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verwendung von bildern

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hi,

wisst ihr vielleicht ob ich leute anzeigen kann wenn sie z.b. ein bild von mir nehmen ausschneiden und in ein anderes einfügen und veröffentlichen. ohne meine erlaubnis.
also bearbeiten usw

wenn man leute dafür anzeigen kann wären vielleicht auch paar seiten nett wo die § dazu stehen oder was weis ich.

jetzt bitte beim thema bleiben. ich meins ernst

thx
 


ich nehm mal nicht n ass die bilder eine gestaltungshöhe erreichen (dann sind sie "werke"), sonst käme der urheberschutz zur anwendung - is hier wohl nicht der fall, aber fotos (von personen) genießen sonderrechte

und zwar sei der leistungsschutz erwähnt, §72 UrhG

bei personenfotos kann der abgebildete sich grundsätzlich zur wehr setzen und ein abbilden auf einer website ist schonmal nach §§22, 23 KUG NICHT ohne genehmigung gestattet ! - außer du bist eine öffentliche person (oder du bist nur ein unwesentlicher teil des bildes - z.b. wenn jemand eine menschenmasse aufnimmt)

kommen wir zur verfremdung:

bei leichten verfremdungen bedarf es wieder eine genehmigung, bei krassen verfremdungen entsteht ein neues "werk" - inwieweit dass jetzt auf personenfotos gilt kann ich dir leider nicht sagen §§23-24 UhrG

im allgemeinen aber kannst du davon ausgehen, dass das recht auf deiner seite ist

du kannst unterlassungsklage anstreben und gleichzeitig schadensersatz fordern - weiterhin drohen die üblichen starfrechtlichen konsequenzen die da wären: freiheits- und geldstrafen

 
:dito
Am besten in deinen Bildern noch ein Copyrighht reimanchen, wenn das fehlt wegen wegschnitt oda so haste eine guten Beweis da du das volle Bild hast und er nur ein Teil davon
 
Igitt, es gibt doch nichts schlimmeres als ein "Copyrightvermerk" auf einem Wallpaper, der fast die halbe Bildschirmfläche einnimmt. O_o Ein bißchen dezent sollte es schon sein.

P. S.
Jemanden wegen so etwas anzeigen lohnt sich in dem Fall nicht wirklich, zivilrechtlich dagegen vorgehen ist lukrativer.
 
Last edited:
ja so war das ja nicht gemeint, nur halt so das man das Copyright evtl so schräg übers bild recht untern macht, das man wenn man es klauen will umschneiden muss. Wenn man dann als Autor das komplettbild vorweisen kann hat man gute Chancen. Natürlich soll es irgendwie dezenzt sein aba dennoch deutlich erkennbar
 
Wenn man juristisch dagegen vorgehen will, sollte man auch beweisen können, dass man der Urheber ist. Komm also nicht auf die Idee das Original oder die Quelldatei (Original-PSD (Photoshop), XCF-Datei (GIMP) o. ä.) zu löschen.
 
Da ich nicht weiß, inwieweit du juristische Texte nachvollziehen und richtig interpretieren kannst, geb ich dir mal den Link zu Wikipedia. Dort ist das ganze recht anschaulich erklärt und auch welche Ausnahmen aus dem "Allgemeinen Persönlichkeitsrecht" (Art. 1/2 GG) des Grundgesetzes (auf dem KUG, UrhG, etc. i.d.S. beruhen) hervorgehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Ansonsten kannst du dir das hier geben :D

http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html
 


ähm, copyright oder nicht ist egal, da es keine werke sind -_- (nehm ich einfach mal an - sind wohl eher schnappschüsse) - es geht rein um das recht am eigenen bild und das wurd bereits ausreichend besprochen denksch Oo

ob man nun nen original hat oder nicht is auch egal - es geht NUR ums persönlichkeitsrecht... deswegen fragen prof. fotografen immer erst die leute auf altweiber bevor sie knipsen - dann kann man nix mehr sagen
 
