Verkehrssünden

ein besseres beispiel ist vll die situation mit einem linienbus

man steht hinter dem bus und kann den verkehr nicht einsehen... also wartet man bis dieser losfährt... fühlt sich jetzt aber einer hinter dir genötigt zu überholen weil er meint, er sieht mehr... und es aber nicht schafft, bzw es doch schafft, kann es sein dass du auch durchfällst...
 
"(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern."
so. und wenn jetzt noch einer kommt, dass angst oder schlechtes reaktionsvermögen etc. ein "triftiger grund" sind, kann ich dem auch nciht mehr helfen.

Angst kann durchaus einen triftigen Grund darstellen.

Das ist halt der Unterschied zwischen Menschen, die lediglich den Gesetzestext lesen können und jenen, die wissen ihn anzuwenden. Mit Verlaub, aber das reine Lesen eines Gesetzestextes muss nicht immer zielführend sein. Was letztlich zählt, sind andere Dinge; so ist beispielsweise ein gewisses Hintergrundwissen um die betreffenden Gesetze unabdingbar. Wäre alles immer so einfach und transparent, wie Du es hier uns weismachen willst, gäbe es auch keine Juristen oder Rechtsanwälte - schließlich könnte ja jeder selber die einschlägigen Passagen der Gesetze durchlesen und wüsste dann bescheid. Wichtig ist darüber bescheid zu wissen, was die Intention eines Paragraphen ist, was man sich bei dessen Entstehung gedacht hat, was dessen Schutzbereich darstellt oder wie die aktuelle Rechtsprechung (inbesondere die obergerichtliche) damit umgeht. Im extremsten Fall bringt einem der Gesetzestext gar nicht weiter, weil die Rechtsprechung sich über viele Jahre hinweg immer weiter vom Text entfernt hat und dieser im Grunde kaum noch Bedeutung besitzt (als "prominentestes" Beispiel darf ich das Vergehen des Betrugs, §263 StGB anführen - hier ist der Paragraphentext seit langer Zeit Makulatur).

Bringen wir es auf den Punkt anhand der aktuellen Rechtsprechung (nachzulesen in den einschlägigen Kommentierungen zur StVO). Ich darf zitieren aus "Straßenverkehrsrecht, StVO, Sievers/Böller":

+ Kraftfahrzeuge dürfen ohne triftigen Grund nicht so langsam Fahren, daß sie den Verkehrsfluss behindern.

Voraussetzung hierfür ist:
- eine Geschwindigkeit, die wesentlich geringer ist als die Durchschnittsgeschwindigkeit auf dieser Straße
- daß die Nachfolgenden den langsamen Fahrer nicht gefahrlos überholen können

Ein sogenannter triftiger Grund liegt vor, wenn er subjektiv und objektiv das Langsamfahren rechtfertigt.

Beispiele:
- geringe Motorleistung des Kfz
- geringe Fahrpraxis des Fahrers
- Übelkeit des Mitfahrers
- Ladung des Fahrzeugs
- glatte Fahrbahn

Somit kommt es aufgrund dieses Paragraphen in der Praxis nur äußerst selten zu einer sanktionierten Verwarnung seitens der Polizei, bzw. zu einer Verurteilung vor Gericht, weil es immens problembehaftet ist, einem Verkehrteilnehmer nachzuweisen, daß eben kein triftiger Grund vorlag. Denn was hier gefordert wird, ist sowohl der subjektive Tatbestand, wie auch der objektive. Und beim subjektiven Tatbestand ächzt die Exekutive regelmäßig, denn sie nachzuweisen ist selbst bei Straftaten mitunter ein äußerst schwieriges Unterfangen und hier unterhalten wir uns immerhin über eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (wegen der im übrigen niemand seinen Führerschein abgeben muss...).

