Verdammt ich war ZU schnell oO

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Wer bammel vom Spurenwechsel hat gehört nicht auf die Straße.



ich find die Leute so schlimm, die auf ner zweispurigen nicht wieder einscheren obwohl sie locker 30 Sekunden bis zum nächsten LKW haben. Das macht dann jeder NICHT und wenn man selber einschert kommt man nicht mehr raus, weil jeder nochmal extra gas gibt -.-

Oder die Leute, die meinen unbedingt noch einscheren zu müssen obwohl noch maaaaaaassig Luft nach vorne ist, weil man sie ja dann überhjolen würde :ugly

wobei, am schlimmsten sind die Kollegen (und das sind meiner Beobachtung nach locker über 70%), die meinen, Blinker einmal blinken reicht, dann kann man bereits rüberziehen, der Hintermann muss ja gesehen haben, dass man rüber will - am besten dann nachem zweiten blinken (wenn man schon halb auf beiden Spuren ist) den Blinker wieder aus. Argh !

Blinekrmuffel, oder eben die Leute die meinen BEIM rüberziehen blinken reicht anstatt davor (und ne Sekunde vorher zähl ich nicht als "davor") mal anzuzeigen was man vorhat, die hab ich gefressen bis zum geht nit mehr.
Wenn ich rüber will, setz ich gemütlich den Blinker, guck nochmal in den Rückspiegel, dann in den Seitenspiegel, geb Gas und zieh DANN rüber. Da hatte dann jeder seine 4-5 Sekunden um zu checken was ich vorhab °_°
 
Ich schon......
Nein es geht darum das Criminal die rechte Spur als LKW Spur ansieht und der Meinung ist weil er 120 fährt kann er die 2. Spur halten (Lustig wirds ja wenns nur 2 Spuren sind). Und das ist verkehrsbehinderung. Natürlich darf jeder 120 fahren. Aber nicht dauerhaft auf den linken Spuren. Die 2. als auch 3. sind nur zum überholen da. Für nichts anderes.
ich rede von ner 3 spurigen und net von ner 2 spurigen , du drehst dir au alles wie es passt.aber fahrt halt wie ihr wollt , spätestens wenn ihr jemand platt gefahren oder ihr 1 jahr zu fuss gehn dürft , wisst ihr das ich recht habe.und für mich is die rechte spur einer autobahn nur zum einfädeln da. und für lkws(pkws+Wohnwagen) , deswegen gurk ich grundsätzlich nur auffer mittleren rum.

is einfach nur kiddie was ihr hier abzieht hier ^^.naja 19 ^^

Insofern wäre bei einer dreispurigen Autobahn ohne Speedlimit ein 120er in der Mittelspur rechtlich überhaupt nicht zu beanstanden, wenn ab und zu mal in der rechten Spur ein langsameres Kfz vorhanden ist.
Bei zweispurigen Autobahnen müsste der 120er natürlich bei passender Gelegenheit rechts fahren um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern.
was für eine wonne ^^, aber is ja wurscht , euch kann man ja stvo paragraphen hinwerfen ihr raffts halt net ^^
 
omg wenn ich hier schon wieder die ganzen Moralapostelposts sehe, er hat nicht danach gefragt ob es den sehr Verantwortlich war zu schnell zu fahren, sondern mit was für Strafen er zu rechnen hat... Meine güte jedes ma der gleiche Mist
 

JA genau die mein ich.
ich rede von ner 3 spurigen und net von ner 2 spurigen , du drehst dir au alles wie es passt.aber fahrt halt wie ihr wollt , spätestens wenn ihr jemand platt gefahren oder ihr 1 jahr zu fuss gehn dürft , wisst ihr das ich recht habe.und für mich is die rechte spur einer autobahn nur zum einfädeln da. und für lkws(pkws+Wohnwagen) , deswegen gurk ich grundsätzlich nur auffer mittleren rum.

is einfach nur kiddie was ihr hier abzieht hier ^^.naja 19 ^^

was für eine wonne ^^, aber is ja wurscht , euch kann man ja stvo paragraphen hinwerfen ihr raffts halt net ^^

Die Straßenverkehrsordnung RICHTIG lesen. Der erste zitierte Absatz, gilt NUR wenn die Verkehrsdichte es erlaubt. Und ob es für dich die 1. Spur eine LKW Spur ist, ist irrellevant.
Du hast wenn du den wenn Platz auf der Rechten Spur ist, SOFORT wieder zu wechseln.

Schon alleine für den Begriff LKW Spur gehörst du gegeißelt.
 
Ja ich auch. :o

Edit: So
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__7.html
Das und das
Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 40 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.

Nichts LKW Spur, kein Dauerbefahren der mittleren Spur. So und nicht anders und gegen sone Mittelspurparker wird gottseidank seit neustem(hier zumindestens) härter vorgegangen.
 
