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in nem anderen forum ist folgende dikussion entbrannt:
jemand tappert durch die landschaft auf einen von mehreren seiten (sprich wegen) zugänglichen stückchen wiese gegenüber einer großen fabrik. (ein kanal liegt dazwichen)
er macht ein paar hübsche fotos, da die fabrik unter anderem ein schönes motiv abgibt.
nach getaner arbeit wird alles abgebaut und die heimreise angetreten.
schwupps kommt die werksfeuerwehr/security/nachtwächter/was auch immer und verlangt, dass man die bilder löscht - ansonsten wird die kamera eingezogen.
wie schaut des aus ?
201a stgb bringt einen nicht weiter, da es da wohl eher um wohnungen oder sowas geht.
ein anderer § schafft da schon mehr durchblick
Laut Paragraf 59 des Urheberrechtsgesetzes ist es zulässig, Werke, die sich dauerhaft an öffentlichen Straßen oder Plätzen befinden, durch Lichtbild oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Ausdrücklich heißt es in Paragraf 59 Absatz 1 Satz 2 dann aber: «Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
ist ja gut möglich, dass die wiese der fabrik gehört - aber es wurde in keinster weise gekennzeichnet, noch kann man sich ja vorher schlecht im grundbuch informieren. auserdem, wie bereits gesagt, konnte man da lustig langspazieren, weil mehrere wege hinführen.
also kann doch keiner was dagegen sagen wenn man fotos macht oder ?
die aufforderung zur löschung kann man mit nötigung gleichsetzen und sollte einem so ein durchgeknallter security-futzi die kamera wegnehmen wäre das diebstahl oder ?
andere situation: man forographiert in der innenstadt. keine bestimmten menschen oder so (Sprich: personen sind nur ein unwesentlicher bestandteil des bildes; wir gehen also davon aus, dass wir das persönlichkeitsrecht der abgebildeten NICHT verletzt haben)), noch irgendwelche hochsicherheits-militärgebäude (is ja auch eher unwahrscheinlich in der fussgängerzone - edit: öffentliche gebäude lassen wir jetzt auch mal außen vor)
irgendein knallkopp ruft die polizei, und diese verlangt direkt, dass man die bilder löscht (egal ob man jetzt argumentieren kann oder nicht) - bilder weg, oder kamera weg.
dürfen die staatsbediensteten das denn so einfach ?
oder kann man mit dem 59er § von obne argumentieren ?
wäre interessant wenn da einer was zu beisteuern könnte Oo
edit: natürlich sind die fotos rein für den privaten, nicht kommerziellen gebrauch. eine verbreitung im internet z.b. darf aber nicht ausgeschlossen werden
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