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btw, mal noch was anderes bezüglich Kosten.
Das Teil da im Keller. Damit wird das Haus ans Kabelnetz von Unitymedia angeschlossen. Rechtlich geht sowas aber nur (!) über den Vermieter. Der muss die Anbindung beauftragen.
Hat er wohl gemacht wenn da eine Mieterin Kabel wollte.
Aufgepasst jetzt aber bei der nächsten NK-Abrechnung. Wahrscheinlich wird der VM denken: och, Gemeinschaftsanschluss, kann man ja umlegen. NÄH NICHTS GIBTS !
Da der nicht informiert hat, sondern des wohl nur auf Wunsch eines (oder mehrerer ?) Mieter veranlasst wurde, pass genau auf ob das in der NKA auftaucht. Wenn ja --> Arschgeleckt, das kann er nicht umlegen. Drauf bestehen eine neue NKA zu bekommen. Hat das LG Aachen schon 86 entschieden.