Verkehrssünden

Mir ist die Zeit zu schade. Lassen wir das. Du redest hier über Dinge, von denen Du nicht die geringste Ahnung hast. Ich verstehe einfach nicht, weshalb sich menschen so weit aus dem Fenster lehnen, wenn Sie keinen Sachverstand haben.

Zu sehen am folgenden Beispiel von Dir, womit Du Dich ja wunderschön outest:

Es ist Nonsesn, wenn einer (möglicherweise noch ohne Blinker) einfach mal rüberzieht, ohne die Lage abzuschätzen einen in die Seite fährt oder so steht das ein sehr gefährliches, möglicherweise garnicht mehr auf zuhaltendes Bremsmanöver. Ob nun mit 120km/h oder 220km/h ist Wumpe, bei solch einer Situtation soll der Überholende irgendwelche Schuld tragen? Was für eine Fehlinterpretation unserer Exekutive, Gott sei Dank sehen das die Polizeibeamten die ich kenne anders.

Was hat dieses Beispiel mit dem Rechtsfahrgebot zu tun?

Was hier in Betracht kommt ist ein Fehlverhalten beim Fahrstreifenwechsel und kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
Fahrstreifen dürfen nur gewechselt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zudem hat der Betroffene sich nicht so verhalten, daß es zu keiner Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers kam. Es liegt also eine Verkehrsordnungswidrigkeit gem. §§7/V, 1/II, 49/I Nr. 7 in Verbindung mit §24 StVG vor.
Wo ist jetzt da das Rechtsfahrgebot tangiert?

Dein Beispiel ist sowieso für den Hintern, weil Du bei Deiner Person vom Überholer sprichst. Was denn nun? Benutzt Du einfach die linke Fahrstreifen auf einer Fahrbahn mit mehr als einem Fahrstreifen oder überholst Du?! Darüber sollte man sich schon mal grundsätzlich im Klaren sein.

Die tangierte Paragraphenreihe beim Fehlverhalten beim Überholvorgang kannst auch haben, allerdings kann ich Dir prognostizieren, daß auch hier nicht Dein geliebtes Rechtsfahrgebot betroffen ist.

Wo liegt da eine Fehlinterpretation der Exekutive vor? Wenn dem so wäre hätte die Judikative schon lange den Riegel vorgeschoben, also rede keinen Blödsinn. Welche Polizeibeamten sehen da etwas anderes? Lege mal endlich Karten auf den Tisch. Her mit den Namen der Kollegen, ich bin mir nicht zu schade und melde mich bei denen auf der Dienststelle und frage sie. Habe zwar im Moment nur begrenzt Zeit während der Dienstzeit, aber für Dich mache ich das dann doch gerne. Und her mit dem besagten Toyota-Modell. Ich habe allmählich das Gefühl, 90% von Deinen Behauptungen sind frei erfunden. Ebenso wie die Behauptung um die sinnfreien Stellen der StVO? Welche genau sollen das sein, werde doch endlich mal konkret und reisse irgendwas an und kratze nur unpräszise an der Oberfläche.

Man kann sichs auch so hinbiegen wie mans will, ich wäre damit aber vorsichtig. Sowas kann dann auch mal schnell nach hinten losgehen und unter unlautere Unterstellung fallen. Das ist zwar nur das Internet, da lach ich über sone Gestalten, wärst aber nicht der erste, sondern der zweite Beamte den ich in die Pärie Blitzen schicken würde. Denn auch ich hab meine Kontakte und kann in einen Schwanzvergleich ganz gut bestehen, siehe unten.

Ok. Du hast jemanden "Blitzen" geschickt. Was auch immer das sein soll. Und bei was soll ich vorsichtig sein? Als langjähriger Dienstgruppenleiter und Beamter auf der am stärksten belasteten Dienststelle Bayerns habe ich Erfahrungen mit Dienstaufsichtbschwerden.
Konkret: wo? wann? Oder zumindest den Namen der betreffenden Dienststelle. Gerne auch über PM. Gebe mir die entsprechenden Daten und versuche zu eruieren, was da genau passiert sein soll. Würde mich interessieren, wen Du da abgeschossen hast.