In meinem Kommentar sind leider keine weiteren Ausführungen zu dem Passus "wesentlich geringer ist als die Durchschnittsgeschwindigkeit" dargestellt werden. Hier wäre interessant, was genau die Rechtsprechung sich darunter vorstellt. Aber nach meinem Rechtsempfinden meine ich, daß innerort 10 km/h dafür keinesfalls ausreichend sind. Wenn ich dazu komme, werde ich versuchen diesbezüglich noch weitere Informationen einzuholen.

Grundsätzlich empfehle ich Interessierten sich einen Kommentar der StVO zuzulegen oder zumindest auszuleihen, bevor einfach irgendwelche Halbwahrheiten erzählt und die dann noch zu allem Überfluss falsch interpretiert werden.

Schöne Grüße
Seibrich

Edit: Habe doch noch was gefunden im Kommentar:

Ein triftiger Grund liegt nicht vor
- bei Besichtigung der Landschaft vom im Schritt fahrenden Fahrzeug aus
- Besichtigung einer Unfallstelle im langsamen Vorbeifahren

Man beachte hier "im Schritt fahrenden" bzw. "im langsamen Vorbeifahren". So kann man denke ich einiges herleiten.
 
pah, verkehrsstatistiken^^
wenn ich mich nicht irre, bauen da frauen auch weniger unfälle als männer im gleichen zeitraum. is klar, wenn man nicht die gefahrenen kilometer mit einbezieht.
und nur weil zu langsames fahren da nicht auftaucht, heisst es nicht, dass es keine ursache ist. wenn zb jemand 35 fährt und dann überholt wird oder sich der beürhmte "stau aus dem nichts" auf der autobahn infolge eines elefanten-rennens oder eines opa mit hut bildet, sind natürlich grundsätzlich die überholer und "raser" schuld^^.
dahingehend zitiere ich mich gerne nochmal:
1. bekommt man in der fahrprüfung auch einen aufen deckel, wenn man zu langsam fährt.
2. (kam weiter oben) ist es auf autobahnen nur mit mind. 10km/h mehr als der vorausfahrende fährt, erlaubt, zu überholen. somit sind die meisten überholmanöver von lkws eben illegal.
3. bekommt man auch in der fahprüfung einen aufen deckel, wenn man auf der autobahn UND in der stadt (wegen letzterem bin ich durch meine erste prüfung gerasselt!) überholt und jemanden dabei asubremst - egal (!) ob der etwas zu schnell ist oder nciht.
4. wie bei 3. verhält es sich übrigens auch auf der auffahrt aka bescheluigunsgstreifen. das machen sehr viele leute falsch. im zweifelsfall soll man leiber auf dem standstreifen weiter beschleunigen bevor man einen ausbremst!

@edit: und weil lordseibrich mir nicht glaubt bzw seine unwissenheit dadurch preisgibt und dies mit rotem reno untermauert:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
ich zitiere:
"(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern."
so. und wenn jetzt noch einer kommt, dass angst oder schlechtes reaktionsvermögen etc. ein "triftiger grund" sind, kann ich dem auch nciht mehr helfen.

Sorry Wilma, aber das ist zum Teil einfach falsch.
4. zum Beispiel ist richtig falsch. Es ist nicht erlaubt den Seitenstreifen als verlängerten Beschleunigungsstreifen zu nutzen. Wenn man es nicht schafft innerhalb des Beschleuningungsstreifen auf die Fahrbahn zu wechseln muss man am Ende des Beschleunigungsstreifen anhalten. Das mag manchen überraschen aber es ist so. Das steht nicht explizit in der StVO drin, sondern ergibt sich nur aus §2, das der Seitenstreifen nicht bestandteil der fahrbahn ist. Siehe hier . Das weiß ich sicher weil ich noch die Worte von meinem Fahrlehrer und den Hinweis vom Prüfer in den Ohren hab.
Wenn man in der Prüfung irgendeinen durchgezogenen Strich fährt, ist die Prüfung vorbei. Mir wäre die Sache mit dem Beschleunigungsstreifen in der Prüfung damals fast zum Verhängniss geworden, weil ich in der früh der erste Prüfling war und bei Ottobrunn auf die Autobahn im dichtesten Berufsverkehr (gefühlt stoßstange an stoßstange) auffahren musste. Damit ich überhaupt mich da reindrängeln konnte musste mein Hintermann im übrigen vom Gas gehen. Wurde mir nicht zum Vorwurf gemacht. In der Praxis schaut das natürlich anders aus und ich würde ihn vermutlich auch nutzen, aber richtig ist es deswegen noch lange nicht.



