Reform der GEZ

Ich find den Public Service-Gedanken gut. Aber ich finds auch richtig, dass das Internetangebot der öffentlich-rechtlichen deutlich ausgebaut werden muss. Als Vorbild kann man hier einmal mehr Norwegen ranziehen :p

Wenn ich innerhalb Norwegens wohne kann ich mir quasi das ganze Programm des Senders live oder auf Abruf per Stream anschauen und das funktioniert dann auch. Außerreichs kann ich dann aber nur noch einen Teil des Programmes abrufen bzw. der Livestream wird dann nur noch für allg. Feiertage (17. Mai!!) weltweit geschalten. Ansonsten werden bei NRK auch immer groß Livestreams für alle möglichen WM-Spiele (und das nicht nur beim Fußball) angeboten, die aber rechtlich bedingt auch nur innerhalb der Reichsgrenzen zur Verfügung gestellt werden können.

Von so einem guten Serviceangebot, das auch die Erhebung der Gebühr für Rechner rechtfertigen würde, sind wir in Deutschland imo noch weit entfernt. Und gerade die Suchfunktionen bei ARD und ZDF sind unter aller Sau. Beim ZDF meiner Meinung nach noch viel schlimmer.
 
Ich find den Public Service-Gedanken gut. Aber ich finds auch richtig, dass das Internetangebot der öffentlich-rechtlichen deutlich ausgebaut werden muss. Als Vorbild kann man hier einmal mehr Norwegen ranziehen :p

Wenn ich innerhalb Norwegens wohne kann ich mir quasi das ganze Programm des Senders live oder auf Abruf per Stream anschauen und das funktioniert dann auch. Außerreichs kann ich dann aber nur noch einen Teil des Programmes abrufen bzw. der Livestream wird dann nur noch für allg. Feiertage (17. Mai!!) weltweit geschalten. Ansonsten werden bei NRK auch immer groß Livestreams für alle möglichen WM-Spiele (und das nicht nur beim Fußball) angeboten, die aber rechtlich bedingt auch nur innerhalb der Reichsgrenzen zur Verfügung gestellt werden können.

Von so einem guten Serviceangebot, das auch die Erhebung der Gebühr für Rechner rechtfertigen würde, sind wir in Deutschland imo noch weit entfernt. Und gerade die Suchfunktionen bei ARD und ZDF sind unter aller Sau. Beim ZDF meiner Meinung nach noch viel schlimmer.

Ja aber Norwegen mit ca. 4 Mio Einwohnern kann man schlecht mit Deutschland gleichziehen ^^

Obwohl Skandinavien natürlich das deutlich hochentwickeltere Breitband-Netz hat.
 


es stimmt schon, "die" sind kleiner, aber das bedeutet auch, dass "die" mit wesentlich weniger Mitteln auskommen müssen.

Und es funzt ;)

 


es stimmt schon, "die" sind kleiner, aber das bedeutet auch, dass "die" mit wesentlich weniger Mitteln auskommen müssen.

Und es funzt ;)


weniger mittel für weniger leute hebt sich auf weil gleiche verhältnismäßigkeit ODER ist sogar besser.
50 äpfel für 50 leute bekommste mit zwei leuten besorgt
bei 1000 siehts da schon anders aus
 
Also ich glaube nicht dass das eine größere Rolle spielt. Auf Island ist die Seite des öffentlich-rechtlichen z.B. nicht so gut ausgebaut obwohl da noch deutlich weniger Leute leben und letztenendes zeigt das norwegische Beispiel nur wie man die Gebühren, die man bekommt GUT umsetzt. Das müsste dann in Deutschland über ähnliche Verhältnisse eigentlich auch möglich sein. z.B. wenn die eine allgemeine Gebühr von jedem kriegen.
 


jeeeein, nicht wirklich. Es geht um staatliche Maßnahmen.

Wenn man eine hypermoderne Schule bauen will oder 10 davon (weils mehr Einwohner hat), dann ist der Aufwand an sich der Gleiche wenn man 10 Baufirmen beschäftigt.

Durch die größere Bevölkerung sind die Ausgaben dann auch gedeckt. Denn 10x mehr Leute zahlen 10x mehr Steuern von denen 10x mehr Schulen gebaut werden können.

Wenn man es mal überspitzt ausdrückt ;)

Dein Vergleich passt nicht :D

 
je größer etwas wird (volk, land, fabrik) desto größer wird auch der logistische aufwand. ich sage nichts über die fähigkeiten aus diesen auch zu bewältigen
denn da scheinen uns die meisten skandinavischen länder eh schon lange wegzurennen.
 


definitiv, das bestreite ich nicht. Eine - ums mal doof-dümmlich auszudrücken - Riiiiiiiesendingsbumsbaba ist mit Sicherheit nicht so effektiv oder effektiv umsetzbar wie das Selbe in klein, aaaaber: So wie es momentan ist, ist es unangemessen ineffizient.

Um beim Apfel-Beispiel zu bleiben:

50 Äpfel für 50 Leute von zwei Leuten
1000 Äpfel für 1000 Leute wären dann (wenn ich nich gerade bedeppert bin :D) 40 Leute.

Realistisch wären dann vllt. naja, sagen wir 50-60 Leute.

Bei uns sieht es aber so aus, dass wir 200 Leute für die 1000 Äpfel brauchen.

 


...Bei uns sieht es aber so aus, dass wir 200 Leute für die 1000 Äpfel brauchen.


Dito. Ich sag ja die leben in Saus und Braus und verschwenden zum Teil ganz schön unsere Gebühren. Schade das das nicht auch gleich mit reformiert wird.
 
Ich find den Public Service-Gedanken gut. Aber ich finds auch richtig, dass das Internetangebot der öffentlich-rechtlichen deutlich ausgebaut werden muss. Als Vorbild kann man hier einmal mehr Norwegen ranziehen :p

Wenn ich innerhalb Norwegens wohne kann ich mir quasi das ganze Programm des Senders live oder auf Abruf per Stream anschauen und das funktioniert dann auch. Außerreichs kann ich dann aber nur noch einen Teil des Programmes abrufen bzw. der Livestream wird dann nur noch für allg. Feiertage (17. Mai!!) weltweit geschalten. Ansonsten werden bei NRK auch immer groß Livestreams für alle möglichen WM-Spiele (und das nicht nur beim Fußball) angeboten, die aber rechtlich bedingt auch nur innerhalb der Reichsgrenzen zur Verfügung gestellt werden können.

Von so einem guten Serviceangebot, das auch die Erhebung der Gebühr für Rechner rechtfertigen würde, sind wir in Deutschland imo noch weit entfernt. Und gerade die Suchfunktionen bei ARD und ZDF sind unter aller Sau. Beim ZDF meiner Meinung nach noch viel schlimmer.
die ör würden das ja machen, aber es wurde ihnen von was weiss ich wem (eu?) verboten, weil das ne wettbewersbverzerrung zu den privaten sein soll :sick
alleine die nummer, dass die seit diesem urteil ihre sendungen max. 1 woche online anbieten dürfen, sagt schon alles.
insgesamt herrscht da ein ständiges tauziehen zwischen ör vs privat, auf zig verschiedenen ebenen, zwischen zig verschiedenen interessensgruppen. totales chaos imho.
zb denkt der ör ja momentan darüber nach, seine dab-sender auszubauen. eigentlich hirnrissig, weil wahrscheinlich hier im forum die hälfte noch ncihtmal weiss, was das ist^^
aber die frage ist einfach nicht, was sie machen könnten, sondern was sie überhaupt DÜRFEN!
 
Habe jetzt heute nen Vollstreckungsbescheid von denen bekommen indem steht das ich von Juli 1999 nachzahlen soll. Da werd ich mir wohl gepflegt nen Anwalt suchen dürfen. Wie kommen die auf sowas was 11 Jahre her iss?
 
Dito. Ich sag ja die leben in Saus und Braus und verschwenden zum Teil ganz schön unsere Gebühren. Schade das das nicht auch gleich mit reformiert wird.

Ich finde diesen Punkt könnte man - wie die Aussage bzgl. der Anzahl der Sender - deutlich genauer aufschlüsseln. Ich habe dies zwar über die Meinungen vieler gehört und gelesen, jedoch noch nicht mit zugehörigen Quellen, was diesem meiner Meinung nach die Luft nimmt, sofern eine Reform tatsächlich notwendig sein sollte.

Ich frage mich nämlich, wie viel Geld verbrauchen die ÖR - gerade im Vergleich zu den Privaten - und hoch sind mögliche Grenzen der kommenden Ausgaben, wenn wir es zunächst auf jeden Haushalt aufteilen und dann entsprechend der Bundesbürger mit überwiegendem Lebensunterhalt aus der Erwerbstätigkeit.

Ich weiß aktuell nicht genau, wo man brauchbare Quellen zu den Ausgaben der Privaten erhalten kann, aber zumindest die Ausgaben der ÖR kann man - wie schon geschrieben - dem 17. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (http://www.kef-online.de/inhalte/bericht17/kef_17bericht.pdf) entnehmen und das statische Bundesamt liefert entsprechende Angaben zu den Haushalten (http://www.destatis.de/jetspeed/por...istiken/Bevoelkerung/Haushalte/Haushalte.psml)

Habe jetzt heute nen Vollstreckungsbescheid von denen bekommen indem steht das ich von Juli 1999 nachzahlen soll. Da werd ich mir wohl gepflegt nen Anwalt suchen dürfen. Wie kommen die auf sowas was 11 Jahre her iss?

