Statisten für Manöver [Civilians on the Battlefield | us-statisten.de]

jepp, Leiharbeiter ist man auch in der fabrik und wird wie n Stück scheiße behandelt... is leider wohl überall so
 
SST stellt uns - wie schon erwähnt - Unterkunft und Verpflegung - Theoretisch kannste auf der grünen Wiese schlafen und Dein eigenes mitgebrachtes Zeugs aufessen - ist rechtlich betrachtet nicht relevant. Der Vertrag zwischen Dir und SST gilt.



@Kasimir

Ich verstehe noch immer nicht wie du zu deiner Überzeugung kommst das das VON SST gestellt wird!?!?!?

Denn wie gesagt, es ist weder ein SST Fahrer der uns das Essen bringt, es ist kein SST Koch der es zubereitet, es ist kein SST Speiseplan usw usw... sondern läuft alles über die Army ...nichts deutet auch nur im Entferntesten darauf hin das die Army sich die Punkte Verpflegung und Unterkunft durch SST aus der Hand nehmen läßt oder SST es übertragen hat.

Im Gegenteil, die Army behält die Kontrolle über die Verpflegung vom Anfang bis zum Ende, also in "zeichen von Herstellung, über Zeitpunkt und Ort der Einnahme bis Entsorgung. Selbst das "QM" dazu läuft über die Amis.

Somit meine ich das DIE Army es UNS zur Verfügung stellt, ganz ohne jeglichen Umweg oder Abtretung von von Verantwortlichkeiten.

Der beste "Beleg" sind wohl die MRE´s, denn die dürfen gemäß US/Army Recht garnicht an Dritte übertragen werden. Steht ja sogar drauf das die US-Eigentum sind ...hab gerade auch nochmal nachgelesen auf dem von letzter Rotation/Abreisetag ;)

Ich finde es aber trotzdem wirklich gut das Du so bemüht bist Licht ins Dunkle zum Sachverhalt zu bringen!! Aber ich bin trotzdem nicht überzeugt davon.

Immerhin, und das ist für mich neben den Infos welche mir beteiligte Amis dazu gaben (logo, die müssen sich mit dt. Recht nicht unbedingt 100% auskennen) einer der diesbezüglich schwerwiegensten Anhalte, hat einer meiner guten Bekannten, der auch mal (06,07 und bis Mitte 08) für SST gearbeitet hat, sich 2008 VON SST (!) mal ein Schreiben geben/ausfüllen lassen, in dem EINDEUTIG stand das ihm eben KEINE Verpflegung DURCH SST gestellt wurde im Zuge der Anstellung!

Die Umstände waren aber damals genauso wie noch immer! Sprich sowohl unsere als Beteiligte, als wohl auch SSTs Bedingungen gegenüber und mit der Army.

Wozu der das damals wollte weiß ich nicht, aber war wohl auf anraten seiner Steuertante. Kann ich dir auch gern mal als Kopie/Scan zukommen lassen!! Denn das liegt hier noch in meinen Akten für die Steuer 09 als Kopie!

Wurde mir auch geraten mir sowas geben zu lassen, aber hatte ich bislang nicht nötig, da es bei meiner Steuererklärung diesbezüglich bislang nie Probleme gab, was sich aber nun wohl ändern wird :( :mad , da ja nun auch bei mir Verpflegungsgelder auf der Abrechnung auftauchen.

Und im übrigen halte ich es bei SST für 0,0 abwegig das da gemauschelt wird. DENN erklären wollen oder gar können die das einen selbst nicht wenn man fragt, da kommt nur "is so" und selbst das kommt bei dem Thema noch nichtmal "freundlich". Und außerdem, wer Leuten Nachtzuschläge auf Zeiten gezahlt hat, obwohl in entsprechend relevanten Zeiten offensichtlich wohl garnicht gearbeitet wurde, nur um Steuern zu ""sparen"", dem traue ich im Grunde ALLES zu.

Und womöglich könnte das auch nochmal das "große Kasse" machen sein, sprich das maximale aus der Angelegenheit rauspressen, bevor man endgültig raus ist und den Vertrag verloren hat!? Denn ich bekomme ja die Verunsicherung die auch in den oberen Stockwerken SSTs dazu herscht immer mit. Auch sowas könnte ein Grund sein das man als Firma "Leichtsinnig" oder "gewagt/"mutig"" wird.

DAS ginge dann in die Richtung von Williams Grundtenor: GIER FRISST HIRN :top

Ein anderer Freund hat mal in so Zusammenhang gesagt/gefragt was ich mich "wundern" würde, denn jemand der eh schon keine reine Weste mehr hat, dem ist es oft auch gleich ob noch ein Schmutzfleck mehr drauf käme.

