Kurioses aus der B Führerscheinklasse Theoriefragen !

Ich wollte eigentlich nur wissen ob du, wie aus deinem vorherigen Post zu lesen war, generell der Institution Polizei ablehnend gegenüberstehst oder nur wenn du nicht gerade ihre Dienste in Anspruch nimmst.
Gibt nämlich auch konsequente Leutz, die wollen auch als Geschädigte nichts mehr mit den blauen Männchen zu tun haben.
 
Talatavi;Es gibt diese Möglichkeit aber dann muss schon mehr Futter vom Grundtatbestand da sein und nicht nur eine 250€ Ordnungswidrigkeit. Haste für deine These einen Link zu einem Gerichtsurteil?[/QUOTE said:
Nein für die These nicht, denn es war ein Rechenbeispiel von mir.
Ich weiß aber von einem realen Fall, dort wurde mit dieser Mathemaik von 0,8 auf 1,1 hochgerechnet. Also von der Ordnungswidrigkeit in die Straftat diese beginnt mit 1,1‰.

Wieso sollte diese Mathematik nicht auch vom "Grünen Bereich (0,0-0,5) in den Ordnungswidrigkeiten Bereich so angewandt werden?
 
Es gibt ja auch durchaus Rechenmodelle, wo man durch mehrere zeitlich versetzte Blutentnahmen den Promillewert zur Tatzeit rückrechnen kann.
Das findet bei Straftaten statt, wenn bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sind, z.B. bei einem behaupteten Nachtrunk (Autofahrer verursacht Verkehrsunfall, flüchtet, Zeugen haben das Kennzeichen abgelesen und kurz darauf wird er saufenderweise zu Hause von der Polizei festgenommen).
Im Ordnungswidrigkeitenbereich wird es am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit scheitern, d.h. die Abwägung eines körperlichen Eingriffs (2 Blutentnahmen) zur Bedeutung der Zuwiderhandlung ist nicht mehr im Gleichgewicht.
Und da Blutentnahmen generell durch einen Richter angeordnet werden müssen, wird dieser regelmäßig "No" sagen wenn diese Konstellation auftritt.
Im übrigen gibt es (zumindest in Berlin) interne Dienstvorschriften wo diese Problematik und Vorgehensweise genauso geregelt ist.
In dem von dir zuerst genannten Beispiel würde und dürfte eigentlich keiner meiner Kollegen in Berlin auf die Idee kommen 2 Blutentnahmen anzuregen.
 
Im Ordnungswidrigkeitenbereich wird es am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit scheitern, d.h. die Abwägung eines körperlichen Eingriffs (2 Blutentnahmen) zur Bedeutung der Zuwiderhandlung ist nicht mehr im Gleichgewicht.

Aha Danke. Ich finde das alles äusserst widersprüchlich. Denn auch kleine Mengen Alkohol können zu verkehrsbehindernden Beeinträchtigungen führen.

Wie nun die richtige Antwort dieser Theoriefrage belegen sollte.

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

(Frage: 1.1.09-008, Punkte: 4) Grundfrage

x Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

x Zu riskanter Fahrweise

x Zu verzögerter Reaktion


Die richtige Antwort auf die Frage auf meinem Erstpost in dem Thread und die obige richtige Antwort sind nicht mehr miteinander vereinbar ohne von Widerspruch per Excellence zu sprechen.

Ich muss jetzt auch mal kotzen.
 
Ich wollte eigentlich nur wissen ob du, wie aus deinem vorherigen Post zu lesen war, generell der Institution Polizei ablehnend gegenüberstehst oder nur wenn du nicht gerade ihre Dienste in Anspruch nimmst.
Gibt nämlich auch konsequente Leutz, die wollen auch als Geschädigte nichts mehr mit den blauen Männchen zu tun haben.


Die Polizei hat schon ihre daseinsberechtigung.
Ich hab halt mehr schlechte als gut Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Was dazu beiträgt, das ich uniformierten nicht vorbehaltloses Vertrauen entgegen bringen kann.

Ein beispiel:
Ich und ein Kumpel kamen vom Campingplatz in Winterswijk (NL).
Wie immer "Grenzkontrolle" und da ich so schön ins Beuteschema passe, reicht nicht Führerschein und vll. ein bissel Auto durchsuchen.
Nein volles Programm die haben eine halbe stunde mein Auto zerpflückt, ich musse mich halb Nackig machen Schuhe und Socken ausziehen, mit ausgestrecketen Armen und Beinen mich am Fahrzeug duchrsuchen lassen.
Nachdem nix gefunden wurde mussten wir noch mal ca. ne halbe stunde auf die Kollegen mit dem Spührhund warten.
Das witzige an der Sache ist, mein Kumpel, student, ein ganz normaler langweilg aussehender Typ, wurde nur in die Hosentaschen gefasst und konnte dann meiner demütigung als Zuschauer beiwohnen.