Bezüglich der Statistiken: solange sie in der Hoheitsgewalt der Polizei sind, handelt es sich freilich um Verschlusssachen - sollte einem Ehemals-Bundeswehrler ein Begriff sein, insbesondere einem NVA'ler :D
Weil die Bevölkerung jedoch einen grundgesetzlich verankerten Informationsanspruch genießt sind diese Statistiken für jedermann einsehbar. Auch für gestresste Vielfahrer - nämlich beim Statistischen Bundesamt: http://www.destatis.de/jetspeed/por...erkehr/Verkehrsunfaelle/Verkehrsunfaelle.psml
Diese Daten werden gemäß der Bestimmungen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes erhoben. http://www.destatis.de/jetspeed/por...he/Verkehr/445__StVUnfStatG,property=file.pdf

Was meine persönlichen Daten betrifft: es handelt sich hier um Daten, die für die Bevölkerung durchaus einsehbar sind. Wenn ich mich hier also legitimiere, ist das meine Entscheidung. Aber trotzdem danke für den kurzen Exkurs bezüglich der Offenbarung von Daten (die zudem gar nicht mal so persönlich sind).

Was die von Dir genannte "Einseitigkeit" meiner Laufbahn betrifft, nur soviel: den Verkehrsbereich habe ich seit einiger Zeit hinter mir gelassen. Ich habe inzwischen bei verschiedenen (auch kapitalen) Kommissariaten meine Zeit verbracht und auch in den Bereichen der Strafverfolgung gute Erfahrungswerte vorzuweisen.

Aber ich denke allmählich, es führt zu nichts.
Fahr einfach so weiter wie bisher, wollen wir hoffen, daß Du wenigstens keine Unbeteiligsten gefährdest oder gar schädigst.

Gute Fahrt
und schöne Grüße
Seib
 
Bringt das diskutieren mit euch beiden überhaupt was? Ist ja so als würden 2 Bunker sich laufend beschiessen aber niemand nimmt schaden oder denkt ans aufgeben ^^
 
Bringt das diskutieren mit euch beiden überhaupt was? Ist ja so als würden 2 Bunker sich laufend beschiessen aber niemand nimmt schaden oder denkt ans aufgeben ^^

Jep. Du hast es erfasst. Daher überlasse ich ihm nun das Feld. ;)
Die Zeit lässt sich auch sinnvoller verwenden.
 
Bringt das diskutieren mit euch beiden überhaupt was? Ist ja so als würden 2 Bunker sich laufend beschiessen aber niemand nimmt schaden oder denkt ans aufgeben ^^

Ich gebe nie nach.

Mir ist die Zeit zu schade. Lassen wir das. Du redest hier über Dinge, von denen Du nicht die geringste Ahnung hast. Ich verstehe einfach nicht, weshalb sich menschen so weit aus dem Fenster lehnen, wenn Sie keinen Sachverstand haben.
Das Kompliment gebe ich nun gerne zurück.


Zu sehen am folgenden Beispiel von Dir, womit Du Dich ja wunderschön outest:

Was hat dieses Beispiel mit dem Rechtsfahrgebot zu tun?

Was hier in Betracht kommt ist ein Fehlverhalten beim Fahrstreifenwechsel und kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
Fahrstreifen dürfen nur gewechselt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zudem hat der Betroffene sich nicht so verhalten, daß es zu keiner Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers kam. Es liegt also eine Verkehrsordnungswidrigkeit gem. §§7/V, 1/II, 49/I Nr. 7 in Verbindung mit §24 StVG vor.
Wo ist jetzt da das Rechtsfahrgebot tangiert?

Dein Beispiel ist sowieso für den Hintern, weil Du bei Deiner Person vom Überholer sprichst. Was denn nun? Benutzt Du einfach die linke Fahrstreifen auf einer Fahrbahn mit mehr als einem Fahrstreifen oder überholst Du?! Darüber sollte man sich schon mal grundsätzlich im Klaren sein.

Die tangierte Paragraphenreihe beim Fehlverhalten beim Überholvorgang kannst auch haben, allerdings kann ich Dir prognostizieren, daß auch hier nicht Dein geliebtes Rechtsfahrgebot betroffen ist.

Ich benutze die linken Fahrspuren AUSschließlich zum Überholen oder wenn ich mich links einordnen muss, so wie es sich halb gehört. Ein Fehlverhalten des Fahrstreifenwechsels, schließt einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit ein, wenn ein Fahrzeug auf der linken Fahrspur unnötig genötigt wird abzubremsen, auch wenn keine direkte Gefährdung vorliegt ist das ganz einfach falsch.

Wo liegt da eine Fehlinterpretation der Exekutive vor? Wenn dem so wäre hätte die Judikative schon lange den Riegel vorgeschoben, also rede keinen Blödsinn. Welche Polizeibeamten sehen da etwas anderes?
Das war eine bildliche Darstellung, ein rehtorisches Element. Um es zu vereinfachen, damit meinte ich dich. :o
Lege mal endlich Karten auf den Tisch. Her mit den Namen der Kollegen, ich bin mir nicht zu schade und melde mich bei denen auf der Dienststelle und frage sie. Habe zwar im Moment nur begrenzt Zeit während der Dienstzeit, aber für Dich mache ich das dann doch gerne. Und her mit dem besagten Toyota-Modell. Ich habe allmählich das Gefühl, 90% von Deinen Behauptungen sind frei erfunden. Ebenso wie die Behauptung um die sinnfreien Stellen der StVO? Welche genau sollen das sein, werde doch endlich mal konkret und reisse irgendwas an und kratze nur unpräszise an der Oberfläche.
Ist der §7 mit entsprechenden Absatz unpräzise? Eher nicht. Wenn es sich um ein bestimmtes Modell handeln würde, hätte ich dir es inzwischen mitgeteilt, jedoch ist es ziemlich schnuppe, solange es kein Geländewagen ist und es muss ein Schalter sein. Sonst kannst du dir ein Toyotamodell nach belieben aussuchen, die Antriebe sind sich ähnlich genug. Du hast sogar eine Telefonnummer erhalten, ruf an und überzeuge dich. Namen sind keine Karten die man einfach so aufm Tisch legt, vorallem nicht in nen Gamerforum.

Ok. Du hast jemanden "Blitzen" geschickt. Was auch immer das sein soll. Und bei was soll ich vorsichtig sein? Als langjähriger Dienstgruppenleiter und Beamter auf der am stärksten belasteten Dienststelle Bayerns habe ich Erfahrungen mit Dienstaufsichtbschwerden.
Konkret: wo? wann? Oder zumindest den Namen der betreffenden Dienststelle. Gerne auch über PM. Gebe mir die entsprechenden Daten und versuche zu eruieren, was da genau passiert sein soll. Würde mich interessieren, wen Du da abgeschossen hast.
Vorsichtig sein, mit dem was du zu wem sagst. Der entsprechende Beamte hat auch gemeint einen auf Überheblich zu machen und ist dann ganz schnell auf die Schnauze gefallen, wenn ich das interesse verspühre jemanden das Leben zur Hölle zu machen, dann tue ich das auch. Und ich habe mich dafür eingesetzt, das der eine gewisse Zeit nicht mehr das tun konnte, was er vorher tat. Eine PM erhälst du demnächst von mir, Namen gibt es aber keine.

Bezüglich der Statistiken: solange sie in der Hoheitsgewalt der Polizei sind, handelt es sich freilich um Verschlusssachen - sollte einem Ehemals-Bundeswehrler ein Begriff sein, insbesondere einem NVA'ler :D
Weil die Bevölkerung jedoch einen grundgesetzlich verankerten Informationsanspruch genießt sind diese Statistiken für jedermann einsehbar. Auch für gestresste Vielfahrer - nämlich beim Statistischen Bundesamt: http://www.destatis.de/jetspeed/por...erkehr/Verkehrsunfaelle/Verkehrsunfaelle.psml
Diese Daten werden gemäß der Bestimmungen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes erhoben. http://www.destatis.de/jetspeed/por...he/Verkehr/445__StVUnfStatG,property=file.pdf
QUOTE]

Klasse, das deine Statistiken und Daten alle nicht einsehbar sind und ich stattdessen etwas bekomme, was in keinster Weise irgendeinen Vergleich zwischen Italien und Deutschland zieht. Was soll ich damit? Ich will deine erwähnten Statistiken sehen, du hast alles notwendige von mir erhalten (Natürlich setze ich ein bisel Denksport vorraus) , wann bekomme ich nun endlich meinen statistischen Vergleich? Oder ist das alles Verschlusssache? Kann ich mir nicht vorstellen. Achja, ich hoffe das mit den EX NVAler, warn Scherz, nicht das ich dir auch noch diese Tatsache vorkauen muss.

Was meine persönlichen Daten betrifft: es handelt sich hier um Daten, die für die Bevölkerung durchaus einsehbar sind. Wenn ich mich hier also legitimiere, ist das meine Entscheidung. Aber trotzdem danke für den kurzen Exkurs bezüglich der Offenbarung von Daten (die zudem gar nicht mal so persönlich sind).

Ich empfinde den Vornamen und Nachnamen als sehr persönlich. Und ich finde das sowas wichtig ist und weise darauf auch hin, ob ich denjenigen nun ausstehen kann oder nicht.

Was die von Dir genannte "Einseitigkeit" meiner Laufbahn betrifft, nur soviel: den Verkehrsbereich habe ich seit einiger Zeit hinter mir gelassen. Ich habe inzwischen bei verschiedenen (auch kapitalen) Kommissariaten meine Zeit verbracht und auch in den Bereichen der Strafverfolgung gute Erfahrungswerte vorzuweisen.

Verstehste, deine Laufbahn mag so interessant sein wie die Bücher von Marx, jedoch ist das mal sowas von irrelevant auf die Fakten und Tatsachen, genauso wie mein Leben. Was wir meinen zu können oder was andere glauben was wir nur vorgeben zu können ist Wumpe, das dient nur zur Verdeutlichigung mit wem man es zu tun haben könnte. Hier können wir uns nur unsere Meinungen gegen den Kopf werfen und mit unpersönlichen Daten punkten, ich habe dir nun die ganze Fummelarbeit über die Spritspargeschichte gegeben. (Vielleicht mit der Hoffnung das du es dann auch drauf hast und damit was gutes für unseren Planeten tust) Aber ich bekomme hier deine Angekündigten Daten mal absolut garnicht.

Aber ich denke allmählich, es führt zu nichts.
Fahr einfach so weiter wie bisher, wollen wir hoffen, daß Du wenigstens keine Unbeteiligsten gefährdest oder gar schädigst.

Gute Fahrt
und schöne Grüße
Seib

Klasse, das ich noch nie jemanden mit meiner rücksichtslosen Fahrweise gefährdet habe. ;) Ansonsten ebenfalls Gute Fahrt.
 
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Muss schon sagen, das dieser Thread ein sehr gutes Beispiel ist wie es in der Politik zugeht. Man diskutiert und diskutiert, aber niemand ist offen für die gegenseitige Meinung, oder steht sich zu das man im unrecht ist. Ein 1A Beispiel!
 
Im Grunde geht es SonGohan doch einfach nur darum, falls ich ihn richtig verstehe, dass man generell 5-10 km/h schneller als die Verkehrsschilder angeben fahren könnte und grundlegende Regeln wie den Grünpfeil, das Verhalten im Kreisverkehr oder eben das Rechtsfahrgebot beherrscht.

Selbstverständlich unter dem Aspekt des angepassten fahrens, ist ja auch logisch.
Und damit hat er ja wohl auch Recht ohne ein rücksichtsloser Raser zu sein!
 
Naja... 10 Km/h mehr im Stadtverkehr oder inner Tempo-30-Zone verlängern den Anhalteweg um mehrere Meter.

Beispiel:
Anhalteweg bei 30 Km/h unter optimalen Fahrbahn + Pkw-Bedingungen: 10,11 m
Anhalteweg bei 40 Km/h und selben Bedingungen: 15,45 m

Anhalteweg bei 50 Km/h und selben Bedingungen: 21,77 m
Anhalteweg bei 60 Km/h und selben Bedingungen: 29,04 m

Das sind Unterschiede, die z.B. bei einem unerwartet auftretenden Fußgänger über Leben oder Tod entscheiden können.
 
ich weiß aber nicht wieso songohan so rumscheißt und nicht einfach die modelle incl baujahr nennt? dann hätte er schon viel tra ra vermeiden können...
 
Im Grunde geht es SonGohan doch einfach nur darum, falls ich ihn richtig verstehe, dass man generell 5-10 km/h schneller als die Verkehrsschilder angeben fahren könnte und grundlegende Regeln wie den Grünpfeil, das Verhalten im Kreisverkehr oder eben das Rechtsfahrgebot beherrscht.

Selbstverständlich unter dem Aspekt des angepassten fahrens, ist ja auch logisch.
Und damit hat er ja wohl auch Recht ohne ein rücksichtsloser Raser zu sein!

und gleichzeitig beschimpft er leute die das nicht tun als schleicher und verkehrsbehinderungen
 
Lebensmittelhersteller verraten auch nur ihre groben Zutaten, aber nicht ihre exakten Rezepte. ;)
Ich bin derzeit im Prüfungsstress. Und ich routiere. :/
Sobald ich wieder etwas Freiraum habe, gehe ich näher auf Deinen Beitrag ein jonnylicious.
Den habe ich auf den letzten drei Seiten nicht gefunden. :p
War mir neu, aber da öffnet sich für dich ein wahnsinns Geschäftsfeld. Da würden bestimmt einige Leute massig Geld dafür berappen um diese Fahrweise zu lernen. Ich persönlich muss z.b. immer das Gaspedal durchtreten wenn ich die 200km/h auf der Autobahn erreichen will.
Das liegt dann an der Motorleistung und/oder Aerodynamik deines Autos. :) Bei dem 70 PS-Opel meiner Ex-Freundin hätte selbst ein Betonklotz auf dem Gaspedal nicht geholfen, 200 km/h zu erreichen. Und eine A-Klasse schafft das wahrscheinlich selbst mit 150 PS nicht. :D
jop da haste recht habs mal bei mein golf getestet via navi ich bin mitn golf laut tacho 150kmh gefahrn (autobahn) und laut navi war ich nur 140 unterwegs ^^ genauso is auch mit den geschwindigkeiten bei 50 bis 60 wen ich sozusagen nen 60er fahr dan bin ich in wirklichkeit 55 und drunter unterwegs ^^ meiner is bj 96
Wie genau der eigene Tacho funktioniert, kann man beispielsweise an Hand der Geschwindigkeitsmesstafeln in vielen Orten sehen. ;)
Bei welcher Fahrschule hast du eigentlich deinen Führerschein gemacht?
Wo wir gerade bei Fahrschule sind: Mein Fahrlehrer hat mir damals erklärt, dass ich im fließenden Verkehr mitfahren soll, um keine Verkehrsbehinderung darzustellen - auch, wenn der sich ein paar km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung bewegt. :)
 
und gleichzeitig beschimpft er leute die das nicht tun als schleicher und verkehrsbehinderungen
Jemand der innerorts völlig grundlos irgendwas zwischen 40 und 50 km/h fährt ist in meinen Augen auch nichts anderes. Ja, auch wenn innerorts rein theoretisch 50 km/h die MAXIMALgeschwindigkeit sein soll.
Oder was soll jemand sein, der nicht kapiert wie ein Grünpfeil funktioniert, wenn keine Verkehrsbehinderung?!

Lebensmittelhersteller verraten auch nur ihre groben Zutaten, aber nicht ihre exakten Rezepte. ;)
Wenn dieser Vergleich der Versuch einer Rechtfertigung sein soll, warum er keine konkreten Automodelle nennt, dann...FAIL! Es gibt keinen Grund diese nicht zu nennen außer es gibt solche Autos gar nicht.
 
Jemand der innerorts völlig grundlos irgendwas zwischen 40 und 50 km/h fährt ist in meinen Augen auch nichts anderes. Ja, auch wenn innerorts rein theoretisch 50 km/h die MAXIMALgeschwindigkeit sein soll.
Oder was soll jemand sein, der nicht kapiert wie ein Grünpfeil funktioniert, wenn keine Verkehrsbehinderung?!

mein argument war aber das nicht jeder diese tachoungenauigkeit kennt oder beim fahren berücksichtigt....gleichzeitig erkenne ich keine pflicht diese zu berücksichtigen....gohan meint ja auch man sollte sogar noch blitzertoleranz drauflegen....
somit ist einer der 50 nach tacho fährt keine behinderung. oder jemand der nicht schneller fahren kann, wie mofa, trecker oder 25 kmh autos, fahrradfahrer, kutschengaul.....es gibt soviele behinderungen....am besten alles weg vonner straße!
 