PS: naja, werde wohl doch mal ne Rechtsschutzversicherung abschliessen ;) ...dann löcher ich die ...nur blöd das die ja meistens Sperrfristen haben ...aber vielleicht kann das ja auch jemand anderes aus dem erlauchten Kreis der "entehrten und entrechteten" schon mal eher in die Wege leiten ;) ...dann machen wir im Fall der Fälle ne "Semmel äh Sammelklage" ;) ...warum denn nicht
 
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Habe mal einen steuerlich ganz gut orientierten Bekannten dazu befragt, der meinte es würde für die COB´s steuerrechtlich keinen Unterschied machen, ob die Leiharbeiterfirma selbst oder der Auftraggeber die Verpflegungsaufgabe übernehmen.

Lustig ist aber trotzdem, dass der Verpflegungsmehraufwand über steuerfreie Beträge von SST ausgeglichen wird. Dieser ist kein Verdienst, sondern wird eben nur für den zusätzlichen Aufand vom Staat gewährt. Sozusagen ist es ein kalkulierter "durchlaufender Posten" wie Vorsteuer und Mehrwertsteuer beim Unternehmer. Hebt sich sozusagen auf...das kann der richtige Ansatz sein, dass man mit falschen Versprechen (Verdiensthöhe) gelockt wird... und dann die vermeintliche "Notlage" vor Ort ausnutzt, dass man unter diesen Voraussetzungen eben nicht mitgemacht hätte, aber sich dann zeitlich frei gemacht hat und eine Rückreise mit zusätzlichen Kosten verbunden ist...somit die Hemmschwelle des Abbrechens höher ist und sich mit der Schei..e vor Ort abfindet...

Übrigens kann der "echte" Mehraufwand (und die einhergehenden Einschränkungen), den man sich selbst mitbringt oder auch relativ teuer bei Fahrern in der Box organisiert nicht mehr geltend gemacht werden, wofür die steuerfreien Beträge eigentlich vom Staat "als Ausgleich" vorgesehen sind.
 
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"tricksen" wie die "Hütchenspieler", aber 32 Mios in 2 Jahren !?

Habe mal einen steuerlich ganz gut orientierten Bekannten dazu befragt, der meinte es würde für die COB´s steuerrechtlich keinen Unterschied machen, ob die Leiharbeiterfirma selbst oder der Auftraggeber die Verpflegungsaufgabe übernehmen.

Danke William, nur wenn das so sein sollt, DANN frag den Bekannten doch bitte auch mal WO DAS steht!?!? Sollt es ja dann ne Regelung irgendwo geben. Zumal es ja dann da womöglich steht ob es dann für die "Leiharbeiterfirma" zumindest nötig ist das sie sich finanziell beteiligt bzw. gegenüber dem Auftraggeber zur Kasse gebeten wird. Was SST ja nicht wird.

Und mit dem nachfragen WO es steht meine ich nicht das das kein Verdienst und damit "Abzocke" uns gegenüber ist. Denn das ist ja schon länger bzw. von Beginn an klar.

PS: Wundert mich nur das SST das dann nicht schon länger macht, wenn an dem so sein sollt, denn die nutzen ja ALLE Tricks und zur Not auch noch mehr als nur "Tricks" um sich die Kohle in den Rachen zu schaufeln.

Ich sag nur 32 Mios in 2 Jahren , siehe hier http://www.governmentcontractswon.c...ply-and-service-team-gmbh-506616254.asp?yr=08
 
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Ich versuche es noch einmal zu erklären (als erklärter SST-Kritiker) :

1. Bei einer auswärtigen Tätigkeit kann der Arbeitgeber Lohn zahlen oder Lohn + Verpflegungsmehraufwand. Wenn der Arbeitgeber eine feste Lohnsumme im Kopf hat (z.B. 90 Euro pro Tag), dann zahlt er natürlich nicht die Verpflegungspauschale oben drauf, sondern reduziert zuvor den Lohn in entsprechender Höhe.

2. Dies hat in den meisten Fällen nicht nur für den Arbeitgeber, sondern eben auch für den Abeitnehmer steuerliche VORTEILE. Denn auch der Arbeitnehmer zahlt auf die Verpflegungspauschale KEINE Steuer und keine Sozialabgaben. Er bekommt also tatsächlich netto MEHR ausgezahlt, als wenn alles nur steuerpflichtiger Lohn wäre.