Der zitierte Teil aus der StVO macht mich auch stutzig und wenn man zitiert dann bitte auch die u.U. ebenfalls relevanten Teile. Ich glaube schon das schlechtes Reaktionsvermögen und Angst ein trifftiger Grund sind um langsamer zu fahren. Warum? Weil es genau über den von dir genannten Punkt steht:
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.




Ihr müsst einfach sehen das was ihr als "Behinderung" seht eure eigenwillige Interpretation von einer Verkehrsbehinderung ist und nicht im Sinne der StVO. Wenn jemand 40 fährt, dann ist das irgendwie auch flüssiges fahren und keine Verkehrsbehinderung. Was jetzt zu langsames fahren ist, ist natürlich Interprativ aber da sich jetzt hier schon 2 von der Ordnungshüterfraktion dazu geäußert haben und sagen das 40 km/h innerorts keine Behinderung ist, würde ich dann auch diese Einschätzung teilen.



Auch mit dem langsamen Fahrer überholen kann ich dir nicht zustimmen. Natürlich ist der Schuld der überholt, er hat ja schließlich überholt. Man hätte ja schließlich hinter dem Langsamen herfahren können. Der ist dann auch nicht irgendwie mitschuld daran, dass der andere für den Überholvorgang nicht die nötige Vorsicht hat walten lassen.



Natürlich macht derjenige etwas falsch der andere ausbremst. Das wurde auch nie in Frage gestellt. Aber ich bin der Meinung das man nicht dafür Sorge zu tragen hat das ja keiner auf der Autobahn seine Geschwindigkeit zu veringern hat wenn man überholt. Dazu hätte ich auch gerne die Meinung unserer Polizisten gehört, weil mich das dann doch interessiert.
Es geht um folgende Situation:

Ich fahr mit 130kmh (Tempomat)auf einer zweispurigen Autobahn auf eine Kolonne von 4 LKW auf.
Beim Blick in den Spiegel sehe ich dich in ca 500m Entfernung auf der rechten Spur. Sonst ist keiner zu sehen.
Ich blinke und wechsel auf die linke Spur. Du fährst mit 200kmh und mußt auf 130kmh abbremsen, da ich gerade die linke Spur blockiere.
Hab ich in der Situaion etwas falsch gemacht?

Wie gesagt gefährliches ausbremsen oder schneiden ist hier explizit nicht gemeint. Es geht nur darum das der Schnellere im Rückspiegel bei ausreichend zur Verfügung stehender Reaktionszeit und Bremsweg für den Überholvorgang des Vordermanns seine Geschwindigkeit reduzieren muss (vom gas gehen oder leichtes bremsen). Ist das ein Verstoß gegen die StVO? Weil genau das wurde hier nahegelegt.



Versteh ja auch, dass es einen aufregen kann wenn einer vor einem herschleicht, hier fährt der Großteil wahrscheinlich auch mal 60 in der Stadt oder auch mal 200 auf der Autobahn fährt. Ich im übrigen auch.
Das ist ja auch nicht das Problem, ich hab nur ein Problem wenn man anderen die das nicht machen die Tauglichkeit zu fahren abspricht. Hier wurde explizit gefordert das doch bitteschön jeder schneller als das Tempolimit fahren solle(Tachoungenauigkeit/Blitztoleranz), sonst hätte man nichts auf der Strasse zu suchen.
Und nur dagegen wurde etwas gesagt und die Einstellung die hinter dieser Forderung steckt. Und gegen nichts anderes.
Wie gesagt verständlich wenn man sich darüber aufregt. Find es auch in Ordnung wenn man sich wie Wilma über Unzulänglichkeiten im Straßenverkehr (Schilderwald) ärgert oder wenn man wie Jonny dynamische Tempolimit fordert (find ich auch gut). Alles legitim.
Aber nehmt doch auch mal den Tipp von Tala an, das man sich nicht über alles im verkehr aufregen sollte, man kann es zum einen eh nicht ändern zum anderen macht es krank. Das ist natürlich grade bei den jungen Fahrern ein gewißer Reifeprozeß, den ich auch durchgemacht habe. Aber macht das Radio an, quatscht mit euren Beifahrer o.ä. Is gut für den Blutdruck :)



