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Mir ist die Zeit zu schade. Lassen wir das. Du redest hier über Dinge, von denen Du nicht die geringste Ahnung hast. Ich verstehe einfach nicht, weshalb sich menschen so weit aus dem Fenster lehnen, wenn Sie keinen Sachverstand haben.
Zu sehen am folgenden Beispiel von Dir, womit Du Dich ja wunderschön outest:
Was hat dieses Beispiel mit dem Rechtsfahrgebot zu tun?
Was hier in Betracht kommt ist ein Fehlverhalten beim Fahrstreifenwechsel und kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
Fahrstreifen dürfen nur gewechselt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zudem hat der Betroffene sich nicht so verhalten, daß es zu keiner Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers kam. Es liegt also eine Verkehrsordnungswidrigkeit gem. §§7/V, 1/II, 49/I Nr. 7 in Verbindung mit §24 StVG vor.
Wo ist jetzt da das Rechtsfahrgebot tangiert?
Dein Beispiel ist sowieso für den Hintern, weil Du bei Deiner Person vom Überholer sprichst. Was denn nun? Benutzt Du einfach die linke Fahrstreifen auf einer Fahrbahn mit mehr als einem Fahrstreifen oder überholst Du?! Darüber sollte man sich schon mal grundsätzlich im Klaren sein.
Die tangierte Paragraphenreihe beim Fehlverhalten beim Überholvorgang kannst auch haben, allerdings kann ich Dir prognostizieren, daß auch hier nicht Dein geliebtes Rechtsfahrgebot betroffen ist.
Wo liegt da eine Fehlinterpretation der Exekutive vor? Wenn dem so wäre hätte die Judikative schon lange den Riegel vorgeschoben, also rede keinen Blödsinn. Welche Polizeibeamten sehen da etwas anderes? Lege mal endlich Karten auf den Tisch. Her mit den Namen der Kollegen, ich bin mir nicht zu schade und melde mich bei denen auf der Dienststelle und frage sie. Habe zwar im Moment nur begrenzt Zeit während der Dienstzeit, aber für Dich mache ich das dann doch gerne. Und her mit dem besagten Toyota-Modell. Ich habe allmählich das Gefühl, 90% von Deinen Behauptungen sind frei erfunden. Ebenso wie die Behauptung um die sinnfreien Stellen der StVO? Welche genau sollen das sein, werde doch endlich mal konkret und reisse irgendwas an und kratze nur unpräszise an der Oberfläche.
Ok. Du hast jemanden "Blitzen" geschickt. Was auch immer das sein soll. Und bei was soll ich vorsichtig sein? Als langjähriger Dienstgruppenleiter und Beamter auf der am stärksten belasteten Dienststelle Bayerns habe ich Erfahrungen mit Dienstaufsichtbschwerden.
Konkret: wo? wann? Oder zumindest den Namen der betreffenden Dienststelle. Gerne auch über PM. Gebe mir die entsprechenden Daten und versuche zu eruieren, was da genau passiert sein soll. Würde mich interessieren, wen Du da abgeschossen hast.
Bezüglich der Statistiken: solange sie in der Hoheitsgewalt der Polizei sind, handelt es sich freilich um Verschlusssachen - sollte einem Ehemals-Bundeswehrler ein Begriff sein, insbesondere einem NVA'ler
Weil die Bevölkerung jedoch einen grundgesetzlich verankerten Informationsanspruch genießt sind diese Statistiken für jedermann einsehbar. Auch für gestresste Vielfahrer - nämlich beim Statistischen Bundesamt: http://www.destatis.de/jetspeed/por...erkehr/Verkehrsunfaelle/Verkehrsunfaelle.psml
Diese Daten werden gemäß der Bestimmungen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes erhoben. http://www.destatis.de/jetspeed/por...he/Verkehr/445__StVUnfStatG,property=file.pdf
Was meine persönlichen Daten betrifft: es handelt sich hier um Daten, die für die Bevölkerung durchaus einsehbar sind. Wenn ich mich hier also legitimiere, ist das meine Entscheidung. Aber trotzdem danke für den kurzen Exkurs bezüglich der Offenbarung von Daten (die zudem gar nicht mal so persönlich sind).
Was die von Dir genannte "Einseitigkeit" meiner Laufbahn betrifft, nur soviel: den Verkehrsbereich habe ich seit einiger Zeit hinter mir gelassen. Ich habe inzwischen bei verschiedenen (auch kapitalen) Kommissariaten meine Zeit verbracht und auch in den Bereichen der Strafverfolgung gute Erfahrungswerte vorzuweisen.
Aber ich denke allmählich, es führt zu nichts.
Fahr einfach so weiter wie bisher, wollen wir hoffen, daß Du wenigstens keine Unbeteiligsten gefährdest oder gar schädigst.
Gute Fahrt
und schöne Grüße
Seib
Zu sehen am folgenden Beispiel von Dir, womit Du Dich ja wunderschön outest:
Es ist Nonsesn, wenn einer (möglicherweise noch ohne Blinker) einfach mal rüberzieht, ohne die Lage abzuschätzen einen in die Seite fährt oder so steht das ein sehr gefährliches, möglicherweise garnicht mehr auf zuhaltendes Bremsmanöver. Ob nun mit 120km/h oder 220km/h ist Wumpe, bei solch einer Situtation soll der Überholende irgendwelche Schuld tragen? Was für eine Fehlinterpretation unserer Exekutive, Gott sei Dank sehen das die Polizeibeamten die ich kenne anders.
