Kurioses aus der B Führerscheinklasse Theoriefragen !

Meiner Meinung nach sollte man auch nicht einmal ein Bier trinken wenn man fährt. Bringt doch nichts. Für den herben Geschmack gibt es auch Alkoholfreies.
Wenn man Alkohol trinkt, möchte man auch etwas "spüren" und dann ist das Auto die falsche Wahl.

Ich finde diese Regeln -> Bis 0,5 Promille sollten nur für Essen gelten. Wenn man bspw. etwas Essen geht und im Essen selbst (Soßen oder Nachspeise) Alkohol enthalten ist.
 
Da musste aber viel Futtern, wennste auf 0,5 kommen willst....und wie prüft man das nach ob es nur "fester" Alkohol war?

Finde die Regelung in De passend. Nulltoleranz ist schon arg übertrieben und Konsequenterweise müsste man dann auch in anderen Dingen wie leichte Krankheiten, Verspannungen und Medikamenten auch schon Fahrverbote erteilen.
 
Bei körperlichen und/oder geistigen Mängeln in Verbindung mit dem Führen eines Fahrzeugs (es muss nicht mal ein Kfz sein!) winkt der § 315c Absatz 1 Nr. 1 StGB (und die Pappe geht dabei auch flöten).

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er

  • infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

  • infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer sich also z.B. vor der Autofahrt mit alkoholhaltigen Hustensaft vollhaut oder auf seine seine Benzos beim Fahradfahren nicht verzichten kann, lebt gefährlich.
Ebenso wer z.B. nach der Nachtschicht während der Heimfahrt einpennt, wer versucht mit einem gebrochenen Arm autozufahren oder wer trotz extremer Kurzsichtigkeit ohne Brille radelt etc. pp.
Das fiese daran ist, dass es nicht einmal zu einem Unfall/Schaden kommen muss... es reicht die bloße Gefährdung anderer Menschen oder Sachen aus.
Unser lieber Gesetzgeber hat also auch an Krankheiten und Medikamente gedacht um Duke Fak mal zu beruhigen. ;)
 
Last edited:
najaaaaaaaaaaaa....

das is aber auch ne arg schwammige reglung...

Ich kenne hier im Ort de facto sogar 2 geistig und körperlich von Geburt an Behinderte, die einen Führerschein besitzen...
Einen von denen kenne ich etwas besser, der hat laut Aussage seines Vaters einen Behindertenausweis und 70%, er sieht verdammt schlecht (trotz Brille), hört verdammt schlecht und kann nicht richtig laufen (hat Probleme bei der Fußkoordination), dazu kommt auch noch ne geistige Behinderung, was sich so äußerst dass er einfach nicht der hellste is :D ... Und jetzt soll mir ma einer erzählen der Typ fahre sicherer Auto wie ich nach ner Nachtschicht... oder nach 2 Bier... oder mit ner Packung Hustensaft intus ^^

Ich denke hier greifen Gesetze relativ willkürlich eben das eine mal härter und das andere mal sanfter...
 
najaaaaaaaaaaaa....

das is aber auch ne arg schwammige reglung...

Ich kenne hier im Ort de facto sogar 2 geistig und körperlich von Geburt an Behinderte, die einen Führerschein besitzen...
Einen von denen kenne ich etwas besser, der hat laut Aussage seines Vaters einen Behindertenausweis und 70%, er sieht verdammt schlecht (trotz Brille), hört verdammt schlecht und kann nicht richtig laufen (hat Probleme bei der Fußkoordination), dazu kommt auch noch ne geistige Behinderung, was sich so äußerst dass er einfach nicht der hellste is :D ... Und jetzt soll mir ma einer erzählen der Typ fahre sicherer Auto wie ich nach ner Nachtschicht... oder nach 2 Bier... oder mit ner Packung Hustensaft intus ^^

Ich denke hier greifen Gesetze relativ willkürlich eben das eine mal härter und das andere mal sanfter...

