Statisten für Manöver [Civilians on the Battlefield | us-statisten.de]

ne, tacsite, so wie du das schreibst ist das schon väöllig in Ordnung, du greifst mich ja nicht persönlich an.

Hab mal eine Frage zur Lohnabrechnung, vielleicht kann sie mir einer beantworten. Im Vertrag steht ja die Verpflegungspauschale von 316,40. Meines Erachtens sind die ja Steuerfrei... und auf der Lohnabrechnung steht jetzt Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtigkeit 444 €.
Dann wird aber von dem Nettolohn Essensgeld von 127,60 € abgezogen.
Wie soll das denn gehen ? Ist das rechtens ???
 
Wie soll das denn gehen ? Ist das rechtens ???

@Blaine

GENAU DAS ist ja seit geraumer Zeit (2 Rotations) die bzw. eine der großen Fragen!

Bis Frühjahr diesen Jahres fuhr SST ja ein vergleichbares System, nämlich einfach die Tagessätze um ca. 20 Euro absenken und durch steuer- und sozialabgabenfreie Zuschläge ausgleichen, unsere "berühmten" Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.

Damit war SST ja ganz augenscheinlich auf den Hosenboden gefallen, u.a. deswegen bzw. daher sind sie ja vermutlich auch ins Auge "gewisser Kreise" gefallen.

"Böse Zungen" behaupten nun das SST im Grunde einfach da weitermacht wo sie aufhörten bzw. womit sie wohl aufhören MUSSTEN. Denn im Prinzip läuft es aufs gleiche hinaus, nur das dem Kind ein anderer Name gegeben wurde.

ALLERDINGS kommt zum Nachteil ALLER bei diesem Prinzip der "Lohndrückerei" nun noch hinzu, dass man als Beteiligter nun sogar noch bei seiner Lohnsteuererklärung WENIGER zurück bekommt. Immerhin läßt sich so der Verpflegungsmehraufwand nicht mehr durch einen selbst geltend machen wie bisher möglich! Diesen Nachteil, und da können recht hohe Verluste für einen zusammen kommen, gab es so bislang noch nicht. Das ich mittlerweile auch mehr und mehr bei Rente und Co Abstriche einfahre sei nur am Rande erwähnt, aber wäre auch ein Begleitumstand.

Ob SST überhaupt in irgendeiner Form für Verpflegung zahlt wage ich, so wie andere, stark zu bezweifeln. Zumindest meine Leute von der Army sagen dazu klar nein.

Und ob die Tasse Filterkaffee, groooooßzügiger Weise von SST "gestellt", die man mal am Tag trinkt, am Ende einen Gegenwert von knapp 130 Euro ausmacht bzw. ob sowas überhaupt als Verpflegung dargestellt werden kann, dass würde ich genauso in Frage stellen. Zumal, wer/keiner sagt das ich "verpflichtet" bin die Tasse Kaffee oder so mir zu Gemüte zu führen!?

Aber ich hoffe das sich noch jemand findet, der sich dieser Angelegenheit mal annimmt. Die Geschichte mit den anderen und zuvor genannten Zuschlägen wurde ja angeblich auch anonym an gewisse Stellen getragen und das hat augenscheinlich gefruchtet.

Vielleicht sollte man auch mal die Renten- oder Krankenkassen u.ä. "indirekt direkt" davon betroffene Stellen dazu informieren bzw. sich erkundigen was die von solch Entwicklungen und "Kreationen" der Lohnzusammensetzerei halten. Denn wie gesagt, bei SST ist das ein NO-GO Thema, und das wird wohl seine Gründe haben.

Wobei es bei SST eeeeeinige NO-GO Themen gibt ;) ...UND DAS HAT seine GRÜNDE!!

...just my 5 cents
 
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@ Blaine

Hallo, mein Lieber,

n bisschen was kann ich Dir dazu sagen.