3. Diese Vorteile haben allerdings nur Arbeitnehmer, die durchgängig oder zumindest längere Zeit im Jahr beschäftigt sind. Für die ist dieser Verpflegungsmehraufwand (zu ihrem Vorteil) eingerichtet worden. Und nun macht es keinen Sinn, sich über diese legale Steuergesetzgebung den Kopf heiß zu reden, wenn man (leider) nicht zu den dauerhaft Beschäftigten gehört (aus welchen Gründen auch immer). Dann wird diese Regelung tatsächlich zum persönlichen Nachteil, weil der kurzzeitig Beschäftigte im Lohnsteuerjahresausgleich alle gezahlten Steuern erstattet bekäme. Ihm verbliebe dann praktisch netto=brutto. Er hat dann KEINE Steuern für seinen geringen Jahresverdienst gezahlt. Hier ist aber mit Sicherheit nichts einzuklagen (gegenüber SST).

4. Es wäre bestenfalls möglich, SST zu 'bitten' als individuelle Regelung KEINE Verpflegungspauschale zu zahlen, sondern dafür entsprechend erhöhten Lohn. Dann zahlt man höhere Steuern (die man aber zurückerhält) und kann seine persönliche Verpflegungspauschale im Jahresausgleich auch noch steuerlich geltend machen (falls man wegen eines 'mittleren' Verdienstes sonst nicht alle Steuern zurückerhält). Darauf aber dürfte sich SST schwerlich einlassen, weil sie mit der aktuellen Regelung eben auch selbst Steuern als Arbeitgeber sparen und somit ihren Gewinn maximieren können.

5. Im übrigen finde ich gut, dass das zuständige Finanzamt nach meinem Kenntnisstand informiert ist und prüfen wird, ob alles legal läuft oder nicht. Die wollen sicherlich nicht auf Steuern verzichten zugunsten von SST. Leider wird hier oft der Eindruck erweckt, für SST würden nur 'blöde' Leute arbeiten, deren faule Tricks von Hans und Franz entlarvt werden könnten. Dies ist aber keineswegs der Fall. Ich gehe eher davon aus, dass alle diese Regelungen (steuerlich und im Arbeitsvertrag) von gewieften Fachleuten gestrickt worden sind, natürlich zum Vorteil ihres Auftraggebers SST und nicht zum Vorteil der COBs. Wir dürfen dann nur ja oder nein zu einem angebotenen Vertrag sagen. Ein Richter würde z.B. auch sagen: "Sie hätten sich ja (theoretisch) den Vertrag vorab zuschicken lassen können, bevor Sie nach Hohenfels gefahren sind. Wenn Sie aber tatsächlich (ich beim vorletzten Mal eben auch) einfach anreisen und dann den vorgelegten Vertrag nicht akzeptieren wollen, ist es Ihre Privatsache und Sie müssen leider auf eigene Kosten Hin- und Rückfahrt tragen."

Ich meine damit: Macht euch nichts vor! Gerichte sind nur mit knallharten Fakten zu überzeugen, wenn bewiesen werden kann, dass ein Vertrag oder Gesetz (z.B. auch das verbürgte Menschenrecht) verletzt worden ist. Ansonsten können wir hier reden, reden, reden - aber daraus gewinnen wir keine neuen (einklagbaren) Erkenntnisse.

Noch Fragen?
 
Noch Fragen?

Nee, vor Deinen Antworten kann man ja Angst bekommen. Du schreibst ja schon genug auch ohne gefragt zu werden.... sogar doppelt und dreifach das Gleiche.. und es macht eben trotzdem Sinn es zu prüfen, auch auf die Gefahr hin zu scheitern, aber es ist und bleibt eben eine Schweinerei...

Es ist und bleibt nun mal unfair...und die Unfairen müssen bestraft werde!! :crack
 
Was nun, "schlau" oder skrupellos !?

Wenn der Arbeitgeber eine feste Lohnsumme im Kopf hat (z.B. 90 Euro pro Tag), dann zahlt er natürlich nicht die Verpflegungspauschale oben drauf, sondern reduziert zuvor den Lohn in entsprechender Höhe.


Leider wird hier oft der Eindruck erweckt, für SST würden nur 'blöde' Leute arbeiten, deren faule Tricks von Hans und Franz entlarvt werden könnten. Dies ist aber keineswegs der Fall. Ich gehe eher davon aus, dass alle diese Regelungen (steuerlich und im Arbeitsvertrag) von gewieften Fachleuten gestrickt worden sind...

...Wir dürfen dann nur ja oder nein zu einem angebotenen Vertrag sagen. Ein Richter würde z.B. auch sagen: "Sie hätten sich ja (theoretisch) den Vertrag vorab zuschicken lassen können, bevor Sie nach Hohenfels gefahren sind. Wenn Sie aber tatsächlich (ich beim vorletzten Mal eben auch) einfach anreisen und dann den vorgelegten Vertrag nicht akzeptieren wollen, ist es Ihre Privatsache und Sie müssen leider auf eigene Kosten Hin- und Rückfahrt tragen."

