zur Verfügung stehender Reaktionszeit und Bremsweg für den Überholvorgang des Vordermanns seine Geschwindigkeit reduzieren muss (vom gas gehen oder leichtes bremsen). Ist das ein Verstoß gegen die StVO? Weil genau das wurde hier nahegelegt.
Versteh ja auch, dass es einen aufregen kann wenn einer vor einem herschleicht, hier fährt der Großteil wahrscheinlich auch mal 60 in der Stadt oder auch mal 200 auf der Autobahn fährt. Ich im übrigen auch.
Das ist ja auch nicht das Problem, ich hab nur ein Problem wenn man anderen die das nicht machen die Tauglichkeit zu fahren abspricht. Hier wurde explizit gefordert das doch bitteschön jeder schneller als das Tempolimit fahren solle(Tachoungenauigkeit/Blitztoleranz), sonst hätte man nichts auf der Strasse zu suchen.
Und nur dagegen wurde etwas gesagt und die Einstellung die hinter dieser Forderung steckt. Und gegen nichts anderes.
Wie gesagt verständlich wenn man sich darüber aufregt. Find es auch in Ordnung wenn man sich wie Wilma über Unzulänglichkeiten im Straßenverkehr (Schilderwald) ärgert oder wenn man wie Jonny dynamische Tempolimit fordert (find ich auch gut). Alles legitim.
Aber nehmt doch auch mal den Tipp von Tala an, das man sich nicht über alles im verkehr aufregen sollte, man kann es zum einen eh nicht ändern zum anderen macht es krank. Das ist natürlich grade bei den jungen Fahrern ein gewißer Reifeprozeß, den ich auch durchgemacht habe. Aber macht das Radio an, quatscht mit euren Beifahrer o.ä. Is gut für den Blutdruck
Was ich aber nicht verstehe ist das ihr euch mit einem User solidarisiert der angehenden Physikern und Polizisten was über Fremdenergie und StVo erzählen will, dabei massivst unfreundlich wird und noch nebenbei gigantischen Blödsin verzapft der einfach nur grotesk falsch ist, nur weil er offensichtlich einen ähnlichen Faible für schnelles Fahren hat.
mir geht seine arroganz auch auf den sack und ich teile auf keinen fall zu 100% seine meinung. allerdings wurden viele seiner argumente ohne kontext versucht zu widerlegen. wenn er zb unter optimalen bedingungen schreibt, kann ich mir schon vorstellen, dass 7,5l verbrauch bei 200km/h möglich sind.
Wenn man die Aussagen von SonGohan (leicht überspitzt) zusammenfasst, sagt er im Grunde folgendes:
Es existiert KEIN Luftwiderstand wenn man auskuppelt der veschwindet einfach bei ihm, versteht das doch, eure Physiklehrer lügen.
Windruck wächst nicht überproportional, nichtmal linear sondern unterproportional. Vollkommen logische und verständliche physikalische Zusammenhänge. Auch wen das von Moof erwähnte v² etwas anderes nahelegt.
Auch Fremdenergie (einfach herrlich) ist etwas was man nie vergessen sollte, eine mehr als alltägliche physikalische Größe die jeder Autofahrer kennen muss.
Autos sind verkannte Perpetua Mobila, man muss weniger Energie reinstecken um auf 220 zu beschleunigen als man hinterher durch Rollen wieder bekommt. Ich schlage ihn hiermit für den Physiknobellpreis vor (Wäre jetzt der 2. für ihn, der erste war für ein revolutionäres Wirtschaftsmodell). Ich glaub Fremdenergiekraftwerke könnten sämtliche Probleme lösen. Is doch auch in der Skizze (nobelpreisverdächtig) klar erkennbar.
Autobahnen sind eine ständige Berg- und Talfahrt. Insofern braucht man gar keinen Sprit man muss nur den ersten Hügel schaffen. Einfach hochrollen und losgehts.
Man hat Rückenwind bei Tempo 200 (Tornado?).