Verpflegungspauschale ist pro Tag bei 24-stündiger Abwesenheit € 24; bei Abwesenheit zwischen 14 und 24 Stunden € 12.
Wir waren 19 Tage dort, davon 18 Tage (also ab Sonntag nach dem Anreisetag) für jeweils 24 Stunden, und am Abreisetag waren es mehr als 14, aber weniger als 24 Stunden, und dafür gibt es 12 €.
Also: 18 x 24 = 432 €
1 x 12 = 12 €
Summe: 444 €

Wenn Du von den 444 € die 127,60 € abziehst, kommst Du auf die 316,40 €, die auch im Vertrag stehen.
Warum uns diese 127,60 € abgezogen werden, verstehe ich noch nicht - werde ich aber herausfinden.

Wer in diesem Jahr nur die beiden Rotations im August und im Oktober gemacht hat (oder nur eine davon), wird sehen, dass zwar Lohnsteuern, Soli und eventuell Kirchensteuern abgezogen wurden, nicht aber die Sozialabgaben (KK, PV, RV und AV). Das ist für kurzfristige Beschäftigung korrekt so.
 
Last edited:
Dann wird aber von dem Nettolohn Essensgeld von 127,60 € abgezogen.
Wie soll das denn gehen ? Ist das rechtens ???

Scroll mal zurück! Dazu ist schon eine Menge gepostet worden. Ich will das hier nicht wiederholen. Mir ist versichert worden, dass das zuständige Finanzamt über diese Art der Abrechnung von SST informiert worden ist und prüfen wird, ob das so okay ist. Vermutlich leider ja! Und das Essensgeld musste dabei abgezogen werden, weil es sonst nämlich nicht okay wäre, eine Verpflegungspauschale zu zahlen und gleichzeitig kostenlose Verpflegung zur Verfügung zu stellen. So aber hast du für den 'Fraß' Essensgeld bezahlt, aber darüber hinaus auch noch eine Pauschale erhalten, die du theoretisch alleine für Zusatzverpflegung ausgeben könntest.
 
Wer in diesem Jahr nur die beiden Rotations im August und im Oktober gemacht hat (oder nur eine davon), wird sehen, dass zwar Lohnsteuern, Soli und eventuell Kirchensteuern abgezogen wurden, nicht aber die Sozialabgaben (KK, PV, RV und AV). Das ist für kurzfristige Beschäftigung korrekt so.

@Kasimir

Da du dich ja augenscheinlich mit der Thermatik auch ein wenig mehr auskennst, dann solltest du aber bitte folgendes NICHT unberücksichtigt lassen:

..."Die kurzfristige Beschäftigung darf innerhalb eines Jahres zwei Monate dauern, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird, bzw. 50 Tage nicht übersteigen. Sind mehrere Beschäftigungen zu addieren, so treten an die Stelle des Zweimonatszeitraums 60 Kalendertage.
Treffen Beschäftigungszeiten mit mindestens fünf Arbeitstagen in der Woche und solche mit weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche zusammen, so ist einheitlich von 50 Arbeitstagen auszugehen. Wird dieser Zeitraum wider Erwarten überschritten, so tritt Versicherungspflicht vom Zeitpunkt der Überschreitung an ein. Stellt sich eine Überschreitung aber bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, so beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem die Überschreitung bekannt wird. Bei der Prüfung, ob der Zeitraum von zwei Monaten oder fünfzig Tagen überschritten wird, müssen auch die Urlaubstage beachtet werden, da die Zeiträume sich durch die Berücksichtigung dieser nicht verlängern. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen sind ohne Rücksicht auf die Höhe der darin erzielten Arbeitsverdienste zusammenzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden. Es ist jeweils bei Beginn einer neuen Beschäftigung zu prüfen, ob diese - zusammen mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten kurzfristigen Beschäftigungen des Arbeitnehmers - die maßgebende Zeitgrenze überschreitet..."


SPRICH für die Masse aller COBs müßten also doch Beiträge in RV, KV usw abgeführt werden! UND solch Beiträge richten sich ja nun mal nach der Höhe der zu VERSTEUERNDEN Einkünfte.


@pitnick

Richtig ist das um SSTs Abrechnung zu "legalisieren" sie Essengeld kassieren müßen.

