Begehren und Unterschriftensammlungen

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Ich, der größte Misanthrop aller Zeiten, habe mich dazu entschlossen ein Volksbegehren zu formulieren und eine Unterschriftenaktion zu starten.

Allerdings hab ich von den bürokratisch-demokratischen Wegen kein Wissen und so dachte ich mir, frage ich hier einmal nach, denn es gibt hier ja so viele schlaue Leute, die immer alles wissen :kek

Also:
Was muss ich bei der Chose beachten? Muss ich das vorher anmelden? Bei wem?
Bei wem muss ich das Teil einreichen und wie viele Unterschriften brauche ich, bzw. wo kann ich das erfahren?`

Kurzum: Wie gehe ich die Sache am besten an?
 
Ich denke mal hier wird dir geholfen :D Ich hab sowas selber nie gemacht, daher kann ich dir da keine weiteren Tipps geben - aber vielleicht kommt da ja noch so ein angesprochen Schlauer :o
 
Bis zum Reichstag muss ich damit ja nich :o
Es handelt sich um eine Frage auf kommunaler Ebene, bestenfalls auf Landesebene.
 
Weiss ich leider nicht.

Doch dürfte man aus Interesse fragen, was dieses Volksbegehren beinhalten wird? :D
 
"wollt ihr mehr bier"
ja
nein
:D

€: mich würde dann mal interessieren wie rechtskräftig sowas ist und ob sowas auch bei den "obrigen leuten" ernst genommen wird
 
Last edited:
Uha, bei Google findet man soviel, aber nicht das, was man braucht o_0

Geh am besten ins Rathaus, dort zur Empfangsdame und frag die mal, zu wem du gehen musst, wenn du eine Petition starten möchtest. Das wäre so mein Tipp und die Leute dort sind auch halbwegs Kompetent und können dir sicherlich weiterhelfen

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Was ich bei Google gefunden hab war ein Gesetzestext aus Rheinland-Pfalz (Artikel 90a). Darin heißt es, dass die "Geschäftsordnung des Landtags" alles weitere regelt (in Bezug auf Petitionen). Gut, das klingt sehr abstrakt, vielleicht ist das aber ein Teil einer Behörde und die können dir vielleicht weiterhelfen (wie man die erreicht: Telefonauskunft anrufen und fragen, ob sie dich mit der Geschäftsordnung des Landtags verbinden können.Sowas klappt manchmal wirklich)
 
Last edited:
Also mit der Geschäftsordnung des Landtags werden sie dich telefonisch vermutlich nicht verbinden können möchte ich behaupten.

Hier ist die wohl aktuelle Fassung, da müsste das dann drinstehe - aber kommt Outsider überhaupt von dort?

(3. Unterabschnitt / §63f.)
 
Ja, er kommt von dort und geht auch bald wieder dorthin, aber er hat den Fehler gemacht nicht anzugeben, dass er sein Begehren in Baden-Württemberg geltend machen will und dafür entschuldigt er sich auch recht herzlich bei euch.
Hab ich gehört.
 
Soweit ich weiß, ist das in NRW, so geregelt, das du eine bestimmte Anzahl an Unterschriften sammelst, ich glaube 50.000 oder 100.000, gebst das den Abgeordneten aus deine, Wahlkreis, dem der das Direktmandat hat. Der bringt das im Landtag ein und die beraten das Vorhaben nochmal.
So oder so ähnlich ist das geregelt in NRW, das kann aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
 
und wie ist das wenn 90% des landes unterschreiben würden? was solln dann noch beraten werden? das is volksbegehren oder?
 
Wenn ein solcher Fall einträte wären die Politiker im Zugzwang da sie das so nicht mehr abweisen könnten, würden es aber zusehends zerreden und mit Kompromissen ersehen damit es IHREN Ansprüchen und Vorstellugen mögllichst gerecht wird, spricht dass sie möglichst wenige Nachteile daraus ziehen.
 
Outsider said:
Wenn ein solcher Fall einträte wären die Politiker im Zugzwang da sie das so nicht mehr abweisen könnten, würden es aber zusehends zerreden und mit Kompromissen ersehen damit es IHREN Ansprüchen und Vorstellugen mögllichst gerecht wird, spricht dass sie möglichst wenige Nachteile daraus ziehen.

