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Naja, man kann gegen so ziemlich jeden popeligen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit Widerspruch einlegen, der dann doch beim Verkehrsgericht landet und dort verhandelt wird.
Der Rechtsweg steht jedem (leider auch den größten Vollidioten unter dieser Sonne) offen...
Was ich als Zeuge beim Verkehrsgericht schon an "Widersprüchen" erlebt habe, erlaubt mir an dem Verstand vieler Verkehrsteilnehmer (und teils auch deren Anwälten) zu zweifeln.
Der Rechtsweg steht jedem (leider auch den größten Vollidioten unter dieser Sonne) offen...
Was ich als Zeuge beim Verkehrsgericht schon an "Widersprüchen" erlebt habe, erlaubt mir an dem Verstand vieler Verkehrsteilnehmer (und teils auch deren Anwälten) zu zweifeln.