ABER ob und wie man auf etwas (also das Army-Essen dann wohl) Essengeld kassieren kann auf das man selbst nichts zahlt bzw. für das man sich noch nichtmal verantwortlich zeigt, denn das orgt ja die Army, selbst für den Transport und die Entsorgung zahlt die Army bzw. bezahlt diese Leistungen, DASS soll mal einer erklären. Denn dann "besteuer" ich in Zunkunft die Blumen aus meines Nachbarns Garten und sag die sind meine und damit legal ;)

PS: im übrigen, woran SSTs Einstellung zu solch und ähnlichen Themen auch ein wenig deutlich wird, ist das mir mal auf Nachfrage zu Abrechnungen und Co doch glatt geantwortet wurde das das die normalen COBs doch eh nicht verstehen, denn wie sollen Araber und Otto Normalbürger da durchsteigen wenn es selbst manch Steuerfachmann nicht kann!

"Tolle" Einstellung, was!?

Ach ja, und im gleichen Atemzuge wurde ich gefragt ob ich denn auf dem Gelände schon jemals Behörde, Zoll oder Aufsicht gesehen hätte! ...sowas sagt wohl einiges
 
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Danke Kasimir. Aber ich versteh nicht wieso ich dann nur 1229 inkl. Vorschuss habe in Steuerklasse eins...ich hab aber auch bei mir arbeitgeberanteil und arbeitnehmeranteil für die rente drauf und solidaritätszuschlag und sozialversicherung. Aber keine KV, das stimmt.

Aber in der gehaltsabrechnung steht die KV mit drin nur bei der Lohnsteuerbescheinigung nicht.
Es werden von dem Brutto alle Sozialabgaben abgezogen.

also: 1869 brutto
minus 224,77 steuerrechtl. Abzüge
minus 287,50 SV rechtl. Abzüge

Netto: 1356,73
minus Vorschuss
minus Essensgeld 127,60

bleiben 1129 netto...
 
Aber in der gehaltsabrechnung steht die KV mit drin nur bei der Lohnsteuerbescheinigung nicht.
Es werden von dem Brutto alle Sozialabgaben abgezogen.

Weil KV keine Steuer ist und die Lohnsteuerbescheinigung nur die für das Finanzamt relevanten Daten enthält.
 
So, hier ist die Erklärung für die 127,60, die abgezogen werden:

Wenn ein Mitarbeiter bei einer Auswärtstätigkeit auf Ihre Veranlassung hin kostenlose Mahlzeiten erhält, können Sie ihm trotzdem die üblichen Verpflegungspauschalen steuerfrei zahlen. Allerdings müssen Sie im Gegenzug den amtlichen Sachbezugswert der Mahlzeiten (2009: 1,53 € für ein Frühstück, 2,73 € für ein Mittag- oder Abendessen) als geldwerten Vorteil der Lohnsteuer unterwerfen (R 8.1 Abs. 8 LStR).
Quelle: http://www.bwr-media.de/themen/lohn...verpflegungspauschale-geltend-machen-kann.php
 
Flieder,

.....der Beginn einer unendlichen Leidenschaft ???


Genau und jetzt kommen wir zum Kern des Problems !!!

Das für einen Rookie, wie Kasmir die Zuschläge schnuppe sind, sein Problem. Aber für uns, die wir die Gehaltsentwicklung in den letzten Jahren miterlebt haben, wie immer mehr gestrichen wurde, die sind
"Piss Off" !!! Zu mal "Wir" ja auch nicht gerade einen geringen Anteil am Erfolg der bisherigen Veranstaltungen
hatten. Zur Belohnung bescheißt man dich dann auch noch.

Das ich als Unternehmer Gewinne erzielen will, liegt in der Natur der Sache. Das man das aber augenscheinlich
mit steuerrechtlich sehr fragwürdigen Mittel versucht, finde ich persönlich zum Kotzen. Darum bleibt abzuwarten, ob z.B. Pitnicks Kontakt nach der Konsultation eines Arbeitsrechtlers rechtlich verbindliche
Aussagen zu diesem Thema treffen kann.

Meine Brüder und Ich, würden dann beim Vorliegen eines rechtlich vorwerfbaren Handels durch SST, eine
Sammelklage einreichen. Da sind wir uns einig.

