Mir wird vorgeworfen am 22.12.2005 gegen 22:11 Uhr, folgende Verkehrswidrigkeit begangen zu haben.
Ich soll wegen zu geringen Abstands auf ein Fahrzeug aufgefahren sein.
Diese Schilderung ist falsch dargestellt, ich fuhr nicht auf das Fahrzeug auf, sondern ich fuhr dem Unfallgegner in die Seite (Kotflügel).
Der Unfallgegner fuhr vor mir aus dem Kreisverkehr in die Bosenheimerstrasse und wechselte die Fahrbahn rechts auf den Beschleunigungsstreifen der aus der Alzeyerstrasse führt.
Ich beobachtete diesen vorgang und sah das er langsamer wurde, in der Annahme das er eine Panne hat, oder das Handy klingelte, wollte ich an ihm vorbei fahren, aber dann setzte er zu einem Wendemanöver an, ohne Schulterblick und ohne den Fahrtrichtungsänderungsanzeiger zu setzen. Es kam zum Unfall.
Meine ca. 8m lange Bremsspur, lässt schonmal auf ca. 10 Meter abstand mit Reaktionszeit schliessen, da er aber auch langsamer wurde und ich mich ihm mit ca 30 Km/h näherte, ist mein Abstand vor dem Unfall demendsprechend genügend gewesen.
Mfg
Horst xxxx
Anbei eine Zeichnung des Unfallortes und Unfallhergangs.