Das sind Richtlinien... also keine Garantie das es immer so sein muss.
Eventuell
können bei einem Widerspruchsverfahren die Rechtsfolgen (z.B. Absehen vom Fahrverbot) gemildert werden aber rechtswidrig oder ungültig wird die Messung dadurch nicht, wenn man darlegen kann warum man sich nicht an die Richtlinie gehalten hat.
Das kann z.B. an Unfallschwerpunkten, besonderen örtlichen Gefahrenstellen (z.B. Kindergarten direkt hinterm Ortseingangsschild) sein oder einfach nur an "baulichen Gegebenheiten" liegen... wenn z.B. nur direkt hinter dem Anfangsschild ein geeigneter Aufstellort für das Überwachungsgerät vorhanden ist.
Alles nur eine Frage der sachlichen Begründung.
Es gibt also keine sichere Ausnahme von der Faustregel das man in Höhe des Verkehrszeichen welches die Geschwindigkeit regelt, bereits runtergebremst haben muss.
Wie das der einzelne Verkehrsteilnehmer gefahrlos auf die Reihe bekommt, bleibt ihm überlassen.
Das stimmt so nicht ganz, es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen des Rechtsfahrgebots, z.B.:
42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d Satz 1 und 2 StVO
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
§ 7 Abs. 3 Satz 1 StVO
Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen.
§ 7 Abs. 1 Satz 1 StVO
Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
Insofern wäre bei einer dreispurigen Autobahn ohne Speedlimit ein 120er in der Mittelspur rechtlich überhaupt nicht zu beanstanden, wenn ab und zu mal in der rechten Spur ein langsameres Kfz vorhanden ist.
Bei zweispurigen Autobahnen müsste der 120er natürlich bei passender Gelegenheit rechts fahren um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern.