Ist definitiv die aktuelle Fassung, die heute beschlossen wurde.
Also entweder erklärst Du mir warum Du trotzdem Recht hast, aber für mich sieht es so aus, dass moby Recht hat.
Die von mir geposteten Quellen beziehen sich auch auf die aktuelle Fassung, die meisten der obigen Artikel wurden heute veröffentlicht. Das was du zitiert hast, geht nur auf Artikel 13 (bzw. jetzt 17) ein. Sieht man schön bei deiner verlinkten Quelle, die nur Auszüge aus Artikel 17 erklärt. Aber wir sind bereits nach Artikel 2 von der ganzen Sache ausgenommen, und der Artikel 2 geht in den ganzen Diskussionen scheinbar etwas unter.
Laut Artikel 2 sind vom Gesetz wie oben zitiert betroffen:
"Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten"
Und diese werden im Gesetz wie folgt definiert, ebenfalls oben zitiert:
"Ein Dienst der Informationsgesellschaft, bei dem der Hauptzweck bzw. einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt."
Von daher müsstet viel mehr ihr erklären, wie das UF unter dieser Definition darunter fallen soll!? Da muss man schon gehörige Rechtsakrobatik betreiben. Es ist doch viel einfacher hier das Gegenteil zu beweisen:
- Das UF hat nicht als Hauptzweck eine große Menge an urheberrechtlich geschützten Werken zu speichern (wobei das hier im Thread ja ein Streitpunkt war)
- überhaupt wird hier keine große Menge an solchen Werken hochgeladen
- wir bewerben diese Werke nicht (generell bewerben wir uns gar nicht)
- wir haben keine Gewinnerzielungsabsicht (aka non-kommerziell), wohl der wichtigste Punkte hier, und der alleine reicht aus selbst wenn man die ersten Punkte anzweifelt.
Das ist für mich ziemlich klar und eindeutig.
Diese ganzen anderen Punkte aus Artikel 17 von wegen "jünger als 3 Jahre", "umsatz unter X Euro" werden doch nur auf Plattformen angewandt, die nicht schon mit Artikel 2 rausfallen (so wie wir).
Diese ganze Debatte wird viel zu emotional geführt und Fakten werden oftmals unter den Tisch gekehrt.