Zahlen-Spiel...[ReKoRd B!tTe]-Wetten Dass? (7. Edition)

Status
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amilienname:

SCHOLL
Vorname: Alexander
Spitzname: Alex und Dicker
Alter: 31

Personenbeschreibung:
Größe: 189 cm
Augenfarbe: blau
Statur: kräftige Figur
Besonderheit: gelegentlich Brillenträger


Sachverhalt

Aufgrund umfangreicher Ermittlungen der Steuerfahndung Hamburg und des LKA Hamburg besteht der Verdacht, dass Alexander SCHOLL Umsatzsteuern im zweistelligen Millionenbereich, im Zeitraum April 2006 – September 2007, ertrog.

Alexander SCHOLL gelang im November 2007 die Flucht ins Ausland. Es liegen Erkenntnisse vor, dass Alexander SCHOLL über einen höheren Millionenbetrag verfügen kann. Weiter ist davon auszugehen, dass SCHOLL einen luxuriösen Lebensstil pflegt. In der Vergangenheit nutzte SCHOLL Sportwagen und Limousinen der Oberklasse.

Alexander SCHOLL verfügt über kein gültiges Reisedokument (Ausweis/Reisepass). Es wird davon ausgegangen, dass er gefälschte/veränderte Dokumente und möglicherweise andere Namen nutzt.

Die Polizei Hamburg fragt, wer Angaben zum Aufenthaltsort des Alexander SCHOLL machen kann. Möglicherweise suchte Alexander SCHOLL die Nähe zu deutschen Touristen/Urlaubern im Ausland.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat für Hinweise, die zur Ergreifung des Gesuchten führen, eine Summe von Euro 5000,00 ausgelobt. Hinweise können auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Polizei in Hamburg unter www.hamburg.de/polizei/

Sachbearbeitende Dienststelle:
Landeskriminalamt Hamburg
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg
Tel: 040/4286-56789

Hinweise bitte an:
Landeskriminalamt Hamburg
oder
Bundeskriminalamt Wiesbaden
Kriminaldauerdienst
Tel. 0611/55 - 13101
Fax. 0611/55 - 12141
info@bka.de
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Fachhochschulausbildung zum Kriminalkommissar/zur Kriminalkommissarin (gehobener Kriminaldienst des Bundes) mit Abschluss "Bachelor of Arts"

Derzeit können Sie sich bis zum 31.03.2010 für den Einstellungstermin 01.04.2011 bewerben.

Bis auf weiteres werden keine Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Über die Aufgaben des Bundeskriminalamtes und die sich hieraus ergebenen Arbeitsgebiete informieren unsere Broschüren, die Sie auf unserer Homepage unter „Profil“ finden.


Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Bewerbung mitbringen?

* Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder vollständige bzw. uneingeschränkte Fachhochschulreife (der schulische Teil allein ist nicht ausreichend) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bzw. bei Vorlage der letzten beiden Halbjahreszeugnisse von 8 Punkten im Durchschnitt (im Abschlusszeugnis muss auch hier mindestens die Note 3 erreicht werden). Bei zusätzlicher förderlicher Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen fachrichtungsnahen Studium kann unter Umständen von diesem Notendurchschnitt abgesehen werden.
Liegen zu einem Einstellungstermin mehr geeignete Bewerbungen als Testkapazitäten vor, kann für die Zulassung zu einem Auswahlverfahren der Notendurchschnitt auch noch heraufgesetzt werden.

* Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes.
Bewerber/-innen aus anderen Ländern müssen seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben und neben guten Deutschkenntnissen ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen. Wir freuen uns über Bewerbungen ausländischer Mitbürger/-innen mit ihrem speziellen Wissen über Sprache, Bräuche, kulturelle Werte und Gesellschaftsstrukturen des Heimatlandes. Vor der Einstellung von ausländischen Bewerbern muss beim Bundesministerium des Innern eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

* Altersgrenze: 33 Jahre
Dem Höchstalter kann bei Bewerbern/-innen, die wegen Betreuung mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren von einer Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bis zum 34. Lebensjahres abgesehen haben, je Kind ein Zeitraum von drei Jahren bis zu einem Höchstalter von 42 Jahren hinzugerechnet werden (Nachweise sind beizufügen). Im gleichen Umfang kann auch die tatsächliche Pflege (ärztliches Gutachten) eines nahen Angehörigen berücksichtigt werden. Weitere Ausnahmeregelungen gibt es für Zeitsoldaten der Bundeswehr (SaZ 12).