Die Wette mit dem Hustensaft nehm ich an wenn ich den Hustensaft auswählen darf ;)
 
Lass ma lieber... du bist doch der gleiche scheiß Chemiker wie ich ^^ (auch wenn hier anderswo im forum gerne behauptet wird ich wäre Altenpfleger oder so ^^)
 
Als Altenpfleger sollte man die ganz bösen Hustensäfte doch auch kennen. :D
 
Wie furchtbar schlau die Leute doch immer bei einem solchen Thema sind...

Amtlich zulässig ist hier allerdings nicht das pusten, sondern der Bluttest der anschließend im KH gemacht wird (hat schon so manchen mit 0,48 gerettet ^^)

Das kenn ich anders:
Ich wurde nach dem ich an einem Donnerstag Abend eine Halbe und ein Pils getrunken hab gegen 1 Uhr nachts von zwei sehr jungen Polizisten (frisch von der Polizeischule) aufgehalten und nach kurzer Kontrolle zum Test gebeten. Da ihnen das Ergebnis "grenzwertig" erschien musste ich mit auf die Wache, wo ein geeichtes Prüfgerät (ein Pustgerät) stehen sollte. Wie sich dort herausstellte war das Gerät zu diesem Zeitpunkt beim Eichen, was zu einer weiteren Fahrt auf die nächste Wache führte. Bei einem Ergebnis von 0,48 Promille entschieden dann die zwei motivierten Berufsanfänger dass ich nichtmehr weiterfahren dürfe und brachten mich gegen 3 Uhr nach Hause, nachdem sie mir weiterhin einsatzfreudig auch noch meinen Schlüssel abgenommen hatten. Diese ganze unnötige Prozedur hat mich dann nicht nur 2 Stunden wertvollen Schlafes gekostet, sondern ich musste am nächsten Tag auch noch irgendwie zur Arbeit, zum Auto und zur Wache kommen (um mein Eigentum - sprich meinen Autoschlüssel abzuholen).




Wenn ich so einen Schwachsinn schon wieder lese...
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Meiner Meinung nach sollte man auch nicht einmal ein Bier trinken wenn man fährt. Bringt doch nichts. Für den herben Geschmack gibt es auch Alkoholfreies.

Wenn du "alkoholfreies" Bier magst, dann kannst du es gerne trinken. Ich mag es nicht, und ich kenne auch niemanden der es mag.
Wenn ich kein Bier trinken darf oder will, dann nehme ich gerne mit Leitungswasser Vorlieb, aber sicher nicht mit einem "alkoholfreim" Bier.
Und nach deiner Regelung wärst du damit auch gearscht, weil "alkoholfreies" Bier auch nicht wirklich alkoholfrei ist.


Wenn man Alkohol trinkt, möchte man auch etwas "spüren" und dann ist das Auto die falsche Wahl.

Wenn man ein Bier trinkt, dann geht es um den Genuss eines Bieres und nicht darum "etwas zu spüren" oder sich zu besaufen.
Natürlich wird man betrunken wenn man zu viel davon trinkt, aber bei 1-2 Bier innerhalb eines angemessenen Zeitraum ist das bei den meisten Menschen nicht der Fall, und solang ich nicht vorher schon todmüde bin ist meine Fahrtüchtigkeit dadurch in keinster Weise eingeschränkt.


Ich finde diese Regeln -> Bis 0,5 Promille sollten nur für Essen gelten. Wenn man bspw. etwas Essen geht und im Essen selbst (Soßen oder Nachspeise) Alkohol enthalten ist.

Ob das wohl den Absatz an Schweinebraten mit Biersoße, likörhaltigen Torten und schnappshaltiger Marmelade steigern würde...
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Wie furchtbar schlau die Leute doch immer bei einem solchen Thema sind...

Das kenn ich anders:
Ich wurde nach dem ich an einem Donnerstag Abend eine Halbe und ein Pils getrunken hab gegen 1 Uhr nachts von zwei sehr jungen Polizisten (frisch von der Polizeischule) aufgehalten und nach kurzer Kontrolle zum Test gebeten. Da ihnen das Ergebnis "grenzwertig" erschien musste ich mit auf die Wache, wo ein geeichtes Prüfgerät (ein Pustgerät) stehen sollte. Wie sich dort herausstellte war das Gerät zu diesem Zeitpunkt beim Eichen, was zu einer weiteren Fahrt auf die nächste Wache führte. Bei einem Ergebnis von 0,48 Promille entschieden dann die zwei motivierten Berufsanfänger dass ich nichtmehr weiterfahren dürfe und brachten mich gegen 3 Uhr nach Hause, nachdem sie mir weiterhin einsatzfreudig auch noch meinen Schlüssel abgenommen hatten. Diese ganze unnötige Prozedur hat mich dann nicht nur 2 Stunden wertvollen Schlafes gekostet, sondern ich musste am nächsten Tag auch noch irgendwie zur Arbeit, zum Auto und zur Wache kommen (um mein Eigentum - sprich meinen Autoschlüssel abzuholen).