Was ich aber nicht verstehe ist das ihr euch mit einem User solidarisiert der angehenden Physikern und Polizisten was über Fremdenergie und StVo erzählen will, dabei massivst unfreundlich wird und noch nebenbei gigantischen Blödsin verzapft der einfach nur grotesk falsch ist, nur weil er offensichtlich einen ähnlichen Faible für schnelles Fahren hat.

Wenn man die Aussagen von SonGohan (leicht überspitzt) zusammenfasst, sagt er im Grunde folgendes:

Es existiert KEIN Luftwiderstand wenn man auskuppelt der veschwindet einfach bei ihm, versteht das doch, eure Physiklehrer lügen.
Windruck wächst nicht überproportional, nichtmal linear sondern unterproportional. Vollkommen logische und verständliche physikalische Zusammenhänge. Auch wen das von Moof erwähnte v² etwas anderes nahelegt.
Auch Fremdenergie (einfach herrlich) ist etwas was man nie vergessen sollte, eine mehr als alltägliche physikalische Größe die jeder Autofahrer kennen muss.
Autos sind verkannte Perpetua Mobila, man muss weniger Energie reinstecken um auf 220 zu beschleunigen als man hinterher durch Rollen wieder bekommt. Ich schlage ihn hiermit für den Physiknobellpreis vor (Wäre jetzt der 2. für ihn, der erste war für ein revolutionäres Wirtschaftsmodell). Ich glaub Fremdenergiekraftwerke könnten sämtliche Probleme lösen. Is doch auch in der Skizze (nobelpreisverdächtig) klar erkennbar.
Autobahnen sind eine ständige Berg- und Talfahrt. Insofern braucht man gar keinen Sprit man muss nur den ersten Hügel schaffen. Einfach hochrollen und losgehts.
Man hat Rückenwind bei Tempo 200 (Tornado?).
Wer links überholt muss sicherstellen, dass ja niemand schneller sein könnte als man selbst.
Es sollte Rechtsfahrgebot geben in der Stadt, eine überfällige und sinnvolle Maßnahme wie für jeden ersichtlich sein sollte.
Das befolgen des Rechstfahrgebotes löst alle Problem im Straßenverkehr
Kreisverkehre sind Todesfallen weil in jedem einer gegen die Richtung einfährt. Jeden Tag mindestens sechs mal.
Es sind nur 40 fahrende Autos in der Stadt unterwegs und zwar auf beiden Spuren, ständig und überall.
Mofas müssen auf dem Fahrradweg fahren. (Einfach nur falsch)
Wer nicht nicht 15 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit fährt sollte nicht mal in die Nähe eines Autos dürfen und wenn er sich nicht mal am Tempolimit kratzt, sollte er nicht mal als Beifahrer in Betracht kommen.


Kann ich nicht verstehen wie sich jemand diese Meinung zu eigen machen kann.

