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Auto ungefragt abgeschleppt, wer zahlt?

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Sep 15, 2001
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Meiner Freundin ist in der Nacht von vorgestern auf gestern das Auto aufgebrochen worden - was sie aber erst von der Polizei erfahren hat. Diese wurde von irgendwem verständigt und hat veranlasst, dass das Auto ageschleppt wurde. Als meine Freundin zum Parkplatz kam war der Wagen einfach weg. Der Wagen stand auf einem offiziellen Parkplatz - also nicht im Halte- oder Parkverbot.

Die Frage nun: Wer muss dann eigentlich für die Abschleppkosten aufkommen? Immeerhin hat sie ja nicht darum gebeten, dass das Auto abgeschleppt wird, man hätte es ja auch einfach stehen lassen können.
 
hm hab mal was ähnliches gefunden
Vorbeugend abgeschleppt - Halter muss nicht zahlen
Lässt die Polizei ein parkendes Auto mit geöffnetem Seitenfenster abschleppen, um es vor Dieben zu sichern, muss der Fahrzeughalter die Gebühr für den Einsatz nicht bezahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
 
Zur Frage:
Wenn's in Deutschland war bekommt der Halter die Rechnung für den Abschleppvorgang.
Gegen den zu erwartenden Kostenbescheid steht einem natürlich der Rechtsweg offen (ggf. Widerspruchsfristen beachten)... Ausgang ungewiss, da Individualentscheidung unter Beachtung vieler Aspekte (z.B. wurde versucht den Halter zu benachrichtigen, wohnte der Halter in der Nähe, hatte das Kfz nebst Inhalt überhaupt noch einen Wert der angemessen zu den Abschleppkosten war. etc. pp.)
Das Urteil eines Verwaltungsgerichts (unterste Justizinstanz) ist kein Hinweis auf erfolgreichen Ausgang des Widerspruchsverfahrens.
 
nelson-haha.gif
 
Meiner Freundin ist in der Nacht von vorgestern auf gestern das Auto aufgebrochen worden - was sie aber erst von der Polizei erfahren hat. Diese wurde von irgendwem verständigt und hat veranlasst, dass das Auto ageschleppt wurde. Als meine Freundin zum Parkplatz kam war der Wagen einfach weg. Der Wagen stand auf einem offiziellen Parkplatz - also nicht im Halte- oder Parkverbot.

Die Frage nun: Wer muss dann eigentlich für die Abschleppkosten aufkommen? Immeerhin hat sie ja nicht darum gebeten, dass das Auto abgeschleppt wird, man hätte es ja auch einfach stehen lassen können.

hm hab mal was ähnliches gefunden

also crustcore und sven schildern aber 2 unterschiedliche rechtslagen, jedenfalls für mich als laie^^
nen fenster auflassen ist doch (grob) fahrlässig aka selbst schuld? sieht dann ja bei nem aufbruch schon anders aus.
 
Da gibts auch regional ganz unterschiedliche Auffassungen. Früher wurde beispielsweise in Bayern auch gerne zur Gefahrenabwehr ein 'geöffnetes' Fahrzeug geschleppt. Später wurde dazu übergegangen, nur dann zu Schleppen, wenn Wertgegenstände im Fahrzeug waren, die nicht seitens der Polizei sichergestellt werden konnten (hochwertige Autoradios etc.).
Heute wird kaum noch geschleppt, da es an der Verhältnismäßigkeit scheitert. Letztlich müsste nämlich dann auch jedes geparkte Cabriolet abgeschleppt werden, was ja unsinnig wäre.
Auch die Wetterlage muss als Kriterium einbezogen werden. Ein vollgeschneites Auto kann nämlich mehr kosten, als eine Schleppung (+Verwahrung des Fahrzeugs).
 
@Wimblgrmpf: Ermahnung:o

total deplatzierter Beitrag....--> SPAM
 
Ich würde sagen, die Kosten trägt der Fahrzeughalte, wenn er das Fenster aus Eigenverschulden offen gelassen hat, denn als Fahrer bist du verpflichtet dein Auto zu sichern.
Die Versicherung bezahlt im Falle eines offenen Fensters ja auch nix.
Wenn das Fenster allerdings eingeschlagen wurde, trifft die Schuld ja nicht den Halter, der das Auto ja verriegelt hatte.
Schwierige Frage
 
Naja, ich hab ja klar gesagt, dass die Scheibe eingeschlagen wurde (wer lässt schon in einer Frostnacht absichtlich oder auch versehentlich das Fenster seines Autos offen^^?).

Mittlerweile hat sich das weitgehend geklärt, die Kosten (eher lächerliche 56€) werden zunächst von meiner Freundin selbst bezahlt und sie wird es dann bei der Versicherung einreichen. Ob die das dann aus Kulanz übernehmen steht noch offen

In jedem Fall vielen Dank für die Antworten ;)
 
also 56€ sind definitiv nen schnäppchen. bei uns geht unter dem 3fachen nix.
 
da sieht man mal wieder wie andere firmen mit ihren wucherpreisen abzocken, da sind 200-300eur pro abschleppdienst keine seltenheit...
 
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