Du weisst aber schon, dass dir die rumfahrerei durch die Polizei vermutlich 250€ und einen Monat Fahrverbot erspart hat, oder?
Wenn du um 01.00 Uhr an einem mobilen ungeeichten Testgerät gepustet hast solltest du dich eigentlich freuen, dass das Gerät in der ersten Wache beim Eichen war und noch etwas Zeit verstrichen ist.
Geht man nämlich von einem minimalen Abbauwert von 0,1 Promille/Stunde aus, kannste dir selber ausrechnen das du beim Anhaltezeitpunkt mehr als 0,5 Promille auf der Uhr hattest und somit "fällig" gewesen wärst.
Bei 0,48 Promille fehlten nur noch 0,02 und § 24a StVG hätte gegriffen.
Insofern biste eigentlich noch ganz preiswert von der Schippe gehoppst. ;)
 
Da das mag sein. An dem mobilen Gerät musste ich 2 Mal pusten und der Wert ist angeblich gestiegen. Wie lang er gestiegen ist und wann er seinen Höhepunkt hatte kann ich natürlich nicht sagen.
Aber - korrigiere mich bitte wenn ich falsch liegen sollte - es wäre auch anders gegangen: Da der Wert an dem mobilen Pustgerät unter 0,5 lag und ich mich nicht auffällig verhalten hatte, hätten deine Kollegen mir auch einfach eine gute Nacht wünschen und mich nach Hause fahren lassen können, zumal die ganze Prozedur keine 2 Kilometer vor meiner Haustür anfing.
 
Die Problematik am mobilen Testgerät ist zum einen die Ungenauigkeit der Messung und die Unwissenheit der Polizisten ob du dich in einer Anflutphase (das heisst du hast erst kurz zuvor das trinken beendet und dein Alkoholwert steigt eine zeitlang noch weiter an) oder Abbauphase (Stichwort Restalkohol) befindest.
Die mobilen Testgeräte dienen insofern nur als ungefährer Anhaltspunkt.
Wenn du also am Funkwagen 2x bläst und beim zweiten Mal ein höherer Wert rauskommt, spricht das erstmal für eine Anflutphase.
Wenn dabei dann steigende Werte von 0,4 oder drüber rauskommen muss eine Messung an einem geeichten Gerät durchgeführt werden.
Und wie du dann später am Ergebnis (0,48) gesehen hast, warste wohl doch eher in einem "kritischen Bereich"
Ob du beim Vortest am Funkwagen fahr- oder verhaltensauffälig warst ist erstmal ziemlich egal, da der § 24a StVG nur den reinen Wert ab 0,5 ahndet.

Hättest du noch alkoholtypische Beweisanzeichen/Ausfallerscheinungen (wie z.B. auffällige Fahrweise, Schlangenlinien, lallendende Aussprache, gerötete Augen, schwankender Gang) gehabt, wärste bereits mit deinen 0,48 Promille im Bereich des § 316 StGB (Straftat) angekommen... das ist bereits ab 0,3 Promille + Ausfallerscheinung möglich.
Die Folgen davon wären noch teurer als die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.

Deinen Vorschlag mit dem "drüberhinwegsehen" halte ich nicht für praktikabel. ;)
 
Dass die Jungs zur Ermittlung eines genaueren Werts verpflichtet waren wusste ich nicht.
Ein Problem an der Sache ist ja, dass man Fahrtüchtigkeit nicht wirklich messen kann. Bei Alkohol gibts einen Promillewert, der aber auch keine optimale Aussage über die Fahrtüchtigkeit liefert. Müdigkeit lässt sich zum Beispiel überhaupt nicht messen, obwohl die Gefahren hier viel größer sind.