Also ich finde die Aufbereitung deines Posts ansprechend, inhaltlich kann ich aber nicht umfassend folgen!

1. ist es natürlich NICHT "natürlich" das ein AG auf die genannte Lohnsumme/Tagessatz keine Verpflegungspauschale oben drauf zahlen kann bzw. zahlt! Im Gegenteil, mir ist sogar fast ausnahmslos das Gegenteil bekannt, da Lohn nichts mit "Auslagen/Spesen" zu tun hat und somit fast nie kombiniert wird bzw. "Spesen" in einem dem AN entgegengebrachten (in dem Fall genannten) Lohnangebot eingerechnet wären, also für den AN meine ich.

Dies wird fast ausnahmslos getrennt behandelt. Das der AG beides gemeinsam kalkuliert ist klar, aber wie er dem AN gegenüber das kommuniziert ist so wie es bei SST läuft ALLES andere als üblich. Ob dies nicht sogar schon in die Richtung "unlauterer Wettbewerb" gehen könnte, überlasse ich der Interpretation einzelner Beteiligter.


2. "Doch", bei SST arbeiten ne Menge an nur geradezu "durchschnittlich" strukturierten Zeitgenossen im admin. und oberen Bereich, dafür aber mit dem "Mut" sich mit "Gesetzgebern" anzulegen... oder sollte man "Mut" mit fehlender Moral und gesteigerter Gier vergleichen!? Oder gar mit der Einstellung "wir" sind alle schlauer als der Staat und uns wird schon keiner was können!?


Diese Feststellung ist selbst den CEO(´s) mehr oder weniger bekannt, die aber auf Grund des mittlerweile zuvielen "Wissens" einzelner Beteiligter keine Änderung beim Personal mehr vornehmen können bzw. wollen. Zumal der Fisch eh immer am Kopf anfängt zu stinken!!!

Ich sage nur mach einem Geschäftsführer sind Leute die den Mund halten über das was man mitbekommt oder die womöglich gar zu "beschränkt" sind was mitzubekommen lieber, als Leute die was im Kopf haben. Solch Firmen solls geben ;).


3. Zum Arbeitsvertrag wurde hier in der Vergangenheit schon ne Menge geschrieben, und nein, es ist beim besten Willen NICHT so das dieser wasserdicht wäre, ganz und garnicht! Beispiele wie dagegen erfolgreich, im Grunde fast ausnahmslos(!) erfolgreich schon mehrfach vorgegangen wurde, könnte ich auf Grund meiner Position und Einblicke mehrere bringen, aber damit könnte SST mich erkennen.

Beste Belege dafür sind das dir SST bei fast jeder diesbezüglichen Klage wohl ziemlich zügig einen Vergleich anbieten wird! Warum? Ganz einfach, eben damit der Arbeitsvertrag nicht von den Richtern unter die Lupe genommen werden kann! Und Fahrtkosten gab es in Fällen der Verweigerung bislang eh IMMER rück!

Glaub es oder glaub es nicht! Da sind die extrem verwundbar!

PS: Und es spricht z.B. wohl kaum für gehobene geistige Fähigkeiten wenn man hunderten von Beschäftigten Nachtarbeitszuschläge zahlt, für die es offensichtlich keine Berechtigung gab, und denkt das von all den hunderten Beschäftigten nicht einer mal auf die Idee kommen könnte das zu "veröffentlichen"! Soviel nur zu Hans und Franz bzw. SSTs Schlauheit.

Weitere Beispiele wären mir noch zur Genüge geläufig, aber zu heiss hier so zu posten. Zumal ich glaube das das einen Aufschrei aller erster Güte gäben könnte und sich wohl VIELE dann noch umso mehr nach Strich und Faden verarscht fühlen würden, aber vielleicht kommen wir ja zu so Dingen später doch nochmal ;)

Ich sage nicht das durchweg Blödheit gegeben ist, aber wohl eher/mehr "Skrupellosigkeit" als Schlauheit. Aber natürlich halten sich auch oftmals Leute für schlau, wenn sie "bescheissssssen", da man im Zuge dessen ja auch "Ideen" entwickeln muß.
 
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Pferdchen und Reiter benennen.

