1. Die Polizei stellt niemals fest, wer "Schuld" am Unfall besitzt.
2. Daraus resultiert (wie Tala bereits so treffend festgestellt hat), daß die Polizei auch keine "Teilschuld" feststellt.
3. @Beowulf: Wurdest Du bereits belehrt? Wurdest Du als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen oder als Betroffener angehört? Kam es zu einem Personenschaden? Wurdest Du vor Ort verwarnt (mündlich oder mit Zahlungsaufforderung oder hast Du "bar" bezahlt)?
Gemäß Posting Nr. 7 hättest Du als Betroffener belehrt werden müssen - evtl. wurdest Du bereits angehört; oder hast Du postalisch einen Bußgeldbescheid zugesandt bekommen?
Ich persönlich halte es gem. den hier vorliegenden Angaben des Unfallhergangs für verfehlt, Dir einen Verstoß gem. § 4 StVO (Abstand) vorzuwerfen. War der "schwarze" Pkw noch im Fahren befindlich oder stand das Fahrzeug bereits still zum Zeitpunkt des Unfalls? Wo genau ist der Schaden an diesem Pkw positioniert (Höhe A-Säule, B-Säule, Kotflügel hinten/vorne)?
Schöne Grüße,
Seibrich