Versteh mich nicht falsch.
Natürlich darf man nicht betrunken Autofahren, aber wenn ich in der Kneipe nur ein Bier und ein Pils trinke, dann will ich doch danach bedenkenlos heimfahren können...
 
Ja aber das mit dem Schlüssel-abnehmen halte ich dann doch für etwas übereifrig von den guten Herren.... Wenn sie ihn für so unzurechnungsfähig halten, dass sie ihm seinen Autoschlüssel auf der Wache abnehmen müssen, dann können sie ihn auch gleich nach § 316 StGB verknacken... weil dann muss er ja ernsthafte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gehabt haben... sonst besteht ja kein Grund ihm den Schlüssel wegzunehmen.... denn rein theoretisch darf er ja ein Fahrzeug führen mit 0,48 Promille... jedenfalls haben sie ihn nicht weiter dafür gestraft.... meiner meinung nach also pure Schikane von ein paar übereifrigen Polizeimitarbeitern... ich denke auch in diesem Beruf ist ein wenig Fingerspitzengefühl oftmals nicht ganz hinderlich -.-
 
Ich bin schon länger an dem Punkt, wo ich mit Polizeibeamten nicht mehr komuniziere.
Sie bekommen einen guten Tag und meinen Ausweis, das wars. Jede weitere Aussauge kann einen nur selber belasten.
Mir ist schon zu oft willkür wiederfahren, als das ich die Jungs generell ernstnehmen könnte.
Mag vielleicht an meinen kurzen Haaren und den Tattoos liegen, so das ich in ein spezielles Beuteschema passe, aber mit Vourteilen sollten die Herren imo besser umgehen können.
 
Ich bin schon länger an dem Punkt, wo ich mit Polizeibeamten nicht mehr komuniziere.
Sie bekommen einen guten Tag und meinen Ausweis, das wars.

Das ist sowieso das einzige Verhalten was jeder schlechte und gute Anwalt dringend empfiehlt.
Man nennt das vom "Zeugnisverweigerungsrecht" gebrauch machen.

Aufgepasst, bei einer Messung von Alkoholpromille im Grünen Bereich und gleichzeitigen Fragen der Polizei zum Zeitpunkt des letzten Alkoholkonsums sowie der länge der Fahrtzeit.


Wenn man bei einer Kontrolle z.B. 0,3 ‰ hat und antwortet das man schon gaaanze 4 stunden nix getrunken hat und erst seit 3 stunden Auto fährt.

Das bedeutet nämlich man ist mit 0,6 ‰ ins Auto gestiegen (Das heißt Führerscheinentzug).
Denn pro Stunden werden im Körper 0,1 Promille abgebaut.
 
@Phil:
Zur Müdigkeit und Feststellung der Fahrtüchtigkeit fällt mir ein aktuelles Beispiel aus meiner jüngeren Vergangeheit ein.
Ein Autofahrer fuhr morgens bei besten Sicht- Straßen- und Witterungsverhältnissen auf ein anderes Kfz auf, was an einer roten Ampel hielt.
Gegenüber dem Geschädigten, der neben dem Blechschaden auch über ein HWS klagte, äußerte er, dass er gerade von seiner vierten Nachtschicht käme und wohl einen Sekundenschlaf gehabt hätte.
Beim Eintreffen eines Funkwagens saß er schlafend auf dem Fahrersitz und war nur schwer zu erwecken.
Während der Unfallaufnahme gähnte er ständig und wiederholte nach rechtlicher Belehrung, dass er völlig k.o sei wegen der vierten Nachtschicht in Folge.
Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein (Straf-)Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf 315c Absatz 1 Nr. 1b eingeleitet.
Zu dem Sachverhalt gab's noch keine Verhandlung aber er passt hervorragend als Beispiel für Verkehrsgefährdung wegen körperlicher Mängel (extreme Müdigkeit).

Was bei deinem "ein Bier und ein Pils" bei rauskommen kann haben wir ja schon vorher erörtert.
Beim nächsten Mal ist in der ersten Wache das Gerät einsatzbereit und es wird teuer für dich... das muss doch nicht sein.