@ William

Und William, unabhängig davon das ich deinen Grundtenor nur zustimmen kann, GIER frisst Hirn, so wäre es wohl wirklich hilfreich wenn man/Du (oder "Auskenner" dazu) dann denn mal über deinen Bekannten auch uns allen mitteilen kannst (wegen mir auch als PM) WO zum Thema Verpflegungsabrechnung WAS geschrieben steht!?

Dann wäre man da wenigstens schlauer! Und hätte gegebenenfalls nicht nur die Moral auf seiner Seite. Denn bislang gibt es dazu NICHTS hieb- und stichfestes dazu, außer logisches persönliches Denken und Empfinden, und das spricht bislang NICHT für eine Rechtmäßigkeit, genau wie SSTs Verhalten wenn man dazu mal nachfragt.

Im Gegenteil, fällt mir gerade wieder ein, ich habe ja sogar noch das offizielle SST Schreiben in Kopie von meinem Kumpel aus 2008, in dem SST 101% klar aussagt das Ihm KEINE Verpflegung von SST gestellt wurde! Also wie dann bitte nun auf einmal Essengeld und Co AN SST?

Bei der Bestimmung was ist kurzfristige Beschäftigung und was ist in dem Fall alles zu zahlen sind wir ja auch weiter gekommen.

@ pitnick

Warum schreibst Du eigentlich "immer" das das Finanzamt informiert wurde!? Du möchtest doch nicht etwa das sich nicht noch weitere ans Finanzamt wenden? ;) ;)

Was man übrigens auch bei JEDEN, also auch SEINEM eignen Finanzamt, und auch anonym, machen kann! Zumal man ja u.U. sogar DIREKT Betroffener wäre.
 
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Okay tacsite-inside, du magst aus deiner Insider-Sicht Recht haben in manchen Punkten, in denen du mir 'widersprichst'. Für mich stellt sich immer nur die Frage hier, was kann sich für ALLE zukünftigen Teilnehmer evtl. verbessern lassen. Und da sehe ich leider nur geringe Möglichkeiten. Dass du noch einmal bestätigst, dass SST oft zu Zugeständnissen oder Vergleichen zu bewegen ist, wenn jemand mutig fordert, finde ich gut. Das habe ich auch wiederholt gehört und liegt eben auch auf der logischen Ebene. Für SST sind es peanuts, wenn sie jemanden mit ein paar 'Kröten' abfinden, um einen Rechtsstreit (der vielleicht allen COBs zugute käme) zu vermeiden. Aber eins dürfte klar sein: Wer aufbegehrt und fordert (und im Einzelfall auch 'gewinnt') oder sogar klagen würde, der kann weitere rotations vergessen, denn selbstverständlich ist kein Recht einzuklagen, weitere Verträge mit SST zu bekommen (Recht auf freie Vertragsgestaltung - ich kann mir meine Vertragspartner immer aussuchen - niemand kann verlangen, dass ich mit ihm einen Vertrag abschließen muss). Das heißt, ich kann immer nur für mich und im Nachhinein etwas einfordern und es evtl. auch bekommen. Aber dann ist der Ofen aus für weitere Verdienstmöglichkeiten mit SST (und vermutlich verdirbt man es sich durch 'Flüsterpropaganda' dann auch mit anderen Firmen). Da sehe ich das Problem!

"unlauterer Wettbewerb"
ist juristisch ein ganz anderer Schuh und passt hier überhaupt nicht hinein, sorry!
 
unlauterer Wettbewerb im Zuge falscher Versprechung/Werbung und Anwerbungen

ist juristisch ein ganz anderer Schuh und passt hier überhaupt nicht hinein, sorry!

Bin ich kein Experte, und möchte das auch nicht überbewerten, aber nur soviel dazu was unlauterer Wettbewerb sein kann/ist ...auszugsweise...

"Unlauterer Wettbewerb liegt dann vor, wenn das Verhalten von Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstößt."

"Eine juristisch abschließende Definition für Wettbewerb ist zwar nicht anerkannt, unter wettbewerblichem Verhalten kann man aber das Bemühen der Marktteilnehmer verstehen, sich selbst Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern zu verschaffen."

Und was ist es wenn ich sage bzw. sogar schriftlich (an)werbe (sogar wiederholt und sogar noch immer!!): Leute, es gibt pro Tag 90 bis 120/130 Euro brutto auf Steuerkarte!! Wenn ich es dann doch nicht umsetze. Für die Masse dann eben nur zwischen 65 und 85 Euro auf einmal brutto zahle. Vorallen schon weiß das ich es nicht umsetzen werde!? WAS ist das gegenüber von möglichen Mitbewerbern und im Wettbewerb? GANZ klar ist das auch ein eigener Vorteil den ich mir versuche zu verschaffen!

