...jeder der irgendeinen Link im Internet anklickt könnte theoretisch auf eine gesperrte Seite kommen und ist somit gleich n Kinderpornoglotzer.
		
		
	 
Das ist so nicht ganz korrekt.
Das bloße Betrachten solchen Materials ist alleine nicht strafbar, solange das Material nicht auf der Festplatte des Computers abgespeichert wird.
Dabei kann aber auch das (automatische) Zwischenspeichern von Dateien im Cache des Browsers ausreichen.
	
		
	
	
		
		
			Auch bin ich mal gespannt wie ein betroffener von Tinyurls usw nachweisen will das er aus Zufall und nicht Absicht auf die Seite geraten ist.
		
		
	 
	
		
	
	
		
		
			Muss er das nachweisen? In einem Rechtsstaat ist das eigentlich andersrum.
		
		
	 
Wenn jemand eine Site mit KiPo-Material "anklickt", egal wie immer er auch dahin geraten sein mag, besteht der Anfangsverdacht einer Straftat, der nach dem Legalitätsprinzip zwingend verfolgt werden muss.
Gegen den Betroffenen wird ein Ermittlungsverfahren betrieben, indem sowohl belastende als auch entlastende Umstände erhoben werden.
Nach Beendigung der Ermittlungen durch die Polizei wird das Ergebnis der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die entscheidet ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren einzustellen ist.
Dem Beschuldigten stehen bereits im Ermittlungsverfahren sämtliche rechtlichen Möglichkeiten offen und wenn er tatsächlich "nur" ein Kurzzeitbetrachter und kein Sammler/Sharer ist, wird das Verfahren eingestellt werden.
Die Kosten für seine Verteidigung zahlt dann die Staatskasse.
Ich verweise in diesem Zusammenhang mal auf zwei bekanntere Ermittlungsverfahren wegen KiPo größeren Ausmaßes:
Operation "Himmel" und "Susi"
Bei "OP Himmel" wurde 2007 gegen über 10.000 Tatverdächtige ein Ermittlungsverfahren eröffnet, die relevante Sites besucht hatten und wo der o.a. geschilderte Anfangsverdacht vorlag.
Im Ergebnis niederschmetternd (aber dennoch erfreulich) war die Tatsache, dass viele Verfahren eingestellt wurden, weil es sich "nur" um Kurzzeitbetrachter handelte, die z.B. durch Links auf die relevanten Sites gelangten.
Bedauerlich ist natürlich das auch gegen viele Leutz ermittelt wurde, denen letztendlich nix vorzuwerfen war aber das ließ sich halt nur durch gesetzlich gedeckte Ermittlungen aufklären.
Bei der "OP Susi" wurde im Januar 2009 in Deutschland eine MMS-Tauschbörse, die relevantes Material über Mobilfunknetze vertrieb,  aufgedeckt.
Dort sind bisher über 400 Personen im Status eines Beschuldigten, die Ermittlungen dauern noch an.
Ohne dem Ergebnis vorzugreifen, erwarte ich in diesem Verfahren nur einen sehr geringen Anteil von Verfahrenseinstellungen, was natürlich noch abzuwarten bleibt.
Zum einen zeigen diese beiden Beispiele das unser Rechtsstaat funktioniert und nicht jeder der durch Zufall auf strafrechtliche relevante Sites gelangt verknackt wird, zum anderen leider auch das KiPo in Deutschland kein Kleinfeldspielchen ist.
Warum das ganze Geschreibsel?
Ich möchte nur darauf hinweisen das die neue Regelung nicht das Rad neu erfunden hat und auch die Panikkreischer ein wenig an die Realität zurückholen.
	
		
	
	
		
		
			Du hast dich Strafbar gemacht in dem moment wo du auf den Link klickst und die Stoppseite siehst.
D.H laut Rechtsstaat bist du schon schuldig... die Beweise sprechen erstmal gegen dich
		
		
	 
Stimmt so nicht, wie ich bereits zuvor schon ausgeführt habe.
Du bist vielleicht verdächtig eine Straftat begangen oder versucht zu haben.
Erst das Ergebnis des Ermittlungsverfahren, dessen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und die abschließende gerichtliche Würdigung in Form einer Verurteilung bescheinigen dir, das du eine strafbare Handlung begangen hast.
Die bloße "Ankunft" auf der Stoppschildseite kann für sich alleine jedenfalls keine vollendete Straftat darstellen, analog zu den "Kurzzeitbetrachtern" von relevantem Material.
Im Gegenteil, anstatt direkt auf der Seite zu landen wo der strafbare Inhalt abgebildet ist, bekommt sowohl der interessierte KiPo-Sammler als auch der Tinyurlklicker eine deutliche Warnung.
Mir ist das Stoppschild jedenfalls lieber, als wenn ich irgendeinen Link anklicke, direkt auf einer überwachten KiPo-Site lande und etwas später einen Stubendurchgang im Haus habe, wo mein PC/Hardware beschlagnahmt und zur Auswertung für längere Zeit mitgenommen wird.
Die geplante Regelung verhindert also, das jemand der per Tinyurl oder Linkklicken bisher direkt auf KiPo-Sites gelandet war, sogleich zum Verdächtigen in einem Ermittlungsverfahren wird.
Dass die Listen mit den gesperrten URL's natürlich unter Kinderfreunden heissbegehrt sind, da sie ja direkt auf die Sites führen wo das Material ihrer Träume liegt, ist klar.
Deshalb dürfte es auch nicht verwundern, wenn Domains/URL's mitgesperrt werden, die solche Listen veröffentlichen.
Ob dieses Instrument der Sperrung wirksam sein wird um die Statistik zu schönen (weniger Verdachtsfälle), was anderes ist es nicht, oder missbräuchliche Verwendung findet, wird sich zeigen.
Übergriffe auf Kinder selber verhindert es kein Stück aber das war ja schon zuvor bekannt.