@Jonny:
Verstehe das dich so ein infantiler Kommentar von einem Mod überrascht. Es ist auch ganz gewiß die Ausnahme bei mir. Ich diskutiere gerne auf nem anständigen Niveau, wie ich es zum Beispiel mit Wilma jetzt tue, aber wenn einer nur durch Beleidigungen, Unverschämtheiten und Gewaltandrohungen (mir gegenüber) glänzt, dann hab ich kein Verständniss dafür und nehme den entsprechenden User auch nicht mehr ernst.
Ich habe mit dem Modposten keine Verzichtserklärung unterzeichnet, nicht mehr dasselbe sagen zu dürfen wie jeder andere User. Für mich gelten auch dieselben Konsequenzen wie für die anderen User.
Natürlich sollte ein Mod in gewisser Weise Vorbild sein, aber wenn jemand anderen Inkompetenz vorwirft, die nicht nur augenscheinlich sondern auch de facto durch ihre berufliche Laufbahn mehr Kompetenz haben, dann nehm ich mir auch mal das Recht raus das süffisant zu kommentieren (ging mir gar nicht so um den Rechtschriebfehler, der passt halt nur wie die Faust aufs Auge). Insbesondere dann, wenn der User ne menschlich ganz flache Schiene fährt.

Edit: LordS. spricht hier ja nochmal den Punkt des zu langsam fahrens etwas ausführlicher an. Danke dafür.
 
Last edited:
Richtig, nen BWL Bonze (Dessen berufliche Laufbahn natürlich auch sehr viel mit irgendwelchen Physikalischen Zusammenhängen hat) versucht sich auf dem Gebiet der Physik. Nicht auf einen einzigen Punkt geht er ein und man soll mit dir irgendwie vernünftig reden. Ich lach mich tot, er überprüft noch nicht mal Quellen und geht von seinen schaurigen Wikipedia Crash Kurs aus.

Woher kommt mir das bekannt vor? Hmmm Quellen ignorieren? Da warn ja mal sone Verschwörungstheards. Rofl Smylies statt Argumente oder dusselige übergroße Bilder in GB postet? Hmm da war mal einer der hieß Jahrhead. Und dann noch kombiniert mit einer Mimimi, das war ja garnicht so gemeint. Kotz deinen Schleim woanders hin. Beispiel per Exelenz ist natürlich die Geschichte mit den Kreisverkehr, als wenn ich das jemals behauptet hätte. Erklärt ihn vielleicht auch jemand das Prinzip eines Perpetuum Mobile? Was für Kräfte auf und gegen ein Fahrzeug wirken. Komm geh in dein Gamer Paradies zurück, schon doof wenn man vom Leben keine Peilung hat und zum sterben zu blöde ist.
 
Wenn man in der Prüfung irgendeinen durchgezogenen Strich fährt, ist die Prüfung vorbei.

Wurde in der Praxis bewiesen... ein Vorderrad reicht dafür aus :(
 
by RaoulDuke: "Aber ich bin der Meinung das man nicht dafür Sorge zu tragen hat das ja keiner auf der Autobahn seine Geschwindigkeit zu veringern hat wenn man überholt."

Würde ich genau so sehen.
Ich muss allerdings dafür Sorge tragen, das der schnellere Linksspurbenutzer nicht behindert oder gar gefährdet wird.
Dann kann ich auf 'ner 2spurigen No-Limit-Piste rein theoretisch mit 100 Km/h am 80Km/h-Lkw vorbeischleichen.
Das notwendige Runterbremsen eines nahenden Linksspurfahrers stellt dann keine Behinderung im Sinne der StVO dar (auch wenn sie durchaus als solche empfunden wird).
Eine Verpflichtung nur dann zu überholen wenn auf der linken Spur bis zum Horizont frei ist, besteht nicht.

@Wilma:
Natürlich ist es ärgerlich wenn man hinter dem Opa-mit-Hut oder dem Elefantenrennen "gefangen" ist.
Nur solange die auch tatsächlich am Überholen sind und sich zuvor korrekt nach links eingeordnet haben, machen die rechtlich gesehen nix falsch.
Wer da die Nerven verliert und z.B. links auf dem Grünstreifen neben der Leitplanke vorbeidonnert wird zurecht als Verursacher angesehen, wenn es dadurch/dabei zum Unfall kommt.
 