* Besitz des Führerscheins der Klasse B vor Einstellung in den Vorbereitungsdienst.

* Gesundheitliche Eignung nach den einheitlichen Vorgaben aller Polizeien des Bundes und der Länder. Bei Unklarheiten (z.B. Vorerkrankungen, chronische, allergische und Suchterkrankungen pp.) wenden Sie sich bitte zuerst an die Einstellungsberatung.
Merkblatt zur Polizeidiensttauglichkeit

* Mindestgröße bei Männern 166 cm und bei Frauen 162 cm.

* Gutes Sehvermögen
Neben dem gesunden Sehorgan wird ein Farbunterscheidungsvermögen, räumliches Sehvermögen und ein Mindestsehvermögen verlangt. Für das Mindestsehvermögen gelten folgende Richtwerte:
Vor Vollendung des 20. Lebensjahres muss eine Sehschärfe in die Ferne ohne Korrektur von mindestens 50 % auf jedem Auge vorliegen.
Ab Vollendung des 20. Lebensjahres muss eine Sehschärfe in die Ferne ohne Korrektur von mindestens 30% auf jedem Auge vorliegen.
Mit Sehhilfe wird in allen Fällen ein Sehvermögen von 100% auf dem einen und mindestens 80% auf dem anderen Auge verlangt.
Bei Weitsichtigkeit darf die Stärke der korrigierenden Sehhilfe +2,5 dpt schon auf einem Auge nicht übersteigen.
Nach refraktionsverbessernden Operationen beträgt die Wartezeit nach der OP bis zur Beurteilung durch den ärztlichen Dienst mindestens 1 Jahr (Hinweis: Es können nicht alle Operationsmethoden anerkannt werden).

* Nachweis von Englischkenntnissen
Aufgrund der Neugestaltung der Nachwuchsqualifizierung im gehobenen Kriminaldienst und der damit verbundenen Neueinführung des Bachelor-Studiengangs seit dem 01.10.2009 müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden, die mindestens dem Level B1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen. Der Nachweis ist durch ein national oder international anerkanntes Sprachzertifikat, welches nicht älter als zwei Jahre sein darf, zu erbringen und spätestens einen Monat vor dem Einstellungstermin vorzulegen. Ausnahmen zur Nachweispflicht sind bei Bewerbern/-innen mit Migrationshintergrund gemäß Einzelfallprüfung möglich. (Die für den Nachweis entstehenden Kosten können vom Bundeskriminalamt nicht übernommen werden.) Als Nachweis wird auch eine von der Schule ausgestellte Bescheinigung anerkannt, aus welcher eindeutig hervorgeht, dass das Level B1 gem. des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreicht wurde.

* Eignung nach charakterlichen und geistigen Anlagen.

* Gerichtlich nicht vorbestraft, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Wie gestaltet sich das Auswahlverfahren?

Das Auswahlverfahren findet grundsätzlich zu vier unterschiedlichen Terminen in Wiesbaden oder Berlin statt und gliedert sich wie folgt:

1. Termin: Intelligenz-Leistungstest, Konzentrations- und Rechtschreibtest
2. Termin: Sporttest
3. Termin: Gruppendiskussion, Kurzreferat und Einzelvorstellung vor einer Auswahlkommission
4. Termin: Ärztliche Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit

Parallel hierzu erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung.

Nach dem Auswahlverfahren wird ggf. erneut eine Rangliste erstellt.

Das Auswahlverfahren kann einmalig wiederholt werden.

Ein genauerer Überblick über den psychodiagnostischen Test und den Sporttest ergibt sich aus der Übersicht „Auswahlverfahren“.
Wichtig: Die Reisekosten zu den Auswahlverfahren werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

Wie ist der Ausbildungsverlauf ?

