Auch die Verkehrsunfallaufnahme unterliegt einem Gesetz, dem sogenannten Verkehrsunfallstatistikgesetz. Daraus resultierende Unfallaufnahmerichtlinien sind zwar Ländersache, die Unterschiede sind jedoch marginal. Unterschieden wird bei der Verkehrsunfallaufnahme zwischen sogenannten P-Unfällen (Verkehrsunfällen mit Personenschaden) und S-Unfällen (schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden). Als "schwerwiegend" werden hier ausnahmslos alle Unfälle betitelt, deren zugrundeliegende Ordnungswidrigkeit, die ursächlich für den Unfall war, jenseits der 35-Euro-Verwarnung angesiedelt ist, oder aber dem Verkehrsunfall Straftaten zugrunde liegen. Unfälle, die in keine der beiden Kategorien fallen, sind sogenannte Kleinunfälle.
Der Polizeibeamte kann jedem Unfallbeteiligten ungeachtet der Kategorisierung des Unfalls einen freiwilligen Alkotest vor Ort anbieten. Lehnt aber der Unfallbeteiligte ab, ist zu entscheiden, wie mit ihm weiterhin zu verfahren ist.
Bei P-Unfällen oder S-Unfällen mit einer Straftat kann nun meistens eine Blutentnahme bei dem unfallverursachenden Beteiligten angeordnet werden. Bei anderen Beteiligten oder aber bei Unfallverursachern von oben erwähnten Kleinunfällen wird es schwierig. Häufig besitzt der Beamte einen leisen Anfangsverdacht, der auf Alkoholeinwirkung schließen lässt. Kann er den Verdacht entsprechend begründen, stellt die Anordnung der Blutentnahme rechtlich freilich kein Problem mehr dar. Bei einem § 316 StGB oder § 24a StVG richt der Beamte erfahrungsgemäß den Alkohol oder erkennt gar alkoholtypische Ausfallserscheinungen (oftmals erscheinen letztere allein durch den Unfallhergang begründet). Aber bereits bei einem § 315 c StGB wird es schon schwer, denn 0,3 Promille lassen sich beim Beteiligten nicht unbedingt leicht erkennen.
Bei einem normalen Kleinunfall hat aber der Beamte schier keine rechtliche Möglichkeit abschließend zu klären, ob der Unfallbeteiligte unter Alkoholeinfluss gefahren ist, wenn dieser sich keinem Alkotest unterziehen möchte. Und Kleinunfälle machen statistisch einen Großteil aller Verkehrsunfälle aus.