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Die 1.000 € "Schmerzensgeld" stottert er noch von Hartz IV ab oder bekommt's von der Arge vorgeschossen... quasi Kinderschändung auf Staatskosten bzw. der Solidargemeinschaft.
Wenn ich dazu noch sinngemäß aus dem § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB zitieren darf:
"Wer ü18 ist und ein Kind poppt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft"
Hallo... der Typ hat zwei Kinder, darunter seine Tochter, mehrmals gepoppt.
Aber wir sind ja in Deutschland und neben 1001 Möglichkeiten zur Strafreduzierung ist ein Richter ja frei in seiner Entscheidung.
Da hilft keine Selbstjustiz mehr sondern nur die Hoffnung, das Richtern die solche Urteile sprechen, mal dasselbe in ihrer Familie wiederfährt.
Anders kann man diesen Verbrechern in Roben ihre selbstherrliche Gesetzesauslegung offenbar nicht austreiben.
Ich reg mich gerade wieder auf...


Wenn ich dazu noch sinngemäß aus dem § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB zitieren darf:
"Wer ü18 ist und ein Kind poppt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft"
Hallo... der Typ hat zwei Kinder, darunter seine Tochter, mehrmals gepoppt.
Aber wir sind ja in Deutschland und neben 1001 Möglichkeiten zur Strafreduzierung ist ein Richter ja frei in seiner Entscheidung.
Da hilft keine Selbstjustiz mehr sondern nur die Hoffnung, das Richtern die solche Urteile sprechen, mal dasselbe in ihrer Familie wiederfährt.
Anders kann man diesen Verbrechern in Roben ihre selbstherrliche Gesetzesauslegung offenbar nicht austreiben.
Ich reg mich gerade wieder auf...