Genau das sagt er auch im Grunde und genau das ist ja auch das lächerliche. Abgesehn von seiner völlig verkehrten Art sich mitzuteilen.
Wenn einer nur 50 km/h Tachostrich fahren will ist das sein gutes Recht, kann er noch so viel rumkrakelen wie er will. Wo kommen wir denn da hin wenn jetzt jeder anfängt sich ne Tachotoleranz nud blitztoleranz auszurechnen.
Selbst wenn er nur 40 fährt, ist ja nur ne Höchstgeschwindigkeit und keine vorgeschriebene Geschwindigkeit. Wenn da eine Oma sich nur 40 zu fahren traut, dann fährt sie halt nur 40. Die darf trotzdem Auto fahren, sind ja nicht nur Gohans Strassen. UNd die versteht dann auch was von angepassten Fahren. Ausnahme ist die Autobahn, da musst du ne Mindestgeschwindigkeit haben.

Ohne es zu merken, ist SonGohan das Paradebeispiel des sich überschätzenden jugendlichen Fahrers. Allein schon die Beschreibung seines selbstverschuldeten Unfalls. Er ging davon aus das da niemand hätte mehr sein dürfen. Das ist so ein typischer Fehler eines unerfahrenen Fahrers. Weil er einfach von sich ausgeht, wie er es machen würde und nicht auf den Verkehr reagiert wie er tatsächlich ist. Ein so typischer Fehler junger Fahrer, der mir auch mal fast passiert wäre, aber mir hat das halt zu denken gegeben (Unfallfrei seit 9 jahren), dass ich eben nicht anhehmen darf das alle so fahren wie ich. Immer ein anderes Verhalten einkalkulieren. Aber anstatt diesen Fehler einzusehen ist natürlich "eigentlich" der andere Schuld weil der hätte ja gar nicht mehr da sein dürfen. War er aber, warum haste nich gebremst? :z

Wenn jemand nur 100 auf der Autobahn fahren will und dann nen 80 fahrenden LKW überholen will, muss Gohan halt bremsen wenn er mit 200 angeschossen kommt. Der überholende darf natürlich niemanden schneiden aber wenn ganz klein im Rückspigel jemand fährt und noch genügend Zeit zum bremsen hat dann dürfen auch nicht 200-Fahrer die linke Spur zum überholen nutzen, auch wenn dann mal jemand seinen Geschwindigkeitsrausch unterbrechen muss.
Klar notorische Linke-spur-fahrer sind nervig ebenso wie Nichtblinker, aber was er hier ablässt, lässt schon sehr daran Zweifeln ob er sich bewusst ist, dass ihm die Strassen nicht allein gehören.
Weiß jetzt nicht mit dem Kreisverkehr, aber ich bin da noch nicht so oft auf Probleme gestossen mit anderen Fahrern. Wirkt bissel aufgebauscht. Grüner Pfeil ist auch so ne Sache. Es besteht keine Pflicht beim grünen Pfeil ihn auch zu Nutzen.

Und klar sind die Auto-Modelle ausgedacht wie so vieles bei ihm. (Bananensaison :) ) Ein Modell das weniger Sprit verbraucht bei Tempo 200 als bei Tempo 130 is halt auch einfach nur Fiktion. Genauso wie man bei tempo 200 spritsparend fahren kann. Ausrollen lassen lol. Von Tempo 200 ausrollen lassen um dann wieder auf Tempo 200 zu beschleunigen ist halt auch blanker Unsinn. Die Ausrolltechnik hilft nur im Stadtverkehr, auf der Autobahn sparst du dir nicht einen cent damit im Gegenteil. Widerspricht doch allen physikalischen Realitäten was er da erzählt.
Kuppelt doch mal aus auf der Autobahn und lasst dann rollen, da seid ihr euer Tempo 200 mal ganz schnell los und dann muss man erst wieder dahin beschleunigen, was unter Garantie mehr verbraucht als wenn man die selbe Zeit auf dem Gaspedal geblieben wäre ohne zu beschleunigen. Einfach nur grotesker Unsinn den er uns da erzählen will. (lol@ da bremst nur der widerstand der fahrbahn, luftwiderstand gibts bei dir nicht?) So ein Tip zur spritsparenden Fahrtechnik wirst du nirgends fidnen außer von SonGohan. Das beste auf der Autobahn ist nunmal niedrigtourig, gleichmässiges fahren ohne viel Beschleunigung und Abremsen und nicht zu nah an die Höchstgeschwindigkeit kommen also z.B so um 120-140 km/h fahren vielleicht bei neuen Autos auch mal 160, weiß aber nicht ob man mit 140 noch weniger verbrauchen würde. Und das weiß doch auch jeder hier. Einfach nur Unsinn was anderes zu behaupten.
Und das von jemandenm dem die Umwelt sooooo wichtig ist. Jedenfalls nicht so wichtig wie Tempo 200 :roll
 