Wer links überholt muss sicherstellen, dass ja niemand schneller sein könnte als man selbst.
Es sollte Rechtsfahrgebot geben in der Stadt, eine überfällige und sinnvolle Maßnahme wie für jeden ersichtlich sein sollte.
Das befolgen des Rechstfahrgebotes löst alle Problem im Straßenverkehr
Kreisverkehre sind Todesfallen weil in jedem einer gegen die Richtung einfährt. Jeden Tag mindestens sechs mal.
Es sind nur 40 fahrende Autos in der Stadt unterwegs und zwar auf beiden Spuren, ständig und überall.
Mofas müssen auf dem Fahrradweg fahren. (Einfach nur falsch)
Wer nicht nicht 15 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit fährt sollte nicht mal in die Nähe eines Autos dürfen und wenn er sich nicht mal am Tempolimit kratzt, sollte er nicht mal als Beifahrer in Betracht kommen.
du fasst sie hier nicht leicht überspitzt zusammen, sondern überziehst sie maßlos, so dass sie natürlich lächerlich werden.
Kann ich nicht verstehen wie sich jemand diese Meinung zu eigen machen kann.
@Jonny:
Verstehe das dich so ein infantiler Kommentar von einem Mod überrascht. Es ist auch ganz gewiß die Ausnahme bei mir. Ich diskutiere gerne auf nem anständigen Niveau, wie ich es zum Beispiel mit Wilma jetzt tue, aber wenn einer nur durch Beleidigungen, Unverschämtheiten und Gewaltandrohungen (mir gegenüber) glänzt, dann hab ich kein Verständniss dafür und nehme den entsprechenden User auch nicht mehr ernst.
Ich habe mit dem Modposten keine Verzichtserklärung unterzeichnet, nicht mehr dasselbe sagen zu dürfen wie jeder andere User. Für mich gelten auch dieselben Konsequenzen wie für die anderen User.
Natürlich sollte ein Mod in gewisser Weise Vorbild sein, aber wenn jemand anderen Inkompetenz vorwirft, die nicht nur augenscheinlich sondern auch de facto durch ihre berufliche Laufbahn mehr Kompetenz haben, dann nehm ich mir auch mal das Recht raus das süffisant zu kommentieren (ging mir gar nicht so um den Rechtschriebfehler, der passt halt nur wie die Faust aufs Auge). Insbesondere dann, wenn der User ne menschlich ganz flache Schiene fährt.
Edit: LordS. spricht hier ja nochmal den Punkt des zu langsam fahrens etwas ausführlicher an. Danke dafür.
Würde ich genau so sehen.
Ich muss allerdings dafür Sorge tragen, das der schnellere Linksspurbenutzer nicht behindert oder gar gefährdet wird.
Dann kann ich auf 'ner 2spurigen No-Limit-Piste rein theoretisch mit 100 Km/h am 80Km/h-Lkw vorbeischleichen.
Das notwendige Runterbremsen eines nahenden Linksspurfahrers stellt dann keine Behinderung im Sinne der StVO dar (auch wenn sie durchaus als solche empfunden wird).
Eine Verpflichtung nur dann zu überholen wenn auf der linken Spur bis zum Horizont frei ist, besteht nicht.
@Wilma:
Natürlich ist es ärgerlich wenn man hinter dem Opa-mit-Hut oder dem Elefantenrennen "gefangen" ist.
Nur solange die auch tatsächlich am Überholen sind und sich zuvor korrekt nach links eingeordnet haben, machen die rechtlich gesehen nix falsch.
wie gesagt, ich habe es so gelernt, dass man mind. 10km/h schneller sein muss als derjenige, den man überholt. dies ist also falsch?
Wer da die Nerven verliert und z.B. links auf dem Grünstreifen neben der Leitplanke vorbeidonnert wird zurecht als Verursacher angesehen, wenn es dadurch/dabei zum Unfall kommt.
Last edited: