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EU-Artikel 13 - Die Zensur des Internets!

Yay, der Gesetzesentwurf ist durch und keinerlei Änderungen. Können wir also schon mal anfangen, all unsere Bilder überall rauszulöschen?

Besser wäre es am 26. Mai wählen zu gehen!

 
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Das UF ist übrigens schon allein deswegen nicht betroffen, weil wir keine kommerzielle Plattform sind (z.B. keinerlei Werbung) und das Gesetz nur für kommerzielle Plattformen gilt.
 
Besser wäre es am 26. Mai wählen zu gehen!


Du kennst mich, wenn einer wählen geht, dann definitiv ich! Auch, wenn ich zwischen Pest und Cholera entscheiden muss (Dann lieber Pest, die ist leichter zu behandeln!)
Das UF ist übrigens schon allein deswegen nicht betroffen, weil wir keine kommerzielle Plattform sind (z.B. keinerlei Werbung) und das Gesetz nur für kommerzielle Plattformen gilt.
Achso?
 
Das ist blödsinn Freezy wir sind betroffen! Das ist ja das Problem die ausnahmetatbestände sind viel zu eng nirgends im verordnungstext steht das nonkommerziell ausgenommen wäre.
 
Das ist blödsinn Freezy wir sind betroffen! Das ist ja das Problem die ausnahmetatbestände sind viel zu eng nirgends im verordnungstext steht das nonkommerziell ausgenommen wäre.
Laut Artikel 2 sind wir davon eben als nonkommerzielle Seite ausgenommen, was auch in diversen Zusammenfassungen explizit herausgestellt wird. Quellen-Beispiele:

Welche Plattformen sind betroffen?

Nur die, die mit den urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. Artikel 2 der Richtlinie nimmt nicht-kommerzielle Plattformen wie Online-Enzyklopädien aus.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-urheberrechtsreform-107.html


oder hier:

Diese Plattformen sind betroffen
Laut dem Entwurf sind nur Plattformen betroffen, die mit urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. Das prominenteste Beispiel ist hier YouTube. Nicht-kommerzielle Plattformen wie Online-Enzyklopädien sind von der Richtlinie ausgenommen. Auch Online-Händler wie eBay sind von der Reform ausgenommen. Weiterhin sind Plattformen von der Regelung in den ersten drei Jahren nicht betroffen, wenn der Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.

https://www.netzwelt.de/politik/artikel-13/index.html

oder hier:

Artikel 13 – die Upload-Filter
Profitorientierte Webseiten und Apps, bei denen User posten und Daten hochladen können, müssen die „besten Bemühungen ergreifen“, um bereits vorher Lizenzen für jegliches Material zu kaufen, das möglicherweise hochgeladen wird.

https://www.giga.de/extra/internet/specials/eu-artikel-13-wurde-angenommen/

oder hier:

Sind alle Online-Plattformen betroffen?

Nein. Anbieter, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind (zum Beispiel Start-ups), die einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro machen und weniger als fünf Millionen Einzelbesucher im Monat haben, müssen weitaus geringere Vorschriften einhalten. Hinzu kommen zahlreiche Ausnahmen für lexikalische Plattformen (Wikipedia) oder wissenschaftliche Foren.

https://www.augsburger-allgemeine.d...ungen-hat-Artikel-13-wirklich-id53857546.html

oder hier:

Es soll lediglich Ausnahmen für Kleinunternehmen geben, filtern müssen nur Plattformen, die „große Mengen“ an nutzergenerierten Inhalten veröffentlichen und die diese auch bewerben.

https://www.futurezone.de/netzpolit...e-EU-entscheidet-sich-fuer-Upload-Filter.html


Hier mit Wortlaut von Artikel 2:

Faktencheck: Artikel 13 bezieht sich auf "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten", die in Artikel 2 der EU-Richtlinie wie folgt definiert sind: "Ein Dienst der Informationsgesellschaft, bei dem der Hauptzweck bzw. einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt."

https://www.pcwelt.de/ratgeber/Arti...heck-zur-EU-Urheberrechtsreform-10557035.html


Manchmal glaub ich hier wird auch ein bisschen zuviel Panikmache betrieben. Also klar, Voss und Co labern viel Mumpitz, aber die Gegenargumente sind oftmals genauso befangen oder übertrieben.
 
https://orange.handelsblatt.com/artikel/57751

Wenn sich die Plattform eine Lizenz von den Rechteinhabern geholt hat, gilt diese auch für die Nutzer. Allerdings nur, wenn die Nutzer ihre Inhalte nicht gewerblich anbieten oder wenn sie damit nur wenig Geld verdienen.

Wenn es den Plattformbetreiber erst kürzer als drei Jahre in der EU gibt und das Unternehmen weniger als zehn Millionen Euro Umsatz pro Jahr macht, muss er nicht sicherstellen, dass verbotene Inhalte gar nicht erst hochgeladen werden. (Er braucht also keine Uploadfilter.) Trotzdem müssen solche kleineren Plattformen Lizenzen kaufen und Werke löschen, bei denen die Rechteinhaber einen Urheberrechtsverstoß gemeldet haben. Wenn deine Plattform mehr als fünf Millionen Besucher im Monat hat, brauchst du Uploadfilter doch.

Ist definitiv die aktuelle Fassung, die heute beschlossen wurde.

Also entweder erklärst Du mir warum Du trotzdem Recht hast, aber für mich sieht es so aus, dass moby Recht hat.
 
Es ist jetzt zunächst 2 Jahre Zeit in der die Mitgliedsstaaten das in lokales Recht umsetzen. Zudem haben die einzelnen Staaten durchaus noch die Option, das für sich abzumildern bzw. Ausnahmeregeln zu schaffen.
 
Jain, sie müssen sich schon noch daran richten. Also so viel Spielraum gibt es da nicht, zumindest wenn man sich daran halten möchte.

Aber es gibt noch genug Möglichkeiten das aufzuhalten, oder später abzuändern.
 
Ist definitiv die aktuelle Fassung, die heute beschlossen wurde.

Also entweder erklärst Du mir warum Du trotzdem Recht hast, aber für mich sieht es so aus, dass moby Recht hat.
Die von mir geposteten Quellen beziehen sich auch auf die aktuelle Fassung, die meisten der obigen Artikel wurden heute veröffentlicht. Das was du zitiert hast, geht nur auf Artikel 13 (bzw. jetzt 17) ein. Sieht man schön bei deiner verlinkten Quelle, die nur Auszüge aus Artikel 17 erklärt. Aber wir sind bereits nach Artikel 2 von der ganzen Sache ausgenommen, und der Artikel 2 geht in den ganzen Diskussionen scheinbar etwas unter.

Laut Artikel 2 sind vom Gesetz wie oben zitiert betroffen: "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten"

Und diese werden im Gesetz wie folgt definiert, ebenfalls oben zitiert:
"Ein Dienst der Informationsgesellschaft, bei dem der Hauptzweck bzw. einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt."

Von daher müsstet viel mehr ihr erklären, wie das UF unter dieser Definition darunter fallen soll!? Da muss man schon gehörige Rechtsakrobatik betreiben. Es ist doch viel einfacher hier das Gegenteil zu beweisen:

- Das UF hat nicht als Hauptzweck eine große Menge an urheberrechtlich geschützten Werken zu speichern (wobei das hier im Thread ja ein Streitpunkt war)
- überhaupt wird hier keine große Menge an solchen Werken hochgeladen
- wir bewerben diese Werke nicht (generell bewerben wir uns gar nicht)
- wir haben keine Gewinnerzielungsabsicht (aka non-kommerziell), wohl der wichtigste Punkte hier, und der alleine reicht aus selbst wenn man die ersten Punkte anzweifelt.

Das ist für mich ziemlich klar und eindeutig.

Diese ganzen anderen Punkte aus Artikel 17 von wegen "jünger als 3 Jahre", "umsatz unter X Euro" werden doch nur auf Plattformen angewandt, die nicht schon mit Artikel 2 rausfallen (so wie wir).

Diese ganze Debatte wird viel zu emotional geführt und Fakten werden oftmals unter den Tisch gekehrt.
 
Last edited:
Ich verstehe das soweit, dass wir darunter fallen, sobald sich doch mal einer beschweren sollte. Und genau da sehe ich das Problem, dass es dann wieder Abmahnwellen von Anwälten geben wird, die das Netz nur danach durchsuchen werden um etwas zu finden - Oder kannst Du mit 100 prozentiger Sicherheit sagen, dass unser Forum frei von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist?

Btw:
 
Ich bin noch bis Sonntag im Urlaub und habe den aktuellsten Text noch nicht gesehen von daher kann ich mir kein abschließendes Urteil erlauben ob wir betroffen sind. Fakt ist aber unabhängig von uns die beschwichtigungsrhetorik von Union und spd in Deutschland kämen keine Filter ist Humbug denn Plattformen müssen in dem Augenblick schon filtern wo auch nur ein eu Land die Filter aus diesem gesetz gesetzlich regelt und das wird mindestens Frankreich tun. Dann ist völlig egal was wir in Deutschland machen die zensurinfrastruktur wird aufgebaut.
 
Ich verstehe das soweit, dass wir darunter fallen, sobald sich doch mal einer beschweren sollte. Und genau da sehe ich das Problem, dass es dann wieder Abmahnwellen von Anwälten geben wird, die das Netz nur danach durchsuchen werden um etwas zu finden - Oder kannst Du mit 100 prozentiger Sicherheit sagen, dass unser Forum frei von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist?