Was hat dieses Beispiel mit dem Rechtsfahrgebot zu tun?
Was hier in Betracht kommt ist ein Fehlverhalten beim Fahrstreifenwechsel und kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
Fahrstreifen dürfen nur gewechselt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zudem hat der Betroffene sich nicht so verhalten, daß es zu keiner Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers kam. Es liegt also eine Verkehrsordnungswidrigkeit gem. §§7/V, 1/II, 49/I Nr. 7 in Verbindung mit §24 StVG vor.
Wo ist jetzt da das Rechtsfahrgebot tangiert?
Dein Beispiel ist sowieso für den Hintern, weil Du bei Deiner Person vom Überholer sprichst. Was denn nun? Benutzt Du einfach die linke Fahrstreifen auf einer Fahrbahn mit mehr als einem Fahrstreifen oder überholst Du?! Darüber sollte man sich schon mal grundsätzlich im Klaren sein.
Die tangierte Paragraphenreihe beim Fehlverhalten beim Überholvorgang kannst auch haben, allerdings kann ich Dir prognostizieren, daß auch hier nicht Dein geliebtes Rechtsfahrgebot betroffen ist.
Wo liegt da eine Fehlinterpretation der Exekutive vor? Wenn dem so wäre hätte die Judikative schon lange den Riegel vorgeschoben, also rede keinen Blödsinn. Welche Polizeibeamten sehen da etwas anderes? Lege mal endlich Karten auf den Tisch. Her mit den Namen der Kollegen, ich bin mir nicht zu schade und melde mich bei denen auf der Dienststelle und frage sie. Habe zwar im Moment nur begrenzt Zeit während der Dienstzeit, aber für Dich mache ich das dann doch gerne. Und her mit dem besagten Toyota-Modell. Ich habe allmählich das Gefühl, 90% von Deinen Behauptungen sind frei erfunden. Ebenso wie die Behauptung um die sinnfreien Stellen der StVO? Welche genau sollen das sein, werde doch endlich mal konkret und reisse irgendwas an und kratze nur unpräszise an der Oberfläche.
Man kann sichs auch so hinbiegen wie mans will, ich wäre damit aber vorsichtig. Sowas kann dann auch mal schnell nach hinten losgehen und unter unlautere Unterstellung fallen. Das ist zwar nur das Internet, da lach ich über sone Gestalten, wärst aber nicht der erste, sondern der zweite Beamte den ich in die Pärie Blitzen schicken würde. Denn auch ich hab meine Kontakte und kann in einen Schwanzvergleich ganz gut bestehen, siehe unten.
Ok. Du hast jemanden "Blitzen" geschickt. Was auch immer das sein soll. Und bei was soll ich vorsichtig sein? Als langjähriger Dienstgruppenleiter und Beamter auf der am stärksten belasteten Dienststelle Bayerns habe ich Erfahrungen mit Dienstaufsichtbschwerden.
Konkret: wo? wann? Oder zumindest den Namen der betreffenden Dienststelle. Gerne auch über PM. Gebe mir die entsprechenden Daten und versuche zu eruieren, was da genau passiert sein soll. Würde mich interessieren, wen Du da abgeschossen hast.
Bezüglich der Statistiken: solange sie in der Hoheitsgewalt der Polizei sind, handelt es sich freilich um Verschlusssachen - sollte einem Ehemals-Bundeswehrler ein Begriff sein, insbesondere einem NVA'ler

Weil die Bevölkerung jedoch einen grundgesetzlich verankerten Informationsanspruch genießt sind diese Statistiken für jedermann einsehbar. Auch für gestresste Vielfahrer - nämlich beim Statistischen Bundesamt: http://www.destatis.de/jetspeed/por...erkehr/Verkehrsunfaelle/Verkehrsunfaelle.psml
Diese Daten werden gemäß der Bestimmungen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes erhoben. http://www.destatis.de/jetspeed/por...he/Verkehr/445__StVUnfStatG,property=file.pdf
Was meine persönlichen Daten betrifft: es handelt sich hier um Daten, die für die Bevölkerung durchaus einsehbar sind. Wenn ich mich hier also legitimiere, ist das meine Entscheidung. Aber trotzdem danke für den kurzen Exkurs bezüglich der Offenbarung von Daten (die zudem gar nicht mal so persönlich sind).
Was die von Dir genannte "Einseitigkeit" meiner Laufbahn betrifft, nur soviel: den Verkehrsbereich habe ich seit einiger Zeit hinter mir gelassen. Ich habe inzwischen bei verschiedenen (auch kapitalen) Kommissariaten meine Zeit verbracht und auch in den Bereichen der Strafverfolgung gute Erfahrungswerte vorzuweisen.
Aber ich denke allmählich, es führt zu nichts.
Fahr einfach so weiter wie bisher, wollen wir hoffen, daß Du wenigstens keine Unbeteiligsten gefährdest oder gar schädigst.
Gute Fahrt
und schöne Grüße
Seib