frage ist aber auch ob die klage auch überhaupt zu stande kommt, kann genausogut wegen nichtigkeit abgelehnt werden, denn für ein stupides bild wirt das keiner weiterbehandeln, denn die unkosten sind ja viel höher.( wenn dir jemand 5cent klaut und du zeigst den an passiert auch nix ... )

sollte es jedoch ein Werk sein etc könnte dies schon anders aussehen
 


die kosten stehen wirklich in keinem verhältnis, aber dafür gibts ja rechtsschutz ;)

klagen kann er auf jedenfall, denn er hat das recht dazu - wurde schon öfters gemacht, aber im grunde ises wirklich unsinnig, da in solch einem fall die mühlen der justiz noch langsamer mahlen werden als eh schon gewohnt :D

aber gehen tut das, keine frage - dauert halt nur ewig

und dass es ein werk ist bezweifle ich immer noch :D - wäre es so, dann wäre es aber eindeutig - was die wartezeit vor gericht trotzdem nicht schmälert *g*
 
Eine kleine Anmerkung zur Klage. Es wäre sinnvoll den Gegenseite mittels Anforderungsschreiben aufzufordern, in diesem Fall wohl zur Unterlassung der Verwendung deiner Bilder, und erst zu klagen wenn er darauf nicht spurt. Falls man nämlich gleich klagt trägt man ein gewisses Kostenrisiko. Falls die Gegenseite deinen Anspruch sofort anerkennt (und in diesem Fall ist das wohl nicht unwarscheinlich) bleibst du auf deinen Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten etc.) sitzen. ( Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, so wird diese bei derart taktisch unklugem Verhalten wohl auch rumzicken.)

Wenn man ein Aufforderungsschreiben verfassen läßt und der Gegner den Anspruch nicht anerkennt, dann musst du bei einem darauffolgenden Gerichtsverfahren deine eigenen Kosten nicht automatisch selbst tragen, sondern nur wenn du diesen verlierst oder ihr einen Vergleich schließt der diese besagt.

Im Fall des Falles lass am Besten beides von deinem Anwalt machen, der wird genau wissen was wann zu tun ist.
 
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Das selbe gilt, wenn du sofort einen Rechtsanwalt damit beauftragst ein Schreiben an den Betroffenen zu richten. Die Kosten dafür bleiben an dir hängen und können nicht als Schadenersatzanspruch von der Gegenpartei gefordert werden. Also erstmal persönlich reden und erst bei wirklicher Ablehnung (am besten schriftlich) juristische Verfahren einleiten.
 
Ich muss Mope mal gerade widersprechen. Es ist überhaupt kein Unsinn wegen der Verwendung eines Bildes zu klagen. Je nach Art der Verwendung kann man sogar eine einstweilige Verfügung beantragen die dann ganz und gar nicht lange auf sich warten lässt.

Es hängt natürlich immer von der genauen Situation ab. Aber wenn das Bild nachweislich veröffentlicht wurde geht man nur ein sehr geringes Kostenrisiko ein. Je nach Situation kann sogar Schmerzensgeld verlangt werden.

Hier mal einige Links:

Bilderklau im Internet
http://www.photomailer.de/archiv_recht/law_01_0025.htm

Kataloge und Models
http://www.aufrecht.de/3951.html

Und noch was richtig derbes..
http://www.aufrecht.de/3777.html

Anders sieht es nur bei einer Person der Zeitgeschichte aus siehe.
http://www.flick-sass.de/bgh_fotosatire.html

Man wird sicherlich nicht in vielen Fällen einen nennenswerten Schadensersatz fordern können, aber zumindest die Unterlassungsklage ist in sehr vielen fällen Erfolg versprechend. Sofern Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast kannst Du das ganze von einem Anwalt überprüfen lassen und dann mit ihm zusammen entscheiden wie weiter vorzugehen ist. Das kostet Dich dann erst mal nichts.
 
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wo hab ich denn geschrieben dass des unsinn ist ? (sofern man rechtsschutz hat)


edit: ah, doch, grad gesehen :D


 
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