0,0 Promille ab 1. August

Dann halt eine Stunde vor dem Fahren keinen Apfelsaft trinken^^
 
was ist wenn ich schon aus der probezeit bin aber noch nicht 21, wird dann meine abgelaufene probezeit verlängert?^^

Das neue Gesetz sieht vor, dass Autofahrer bis 21 Jahre, einen Alkoholwert von 0,0 Promille im Blut nicht überschreiten dürfen. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 1000 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet. Ein Fahrverbot wird erst ab der Promillegrenze von 0,5 ausgesprochen.

Autofahrer, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen bei einem Verstoß eine Nachschulung absolvieren. Hierfür fallen Kosten von rund 200 Euro an. Außerdem wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert.

Unter 21 und aus der probezeit heißt dann nur die strafe ... aber keine nachprüfung xD das macht das ganze doch gleich viel weicher :cool
 
Ich find die Regelung nur teilweise förderlich um das Problem zu bekämpfen.

Einerseits ist es klar, dass gerade Fahranfänger ihr Können oft überschätzen, da sie noch nicht so viel Erfahrung sammeln konnten.
Doch was nützt ein verschärftes Gesetz (z.B. auch beim Tabakkonsum), wenn die Kontrollen weiterhin so unzureichend sind?
Von daher meine ich, dass schärfere, also häufigere, Kontrollen möglicherweise die bessere Lösung gewesen wären.
 
Ihr wisst aber schon, dass man nach 1 Liter Apfelsaft schon 0,1 %o haben kann. Vondem her ist 0,0 absolut unrealistisch.



In dem Fall geh ich sofort ins Krankenhaus für ne Blut + Magen untersuchung. Ich hab kein Alkohol getrunken und wenn, dann war's unbewusst und das wird mein Mageninhalt den Leuten beweisen!
 
Ihr wisst aber schon, dass man nach 1 Liter Apfelsaft schon 0,1 %o haben kann. Vondem her ist 0,0 absolut unrealistisch.

Wo haste denn den Schmarn gelesen? Es wurden schon tests durchgeführt da haben die Kandidaten je eine Schachtel Pralinen mit Rum gegessen um zu testen wieviel promille man dadurch bekommt. Ergebnis dieser Aktion, niemand war über 0,0 *g
 
Doch was nützt ein verschärftes Gesetz (z.B. auch beim Tabakkonsum), wenn die Kontrollen weiterhin so unzureichend sind?


In welchem Zustand man Auto fährt ist schon besser zu kontrollieren als das Alter beim Rauchen. Jeder Unfall, der protokolliert wird, führt dann zu einer solchen Kontrolle. Dazu dann noch die Standard-Kontrollen zu Disco-Zeiten. Mehr wäre sicher wünschenswert, aber die Konsequenzen ( vor allem die Verlängerung der Probezeit) sind schon recht abschreckend wie ich finde.
 
Warum nicht? Wenn der aufnehmende Beamte das Alter sieht, wird er hierfür ( durch vorausgegangene Schulung oder bloß interne Richtlinie) wohl sensibilisiert sein....
 
Lappen, damit wir nicht aneinander vorbeireden: was verstehst Du unter "protokolliert"?

Edit: ach und weil ich es gerade lese; hört doch bitte mal mit der leidigen Apfelsaftmär auf.
 
ich finds auch gut, eigendlich braucht gar keine saufen der danach autofährt! auch net wenn er 50 is!
 
Seibi: damit meinte ich jetzt, wenn ein Unfall passiert und die vor Ort tätigen Beamten den Hergang aufnehmen und die Personendaten prüfen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass bei U-21jährigen dann automatisch gepustet werden muss.
 
Auch die Verkehrsunfallaufnahme unterliegt einem Gesetz, dem sogenannten Verkehrsunfallstatistikgesetz. Daraus resultierende Unfallaufnahmerichtlinien sind zwar Ländersache, die Unterschiede sind jedoch marginal. Unterschieden wird bei der Verkehrsunfallaufnahme zwischen sogenannten P-Unfällen (Verkehrsunfällen mit Personenschaden) und S-Unfällen (schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden). Als "schwerwiegend" werden hier ausnahmslos alle Unfälle betitelt, deren zugrundeliegende Ordnungswidrigkeit, die ursächlich für den Unfall war, jenseits der 35-Euro-Verwarnung angesiedelt ist, oder aber dem Verkehrsunfall Straftaten zugrunde liegen. Unfälle, die in keine der beiden Kategorien fallen, sind sogenannte Kleinunfälle.

Der Polizeibeamte kann jedem Unfallbeteiligten ungeachtet der Kategorisierung des Unfalls einen freiwilligen Alkotest vor Ort anbieten. Lehnt aber der Unfallbeteiligte ab, ist zu entscheiden, wie mit ihm weiterhin zu verfahren ist.

