Die ganze Diskussion geht meiner Ansicht nach völlig am Thema vorbei. Ob man bei gelb oder rot drüber fährt, ist doch unerheblich... man darf sich nur nicht dabei erwischen lassen,dass ist doch die eigentliche Problematik![]()
Eben. Sonnenschutz hilft gegen Blitzer, gegen Ampelblitzer halt der vom Beifahrer~~man darf sich nur nicht dabei erwischen lassen,dass ist doch die eigentliche Problematik![]()
Rotlichtblitzer heißen nicht umsonst so und blitzen erst wenn das Rotlicht aktiv ist und ab da die Magnetschleife induktiv belastet wird. Nach diesen Prinzip funktionieren auch alle Rotlichtblitzer Deutschlands, übriegens messen sie bis auf 2 Ausnahmen auch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen.
es freut mich, dir durch diesen thread was beigebracht zu habendie ampel is doch lang genug gelb, bis sie rot wird. von deiner einen sekunde da hab ich noch nie was gehört
ich meine in der fahrschule gelernt zu haben, dass man nicht bei rot über die ampel fahren darf
praktisch würde man aber erst bestraft, wenn die ampel > 1 sekunde rot ist. dies wäre deswegen so, damit leute, die schon zu nah an der ampel bei gelb sind, nicht verkehrsgefärdende bremsmanöver starten müssten.
ist das so korrekt?
in der stvo und im bußgeldkatalog stehen soweit ich es gesehen habe, nur unkommentierte regeln. gibts dafür vielleicht irgendwo offizielle erläuterungen?
die cops die ich so erleben durfte machen einen doch schon bei dunkelorange lang . von einer toleranzsekunde bei rot hab ich noch nie was gehört , das wäre in meinen augen auch ziemlicher unfug . rot ist rot da gibbet nix zu diskutieren .
ja eine sekunde ist erlaubt.
ausnutzen? hä?
@edit:
ah, ein anruf beim zuständigen straßenverkehrsamt hilft
also:
die nummer mit der 1 sec gibts tatsächlich.
<1 sec --> einfacher rotlichtverstoß -> 90€ und 3 punkte
>1 sec --> qualifizierter rotlichtverstoß -> ähnlich wie oben + 1 monat fahrverbot
ich bin übrigens ein unqualifizierter sünder^^
ich meine in der fahrschule gelernt zu haben, dass man nicht bei rot über die ampel fahren darf
praktisch würde man aber erst bestraft, wenn die ampel > 1 sekunde rot ist. dies wäre deswegen so, damit leute, die schon zu nah an der ampel bei gelb sind, nicht verkehrsgefärdende bremsmanöver starten müssten.
ist das so korrekt?
in der stvo und im bußgeldkatalog stehen soweit ich es gesehen habe, nur unkommentierte regeln. gibts dafür vielleicht irgendwo offizielle erläuterungen?
praktisch würde man aber erst bestraft, wenn die ampel > 1 sekunde rot ist.
direkt da anzurufen kam mir erst später in den sinn.Du hast den Thread doch selber eröffnet , da hätteste du ja auch direkt beim StVA anrufen können ^^ .
Das stimmt ja dann nicht man wird wie ich es schon annahm immer bestraft , nur in der Schärfe der Strafe macht sich diese Toleranz bemerkbar .