Was es darüber hinaus noch sein könnte lass ich ich hier außen vor.

Und bitte nicht damit begegnen das man ja den Vertrag sich zuvor frei Haus liefern lassen könnte! Machen die nicht! Und warum nicht? Muß ich wohl kaum beantworten!

Wäre auch garnicht nötig auf die Idee zu kommen sich den Vertrag zuvor zusenden zu lassen, denn man hat ja basierend auf "guten Glauben" und den zuvor angekündigten Angaben zum Verdienst sich zu einer Anreise und folgender schriftlicher Vertragsschliessung entschlossen, die sich aber in ihren Gegebenheiten plötzlich als "Luftnummer" raus stellt.

Aber mag mich da nicht "streiten", denn bin kein Mitbewerber und weiß ja mittlerweile wie es sich verhält.

PS: pitnick, man könnte fast meinen das du äuuuußerst clever bist ;) ...bewußt oder unbewußt "schreckst" du Leute ab ihr Recht einzufordern. Aber fühle Dich bitte nicht angegriffen, gehe am besten nicht drauf ein.

Im übrigen hätten Mitbewerber, zumindest rechtschaffende, wohl kaum was gegen wenn man sich von SST nicht alles gefallen läßt. Zumal es wie gesagt ja auch anonym geht und auch dann zum Erfolg für alle führen kann. Ohne das das auffällt!
 
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...bewußt oder unbewußt "schreckst" du Leute ab ihr Recht einzufordern.

Nein, das tue ich ganz sicher nicht. Ich unterstütze mit Informationen sogar jeden, der den Mut dazu hat (mit allen negativen Konsequenzen, die ich auch geschildert habe). Aber: Hier auf den Tisch zu hauen und irgendetwas zu fordern, hat mit juristischen Schritten noch nichts zu tun. Also los, wer war in der Box, hat einen Vertrag und geht damit zum Arbeitsgericht (mit welcher Forderung, bitte?). Arbeitsgerichte sind sogar KOSTENLOS!

Für die Masse dann eben nur zwischen 65 und 85 Euro auf einmal brutto zahle.

Das stimmt doch gar nicht. Für jeden, der bis zum letzten Tag durchhält, waren es beim vorletzten Male (und ich vermute auch beim letzten) genau 90 Euro brutto pro Tag (wenige Cent drunter, stimmt).
 
Die wesentlich niedriger beginnende Staffelung der Tagespauschale dürfte ja wohl jedem COB bekannt sein.
Nur durch die ausnutzenden Tricks kommt man dann auf diese elenden knapp 90 € brutto und das wird für manche steuerlich auch noch sehr ungünstig, weil SST nun mal gierig ist...
 
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Frau stirbt im Truppenübungsplatz

Ist eigentlich das überhaupt dem ein oder anderen bekannt!? Ist ja nicht arg lang her. Ich meine was die Frau augenscheinlich schon alles so mit nach Hohenfels brachte ist/war ja einigen "bekannt"... nur andere ("WER" wohl?!?!) wollten davon ja augenscheinlich gaaarnixxxxx gewußt haben.

"Frau stirbt im Truppenübungsplatz

Laut Polizei natürliche Todesursache

Hohenfels. (ll) Tot aufgefunden wurde am Montag auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels eine deutsche Angestellte der für die US-Armee tätigen Dienstleistungs-Vertragsgesellschaft Supply and Service Team (SST). Laut Pressemitteilung der US-Armee ging gegen 19.30 Uhr die telefonische Meldung ein, dass man eine ohnmächtige Frau entdeckt habe. Deutsche Rettungskräfte versuchten im Verein mit medizinischem Personal der Armee die Frau wiederzubeleben - ohne Erfolg. Um 20.30 Uhr wurde sie vor Ort für tot erklärt.

Die Polizei stellte eine natürliche Todesursache fest. Das bestätigte die Firma SST gegenüber unserer Zeitung: "Es war kein Unfall." Persönliche Angaben dürfe man auf Wunsch der Familie nicht weitergeben. Die ältere Angestellte stamme allerdings nicht aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach. "Unser aufrichtiges Beileid gilt der Familie und den Freunden der Verstorbenen," sagte Oberst Charles A. Preysler, Kommandeur des Joint Multinational Readiness Center."

Quelle: DER NEUE TAG - Oberpfaelzischer Kurier, online www.oberpfalznetz.de

PS: Übrigens interessant das die Supervisors wieder vertraglich "geknebelt" werden sollen / "wurden".