Wir haben schon einmal vor Ort unsere Interessen durchgesetzt, als alle meine Brüder und ich die Koffer
gepackt hatten und zur Abreise bereit standen. Da kann auch kein Replacement die Situation retten. Nicht
einmal Onkel Harry! Nicht um sonst versucht SST solche Situation zu vermeiden, deshalb auch soviele Neue. Die lassen sich vielleicht noch durch einen Pseudo-Militärjargon beeindrucken.

Pitnick, ich bin auf das Ergebnis sehr gespannt.

Euer Hamid
 
Der Ursprung des Problems ist ja die Höhe der Bezahlung mit der man angeworben wird, nämlich heißt es ja bei der Rekrutierung immer, dass man mindestens 90 € brutto pro Tag bekommt und das wird duch die "Dirty Tricks" steuerlich von denen eben ausgenutzt und denken sich möglichweise, dass es eh keinen stört und warum soll man dann nicht davon profitieren...merkt ja keiner **aber psst**
 
So, hier ist die Erklärung für die 127,60, die abgezogen werden:

Wenn ein Mitarbeiter bei einer Auswärtstätigkeit auf Ihre Veranlassung hin kostenlose Mahlzeiten erhält, können Sie ihm trotzdem die üblichen Verpflegungspauschalen steuerfrei zahlen.

@Kasimir

Insbesondere da du dich zur Thematik mehr als der Durchschnitt auszukennen scheinst, finde ich es ein wenig schade das du solch Verweise gänzlich unreflektierst postest.

immerhin heißt es:

" auf IHRE Veranlassung hin "

Nur ob SST hier was veranläßt ist damit nicht geklärt und wage ich zu bezweifeln!

Immerhin gibt die Army vor WANN zu Essen ist, WASS zu Essen ist und bezahlt sie für das Essen (inkl. Entsorgung, Lagerung usw)!

Sprich die Army und NUR die Army veranlasst demnach!

PS: Lasse mich aber gern eines besseren belehren. Wirklich! Nur kommt mir bitte keiner mit der Vermutung das womöglich doch SST fürs Essen zahlt, denn das hatten wir schon und wäre nichts neues.

@Blaine

"na gut das ich Rechtsschutzversichert bin, ich lass das mal prüfen" ...DAS ist wohl eine GUTE Idee!!!

Hätte man nichts zu verlieren bei!

Sollt ich wohl besser und endlich auch mal eine abschliessen. Vielleicht gäbe es ja Gruppenkonditionen für COBs und SST-"Angestellte" ;)
 
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@Kasimir

Da du dich ja augenscheinlich mit der Thermatik auch ein wenig mehr auskennst, dann solltest du aber bitte folgendes NICHT unberücksichtigt lassen:

..."Die kurzfristige Beschäftigung darf innerhalb eines Jahres zwei Monate dauern, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird, bzw. 50 Tage nicht übersteigen. Sind mehrere Beschäftigungen zu addieren, so treten an die Stelle des Zweimonatszeitraums 60 Kalendertage.
Treffen Beschäftigungszeiten mit mindestens fünf Arbeitstagen in der Woche und solche mit weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche zusammen, so ist einheitlich von 50 Arbeitstagen auszugehen. Wird dieser Zeitraum wider Erwarten überschritten, so tritt Versicherungspflicht vom Zeitpunkt der Überschreitung an ein. Stellt sich eine Überschreitung aber bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, so beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem die Überschreitung bekannt wird. Bei der Prüfung, ob der Zeitraum von zwei Monaten oder fünfzig Tagen überschritten wird, müssen auch die Urlaubstage beachtet werden, da die Zeiträume sich durch die Berücksichtigung dieser nicht verlängern. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen sind ohne Rücksicht auf die Höhe der darin erzielten Arbeitsverdienste zusammenzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden. Es ist jeweils bei Beginn einer neuen Beschäftigung zu prüfen, ob diese - zusammen mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten kurzfristigen Beschäftigungen des Arbeitnehmers - die maßgebende Zeitgrenze überschreitet..."


SPRICH für die Masse aller COBs müßten also doch Beiträge in RV, KV usw abgeführt werden! UND solch Beiträge richten sich ja nun mal nach der Höhe der zu VERSTEUERNDEN Einkünfte.

