§ 7: Verbot des Vervielfältigens, Modifizierens und der Zurückentwicklung (reverse engineering)
Nur Nintendo ist berechtigt, als Host die Wii-Internet-Services bereitzustellen. Dementsprechend sind Sie nicht berechtigt, die von Nintendo als Teil der Wii-Internet-Services verwendeten Kommunikationsprotokolle als Host anzubieten, sie abzufangen, zu emulieren oder umzuleiten. Dies gilt unabhängig von der zu diesen Zwecken verwendeten Methode. Die untersagten Methoden umfassen insbesondere die Protokollemulierung, Zurückentwicklung (reverse engineering), Modifizierung, das Hinzufügen von Komponenten oder das Verwenden eines Dienstprogramms in der Absicht, die Wii-Internet-Services, die Wii-Konsole, das geistige Eigentum von Nintendo oder Bestandteile dieser drei Punkte als Host bereitzustellen. Sie sind nicht berechtigt, auf dem geistigen Eigentum von Nintendo beruhende abgeleitete Werke zu schaffen oder das geistige Eigentum von Nintendo zu bearbeiten, zu vertreiben oder frei übertragbar zu machen.