Kurioses aus der B Führerscheinklasse Theoriefragen !

Uns haben sie auf der Fahrschule auch beigekaut das Fernlicht innerhalb von Ortschaften verboten sei, was Blödsinn ist. Mal abgesehen davon das abzublenden ist, wenn man einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern würde, ist nach § 17 Absatz 2 der StVO das Fernlicht eindeutig nur verboten, wenn die Fahrbahn ausreichend ausgeleuchtet ist. Und das gilt sowohl außerhalb als auch innerhalb der Ortschaft.

Ich will damit sagen, das es irrelevant ist, was man bei der Fahrschule mal aufgeschnappt hat. Entscheidend ist allein die Gesetzgebung. Und ich habe dir gerade auf gezeitgt, inkl. Quellen aus erster Hand wo man hoffentlich alles umfangreich nachlesen kann, das für eine bauliche Trennung einige Voraussetzungen zu erfüllen sind und die von Fahrbahnmakierung nicht gegeben sind. Meine Aussage ist unterlegt, deine nicht. Wenn du andere Informationen hast, wie gesagt bitte her damit. Ich bin gespannt!
 
Das zwei mittlere Trennstriche als Leitplanke gelten mag ich auch nicht so recht glauben, habe gesucht aber nichts gefunden.

Doch was die meisten nicht wissen ist das man halt ausserhalb geschlossener Ortschaften 130 Fahren darf (Anstatt 100) wenn es für Jede Richtung 2 Fahrstreifen gibt , auch Ohne Leitplanke (bauliche Trennung).
 
Allerdings:
StVO §3
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
...
c) für Personenkraftwagen sowie für andere
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht
auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner
nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben.


Den Teil mit der Sicherheit ist Absatz eins von §3 verantwortlich, zudem das ganze ohnehin äußerst theoretisch ist, da in Deutschland die entsprechenden Landstraßen durch Beschilderung mit Höchstgeschwindigkeiten geregelt sind.

Also wenn der doppelt durchgezogene Mittelstreifen als Leitplanke (bauliche Trennung) gelten würde, dann wäre er hier nicht seperat genannt.
Somit SonGohan hat es mE genau richtig zitiert.
ABER ich kenne einige Landstraßen auf denen es keine Beschränkung gibt.
 
Tut mir leid aber aus dem was Gohan da copy-gepastet hat, kann man nicht schlau werden.
Es ist dort z.B. von Geschwindigkeitsbeschränkung die Rede, wir reden hier aber von einem Richtwert.
Der Bezug ist auch unklar.
 
ABER ich kenne einige Landstraßen auf denen es keine Beschränkung gibt.

Das ist korrekt, ich wollte damit nur andeuten das ich darauf wetten könnte, mehr mit Geschwindigkeitsbegrenzung (meist 100) als ohne gesehen zu haben, also auf die §3, Absatz 3 der StVO zutrifft. Das ist allerdings eine reine Annahme, Abschätung ohne Gewähr.

Tut mir leid aber aus dem was Gohan da copy-gepastet hat, kann man nicht schlau werden.
Es ist dort z.B. von Geschwindigkeitsbeschränkung die Rede, wir reden hier aber von einem Richtwert.
Der Bezug ist auch unklar.

Also mein Beitrag bezog sich auf ElDonoX. Da ich das Zitat vergessen hatte einzufügen und es auch eine ganze Weile so da stand, entstand wohl der Eindruck das der Teil zu den Teil an Loctus dazu gehörte. Außerdem scheint Disophan sich hier leicht verlesen zu haben, denn die zwei bezieht sich nicht auf das zwei auf das Zeichen 295 sondern auf Fahrstreifen (pro Richtung).

Klar ist dort die Rede von Höchstgeschwindigkeit und speziell natürlich auch wo sie nicht gilt und dort gilt der Richtwert 130. Deshalb ist auch folgendes,
Doch was die meisten nicht wissen ist das man halt ausserhalb geschlossener Ortschaften 130 Fahren darf (Anstatt 100) wenn es für Jede Richtung 2 Fahrstreifen gibt , auch Ohne Leitplanke (bauliche Trennung).
,nicht ganz korrekt. Es handelt sich bei der 130 Richtgeschwindigkeit um eine Empfehlung, die in der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen festgehalten ist. Das bedeutet auch auf diesen Straßen darfst du in Beachtung von §3 Absatz 1 der StVO auch schneller als 130 fahren.
 