Last edited:
Übrigens muss ich Lester bei folgender Aussage leider recht geben:
Zudem gibt es unterschiedliches Fahrkönnen, was nicht verurteilt werden darf, wenn jemand deshalb langsamer fährt
Bei manchen Frauen ist es wahrscheinlich noch das geringere Übel, wenn sie durch Bummeln etwas nerven, als wenn sie bei überhöhter Geschwindigkeit Kamikaze fahren. :D
Wenn dieser Vergleich der Versuch einer Rechtfertigung sein soll, warum er keine konkreten Automodelle nennt, dann...FAIL! Es gibt keinen Grund diese nicht zu nennen außer es gibt solche Autos gar nicht.
Er hat doch "Toyota" gesagt - und googlen kann jeder selbst. :)
 
Genau das sagt er auch im Grunde und genau das ist ja auch das lächerliche. Abgesehn von seiner völlig verkehrten Art sich mitzuteilen.
Wenn einer nur 50 km/h Tachostrich fahren will ist das sein gutes Recht, kann er noch so viel rumkrakelen wie er will. Wo kommen wir denn da hin wenn jetzt jeder anfängt sich ne Tachotoleranz nud blitztoleranz auszurechnen.
Selbst wenn er nur 40 fährt, ist ja nur ne Höchstgeschwindigkeit und keine vorgeschriebene Geschwindigkeit. Wenn da eine Oma sich nur 40 zu fahren traut, dann fährt sie halt nur 40. Die darf trotzdem Auto fahren, sind ja nicht nur Gohans Strassen. UNd die versteht dann auch was von angepassten Fahren. Ausnahme ist die Autobahn, da musst du ne Mindestgeschwindigkeit haben.

Ohne es zu merken, ist SonGohan das Paradebeispiel des sich überschätzenden jugendlichen Fahrers. Allein schon die Beschreibung seines selbstverschuldeten Unfalls. Er ging davon aus das da niemand hätte mehr sein dürfen. Das ist so ein typischer Fehler eines unerfahrenen Fahrers. Weil er einfach von sich ausgeht, wie er es machen würde und nicht auf den Verkehr reagiert wie er tatsächlich ist. Ein so typischer Fehler junger Fahrer, der mir auch mal fast passiert wäre, aber mir hat das halt zu denken gegeben (Unfallfrei seit 9 jahren), dass ich eben nicht anhehmen darf das alle so fahren wie ich. Immer ein anderes Verhalten einkalkulieren. Aber anstatt diesen Fehler einzusehen ist natürlich "eigentlich" der andere Schuld weil der hätte ja gar nicht mehr da sein dürfen. War er aber, warum haste nich gebremst? :z

Wenn jemand nur 100 auf der Autobahn fahren will und dann nen 80 fahrenden LKW überholen will, muss Gohan halt bremsen wenn er mit 200 angeschossen kommt. Der überholende darf natürlich niemanden schneiden aber wenn ganz klein im Rückspigel jemand fährt und noch genügend Zeit zum bremsen hat dann dürfen auch nicht 200-Fahrer die linke Spur zum überholen nutzen, auch wenn dann mal jemand seinen Geschwindigkeitsrausch unterbrechen muss.
Klar notorische Linke-spur-fahrer sind nervig ebenso wie Nichtblinker, aber was er hier ablässt, lässt schon sehr daran Zweifeln ob er sich bewusst ist, dass ihm die Strassen nicht allein gehören.
Weiß jetzt nicht mit dem Kreisverkehr, aber ich bin da noch nicht so oft auf Probleme gestossen mit anderen Fahrern. Wirkt bissel aufgebauscht. Grüner Pfeil ist auch so ne Sache. Es besteht keine Pflicht beim grünen Pfeil ihn auch zu Nutzen.