Glaubt denn wirklich einer ernsthaft das sowas rechtlich haltbar/durchsetzbar wäre bzw. das man nicht für andere Firmen in die Box geht sobald bei SST der Ofen aus ist!?
Vorallen wenn die auch noch/wieder BESSER bezahlen! ...Für mich ist sowas einfach nur "Angstmache und Einschüchterung".
 
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So, hier die versprochenen juristischen Einschätzungen eines kompetenten Fachanwalts für Arbeitsrecht (wenn auch aus dritter Hand - aber ich habe genau hingehört):

1. Die Arbeitsverträge sind äußerst geschickt 'gestrickt'. Sie sind juristisch nur angreifbar, wenn während der Laufzeit des Vertrages etwas Außergewöhnliches 'passiert'. Erst dann gäbe es die Möglichkeit einer Klage (z.B. auf Schadensersatz), deren Ausgang allerdings für beide Seiten schwer voraussehbar wäre. (Daher wird SST auch alles tun, um es nicht dazu kommen zu lassen. SST würde wohl immer versuchen, den Einzelnen mit 'peanuts' abzufinden.)

2. Der Vertrag wird zwar mit einer deutschen Firma (SST) abgeschlossen, aber... Da die Tätigkeit auf einem amerikansichen Truppenübungsplatz stattfindet, würde ein Gericht zunächst abklären müssen, welches Recht anzuwenden ist (deutsches oder amerikanisches).

3. Den empfindlichsten Punkt sieht der Anwalt in der Frage der Krankenversicherung. Wir sind während unseres Einsatzes ja nicht extra versichert, sondern sollen bei Bedarf unsere eigene KV in Anspruch nehmen. Bei Grippe u.ä. dürfte dies kein Problem sein, aber... In Fällen einer Körperschädigung oder psychischen Erkrankung könnte die KV erklären, nicht zahlungspflichtig zu sein, da man selbst (ohne vorherige Absprache mit der KV) ein 'erhöhtes Risiko' eingegangen ist (ähnlich wie Bungeespringen oder Extremklettern o.ä.). Wenn man nicht rechtsschutzversichert ist, könnte es dann zu jahrelangen, kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten kommen, bis endlich geklärt wird, ob überhaupt und wer etwas zu bezahlen hat.

4. Der Abzug von 20 Euro pro Tag bei Abbruch (egal aus welchem Grunde) ist rechtlich wahrscheinlich nicht in Ordnung und von SST wohl nicht durchsetzbar. Vermutlich wird sich SST aber so verhalten, dass sie in diesem Punkte dem Einzelnen, der die volle Auszahlung fordert, nachgeben würden. SST kann aber nicht vorab gezwungen werden, diesen Abzug aus dem Vertrag zu streichen.

5. Es ist euch ja bekannt, dass Leute sofort nach Hause geschickt werden, wenn sie ernsthaft erkranken. Laut Vertrag können beide Seiten den Vertrag ja jederzeit kurzfristig kündigen. Ob diese Leute während ihrer anhaltenden Erkrankung/Krankschreibung weiterhin bezahlt werden, ist mir nicht bekannt. Ich vermute nein. Dies dürfte aber juristisch nur zulässig sein, wenn dem COB ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Da eine Erkrankung kein Fehlverhalten oder Eigenverschulden bedeutet, müsste SST während der Erkrankung bis zum Ende des Vertrages weiterzahlen. Ich denke, sie würden dies nur tun, wenn man eine Krankschreibung vorlegen kann und die Fortzahlung fordert.

6. Für alle Forderungen (und evtl. Erfolge) gilt leider aber auch, dass SST nicht verpflichtet werden kann, dem 'Rechtsstreit-Gegner' einen neuen Vertrag anzubieten. Das ist das Dilemma!

7. Ohne einen 'Vorfall', der eine einklagbare Forderung zur Folge hat, würde kein Arbeitsgericht den Arbeitsvertrag 'zur Überprüfung' annehmen. Zumal man in der Regel ja erst NACH Vertragsende dazu käme, dagegen zu klagen.
 
@pitnick

Guter Beitrag! Hast du augenscheinlich gut hingehört!

Die (Masse der) Punkte sind/waren zwar schon bekannt, zumindest "involvierten", aber somit hast Du bzw. der Fachanwalt diese und entsprechende Auslegung ja nochmal bestätigt!

Einzigst was ich nicht ganz verstehe bzw. wo ich meine man könnte dies auch anders sehen, ist die "Behauptung" das der Arbeitsvertrag somit "geschickt" gestrickt wäre!

Immerhin sieht man ja das Lücken bzw. anfechtbare Punkte enthalten sind!

