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naja, THC-Gehalt ist durch einen einfachen Stirn-Schweißabstrich nachweisbar,
Was soll das für ein Test sein? Welcher Hersteller hat diesen Test im Sortiment und welche Länderpolizeien benutzen den? Ich frage, weil ich davon noch nie gehört habe. Die Polizeien verwenden primär den Mahsan-Test vor Ort im Rahmen der Kontrolle. Und auch dieser Test ist
a) freiwillig
b) unverhältnismäßig teuer
http://www.mahsan.de/de/ungeschuetzt/textdateien/mds_produkt_de.php
Darüber hinaus ist THc lediglich ein Wirkstoff, der zu einer Ordnungswidrigkeit, bzw. Straftat führt.
bzw. später durch Blutentnahme noch genauer.
Adäquat wie beim Alkohol: ohne entsprechenden Anfangsverdacht (der insbesondere bei Drogen einer präzisen Beschreibung bedarf), keine BE.
Da sind dann allerdings auch die äußeren Erscheinungen des Fahrers oft noch signifikanter als bei einer 0 Promille-Grenze.
Falsch. Wenn die angehaltene Person 2 Stunden vor der Anhaltung 3 Joints verkonsumiert hat, pflichte ich Dir bei. Liegt der letzte Konsum um mehr als 15 Stunden zurück, würde mich interessieren, wie Du zielsicher die Fahruntüchtigkeit erkennst.
Rechtsmediziner und Sachverständige streiten sich seit Jahren untereinander über diese äußerst komplizierte Thematik, aktuelle polizeiliche Richtlinien einer Verkehrskontrolle unterliegen nicht zuletzt aus diesem Grund ständigen Änderungen. Das Erkennen von Fahrten unter Drogeneinfluss ist teilweise einfach kaum möglich.
Zu erkennen teilweise auch an der auffallend hohen Rate an Negativgutachten: in München zuletzt bei ca. 35%. Dieser "Skandal" wurde durch die Presse entsprechend hochgekocht und die Münchner Polizeiführung - sonst bekannt als Befürworter der harten Linie - ruderte eiligst zurück und strukturierte das Prozedere rund um die Drogenkontrollen um bevor sich die Sache zum Politikum hochschaukeln konnte.
Alle Fahranfänger nach einem Unfall mal kurz in den Dräger pusten zu lassen, fände ich weder eingriffsintensiv noch sonderlich aufwendig...
Gegen den Willen des Fahranfängers einen Alkotest durchzuführen... - das wird es nicht geben in Deutschland. Leider, womit wir wieder beim Anfang unserer Diskussion angelangt sind.
Und ehrlich gesagt: anders kann ich es mir schlicht nicht vorstellen, da sonst ein Promille-Wert unterhalb eventueller Ausfallerscheinungen nie nachgewiesen werden könnte. Zur Zeit haben wir allenfalls das Problem, dass Menschen unterhalb von Ausfallerscheinungen erst ab 1,1 Promille in den strafrechtlichen Bereich gelangen und im Ordnungswirdrigkeitsbereich einige durch die Lappen gehen, die solche Erscheinungen nicht zeigen. Aber nunmehr ein Gesetz zu erlassen, dass ZUSÄTZLICH diesen Bereich sogar unterhalb von 0,3 Promille sanktioniert, macht nur dann Sinn, wenn entsprechende Kontrollmöglichkeiten vorhanden sind. Und diese werden nie und nimmer auf freiwilliger Basis ablaufen können. Da wird eine Regelung kommen müssen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.





), die anderen beiden arbeiten im Innendienst, der eine im VK und der andere im KK für kleinere Sachen. Zu dem hab ich noch einen guten Bekannten der beim Zoll arbeitet. 