Darf man fragen wieviel Zeit zwischen dem "Upload" und dem Brief vom Anwalt lagen?
Am 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten, das unter anderem eine Speicherung der Verbindungsdaten beim ISP für die Dauer von sechs Monaten vorsieht. .
ch hatte mich letztens darueber schon informiert. Rein aus interesse.
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Nicht reagieren ist meisst fatal und kann boeser enden, als es schon ist.
Du brauchst eine modifizierte Unterlassungsklage in der du zwar sagst, dass du nix geladen hast, aber unterschreibst, dass du dies nicht tun wieder tun wirst. (Hast es ja nie o_o)
Die 950 Euro sind natuerlich zuviel und zu sonem Wert wird es ja eh nie kommen.
Ach scheisse ich find den Link aber auch nicht mehr in der das alles detailliert stand.
Das was du nicht machen solltest ist die Unterlassungsklage von denen zu unterschreiben.
Es sollte tunlichst vermieden werden, dafür vor gericht zu gehen, das ist in jedem fall das schlechteste, die einfachste Lösung wäre zu bezahlen... so haben es zumindest bekannte von mir gemacht...
scheint für mich als laien ne gute seite zu sein...
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Läuft!