Das bedeutet auch auf diesen Straßen darfst du in Beachtung von §3 Absatz 1 der StVO auch schneller als 130 fahren.

Hmm ich will kein Verkehrsminister werden oder die Gesetze ändern, sondern nur ne Fahrerlaubnis erreichen , aber wie kann das sein das man so heftig Rasen darf wo noch nicht mal eine Leitplanke ist ??

Wie sehen solche strassen aus ?
 
Ich mag mich ja täuschen, aber ich gehe mit ziemlicher Sicherheit davon aus, dass sie in Deutschland fast zu 100% als "Autobahnen" oder "Kraftfahrstraßen" gekennzeichnet sind...
 
Hmm ich will kein Verkehrsminister werden oder die Gesetze ändern, sondern nur ne Fahrerlaubnis erreichen , aber wie kann das sein das man so heftig Rasen darf wo noch nicht mal eine Leitplanke ist ??

Wie sehen solche strassen aus ?

Rasen/= Schnell fahren. Rasen ist durch §3 Absatz 1 der StVO generell untersagt. Rasen ergibt sich nicht allein aus der Geschwindigkeit, sondern immer im Zusammenhang mit den Verhältnissen aller entscheidener Faktoren.
 
Ein beispiel:
Wie immer "Grenzkontrolle" und da ich so schön ins Beuteschema passe, reicht nicht Führerschein und vll. ein bissel Auto durchsuchen.
Nein volles Programm die haben eine halbe stunde mein Auto zerpflückt, ich musse mich halb Nackig machen Schuhe und Socken ausziehen, mit ausgestrecketen Armen und Beinen mich am Fahrzeug duchrsuchen lassen.
Nachdem nix gefunden wurde mussten wir noch mal ca. ne halbe stunde auf die Kollegen mit dem Spührhund warten.
Das witzige an der Sache ist, mein Kumpel, student, ein ganz normaler langweilg aussehender Typ, wurde nur in die Hosentaschen gefasst und konnte dann meiner demütigung als Zuschauer beiwohnen.

Locutus du bist im Polizeilichen Fachjargon eine sogenannte "Polas-Fresse"

"Eine Person die so aussieht, als ob sie im Polizeicomputer POLAS viele Treffer hat-sie also viele Straftaten begangen hat."

Das hab ich aus einer Boulevard-Tageszeitung.
 
Auf welche Zeit erstreckt sich das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?

Antwort: Von 0 bis 22 Uhr.

Kapiert einer das ?

Ich denke warum denn dann überhaupt 2 stunden erlaubt ?
 
Last edited:
Machst du etwa einen LKW-Führerschen?
 
neee, die Frage ist aber trotzdem bestandteil von PKW- klasse B ...

Ich beantworte sie mittlerweile auch immer richtig. Der Sinn erschließt sich mir aber nicht.
 
Ja mir wurde es in der Ausbildung mal erklärt, aber ich weiss es nicht mehr ^^
Es hat aufjedenfall einen spezielen Grund, find aber nix drüber.
:(
 
Die Frage war auch, warum sie ab 22Uhr anscheinend nicht mehr zu laut sind! ;)
Vermutlich weil dann jene, die an der Autobahn ihr Sonntagspicknick abhalten gegen 22Uhr wieder in die eigenen 4 Wände zurück gefunden haben!?
 
Von Sonntag auf Montag macht das doch Sinn. Denn dann kann man ab 22 Uhr durchfahren !

Aber was ist mit z.B. 1. und 2. Weihnachtsfeiertag innerhalb der Woche ?
 
Die Frage war auch, warum sie ab 22Uhr anscheinend nicht mehr zu laut sind! ;)

Heute hab ich diese Frage im Theorie Unterricht gestellt.

Amtwort:
Weil es das Gesetz so vorschreibt. Man soll sich aufs Fahren konzentrieren und die Prüfungsantworten pauken.
Aber selber erzählt er uns vom Nürburgring und seinen Erlebnissen dadrauf.
 
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Jetzt gehts an die Praxtische,,,,
 
Du hast nicht beides an einem Tag gemacht?

 
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