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Uns haben sie auf der Fahrschule auch beigekaut das Fernlicht innerhalb von Ortschaften verboten sei, was Blödsinn ist. Mal abgesehen davon das abzublenden ist, wenn man einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern würde, ist nach § 17 Absatz 2 der StVO das Fernlicht eindeutig nur verboten, wenn die Fahrbahn ausreichend ausgeleuchtet ist. Und das gilt sowohl außerhalb als auch innerhalb der Ortschaft.
Ich will damit sagen, das es irrelevant ist, was man bei der Fahrschule mal aufgeschnappt hat. Entscheidend ist allein die Gesetzgebung. Und ich habe dir gerade auf gezeitgt, inkl. Quellen aus erster Hand wo man hoffentlich alles umfangreich nachlesen kann, das für eine bauliche Trennung einige Voraussetzungen zu erfüllen sind und die von Fahrbahnmakierung nicht gegeben sind. Meine Aussage ist unterlegt, deine nicht. Wenn du andere Informationen hast, wie gesagt bitte her damit. Ich bin gespannt!
Ich will damit sagen, das es irrelevant ist, was man bei der Fahrschule mal aufgeschnappt hat. Entscheidend ist allein die Gesetzgebung. Und ich habe dir gerade auf gezeitgt, inkl. Quellen aus erster Hand wo man hoffentlich alles umfangreich nachlesen kann, das für eine bauliche Trennung einige Voraussetzungen zu erfüllen sind und die von Fahrbahnmakierung nicht gegeben sind. Meine Aussage ist unterlegt, deine nicht. Wenn du andere Informationen hast, wie gesagt bitte her damit. Ich bin gespannt!