Ich wußt/weiß nur wie sich SST bei Klagen in solch Richtung verhielt/verhält, WARUM die das tun/taten war natürlich nur zu vermuten, nämlich das sie sich der Lücken bewußt sind, aber eine Erklärung dazu bekommt man natürlich nicht. Schließlich wollen die ja nicht das das jeder mitbekommt!

Zu Punkt 2 (welch Recht gilt) kann ich nur sagen das gemäß SST dt. Recht gelten würde. Aber ob dies 100% stimmt weiß ich gar nicht, da ich davon ausgehe das US-Recht im Fall der Fälle wohl noch um so besser wäre für einen Kläger, und SST somit, logischer Weise, von Haus aus sich lieber auf dt. Recht berufen sollte. Immerhin sind Amis ja bzgl. Schadensersatzforderungen in aller Regel weit großzügiger.

Und zu Punkt drei, naja, was soll ich sagen, nun wo Du es ja selbst schon angesprochen hast, sage ich mal das u.a.(!) DAS einer der Punkte wäre die SST wohl nur äuuußerst ungern angesprochen sieht ;) ...Aber gibt auch noch mehr, nur nicht jetzt und hier. Denn zu wenige wissen von manch Dingen, was es somit zu eingrenzbar machen würde.

Punkt 7 versteht sich von selbst und so wie beschrieben waren diesbezügliche/arbeitsrechtliche Klagen, denn es gab und gibt ja auch noch andere/weitere Felder der Klage, natürlich auch immer nach einer Beschäftigung eingereicht wurden. Zumal du ja den Vertrag zuvor garnicht bekommst, die wissen schon warum nicht.

PS:

Den empfindlichsten Punkt sieht der Anwalt in der Frage der Krankenversicherung.... In Fällen einer Körperschädigung oder psychischen Erkrankung...

"psychische Erkrankungen" !?!? Na die hab ich schon ;) Denn ich höre Stimmen, die sagen meistens: NEIIIIIN, GIBTS NICHT, JETZT NICHT, WARUM WILLSTE DAS WISSEN, WEISS ICH AUCH NICHT, KANN ICH DIR NICHTS ZU SAGEN usw. usw. ;)

Sollt ich vielleicht auch mal klagen ;)

ABER WO fange ich an!? FINANZAMT , KRANKENKASSE , ARBEITSGERICHT oder gehe ich besser gleich zur PRESSE UND FERNSEHEN !?!? ;)
 
Last edited:
also ich weiß nur wegen Krankheit, dass man einen Tag im bett bleiben darf, wenn es 2 sind muß man nach Hause.
Aber das hängt ja auch von den Supervisoren ab...
 
also ich weiß nur wegen Krankheit, dass man einen Tag im bett bleiben darf, wenn es 2 sind muß man nach Hause.
Aber das hängt ja auch von den Supervisoren ab...

Blaine, es geht aber nicht um das Wohlverhalten von Supervisoren, sondern um die rechtliche Situation. Ich hatte mir jedenfalls vorgenommen, falls ich zum Arzt hätte gehen müssen (was nicht der Fall war), mir auf jeden Fall eine Krankschreibung geben zu lassen. Für die Dauer der Krankschreibung (längstens bis zum Ende des Vertrages) hätte ich meinen Lohn eingefordert. Schließlich bin ich dann nicht 'selbstverschuldet' krank geworden. SST scheint dann aber von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch zu machen, und ich vermute, dass sie nicht (von sich aus) weiterzahlen, wenn sie die Leute nach Hause schicken. Man müsste es wohl knallhart fordern! Da SST dann juristisch in schlechten Schuhen steht, würden sie wohl zahlen.

Konkrete Fälle (bezahlt oder nicht) sind mir leider nicht bekannt.
 
Pitnick,

mir sind persönlich einige Fälle bekannt, bei denen COBs die Rotationen krankheitsbedingt abbrechen mussten.
Die Bezahlung erfolgte nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitstage. Somit liegst Du mit Deiner Vermutung
richtig, dass es keine Lohnfortzahlung bis Vertragsende gibt. Was mir persönlich auch recht fragwürdig erscheint.

Hamid
 
Der Vertrag wird in dem Fall einfach gekündigt, ansonsten wäre es in der Tat fragwürdig. Da es sich nur um eine kurzfristige Aushilfstätigkeit handelt, wird - bzw wurde zumindest damals - eine eintägige Kündigungsfrist vereinbart. Wer nicht mehr fähig ist zu arbeiten, dem wird dann eben gekündigt. Insbesondere dann, wenn absehbar ist, dass der krankheitsbedingte Ausfall länger andauert (bei der Kürze der Rotation sind einige Tage bereits ziemlich lange). Das halte ich eigentlich auch für fair und nachvollziehbar.
 
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