Der "Absurdität der Woche" Thread

Es geht nicht nur um absurdes, sondern auch um skandalöses Fehlverhalten.
Wenn ein Unternehmen sich in der Öffentlichkeit als vorbildlicher Arbeitnehmer darstellt, in Wahrheit aber so trickst, ist das schon erwähnenswert, da mindestens fragwürdig.
 
blödsinn. das hast nichts mit tricks zu tun und skandalös ist sowas schon mal erst recht nicht. kein ag der welt ist dazu verpflichtet eine zeiterfassung für seine mitarbeiter zu führen und überstunden gut zuschreiben ! hier hat monitor offensichtlich versucht ein sendeloch zu stopfen und wollte nochmal auf den bösen discouter zug aufspringen.

diese umstände haben nichts mit den ereignissen bei lidl gemeinsan und sind auch nicht vergleichbar. aber der naive büger ist natürlich empört.

es bleibt dabei - viel rauch um nix !
 
sehe das ähnlich wie breaker, nur bei den überstunden bin ich mir nicht ganz sicher, selbst wenn der AG die nicht gutschreiben muss so muss er sie bezahlen oder für entsprechenden ausgleich sorgen. jeder AG wäre also dumm nicht selbst eine liste zu führen.

die vorwürfe können gerechtfertigt sein, sind aber meiner meinung nach nicht auf alle filialen anzuwenden.

auch weiß ich aus zuverlässiger quelle das diese richtwerte (15.000, 20.000, 25.000) in der regel kein ding darstellen! kenne einen mir nahestehenden marktleiter, der hat mir das schonmal erzählt, schon lange bevor das hier mal erwähnt wurde.
 
blödsinn. das hast nichts mit tricks zu tun und skandalös ist sowas schon mal erst recht nicht. kein ag der welt ist dazu verpflichtet eine zeiterfassung für seine mitarbeiter zu führen und überstunden gut zuschreiben ! hier hat monitor offensichtlich versucht ein sendeloch zu stopfen und wollte nochmal auf den bösen discouter zug aufspringen.

diese umstände haben nichts mit den ereignissen bei lidl gemeinsan und sind auch nicht vergleichbar. aber der naive büger ist natürlich empört.

es bleibt dabei - viel rauch um nix !



Der Arbeitgeber ist Gesetzlich VERPFLICHTET Überstunden usw aufzuzeichnen.
Wird dies nicht oder vorsätzlich falsch gemacht ist dies ein Betrugsdelikt.

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__16.html
 
Ne is klar... weil Aldi also Vorsätzlich die Überstunden fälscht bzw manipuliert usw ist das zusammenhangslos..
Vor allem ists ja auch zusammenhangslos mit deiner haltlosen behauptung das Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind Überstunden notieren zu müssen usw gell?
Ich glaub eher bei dir sind n paar Hirnwindungen zusammenhanglos...!
Brr das tut doch mehr als nur weh.. oder aber du bist der Traum eines jeden Arbeitgebers.. zu **** um zu Wissen wann er als Lenor gehalten wird...
 
Über law blog bin ich auch einen treffenden Kommentar zu dem Thema aufmerksam geworden:

Gegen Placebo-Gesetze: Warum Netzsperren sinnlos und gefährlich sind

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Abgeordnetenbestechung zu heikel für den Petitionsausschuss?
Der Ausschuss lehnt die Veröffentlichung einer entsprechende Petition ab - ohne Begründung

Das ist mal eine passende Gelegenheit die Seite mit den offiziell dem Bundestag gemeldeten Spenden (von über 50.000 EUR) zu verlinken. Es hat sich da seit dem letzten Mal ja ein wenig getan. Nicht gemeldete Spenden und solche bei denen die gezahlten Beträge unter 50.000 EUR liegen, sind dort natürlich nicht aufgelistet. Spender die anonym bleiben wollen, würden wohl eher per Ratenzahlung mit Einzelbeträgen unter 50.000 EUR zahlen.

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Mal eine gute Nachricht:
Maultaschen-Klau: ''Es wurde höchstens die Abfallmenge reduziert''
 
Last edited:
Also die Maultaschen sind ja echt mal ein Paradebeispiel für Gesetzesperversion.
Was ist das denn für eine perverse Gesellschaft in der man Essen lieber wegwirft als es jemandem zu geben der Hunger hat? Umso perverser wirkt das vor dem Hintergrund der Banker, wie im Bericht angesprochen. Gut, dass die Frau recht bekommen hat. Echt mal eine Absurdität.
 
Das mit den Maultaschen ist ja mal nur noch lächerlich. Da wird in A-Dorf jemand gefeuert und bekommt kein Recht (weil es Brötchen waren) und in B-Dorf sind Maultaschen ne Abfallreduktion. Lasst mich Recht sprechen. Ich hab auch ne Münze zum Werfen.
 