Hallo Tacsite

wie ich schrieb: wer in diesem Jahr nur die beiden Rotations (oder eine davon...) .... gemacht hat (und sonst in diesem Jahr keine weitere kurzfristige Beschäftigung ausgeübt hat, mit der er die 50-/60-Tage-Frist sprengt), der ist sozialversicherungsfrei. Den Satz in Klammern hätte ich erwähnen sollen - ok? Ich dachte, ich hätte das mit dem 'nur' ausreichend ausgedrückt ....

Rotation im August/September: 20 oder 21 Tage - erinnere mich nicht mehr und war auch nicht dabei und bin zu faul, um soooo viele Seiten zurückzublättern. Rotation im Oktober: 19 Tage. Ergibt max. 40 Tage. Wenn man also kein weiteres kurzfristiges Arbeitsverhältnis in 2009 hatte, ist man für diese beiden Sachen sozialabgabenfrei. Das hat nichts mit eventuellen festen Arbeitsstellen und/oder Arbeitsverträgen zu tun, und auch nicht mit eventuell ausgeübten Minijobs. Die sind ne andere Baustelle.
Ich bin auch erst mal drüber gestolpert, dass der bei mir eingetragene Steuerfreibetrag nicht berücksichtigt wurde, aber das ist bei kurzfristigen Arbeitsverhältnissen korrekt. Na gut, gibt's dat Jeld eben bei der Einkommensteuererklärung zurück.

Für uns ist es die erste Beschäftigung auf Steuerkarte in 2009 - wir sind selbständig - und wir haben keine SV-Abzüge. Nach welcher Formel allerdings die Lohnsteuerabzüge und somit auch der Soli berechnet wurden, ist uns (mir und unserer Lohn- und Finanzbuchhaltungssoftware Lexware) ein Rätsel. Würden wir ohne Steuerkarte arbeiten, könnte die Firma 25% Lohnsteuer pauschal abziehen, aber da wir alle ne Steuerkarte abgeben mussten, sollte nach der Tabelle 2009/2 berechnet werden (z. B.: http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html ).
 
@Kasimir

Insbesondere da du dich zur Thematik mehr als der Durchschnitt auszukennen scheinst, finde ich es ein wenig schade das du solch Verweise gänzlich unreflektierst postest.

immerhin heißt es:

" auf IHRE Veranlassung hin "

Nur ob SST hier was veranläßt ist damit nicht geklärt und wage ich zu bezweifeln!

Immerhin gibt die Army vor WANN zu Essen ist, WASS zu Essen ist und bezahlt sie für das Essen (inkl. Entsorgung, Lagerung usw)!

Sprich die Army und NUR die Army veranlasst demnach!

PS: Lasse mich aber gern eines besseren belehren. Wirklich! Nur kommt mir bitte keiner mit der Vermutung das womöglich doch SST fürs Essen zahlt, denn das hatten wir schon und wäre nichts neues.

Ich gehe davon aus, dass sich solche Aussagen von alleine verstehen. Möglicherweise bin ich da aber einfach nur betriebsblind - sorry.

Ich denke, dass - wie es auch der Ausschreibung der Army zu entnehmen ist - die Verpflegung während der Rotations von der Army kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Aber das ist etwas, was rechtlich nicht interessiert. Fakt ist, dass uns von SST 'freie Unterkunft und freie Verpflegung' - letzteres in Form von drei Mahlzeiten täglich - zur Verfügung gestellt werden. Dass SST selbst für diese Mahlzeiten finanziell nicht aufkommen muss, interessiert dabei nicht.
Keine Firma (ob SST oder welcher Veranstalter auch immer) muss uns eine Verpflegungspauschale zahlen. Wenn sie es aber tut, dann ist sie verpflichtet, im Gegenzug den Sachbezugswert der Mahlzeiten (der per Gesetz vorgegeben ist) in Abzug zu bringen (Scheiß-Buchhalterdeutsch - sorry).
Ob wir diese Mahlzeiten auch einnehmen, oder ob wir uns vielleicht einen Überseekoffer mit eigenen Lebensmitteln, die uns wirklich schmecken, zur Rotation mitgebracht haben, und dankend auf die angebotenen Mahlzeiten verzichten, interessiert rechtlich betrachtet kein Aas. Das Essensgeld muss uns belastet werden.