Würde ich genau so sehen.
Ich muss allerdings dafür Sorge tragen, das der schnellere Linksspurbenutzer nicht behindert oder gar gefährdet wird.
Dann kann ich auf 'ner 2spurigen No-Limit-Piste rein theoretisch mit 100 Km/h am 80Km/h-Lkw vorbeischleichen.
Das notwendige Runterbremsen eines nahenden Linksspurfahrers stellt dann keine Behinderung im Sinne der StVO dar (auch wenn sie durchaus als solche empfunden wird).
Eine Verpflichtung nur dann zu überholen wenn auf der linken Spur bis zum Horizont frei ist, besteht nicht.

Natürlich muss der Horizont nicht frei sein, aber sobald man genötigt wird abzubremsen, werde ich behindert und irgendjemand scheint sich da heftigst verschätzt zu haben. Ob das nun die StVO so sieht oder nicht. Und wer jemanden ausbremst, der auf einer Autobahn noch nicht zu sehen war, hängt entweder in ner ewig langen LKW Kette und sollte dann etwas mehr Gummi geben oder überholt nicht.
 
Last edited:
Wenn kurz vor dir einer von rechts rüberzieht, ohne dich und deinen Speed zu beachten, ist das unerlaubtes Überholen und richtig teuer.
Näherst du dich jedoch einem langsameren Fahrzeug, was mit ausreichendem Abstand vor dir in die linke Spur gewechselt hat und musst normal abbremsen weil derjenige gerade am Überholen ist, ist das rechtlich gesehen völlig ok und keine Behinderung im Sinne der StVO.
 
Inwiefern unterscheidest du zwischen einer "Behinderung im Sinne der StVO" und einer "Behinderung"?
 
Das ist schon klar, aber sinnvoll ist das nicht. Bzw. ich empfinde es nicht als sinvoll, ich schaffe es ja auch meine Überholmanöver so zu timen, das niemand seine Geschwindigkeit unnötig senken muss.

Geset/Recht|=Gerechtigkeit/Vernunft/Sinn, ist das was ich (und ein paar andere) ausdrücken wollen/wollten.

Edit:
@James
Das schon genannte Beispiel oder z.B. die Geschichte mit den Grünpfeil. Wer da bei freier Fahrbahn nicht fährt, begeht nach der StVO keine Behinderung. In der Realität ist es natürlich eine 1 A) Behinderung.
 
Last edited:
Und du wärst dann so einer, der mir nach fünf Minuten so auf die Nerven gehen würde (Freitag Nacht auf leerer Straße), dass ich dich über die nächste Abbiegespur innerorts überholen würde - etwas übertrieben aber durchaus möglich. Weiß nicht wie man darauf auch noch stolz sein kann sinnlos langsamer zu fahren als nötig und anderen im Weg zu stehen...

Sprach der Raser... und genau deshalb gibt es diese Gesetze

Warum ich nicht wie die anderen 70% 60 fahre? Ganz einfach ich bin kein Herdentier, ich bin dagegen.

Und wenn ich euch mit meiner korrekten Geschwindigkeit ,,ausbremse" steht es euch frei mich zu überholen das interessiert mich maximal peripher, nämlich garnicht.
 
@SonGohan:
Ich verstehe ja was du meinst aber formalrechtlich sieht es halt anders aus.
Du hattest an anderer Stelle mal ein schönes Wort gebraucht:
"Dummheitsschonpargraphen"
Und ungefähr sowas ist die StVO... jeder hat allzeit mit der Beklopptheit der anderen zu rechnen und sein Verkehrsverhalten darauf abzustellen.

@JB:
Ein schönes Beispiel von SonGohan.
Der am Grünpfeil dauerhaft stehenbleibende behindert real andere im Fortkommen, macht aber rechtlich nix falsch (also keine Behinderung im Sinne der StVO).
 
Rechtsverkehr ist Fail !
Die umstellung auf Links wäre aber nunmehr so gut wie unmöglich.
Das zumindest sagte mal mein Gemeinschaftskundelehrer im Unterricht.