Btw:
Ne wir fallen nicht darunter nur weil sich jemand über uns beschweren sollten. Ist bei anderen nonkommerziellen Plattformen wie Wikipedia auch so, die sind nicht betroffen. Wenn sich jemand beschwert müssen wir nur anhand Artikel 2 nachweisen, dass wir eine nonkommerzielle Plattform sind und ggf. den Inhalt entfernen der rechtverletzend ist. Aber wir müssen dann nicht plötzlich präventive Uploadfilter einbauen. Dazu muss unser Forum nicht 100% frei von urheberrechtlich geschützten Inhalten sein, es reicht schon dass wir die Inhalte nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht bewerben, bzw. halt generell keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Wir haben keine Werbung und keinerlei Pay-Features. Freiwillige Spenden zählen nicht als Gewinn.
Urheberrecht gilt ja trotzdem bei uns im Forum und wird von anderen Gesetzen abgedeckt, entsprechend müssen wir Verstöße dann natürlich manuell entfernen, mussten wir aber in der Vergangenheit auch schon. Aber wir müssen keine Uploadfilter kaufen und einbauen um dem neuen Gesetz gerecht zu werden, da wir nicht unter das neue Gesetz fallen (wohl aber noch unter die bisherigen Gesetze).

Und ja, dass es ungerechtfertigte Abmahnwellen im Internet geben wird, ist abzusehen :/


Große kommerzielle Plattformen wie Youtube werden aber auch fein raus sein. Ich glaube insgeheim begrüßen sie das Gesetz sogar. Sie haben ja nen Uploadfilter bereits mit dem Content ID System und müssen nicht viel anpassen um dem Gestz gerecht zu werden. Durch das Gesetz werden aber besonders kleinere kommerzielle Konkurrenten von ihnen getroffen und aus dem Verkehr gezogen. Also schlecht für den Wettbewerb und Innovation. Nen Untergang der Internetkultur oder freien Wissens ist es dennoch nicht. Würde mir da von allen Seiten eine etwas ausgewogenere Berichterstattung wünschen.
 
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Ich habe nicht gesagt, dass wir uns einen Filter kaufen müssten, aber wir wären dann verpflichtet innerhalb eines Zeitfensters zu reagieren der teilweise für uns nicht einhaltbar ist. Würde mich halt interessieren wie dann die Strafen ausfallen würden. Auch interessant wäre es wie es sich dann mit Teamspeak und Discord verhalten würde.
 
Verstoßen eigentlich die Uploadfilter nicht gegen Art 5 GG?

Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.


Wies soll man es bitte schön in Deutschland umsetzten, wenn es gegen unser Grundgesetz verstößt?
Da sehe ich einen Großen kollateral Schaden auf uns zu kommen.
 
Süß. :wub Das Grundgesetz. Als ob das noch irgendwen interessieren würde! :rofl
 
Finds ja echt geil wie Influencer & co. samt der Puffmütter von amerikanischen Konzernen an diesem Beispiel ihre Anhängerschaft für ihre politischen Interessen instrumentalisieren.
Erst kann jeder seine eigene Propaganda ins Netz stellen um dann mit genügend Zustimmung tatsächlich direkten Einfluss auszuüben.
Der Staat scheint wirklich Schwierigkeiten zu haben da wieder den Deckel drauf zu bekommen und sein Monopol zu behalten.
Die Gefolgschaft ist unter beiden Szenarien blind und unmündig, auch wenn die Diversifikation natürlich mehr Wahlfreiheit bietet.
 
Finds ja echt geil wie Influencer & co. samt der Puffmütter von amerikanischen Konzernen an diesem Beispiel ihre Anhängerschaft für ihre politischen Interessen instrumentalisieren.
Erst kann jeder seine eigene Propaganda ins Netz stellen um dann mit genügend Zustimmung tatsächlich direkten Einfluss auszuüben.
Der Staat scheint wirklich Schwierigkeiten zu haben da wieder den Deckel drauf zu bekommen und sein Monopol zu behalten.
Die Gefolgschaft ist unter beiden Szenarien blind und unmündig, auch wenn die Diversifikation natürlich mehr Wahlfreiheit bietet.

Aber was ist denn Politik und Demokratie anderes als die Diskussion verschiedener Ideen und das Werben um Zustimmung für diese eigenen Ideen? Nichts anderes tun diese Menschen und in einer Demokratie ist es ihr gutes Recht eine Gegenöffentlichkeit gegen die Presse zu erstellen. Diese hat in dieser gesamten Diskussion erschreckend einheitlich zusammengehalten und ihre Öffentlichkeit ebenso dreist für Ihre Interessen anstelle einer objektiven Berichterstattung ausgenutzt. Das iInternet ermöglicht es dagegen eine Gegenöffentlichkeit zu errichten und das macht diesen alten weißen Männern angst.
 
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