@Blade:
Die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel hat nichts mit strafprozessualen Maßnahmen zu tun.
Es handelt sich um einen Eingriff im Gefahrenabwehrrecht. Das hier zu erörtern scheitert an der Komplexität dieses Rechtsgebiets und meiner (unserer) Unkenntnis des bayerischen Landrechts.

@Locutus
Du wärst mir mein liebster "Kunde"... gibst ordentlich deinen Ausweis raus und sagst nix was notiert werden müsste.
Daran könnten sich viele eine Scheibe abschneiden die sterbenslangweilige ellenlange Geschichten erzählen aus denen man ein Extrakt rausfiltern muss. :top
Machst du das eigentlich auch wenn jemand in dein Auto eingebrochen hat, dir auf's Maul gehauen wurde oder deine Tochter dir erzählt das ein fremder Onkel ihr vor der Schule in Dinslaken Bonbons geschenkt hat? *neugierignachfrag*

@Wassermelone:
Der von dir geschilderte Fall wäre eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.
Um genau festzustellen wie alkoholisiert der Kraftfahrer bei Fahrtantritt war (zumal das ja auch noch auf seinen eigenen, jederzeit widerrufbaren Angaben stammt) müssten zwei zeitlich versetzte Blutproben entnommen und ausgewertet werden. Dafür eine richterliche Anordnung zu bekommen dürfte, meiner Meinung nach, in Deutschland so ziemlich unmöglich sein.
Es gibt diese Möglichkeit aber dann muss schon mehr Futter vom Grundtatbestand da sein und nicht nur eine 250€ Ordnungswidrigkeit.
Haste für deine These einen Link zu einem Gerichtsurteil?
 
Die Frage ist, ob wirklich nur 0,1 Promille abgebaut werden. Jeder Mensch ist anders und besitzt eine andere Toleranzgrenze, ich denke nicht, dass man das pauschalisieren kann.
Kumpel von mir hat betrunken ein parkendes Auto abgeschossen und wurde natürlich erwischt. Bei der Alkoholberatung/Nachschulung(ist hier Pflicht) wurde ihm von der Ärztin gesagt, dass wenn man viel und oft trinkt auch schonmal 0,3 pro Stunde abgebaut werden können.

Bis jetzt bin ich in 4 Planquadrate geraten(nüchtern) und ich musste noch nie blasen. Führerschein und Zulassung, Kennzeichen überprüft und passt schon. Wenn man hier aufm Land unterwegs ist, dann is das ganze sowieso lockerer. Da lassen die ihren Nachbarn schon mal betrunken weiterfahren bzw. führen in nachhause(gabs alles schon).
 
Lass ma lieber... du bist doch der gleiche scheiß Chemiker wie ich ^^ (auch wenn hier anderswo im forum gerne behauptet wird ich wäre Altenpfleger oder so ^^)

Jop, 3. Semester Biochemie/Chemie an der LMU München ^^

Kumpel von mir war mal auf Diethylether, musste pusten hatte nen krassen wert von 6 Promill+ ^^ beim bluttest 0,0 da haben die beamten auch nur doof geguckt ^^
 
@Locutus
Du wärst mir mein liebster "Kunde"... gibst ordentlich deinen Ausweis raus und sagst nix was notiert werden müsste.
Daran könnten sich viele eine Scheibe abschneiden die sterbenslangweilige ellenlange Geschichten erzählen aus denen man ein Extrakt rausfiltern muss. :top
Machst du das eigentlich auch wenn jemand in dein Auto eingebrochen hat, dir auf's Maul gehauen wurde oder deine Tochter dir erzählt das ein fremder Onkel ihr vor der Schule in Dinslaken Bonbons geschenkt hat? *neugierignachfrag*

Es ist ein unterschied, ob eine Straftat begangen wurde, oder ob man zu einer allgemeinen und willkürlichen Verkehrs oder Grenzkontrolle genötigt wird.
Ich bin bei Straftaten (nicht bei Ordnungswidrigkeiten) auch gerne zu Zeugenaussagen bereit.
Die frage, sorry ist nicht sehr intelligent gestellt.
 
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