Und sowas passiert halt ständig.
Die Polizei bringt mir kein Vertrauen und Respekt entgegen, warum sollte ich das tun?
 
@ Locutus:

Das passiert aber auch anderen.
Wenn ich mit einen getunten PKW mit "gutem" Sound in eine Verkehskontrolle gerate werde ich sicherlich auch eher um die ABE gefragt als wenn ich einen normale E Klasse fahre.
Sich darüber aufzuregen ist sehr müsig, denn irgendwie müssen die Jungs auch filtern...

Somit die Welt besteht aus Äußerlichkeiten und damit sollte man sich zwar nicht abfinden aber man muß zumindest akzeptieren, dass nunmal so ist.

Mal einen Gegenfrage:
Du bist Polizist:
Es steht eine E Klasse mit Geschäftsmann, du selber mit deinem PKW und eine Frau mit Kind vor dir.
Für wen verwendest du nun deine Zeit um den PKW zu durchsuchen?
 
Ich habs doch akzeptiert, nur habe ich halt jegliche kooperationsbereitschaft eingestellt.
m.M.n. sollten allgemeine Kontrollen nur im Ausnahmefall durchgeführt werden dürfen (z.b. Bankräuber auf der flucht).
Allgemeine Verkehrs oder Grenzkontrollen müssten verboten sein, ich kann ja nicht die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht stellen.
Denn genau das ist hier der Fall.

Egal ob Frau oder E-Klasse, ich würde ohne triftigen Grund keinen durchsuchen. Wäre mir peinlich, 20 Unbescholtene Bürger zu belästigen um vll. einen kleinkriminellen für meine Statistik zu schnappen.

Aber das ist eigentlich nicht das Thema hier Herr Moderator :D
 
Nun ja Locutus solange die Diskussion auf so einem Niveau stattfindet habe ich zumindest keine Einwände gegen einen Meinungsaustausch.
Der Thread hat sich inzwischen auch entwickelt und wurde dank einiger User hier auf ein gutes Niveau gebracht.
Auch du hast hierzu deinen Teil beigetragen und somit Danke.:top
Am Anfang dachte ich schon ich muß schon wieder in die Kegge schieben.
Aber so kann es ruhig ein wenig über den Tellerrand gehen.:)

Ich finde auch dieses generell jeden unter Verdacht stellen als schwierig nur es hat schon mehr als einmal geholfen Straftaten aufzudenken.
Somit es hat den Nachteil des "Eingriffs in die Privatssphäre" aber es hat auch Vorteile die man nicht einfach so übersehen sollte.

Nur wo hört das ganze dann auf...das ist eher die Frage...
 
Auf welchen Straßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ?

⌀ Auf Autobahnen
⌀ Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit baulich getrennten Fahrbahnen für jede Richtung.
⌀ Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung.
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Was ist richtig ?
 
1 und 2

1. klar autobahnen
2. meine ich gelesen zu haben, dass diese baulich getrennten landstraßen wie autobahnen zu behandeln sind und somit gilt 130 richtigeschwindigkeit.
 
Dachte ich auch.

Doch alle drei sind anzukreuzen und richtig.

Das Sahnehäubchen ist aber, daß bei der dritten Antwort noch nicht einmal eine bauliche Trennung von nöten ist.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h gilt auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit zwei Fahrspuren für jede Richtung auch ohne bauliche Trennung.
 
⌀ Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen für jede Richtung.

Wenn damit eine Doppelt durchgezogene Linine gemeint ist, diese gilt als Bauliche trennung.
 
Zwei Linien machen eine Leitplanke ??
Wird ja immer Kurioser.

Na gut aber bei mir im Antwortteil steht eindeutig das Wort "OHNE"
bauliche Trennung.
 
hm das überrascht mich jetzt auch, da ich hier die sicherheit in den vordergrund gestellt habe.
Aber gut, wieder was gelernt.
 
Ich glaub du könntest ewig so weitermachen.
Jeder der schon ein paar Jahre einen Führerschein hat würde heute aus dem Stegreif mit Pauken und Trompeten durch die Theorieprüfung fallen...
 