Last edited:
Wenn ich deinem Link folge, steht dort nix, was den § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d Satz 1 und 2 StVO (eine der Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot) aufhebt oder einschränkt:
( "Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts".)


"http://bundesrecht.juris.de/stvo/__7.html":

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Nochmal zum Mitmeißeln:

Auf dreispurigen Strecken kann man in der mittleren Spur fahren bis man schwarz wird, solange in der rechten Spur ab und zu ein langsameres Kfz vorhanden ist.
Ist die dreispurige Strecke jedoch komplett leer, muss man rechts fahren und hat keine freie Fahrstreifenwahl.
Bei zweispurigen Strecken greift natürlich auch das Rechtsfahrgebot, man muss also dem nachfolgenden Verkehr die Möglichkeit geben zu überholen.
 
Auf dreispurigen Strecken kann man in der mittleren Spur fahren bis man schwarz wird, solange in der rechten Spur ab und zu ein langsameres Kfz vorhanden ist.

Das stinkt aber verdammt nach gummi.... was bedeutet denn bitte ab und zu? alle 200 Meter? alle 2 Kilometer?
 
Ja aber §42 greift nur wenn es die Verkehrsdichte erlaubt. Und das tut sie in der Regel nicht. Außerdem muss man den Verkehr auf der 1. Spur auch überholen und zwar in einer bestimmten Geschwindigkeitsdifferenz(glaube 20 kmh/h und Zeitspanne.
Das ist kein Freifahrtsschein für die mittlere Spur. Und es gibt auch noch immer keine LKW Spur.
 
Last edited:
Nochmal zum Mitmeißeln:

Auf dreispurigen Strecken kann man in der mittleren Spur fahren bis man schwarz wird, solange in der rechten Spur ab und zu ein langsameres Kfz vorhanden ist.
Ist die dreispurige Strecke jedoch komplett leer, muss man rechts fahren und hat keine freie Fahrstreifenwahl.
Bei zweispurigen Strecken greift natürlich auch das Rechtsfahrgebot, man muss also dem nachfolgenden Verkehr die Möglichkeit geben zu überholen.
jop so schauts aus mein bester ^^.is das eigentlich strafbar oda verfolgbar wenn man auf ner leeren autobahn auffem mittelstreifen oda überholspur fährt??herr polizist?
 
@SonGohan:
NEIN
42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d Satz 1 und 2 StVO gilt uneingeschränkt als Ausnahme vom Rechtsfahrgebot ausserhalb geschlossener Ortschaften und hat nüscht mit Verkehrsdichte zu tun.

Du meinst offenbar das hier:

§ 7 Abs. 1 Satz 1 StVO
Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

@CrImInAl:
Auf 'ner leeren Autobahn musste die rechte Spur benutzen, sonst verstösste ja gegen das generelle Rechtsfahrgebot.
Dachte das wäre mittlerweile klar gewesen.
 
@SonGohan:
NEIN
42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d Satz 1 und 2 StVO gilt uneingeschränkt als Ausnahme vom Rechtsfahrgebot ausserhalb geschlossener Ortschaften und hat nüscht mit Verkehrsdichte zu tun.

Du meinst offenbar das hier:

§ 7 Abs. 1 Satz 1 StVO
Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

@CrImInAl:
Auf 'ner leeren Autobahn musste die rechte Spur benutzen, sonst verstösste ja gegen das generelle Rechtsfahrgebot.
Dachte das wäre mittlerweile klar gewesen.
ja is mir au klar , ich wollt nur mal fragen ob das ne geldstrafe nach sich zieht wenn man es EBEN NICHT tut .. ^^
 
@SonGohan:
NEIN
42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d Satz 1 und 2 StVO gilt uneingeschränkt als Ausnahme vom Rechtsfahrgebot ausserhalb geschlossener Ortschaften und hat nüscht mit Verkehrsdichte zu tun.

Du meinst offenbar das hier:

§ 7 Abs. 1 Satz 1 StVO
Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

@CrImInAl:
Auf 'ner leeren Autobahn musste die rechte Spur benutzen, sonst verstösste ja gegen das generelle Rechtsfahrgebot.
Dachte das wäre mittlerweile klar gewesen.

Doch. Mann kann das garnicht pauschalisieren, weil es sich nach der Geschwindigkeit auf der 1. Spur richtet. Mann muss einen Wagen in einer bestimmten Zeit mit einer bestimmten Geschwindigkeit überholen. Wenn riesige Lücken (niedrige Verkehrsdichte.....) in der 1. Spur sind muss man nach rechts wechseln. Das lernt man schon in der 1. Fahrstunde......, wenn du auf den linken (2.,3.) Spuren nicht überholst, bzw nicht schnell genug, dann ist es gesetzeswiedrig. So und nicht anders wird es auch verfolgt.

Und es gibt immer noch keine LkW Spur.......................
 