Und klar sind die Auto-Modelle ausgedacht wie so vieles bei ihm. (Bananensaison :) ) Ein Modell das weniger Sprit verbraucht bei Tempo 200 als bei Tempo 130 is halt auch einfach nur Fiktion. Genauso wie man bei tempo 200 spritsparend fahren kann. Ausrollen lassen lol. Von Tempo 200 ausrollen lassen um dann wieder auf Tempo 200 zu beschleunigen ist halt auch blanker Unsinn. Die Ausrolltechnik hilft nur im Stadtverkehr, auf der Autobahn sparst du dir nicht einen cent damit im Gegenteil. Widerspricht doch allen physikalischen Realitäten was er da erzählt.
Kuppelt doch mal aus auf der Autobahn und lasst dann rollen, da seid ihr euer Tempo 200 mal ganz schnell los und dann muss man erst wieder dahin beschleunigen, was unter Garantie mehr verbraucht als wenn man die selbe Zeit auf dem Gaspedal geblieben wäre ohne zu beschleunigen. Einfach nur grotesker Unsinn den er uns da erzählen will. (lol@ da bremst nur der widerstand der fahrbahn, luftwiderstand gibts bei dir nicht?) So ein Tip zur spritsparenden Fahrtechnik wirst du nirgends fidnen außer von SonGohan. Das beste auf der Autobahn ist nunmal niedrigtourig, gleichmässiges fahren ohne viel Beschleunigung und Abremsen und nicht zu nah an die Höchstgeschwindigkeit kommen z.B 120-140 km/h. Und das weiß doch auch jeder hier. Einfach nur Unsinn was anderes zu behaupten.
Und das von jemandenm dem die Umwelt sooooo wichtig ist. Jedenfalls nicht so wichtig wie Tempo 200 :roll
stimme dir außer beim rot-markierten zu.
es gibt in der stvo auch das gebot, so zügig wie es der verkher (und nicht das eigene können!) zulässt zu fahren, limit ist natürlich die zulässige höchstgeschwindigkeit.
aber das ist natürlich auch immer auslegungssache, wenn auch weniger, als der nächste punkt:
wann jemand jemanden legitim ausbremst und wann es als fehlverhalten gewertet werden kann ist sehr schwammig zu beurteilen.
 
es gibt in der stvo auch das gebot, so zügig wie es der verkher (und nicht das eigene können!) zulässt zu fahren, limit ist natürlich die zulässige höchstgeschwindigkeit.

Das zitiere ich doch mal gerne für die Nachwelt.

In der stvo gibt es einen Paragraphen der die alte Oma dazu zwingt schneller zu fahren als ihr eigenes Fahrkönnen zulässt.
 
Das zitiere ich doch mal gerne für die Nachwelt.

In der stvo gibt es einen Paragraphen der die alte Oma dazu zwingt schneller zu fahren als ihr eigenes Fahrkönnen zulässt.
ne, er zwingt sie im endeffekt dazu, ihren führerschein abzugeben. wer zu wenig skill hat (aus welchem grund auch immer), darf nicht auto fahren.
 
Wo wir gerade bei Fahrschule sind: Mein Fahrlehrer hat mir damals erklärt, dass ich im fließenden Verkehr mitfahren soll, um keine Verkehrsbehinderung darzustellen - auch, wenn der sich ein paar km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung bewegt. :)

Toller Fahrlehrer, der das Überschreiten der Maximalgeschwindigkeit toleriert und sogar empfiehlt.

Ich fahr doch keine 60 innerorts, nur weil 3 Autos vor mir 60 fahren.
 
...und man stellt auch keine Verkehrsbehinderung dar, wenn 3 Autos hinter einem 60 fahren und man selbst 50.
 
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