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Ich habe keine Peilung was ein Anwalt für ein einfaches Beratungsgespräch in Bußgeldsachen berechnet.
Vielleicht einfach mal in den gelben Seiten einen Verkehrsanwalt raussuchen, anrufen und fragen was er für eine kleine Beratung nimmt.
Für die Mitteilung an die Bußgeldstelle, dass deine Mum von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrach macht und den Fahrer nicht bekannt gibt, muss sie keinen Anwalt haben.
Den Schrieb kann sie selber aufsetzen (auf Fristen achten!).
Vielleicht einfach mal in den gelben Seiten einen Verkehrsanwalt raussuchen, anrufen und fragen was er für eine kleine Beratung nimmt.
Für die Mitteilung an die Bußgeldstelle, dass deine Mum von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrach macht und den Fahrer nicht bekannt gibt, muss sie keinen Anwalt haben.
Den Schrieb kann sie selber aufsetzen (auf Fristen achten!).