Bei P-Unfällen oder S-Unfällen mit einer Straftat kann nun meistens eine Blutentnahme bei dem unfallverursachenden Beteiligten angeordnet werden. Bei anderen Beteiligten oder aber bei Unfallverursachern von oben erwähnten Kleinunfällen wird es schwierig. Häufig besitzt der Beamte einen leisen Anfangsverdacht, der auf Alkoholeinwirkung schließen lässt. Kann er den Verdacht entsprechend begründen, stellt die Anordnung der Blutentnahme rechtlich freilich kein Problem mehr dar. Bei einem § 316 StGB oder § 24a StVG richt der Beamte erfahrungsgemäß den Alkohol oder erkennt gar alkoholtypische Ausfallserscheinungen (oftmals erscheinen letztere allein durch den Unfallhergang begründet). Aber bereits bei einem § 315 c StGB wird es schon schwer, denn 0,3 Promille lassen sich beim Beteiligten nicht unbedingt leicht erkennen.

Bei einem normalen Kleinunfall hat aber der Beamte schier keine rechtliche Möglichkeit abschließend zu klären, ob der Unfallbeteiligte unter Alkoholeinfluss gefahren ist, wenn dieser sich keinem Alkotest unterziehen möchte. Und Kleinunfälle machen statistisch einen Großteil aller Verkehrsunfälle aus.
 
äh ja.. ne is klar^^ aber ich redete davon, dass hierzu eine entsprechende Änderung sinnvoll bzw. folgerichtig wäre, um eben die Gunst der Stunde zu nutzen, die Einhaltung der 0 Promill-Grenze zu überprüfen. Denn auf Ausfallerscheinungen kann man bei 0,1 oder 0,2 Promill kaum hoffen ;)
 
Weshalb sollte hier eine Sonderregelung erfolgen?
Beim § 24a StVG haben wir eine ähnliche Misere, seit vielen Jahren.
Herr XY fährt zur späten Stunde mit 0,52 Promille in der Visage spazieren, wird einer Kontrolle unterzogen. Kein Anfangsverdacht vorhanden, lehnt Alkotest dankend ab - und fährt unverrichteter Dinge weiter.
 
Last edited:
weil's praktisch wäre. Ansonsten ließe sich die null Promille-Grenze kaum durchsetzen. Wenn man nun auf äußere Verdachtsmomente warten müsste, liefe die Regelung ins Leere.
 
Dürfte rechtlich nicht möglich sein. Völlig utopisch in Deutschland die Vorstellung, Fahranfänger prophylaktisch einen erzwungenen Alkotest unterziehen zu dürfen.

Deine Argumentation in allen Ehren, aber in Deutschland laufen so einige Regelungen ins Leere. War die Durchsetzbarkeit denn je ein triftiges Kriterium für die Einführung neuer Gesetze?
Stichwort "Fahruntüchtigkeit infolge Drogeneinfluss" - meines Erachtens eine Totgeburt. Jeder, der sich mit der Materie der Drogenkontrollen ein wenig beschäftigt, wird sehr bald bemerken, wie praxisentfernt hier die Legislative arbeitet. Da war auch das ritterliche Motiv der Vater des Gedankens - die Sanktionen waren ja schon über den 316er bzw. 24a existent.
Wie aber die Polizei die Täter überführen soll, das steht in den Sternen.
 
Last edited:
naja, THC-Gehalt ist durch einen einfachen Stirn-Schweißabstrich nachweisbar, bzw. später durch Blutentnahme noch genauer. Da sind dann allerdings auch die äußeren Erscheinungen des Fahrers oft noch signifikanter als bei einer 0 Promille-Grenze.
Alle Fahranfänger nach einem Unfall mal kurz in den Dräger pusten zu lassen, fände ich weder eingriffsintensiv noch sonderlich aufwendig...
Und ehrlich gesagt: anders kann ich es mir schlicht nicht vorstellen, da sonst ein Promille-Wert unterhalb eventueller Ausfallerscheinungen nie nachgewiesen werden könnte. Zur Zeit haben wir allenfalls das Problem, dass Menschen unterhalb von Ausfallerscheinungen erst ab 1,1 Promille in den strafrechtlichen Bereich gelangen und im Ordnungswirdrigkeitsbereich einige durch die Lappen gehen, die solche Erscheinungen nicht zeigen. Aber nunmehr ein Gesetz zu erlassen, dass ZUSÄTZLICH diesen Bereich sogar unterhalb von 0,3 Promille sanktioniert, macht nur dann Sinn, wenn entsprechende Kontrollmöglichkeiten vorhanden sind. Und diese werden nie und nimmer auf freiwilliger Basis ablaufen können. Da wird eine Regelung kommen müssen.
 
Last edited:
gilt das für die neuen anfänger oda auch für die NOCH alten anfänger...

muss noch 3 monate probezeit überstehen. gilt das dann noch für mich?
 
Back
Top