War das jetzt in Deinem Sinne zu verstehen?
 
@ Kasimir: also ist das was ich geschrieben habe von der Abrechnung ok ?? Aber sagtest du nicht es müßte mehr sein ??
 
Im übrigen wenn ich 4 Wochen schichtarbeit in einer Fabrik arbeite, bekomme ich auch 1200 netto und hab auch Nachts und Wochenende und so...7 Tage durchgehend und dann einen tag frei... Da sind doch im Grunde genommen 1200 für Hurry up and wait gar nicht sooo übel oder ??
 
Ich gehe davon aus, dass sich solche Aussagen von alleine verstehen. Möglicherweise bin ich da aber einfach nur betriebsblind - sorry.

...Fakt ist, dass uns von SST 'freie Unterkunft und freie Verpflegung' - letzteres in Form von drei Mahlzeiten täglich - zur Verfügung gestellt werden...

Hi Kasimir, kein "Problem" mit der "Betriebsblindheit", kenne ich... vermutlich weil ich schon zu lange u.a. auch mit SST zusammen arbeite ;) ...aber ich finde man sollte nur eben immer etwas aufpassen, sonst nehmen unbedarfte Zeitgenossen etwas für bare Münze was nicht "bar" bzw klar ist

ABER das SST uns Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung stellt zweifel ich noch immer an bzw. ist somit in meinen Augen eben NICHT Fakt!!

DENN SST stellt einzigst das Darstellerpersonal PUNKT ...ALLES weitere und Abläufe obliegen und stellt in meinen Augen die Army und wird von derer Seite aus gestellt, organisiert und auch verantwortet.

Sprich die Army verpflegt auch SSTs Darsteller und nicht SST.

Die wollen ja sogar IHR übrig gebliebenes Essen zurück bzw. lassen es lieber wegschmeissen als das man Reste mitnehmen darf.

Ich weiß das man sich damit im Kreis dreht, und wo kein Kläger da kein Richter, und nur deren Meinung dazu wäre ausschlaggebend, aber vielleicht finden sich ja AUCH dazu nochmal paar Richter und klären das. Zu verlieren hätten wir alle dabei ja 0,nichts. Eher im Gegenteil.

Schön Abend an die Gemeinde
 
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@ Tacsite

Die Vertragspartner sind auf der einen Seite wir und SST. Auf der anderen Seite gibt es einen Vertrag zwischen der Army und SST. Mit der Seite der Army und deren Leistungen gegenüber SST haben wir rechtlich gesehen GAR NICHTS zu tun. Das hat uns offiziell auch nicht zu interessieren.
SST stellt uns - wie schon erwähnt - Unterkunft und Verpflegung - Theoretisch kannste auf der grünen Wiese schlafen und Dein eigenes mitgebrachtes Zeugs aufessen - ist rechtlich betrachtet nicht relevant. Der Vertrag zwischen Dir und SST gilt.
 
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@ Blaine,

ich weiß nicht, was Du davor in diesem Jahr schon arbeitsmäßig gemacht hast, und ob es dabei bereits kurzfristige Beschäftigungen gab. Wenn ja, und diese ergeben zusammengenommen mehr als 50 bzw. 60 Arbeitstage , dann werden Sozialversicherungsabgaben Pflicht.

Wenn Du die Möglichkeit hast, Deinen privaten Fall prüfen zu lassen, dann tu das unbedingt. Ich kann es aus der Ferne nicht beurteilen, da ich Deine ganzen privaten Arbeitsbedingungen für 2009 nicht kenne.
 
Leiharbeiter trifft es am Ehesten... und danach muss auch gehandelt werden... da greifen einige Dinge ineinander... die Unterkunft und teilweise wohl auch die Verpflegung wird von der Army gestellt und wird während der Rotations von SST betrieben... daher auch der Name Betreiber... ;) zusätzlich wird noch etwas "Catering" dazugebucht...

Wir sind in der Box also Leihlutschen mit einem besonderen Status... behalten aber unsere Grundrechte als Menschen... :deal
 
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