Im Inland illegal, im Ausland nicht

Als Türsteher meinst, wenn ichs wieder mal verkackt hab und die Meute mir an den Kragen will?^^
 
jetzt wissen wir eine menge über schwangerschaftsabbruch und auch ein bischen etwas zu körperverletzugn mit einwilligung des geschädigten, jedoch beantwortet das nicht die frage des threaderstellers, ob solche taten im ausland begangen in deutschland bestraft werden.

was können die rechtsexperten denn dazu sagen?
 
Hab die betroffenen Paragraphen in der ersten Antwort zitiert.
 
Na ja ist ja schon bischen fragwürdig allein so eine Frage zu stellen. Also ich weiß nicht so recht, finde das schon ehrlich gesagt sehr abartig........
 
Das ist richtig nur es gibt auch Fälle wo eben diese Auflagen nicht erfüllt werden.
D.h. du bist als Frau schon über dem zeitlichen Limit für den Abbruch in D und gehst nach NL wo dies auch später noch möglich ist.
Somit hast du dich so wie ich das sehe nach §5 StGB Abbs. 9 strafbar gemacht.

ich kann mich irren, aber ich meine irgendwo gehört zu haben das man irgendwie auch noch ganz knapp vor der schwangerschaft legal abtreiben lassen kann, aus verschiedenen gründen.

Da kann ich ja nochmal klugscheisseren, sorry:
Wenn ein Mann einer Schwangeren gegen ihren Willen in den Bauchbereich tritt und der Embryo/Fötus infolgedessen "gehimmelt" wird, liegt ein Fall von Tateinheit zwischen § 218 Absatz 2 Nr. 1 + 2 StGB (Schwangerschaftsabbruch) und § 224 Absatz 1 Nr. 5 StGB (gefährliche Körperverletzung) vor.
In Fällen von Tateinheit (vereinfacht erklärt: Durch eine Handlung werden mehrere Straftatbestände erfüllt) wird nach der Rechtsvorschrift bestraft, welche die höhere Strafandrohung hat.
Für den § 218 Abs. 2 Nr. 1 +2 StGB sind Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 5 Jahre vorgesehen.
Für den § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB sind Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 10 Jahre vorgesehen.
Im vorliegenden Beispiel würde also eine Ahndung wegen gefährlicher Körperverletzung (in Tateinheit mit § 218 StGB) und nicht wegen Schwangerschaftsabbruch erfolgen.

wird da unterschieden wir alt das ungeborene kind war?
gibs nicht die möglichkeit hier auch auf mord zu gehen?
 
Mord/Totschlag käme erst ab dem Zeitpunkt zur Anwendung, wenn bei der Schwangeren die Auspresswehen eingesetzt haben.
Tatbestandsmerkmal bei Tötungsdelikten ist ein "Mensch" und juristisch ist man erst Mensch nach der Geburt bzw. wenn sie einsetzt.

Das Alter des Fötus/Embryos spielt beim § 218 StGB erstmal keine Rolle.
 
was spielt denn dann juristisch noch eine rolle? das mögliche trauma der frau über den verlust des kindes?

das bekräftigt aber meine annahme das abtreiben auch kurz vor der geburt noch möglich ist, vielleicht sogar einen tag vorher
 
Man kann bis kurz vorher abtreiben, wenn man irgendwie glaubhaft darstellt, dass die Geburt psychisch nicht zumutbar ist oder so. Das weiß ich aber nicht genau. Als Mensch im Sinne des StGB gilt man, sobald die Eröffnungswehen eingesetzt haben, wenn mich net alles täuscht. Dank Talatavi kann ich mir ja bei nix mehr sicher sein^^
 
Kiffen und der Besitz von Gras sind doch auch solche geschichten, in Holland bis zu ner Gewissen Menge pro Tag erlaubt in Deutschland ist der Besitz strafbar :P wenn du in deutschland was besitzt was aus holland kommt kannste auch belangt werden.
 
Ja wenn du dir aber in Holland einen anrauchst und dich stoned in Zug setzt und nach Deutschland zurückfährst? ...

Kann ja nix passieren solange du keinen scheiß baust und kein Zeug bei dir hast :p
 
ich kann mich irren, aber ich meine irgendwo gehört zu haben das man irgendwie auch noch ganz knapp vor der schwangerschaft legal abtreiben lassen kann, aus verschiedenen gründen.


(...)

kurz ver der schwangersachaft abtreiben, soso. wie muss ich mir das vorstellen? da hilft einer beim vorher rausziehen?
 
ich glaub es war hart aber fair wo das von den ärzten behauptet wurde, ohne widerspruch. das kind wird dann halt getötet und dann entfernt.
aber wiegesagt....bin mir dabei nicht ganz sicher :)
 
achso ja, so meinte er das...meinte natürlich geburt ^^
 
Back
Top Bottom