Er sagte auch das es erwiesen wäre. Man sieht im Rechtsverkehr den Gegenverkehr einfach nicht so gut.
 
o_O Man sieht den Gegenverkehr beim Linksverkehr genauso gut und schlecht wie beim Rechtsverkehr.
 
Naja die "A-säule" ist doch viel eher im Blickfeld z.B..

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Mir wäre die Sache mit dem Beschleunigungsstreifen in der Prüfung damals fast zum Verhängniss geworden, weil ich in der früh der erste Prüfling war und bei Ottobrunn auf die Autobahn im dichtesten Berufsverkehr (gefühlt stoßstange an stoßstange) auffahren musste.

Wenn ich Dein Alter betrachte, müsste das damals noch die Behelfsauffahrt auf dem Autobahnteilstück in Richtung Ramersdorf gewesen sein? Die war tatsächlich gemein.
 
Naja die "A-säule" ist doch viel eher im Blickfeld z.B..

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Macht doch mal Null Sinn 0o

Wenn man auf der linken Straßenseite fährt, und das Lenkrad auf Rechten Seite ist:
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Dann sieht man den rechten Wagen genau so wenig. Oder täusche ich mich da??

Wenn dann müsste man bei Rechtsverkehr auch das Lenkrad auf der rechten Seite haben, damit diese Säule da nicht mehr im Weg ist, aber hat man dann kein Direktes Gefühl mehr wie weit man vom Gegenverkehr weg ist oder?
Keine Ahnung ob letzteres stimmt, bin noch nicht alt genug für einen Führerschein :p
Aber überholen wird so auf jeden Fall schwieriger, da hab ich lieber so ne Säule vor der Nase, als später nen 40 Tonner.
 
Last edited:
Wenn ich Dein Alter betrachte, müsste das damals noch die Behelfsauffahrt auf dem Autobahnteilstück in Richtung Ramersdorf gewesen sein? Die war tatsächlich gemein.

Jepp genau die. In der Früh ist die A8 eh immer proppenvoll. Aber ist ja gut gegangen :)


Das mit dem Linksverkehr check ich auch nicht wo da der Unterschied ist.
 
Richtig, nen BWL Bonze (Dessen berufliche Laufbahn natürlich auch sehr viel mit irgendwelchen Physikalischen Zusammenhängen hat) versucht sich auf dem Gebiet der Physik. Nicht auf einen einzigen Punkt geht er ein und man soll mit dir irgendwie vernünftig reden. Ich lach mich tot, er überprüft noch nicht mal Quellen und geht von seinen schaurigen Wikipedia Crash Kurs aus.

Woher kommt mir das bekannt vor? Hmmm Quellen ignorieren? Da warn ja mal sone Verschwörungstheards. Rofl Smylies statt Argumente oder dusselige übergroße Bilder in GB postet? Hmm da war mal einer der hieß Jahrhead. Und dann noch kombiniert mit einer Mimimi, das war ja garnicht so gemeint. Kotz deinen Schleim woanders hin. Beispiel per Exelenz ist natürlich die Geschichte mit den Kreisverkehr, als wenn ich das jemals behauptet hätte. Erklärt ihn vielleicht auch jemand das Prinzip eines Perpetuum Mobile? Was für Kräfte auf und gegen ein Fahrzeug wirken. Komm geh in dein Gamer Paradies zurück, schon doof wenn man vom Leben keine Peilung hat und zum sterben zu blöde ist.

Reichlich unverschämt. Ich denke man kann sich auch auf einem vernünftigem Niveau auseinandersetzen, wenn man etwas ausdiskutiert, oder?
Du nimmst im Gegenzug aber schon stets in Anspruch, vom Leben eine "Peilung" zu haben...


Jepp genau die. In der Früh ist die A8 eh immer proppenvoll. Aber ist ja gut gegangen :)


Das mit dem Linksverkehr check ich auch nicht wo da der Unterschied ist.

An der gleichen Stelle musste ich bei der Führerscheinprüfung mit dem Motorrad auf die Autobahn auffahren. Kann mal schnell ziemlich haarig werden. ;)
 
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