Merkblatt Bachelor-Studiengang

Was verdienen Sie während und nach der Ausbildung ?

Während der Ausbildung erhält z. B. ein Lediger/eine Ledige Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 939,29 € im ersten Ausbildungsjahr und bis zu 1.066,67 € im dritten Ausbildungsjahr (Nettobeträge). Weitere Zulagen richten sich nach dem Familienstand und Kindern.
Nach der Ausbildung erfolgt die Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz, beginnend mit der Besoldungsgruppe A 9 (für einen Ledigen derzeit ca. 2.083,80 € brutto). Die anteiligen Kosten für eine Krankenversicherung (zumeist privat) sind selbst zu tragen.

Wie erfolgt die Unterbringung während der Ausbildung ?

Während des Grundstudiums erfolgt die Unterbringung je nach Kapazität an der Fachhochschule des Bundes in Brühl gegen Entgelt im dortigen Studentenwohnheim. Für die Unterbringung in den weiteren Ausbildungsabschnitten sind die Studenten selbst verantwortlich, wobei das BKA im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Wohnungssuche unterstützt.

Was erwartet Sie nach der Ausbildung ?

Mit Bestehen der Laufbahnprüfung erfolgt die Ernennung zum Kriminalkommissar/ zur Kriminalkommissarin auf Probe unter gleichzeitiger Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Arts“. Nach erfolgreichem Abschluss der regelmäßig 3-jährigen Probezeit wird das Beamtenverhältnis auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt.
Die Laufbahn des gehobenen Dienstes sieht Beförderungsmöglichkeiten bis zum Ersten Kriminalhauptkommissar vor (Besoldungsgruppe A13). Befähigte und leistungsstarke Beamtinnen/Beamte können nach einer gewissen Einarbeitungszeit grundsätzlich bis zum Ende des 45. Lebensjahres zur Aufstiegsausbildung für den höheren Kriminaldienst zugelassen werden.

Im Bundeskriminalamt erwarten Sie viele interessante und abwechslungsreiche Aufgaben in allen kriminalpolizeilichen Bereichen an einem der Standorte des BKA in Wiesbaden, Meckenheim, Berlin oder im Ausland.

Wie und wann können Sie sich bewerben ?

Wir freuen uns auf Ihr aussagekräftiges Bewerbungsschreiben (mit telefonischer Erreichbarkeit, evtl. E-Mail-Adresse, Unterschrift), dem Sie bitte folgende Unterlagen beifügen:

* tabellarischen Lebenslauf (nicht handgeschrieben)
* Fotokopie des Personalausweises
* Fotokopie des Abiturzeugnisses bzw. des Fachhochschulreifezeugnisses (mit Nachweis über ein Praktikum/Berufsausbildung) oder bei noch nicht abgeschlossener Schulbildung Fotokopien der letzten beiden Zeugnisse. Bei einjähriger FOS kann die Zulassung zum gewünschten Einstellungstermin erst nach Vorlage des Halbjahreszeugnisses erfolgen.
* Fotokopien von Geburts-/Abstammungsurkunde
* Fotokopie von Führerschein Klasse B (auch Rückseite)

Die Bewerbung reichen Sie bitte ohne Mappen, Klarsichthüllen, Heftrücken o.ä. ein. Zeugnisse, Bescheinigungen etc. können in unbeglaubigten (einfachen) Kopien beigefügt werden.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns ggf. Formulare, die wir für die weitere Bearbeitung benötigen. Im Vorfeld versenden wir keine Bewerbungsunterlagen.

Ihre Bewerbung muss spätestens bis zum

* 31.03.2010 - für eine Einstellung zum 01.04.2011 -

vorliegen.

Anschrift:

Bundeskriminalamt
Referat ZV 11 - Personalgewinnung
65173 Wiesbaden

Das Bundeskriminalamt fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.

Wir unterstützen auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung nach Beendigung der Ausbildung.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben uns.

Die Einstellungsberatung erreichen Sie unter der

Hotline: 0611/55-16755 (Mo und Mi von 13:00-15:00 Uhr sowie Di und Do von 09:00-11:00 Uhr)
 
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