@Outi:
Ich weiss nicht ob du den Artikel recht kapischt hast... die Dame bleibt gekündigt wegen Diebstahl.
Es wurde nur ein Vergleich angenommen, der die fristlose Kündigung in eine ordentliche mit Abfindung ändert.
Und da die Dame 58 Jahre alt ist, wird sie bestimmt sehr verwundert sein, dass ihr die ARGE demnächst vorrechnen wird, das sie von der 42.000 € Abfindung 2 Jahre leben kann und kein ALG benötigt.;)
Es sei denn sie findet sogleich eine Weiterbeschäftigung.

An dem Grundsatz das man wegen Bagatellscheisse gekündigt werden kann, hat sich also nix geändert.
Alte Arbeitnehmer lassen sich so prima entsorgen...
Ich find's 'ne Riesensauerei!!!
 
Nej, das ist es ja gerade. Ich sehe darin keinen Diebstahl, sehe aber auch worauf du hinaus willst:
Der Frau ist damit auch nicht wirklich weitergeholfen, OK.
 
@Outi:
Ich weiss nicht ob du den Artikel recht kapischt hast... die Dame bleibt gekündigt wegen Diebstahl.
Es wurde nur ein Vergleich angenommen, der die fristlose Kündigung in eine ordentliche mit Abfindung ändert.
Und da die Dame 58 Jahre alt ist, wird sie bestimmt sehr verwundert sein, dass ihr die ARGE demnächst vorrechnen wird, das sie von der 42.000 € Abfindung 2 Jahre leben kann und kein ALG benötigt.;)
Es sei denn sie findet sogleich eine Weiterbeschäftigung.

An dem Grundsatz das man wegen Bagatellscheisse gekündigt werden kann, hat sich also nix geändert.
Alte Arbeitnehmer lassen sich so prima entsorgen...
Ich find's 'ne Riesensauerei!!!
dennoch hat der richter angeordnet die kündigung zurück zu nehmen, sollte es keine einigung geben. das wäre dann wohl aus sicht des richters doch eine ungerechtfertigte gewesen

die frage die ich mir stelle ist, wem wurde etwas geklaut, dem mülleimer? ^^
 
Es wurde gegen die fristlose Kündigung geklagt.
An dem Tatbestand des Diebstahls hat auch der Richter keinen Zweifel gehabt:
"Zwar sei das Entwenden und Essen von Maultaschen ("Das sich Einverleiben ist die intensivste Form des sich Aneignens") nicht gestattet gewesen und auch zu tadeln."
Hier wurde nur drüber verhandelt, ob durch den Diebstahl geringwertiger Sachen (Essensabfall) ein solcher Vertrauensverlust entstanden ist, dass der Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung berechtigt war.
Und euer Ehren hat im Vorfeld angedeutet, dass er das anders sieht und im Falle einer Verhandlung mit Urteil die fristlose Kündigung zurückweisen werde.
Deshalb der Vergleich zwischen den beiden Parteien, mit dem Ergebnis dass die fristlose Kündigung in eine ordentliche mit Abfindung umgewandelt wird.

Der Arbeitnehmerin bringt's vermutlich herzlich wenig (s.o.) und die Linie der Arbeitgeber ist/bleibt bestätigt (Bagatellkündigung).

Warum das Diebstahl ist kann ich dir gerne in einfachen Worten verticken MB:
Der geringwertige Essensabfall hat einen Besitzer (Heimbetreiber).
Dieser hat seinen Mitarbeitern verboten sich an dem Abfall zu bedienen.
Die Tante hat's trotzdem gemacht und wurde erwischt.
Das verstehste doch, oder?

Ich selber find's bescheuert aber wir sind ja in Germany, da geht alles.
 
Warum das Diebstahl ist kann ich dir gerne in einfachen Worten verticken MB:
Der geringwertige Essensabfall hat einen Besitzer (Heimbetreiber).
Dieser hat seinen Mitarbeitern verboten sich an dem Abfall zu bedienen.
Die Tante hat's trotzdem gemacht und wurde erwischt.
Das verstehste doch, oder?

Ich selber find's bescheuert aber wir sind ja in Germany, da geht alles.

Ich finds auch bescheuert, aber wenn der Besitzer den Mitarbeitern verbietet sich am Abfall zu bedienen und diese es trotzdem tun sind sie doch auch selbst Schuld. Wenn der Besitzer es ihnen erlaubt kann es zu Perversionen der Portionen kommen. Dann bekommt einer der nie viel isst eine sehr grosse Portion weil man nachher dessen Reste essen will und so. Diese Mentalität der Menschen zwingt einen den Mitarbeitern zu verbieten sich an den Resten zu bedienen. Ist ja im McDonalds nicht anders: Alles was um 1 uhr rest ist wird weggeworfen.
 
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