:dito

Das glaube ich auch
 
Ich glaub in Baden-Württemberg ist auf Landesebene eine sehr harte Hürde. Ich glaub innerhalb von 2 Wochen müssen 2 Millionen Menschen unterschrieben haben. Kommunal dürfte das dann wieder anders sein.
 


2Mille bei grad mal 10.8 Millionen Einwohnern von denen ein Drittel mindestens noch nichmal wählen darf ?

krass °_°

Politik ist noch viel geiler als ich dachte :top
 
mope7 said:


2Mille bei grad mal 10.8 Millionen Einwohnern von denen ein Drittel mindestens noch nichmal wählen darf ?

krass °_°

Politik ist noch viel geiler als ich dachte :top

Ein(!) Grund dafür ist, dass Volksabstimmungen in Deutschland ausdrücklich nicht erwünscht sind. Dafür ist die Medienlandschaft nicht ausgewogen genug. Durch eine gekonnte Marketingkampagne mit gezielter Verbreitung und Verschleierung von Informationen könnte eine einzelne Person oder kleine Gruppe die Massen derart manipulieren, die politischen Entscheidungen in ihre Richtung zu bewegen.
Die Mitglieder der politischen Organe haben noch andere Informationen, die zum Schutz der öffentlichen Ordnung nicht verbreitet werden.
 
Ich möchte auf die Zahlen jetzt net schwören, ich such nachher mal danach. Auf jeden Fall konnt ichs kaum glauben, was für Hürden teilweise bei Volksbegehren sind.

€: Ich zitiere landtag-bw.de:

Die Bürger in Baden-Württemberg können durch Volksbegehren und Volksabstimmungen direkten Einfluß auf die Politik nehmen. Allerdings gibt es eine Hürde beim Gesetzesinitiativrecht für das Volk. Mindestens ein Sechstel der rund 7,5 Millionen Wahlberechtigten in Baden-Württemberg muss per Unterschrift ein Volksbegehren unterstützen. Ist das der Fall, dann muss der Landtag den Gesetzentwurf des Volkes behandeln.

Also doch net zwei Millionen, aber ich find 1,25 Millionen Unterschriften trotzdem zuviel. Und über den zeitlichen Rahmen stand da leider nix.
 
Last edited:
Alternativ kann man auch mit dem Abgeordneten des Wahlkreises sprechen. Er kann dann den Vorschlag seiner Fraktion vortragen, welche dann den Entwurf vor den Stadtrat/ Landtag/ Bundestag bringt. Je nach Gesprächsbereitschaft bekommt man dabei gleich gesagt, warum ein solcher Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat und was man daran ändern müsste.
 
DonQuintal said:
Alternativ kann man auch mit dem Abgeordneten des Wahlkreises sprechen. Er kann dann den Vorschlag seiner Fraktion vortragen, welche dann den Entwurf vor den Stadtrat/ Landtag/ Bundestag bringt. Je nach Gesprächsbereitschaft bekommt man dabei gleich gesagt, warum ein solcher Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat und was man daran ändern müsste.

Als ob die das ernst nehmen würden oder machen würden.
Das glaubst du ja wohl selbst nicht.
Ich kenn die Spielchen schon. Das liegt dann jahrelang auf irgendeinem Schreibtisch um dann iiiiiiirgendwann abgelehnt zu werden.
 
Outsider said:
Als ob die das ernst nehmen würden oder machen würden.
Das glaubst du ja wohl selbst nicht...

Das kommt sehr auf den Abgeordneten an. Manche ja - viele nie. Da hast Du recht.

Der Aufwand herauszufinden, an welchem Hebel man bei der entsprechenden Person ansetzten muss ist aber geringer, als 1,7Mio Unterschriften zusammenzutragen.
 
Das ist wirklich sehr unterschiedlich. Es gibt auch engagierte Abgeordnete, die ihr Mandat vor allem ihres Wahlkreises sehr ernst nehmen.
 
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