Coronavirus-Ausbruch in Deutschland

Nein!
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Eben nicht. Würde der Staat seine Bürger in China sich selbst überlassen, DANN wäre der Schutz vernachlässigt worden. Aber in dem die deutschen Bürger nach Hause geholt werden, schützt der Staat diese doch genau damit. Mit Sicherheit wurden alle Heimreisende in den nächsten Tagen / Wochen genau untersucht und beobachtet.

Im Falle von sowas wie Coronavirus hat man andere Paragrafen.


https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html





Dürfen Grundrechte wie die Bewegungs- oder Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden?

Im Fall einer Pandemie ermächtigt das IfSG die örtlichen Gesundheitsämter, gewisse Grundrechte durch Schutzmaßnahmen einzugrenzen. Die Behörden dürfen somit Veranstaltungen und Versammlungen verbieten sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Schulen, Kindergärten, Heime oder Badeanstalten schließen.


Auch können sie Menschen verpflichten, an einem Ort zu bleiben oder bestimmte Orte nicht zu betreten.



Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 30 Quarantäne


(1) Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.
(2) Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.
(3) Der Abgesonderte hat die Anordnungen des Krankenhauses oder der sonstigen Absonderungseinrichtung zu befolgen und die Maßnahmen zu dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen. Insbesondere dürfen ihm Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar einem Entweichen dienen können, abgenommen und bis zu seiner Entlassung anderweitig verwahrt werden. Für ihn eingehende oder von ihm ausgehende Pakete und schriftliche Mitteilungen können in seinem Beisein geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zur Sicherung des Unterbringungszwecks erforderlich ist. Die bei der Absonderung erhobenen personenbezogenen Daten sowie die über Pakete und schriftliche Mitteilungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden. Postsendungen von Gerichten, Behörden, gesetzlichen Vertretern, Rechtsanwälten, Notaren oder Seelsorgern dürfen weder geöffnet noch zurückgehalten werden; Postsendungen an solche Stellen oder Personen dürfen nur geöffnet und zurückgehalten werden, soweit dies zum Zwecke der Entseuchung notwendig ist. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) und das Grundrecht des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
(4) Der behandelnde Arzt und die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt zu abgesonderten Personen. Dem Seelsorger oder Urkundspersonen muss, anderen Personen kann der behandelnde Arzt den Zutritt unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln gestatten.
(5) Die Träger der Einrichtungen haben dafür zu sorgen, dass das eingesetzte Personal sowie die weiteren gefährdeten Personen den erforderlichen Impfschutz oder eine spezifische Prophylaxe erhalten.
(6) Die Länder haben dafür Sorge zu tragen, dass die nach Absatz 1 Satz 1 notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel zur Verfügung stehen.
(7) Die zuständigen Gebietskörperschaften haben dafür zu sorgen, dass die nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie das erforderliche Personal zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung zur Verfügung stehen. Die Räume und Einrichtungen zur Absonderung nach Absatz 2 sind nötigenfalls von den Ländern zu schaffen und zu unterhalten.

"einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden"

Tja da hätte man die in China behandeln müssen. Da unsere Einrichtungen hierfür nicht qualifiziert sind.
Man hätte sofort jegliche Reisen nach und von China einstellen müssen, hatte man nicht gemacht.

Man hat insgesamt in Deutschland eine sehr naive Herangehensweise, wenn Sicherheitsgesetze umgesetzt werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es sofort Strafe und Punkte, werden aber Menschenleben in großen Stil gefährdet, ist es nur eine Statistik.
 
Ich gebe es auf. Da ist jede Diskussion mit meinen Schülern noch sinnvoller als das hier.

Starscream in einem Bild:

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Nvidia hat genug Rechner wegen ihrem Gefurz now. Sollen die doch selbst mithelfen! :O Ich brauch meinen Rechner zum Zocken! :ugly
 
Von der NINA, Katastrophenfall in Bayern.
Ist ja schon bekannt, liest sich aber mit nem komischen Gefühl.


 
hab heut noch keine andere seite geöffnet...
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Unsere Regierung ist auch echt ein Witzverein, letzte Woche hieß es noch die Länder sollen selbst entscheiden was Maßnahmen (Schulschließungen etc. ) angeht
und jetzt 4 ? Tage später wird das doch alles durch den Bund gedeckelt vorgegeben.

Merken die garnicht was für Blödsinn die da Verzapfen. In meinem Augen zeugt sowas von totaler Inkompetenz :anime

Ich hätte das Maßnahmenpaket von heute schon direkt letzte Woche so rausgegeben. Aber mal wieder Typisch Deutschland, keine Eier was zu tun.
In so EINEM Fall, kann man echt mal sagen Trump machts (was da angeht) dann doch besser :z

Aber Hauptsache alle Heulen weil die Bundesliga sich Ihre Millionen nicht entgehen lassen will >.<


Ich hab noch den Span im Ohr wie er vor 2-3 Wochen sagte:
"Das ist alles nur Panikmache"
„Nicht jedes Husten oder Händeschütteln muss gleich ein Risiko sein“
 
Ich glaube eher, dass da die Medien und Leute Druck gemacht haben, weswegen es uns jetzt so unsouverän vorkommt. Trotzdem hätte man das vorahnen können.
 
Was hat der Spahn auch für Qualifikationen? Der Typ hat Politikwissenschaften studiert. Von Gesundheit weiß der wahrscheinlich gar nichts.

Können wir mal alle Politiker aussortieren, die außer "Politikwissenschaften" nichts können?
 
Auch die Leute die direkt von der Uni kamen und die, die mehr als 5 Jahre im Amt sind?
 
Ich bin einfach der Meinung, dass du, um x-Minister zu werden, auch Ahnung von selbigem x haben solltest. Woher die kommt, ist mir ziemlich wurscht, denn Ahnung ist Ahnung.

Und so lange es keinen Politikminister gibt, sehe ich alle mit gleichem x als so ziemlich disqualifiziert an.
 
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