Wenn damit eine Doppelt durchgezogene Linine gemeint ist, diese gilt als Bauliche trennung.

Das ist falsch, gilt sie nicht.
hm das überrascht mich jetzt auch, da ich hier die sicherheit in den vordergrund gestellt habe.
Aber gut, wieder was gelernt.

Allerdings:
StVO §3
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
...
c) für Personenkraftwagen sowie für andere
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht
auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen
Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche
Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner
nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte
Fahrstreifen für jede Richtung haben.


Den Teil mit der Sicherheit ist Absatz eins von §3 verantwortlich, zudem das ganze ohnehin äußerst theoretisch ist, da in Deutschland die entsprechenden Landstraßen durch Beschilderung mit Höchstgeschwindigkeiten geregelt sind.

Ich glaub du könntest ewig so weitermachen.
Jeder der schon ein paar Jahre einen Führerschein hat würde heute aus dem Stegreif mit Pauken und Trompeten durch die Theorieprüfung fallen...

Seh ich nicht so, es ist lediglich erschreckend mit was für ein theoretisches Wissen und auch prakisches Können, sich so manche Gestalt auf die Straße traut (darf). Mann muss doch wissen wie man sich verhalten muss und die Verkehrsregeln sind nun beileibe nicht so kompliziert das man sich das nicht einprägen könnte....
 
Last edited:
Seh ich nicht so, es ist lediglich erschreckend mit was für ein theoretisches Wissen und auch prakisches Können, sich so manche Gestalt auf die Straße traut (darf). Mann muss doch wissen wie man sich verhalten muss und die Verkehrsregeln sind nun beileibe nicht so kompliziert das man sich das nicht einprägen könnte....

Also ich kenne keinen, der nach ein paar Jahren noch eine theoretische Prüfung bestehen würde. Die Basics kennen wir alle, die Fehlerquellen lägen hauptsächlich in Details. In einem anderen Punkt schließe ich mich dir allerdings an: Die Masse an lausigen Autofahrer(inne)n auf deutschlands Straßen kann in der Tat anstrengend sein. Mehr als theoretisches Wissen und praktisches Können vermisse ich allerdings Umsichtigkeit und die Fähigkeit situationsbezogen zu reagieren.
 
Ich würde das auf die parktische Prüfung übertragen, denn niemand (Hust, sagen wir jeder normale Mensch) kann nach all den Jahren so stocksteif nach deren Wünschen Fragen, bei der Theorie sehe ich das allerdings grundlegend anders, das sollte auch nach Jahren kein Problem darstellen. Warum auch, in der Regel wird man damit jeden Tag konfrontiert, wenn man mehr oder weniger regelmässig sein Fahrzeug bewegt.

Wo steht das, ist ne haltlose Behauptung von dir ;)

Sehe ich anders, da du eine Behauptung aufgestellt hast. Die "Doppellinie", eine Sonderausführung des Zeichen 295, ist eine Fahrbahnmakierung und damit ein Verkehrszeichen. Für eine bauliche Trennung muss eine bauliche Anlage (Definiert in § 2 MBO) vorhanden sein und meines Wissen nach muss es sich dabei um ein Fahrzeug-Rückhaltesystem handeln, worunter Makierungen beileibe nicht fallen. , wenn ich mich nicht irre. Ansonsten relevant die Richtlinien für die Markierung von Straßen, die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme und evt. die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sein, wahrscheinlich auch noch mehr.

Es entbehrt sich jeglicher Logik, das der Doppelstrich durchgehend rechtlich eine bauliche Trennung darstellen soll. Zumal man dann auch in der StVO beim Zeichen 295 eine enstprechende Anmerkung finden müsste. Tut man natürlich nicht. Allerdings lasse ich mich gerne in den Punkt von dir belehren, aber bitte Schwarz auf Weiß. :)
 
Ich habe garkeinen Grund dich eines bessern belehren zu wollen.
Im Gegensatz zu dir, der belehrt ohne es wirklich besser zu wissen :).

Wo ist eigendlich Tala wenn man ihn braucht?

Ich habe in der Fahrschule beim Klasse2 gelernt, das man auf Landstrasse mit Baulicher trennung, 80 Km/h fahren darf.
Dies ist bei doppelt durchgezogener Linie der fall.
Ist allerdings schon einige Zeit her, vll. hat sich da auch schonwieder was geändert.
 
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