Last edited:
Hmm... Ich liebe solche möchte gern Juristen ;) Bombt euch hier mit zusammenhangslosen Paragraphen zu ^^. Macht aber Spaß da mitzulesen und es freut mich, dass ihr euch dafür interessiert.
Grundsätzlich gibt es bei 3 Streifen keine Mindestgeschwindigkeit (außer die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen) für einen jeweiligen Streifen. Wer aber öfters auf 3 Spurigen Autobahnen fährt merkt, dass vorher ein Schild mit der Mindestgeschwindigkeit für den jeweiligen Streifen steht. Somit ist die Frage auch geklärt. Außer 80km/h gibt es aber grundsätzlich keine Mindestgeschwindigkeit. Das mit dem Verkehr erübrigt sich fast schon (außer Nachts), weil 3 Spurige Autobahnen grundsätzlich sowieso nur auf stark frequentierten Strecken gebaut werden. Da gibts nix dran zu rütteln (macht ja auch sonst keinen Sinn).
 
Ich glaube, er wollte mal klugscheißen, außerdem findet er es auch lustig, dass einige hier mit Paragraphen argumentieren.
 
Ich werde langsam kirre SonGohan...du redest jetzt vom Überholen, während wir vorher bei der Fahrstreifenbenutzung waren.
Logo muss ich in der Mitte schneller fahren als die Lamer rechts neben mir, absolut korrekt.
Nur bin ich auffer 3spurigen Autobahn net verpflichtet immer wieder nach jedem Überholvorgang nach ganz rechts einzuscheren, wenn dort schon der nächste "Schleicher" in Sicht ist.

@S3NSeMaNn:
In Kleinigkeiten sind wir groß aber ich hab auch net ganz kapischt was die Message in deinem Post war.:?
 
Ich werde langsam kirre SonGohan...du redest jetzt vom Überholen, während wir vorher bei der Fahrstreifenbenutzung waren.
Logo muss ich in der Mitte schneller fahren als die Lamer rechts neben mir, absolut korrekt.
Nur bin ich auffer 3spurigen Autobahn net verpflichtet immer wieder nach jedem Überholvorgang nach ganz rechts einzuscheren, wenn dort schon der nächste "Schleicher" in Sicht ist.

.:?
davon red ich ja die ganze zeit , weil ewig auffem rechten streifen 80 gefahren würd muss man net als auffem rechten streifen rüber wechsel , wie so nen depp , weil da lkw (pkw + anhänger) und sonstiges großes getier rumgurken.aber songohan hat soviel ahnung das er immer alles für sich dreht , man redet von hü(3 spurige autobahn) dann kommt er mit hot ( 2 spurige autobahn wo man sich recht einfädelt :P.einfach nur sinnlos mit solchen leuten ne diskussion zu führen.......:D.nach deiner dollen logik , muss man wenn man selbst auf dem linken fahrstreifen einer 3 SPURIGEN AUTOBAHN , einen auf dem selbigen zu überholen , von da aus , auf den mittelstreifen , und dann auf die schleicherspur wegen rechtsfahrgebot :P.und dann überholen und das ganze zurück :D.
 
Ich werde langsam kirre SonGohan...du redest jetzt vom Überholen, während wir vorher bei der Fahrstreifenbenutzung waren.
Logo muss ich in der Mitte schneller fahren als die Lamer rechts neben mir, absolut korrekt.
Nur bin ich auffer 3spurigen Autobahn net verpflichtet immer wieder nach jedem Überholvorgang nach ganz rechts einzuscheren, wenn dort schon der nächste "Schleicher" in Sicht ist.

@S3NSeMaNn:
In Kleinigkeiten sind wir groß aber ich hab auch net ganz kapischt was die Message in deinem Post war.:?
Das kommt drauf an WIE weit der jenige entfernt ist. Und natürlich reden wir vom Überholen. Den dafür ist mann auf der 2. bzw 3. Spur. Und so wie er sich in diesen bzw. anderen Theard beschrieben, sieht er die rechte Spur als LKW Spur. Das heist er wechselt nicht rüber auch nicht wenn der nächste "Schleicher" zwar in Sicht, aber noch weit genug enfernt ist.
Wenn die zu überholenden Fahrzeugen sich in kleineren Abständen zueinander befinden, ist das ja wieder was anderes da greift dein §42 Abschnitt Schieß mich Tot. Darum geht es, nur darum.

Edit: Und wenn ich nocheinmal Schleich,-LKW Spur höre werde ich kirre.
 
Last edited:
Ich geb's auf... oder wir müssen das mal ausramboen SonGohan. :D
 
Wo liegt denn dein Problem?
Aber ich bin auch offen fürs ausramboen.:D Dein §42 ist in der Praxis nun mal nur eingeschränkt gültig. Haben auf der A7 und A1 in letzter Zeit einige zu spüren bekommen von deinen Kollegen, ganz zu meiner Freude.
 
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