Sofern du hier deinen Fall nicht im Detail erläuterst, kann man dir wohl nur schwer eine annähernd korrekte Antwort geben.
 


da hat wohl einer der Schergen mal schön selbst den Wisch ausgefüllt :D

Btw, laut BGB § 4 Abs. 4 RSV beträgt die regelmäßige Verjähtung drei (joap !) Jahre. Beginnt allerdings erst zu laufen wenn der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Unabhängig von der Kenntnis verjähren die Ansprüche in zehn Jahren. Die GEZ kann daher maximal für zehn Jahre die Gebühren nachfordern, wenn sie nicht bereits vorher Kenntnis darüber hatte, dass du Geräte zum Empfang bereit hälst.

Aber SOLCH ein "Bescheid" mit 11 Jahren und bumbum - da MUSS einer da gewesen sein und irgendwer aus deiner Wohnung (WG o.ä. ?) hat sich mal SAUdumm angestellt.
Wie alt bist du, seit wann hast du eine eigene Wohnung, seit wann bist du in einem Beruf/Ausbildung etc etc.

Ich geh jetzt einfach mal von Mitte 20 aus, wie die meisten UFler. Dann kann da schon mal was ganz groß nicht stimmen.

Wenn du wirklich einen Vollstreckungsbescheid in der Hand hast, dann sieht es allerdings ganz, ganz gaaaaanz böse aus. Dann kommt nämlich wirklich der GErichtsvollzieher - oder noch schimmer - der Herr vom Finanzamt. Ersteren kann man mit Ratenzahlung besänftigen, zweiterer nimmt dir gleich mal auch schon den PC weg.
Wenn du noch nicht beim Anwalt warst, dann mach das - und zwar direkt morgen. Du darfst absolut keine Zeit mehr verlieren.
 
Ich finde diesen Punkt könnte man - wie die Aussage bzgl. der Anzahl der Sender - deutlich genauer aufschlüsseln. Ich habe dies zwar über die Meinungen vieler gehört und gelesen, jedoch noch nicht mit zugehörigen Quellen, was diesem meiner Meinung nach die Luft nimmt, sofern eine Reform tatsächlich notwendig sein sollte.

Habe eine sehr schöne Übersicht gefunden. Ich bin sprachlos.
http://www.gebuehrenstop.de/rundfunk/rundfunk-gebuehrenverschwendung.html

Ich frage mich nämlich, wie viel Geld verbrauchen die ÖR - gerade im Vergleich zu den Privaten - und hoch sind mögliche Grenzen der kommenden Ausgaben, wenn wir es zunächst auf jeden Haushalt aufteilen und dann entsprechend der Bundesbürger mit überwiegendem Lebensunterhalt aus der Erwerbstätigkeit.

Ich weiß aktuell nicht genau, wo man brauchbare Quellen zu den Ausgaben der Privaten erhalten kann, aber zumindest die Ausgaben der ÖR kann man - wie schon geschrieben - dem 17. Bericht der Kommission zur Ermittlung
des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (http://www.kef-online.de/inhalte/bericht17/kef_17bericht.pdf) entnehmen und das statische Bundesamt liefert entsprechende Angaben zu den Haushalten (http://www.destatis.de/jetspeed/por...istiken/Bevoelkerung/Haushalte/Haushalte.psml)

Die Privaten werden anscheinend von den Landesmedienanstalten überwacht (die lt. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,649496,00.html auch von unseren Rundfunkgebühren (150 Millionen Euro pro Jahr) finanziert werden. Einen Bericht zu den Ausgaben der privaten habe ich aber auf die schnelle jetzt nicht entdeckt. Vielleicht findet ja noch wer was genaueres, was die privaten angeht. Was die öffentlichen verbrauchen steht ja sehr ausführlich in dem Jahresbericht von kef-online, den du verlinkt hast. Hab schon n wunden Finger vom Scrollen...


PS: Das ist ja mal ne Verschwendung :D http://www.faz.net/s/Rub510A2EDA82C...775~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed
 
Last edited:
Ich bin mittlerweile 32 :P

Der muss gestern morgen hier gewesen war aber keiner Zuhause was auch ein wenig komisch da steht wenn ich den Betrag von knapp 3000 € nicht überweise kommt der gute Herr am 06.09.2010 wieder. 2 Monate?

Naja werd heut Nachmittag zu meinem Anwalt fahren und dem das mal zeigen.
 
Ich bin mittlerweile 32 :P

Der muss gestern morgen hier gewesen war aber keiner Zuhause was auch ein wenig komisch da steht wenn ich den Betrag von knapp 3000 € nicht überweise kommt der gute Herr am 06.09.2010 wieder. 2 Monate?

Naja werd heut Nachmittag zu meinem Anwalt fahren und dem das mal zeigen.

Zur Info. Das hab ich grad gefunden. Die Frage ist nur, ob es momentan nicht schon wieder Anpassungen im Gesetzestext zu den Verjährungsfristen gibt.
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20051024183337.html

Das Fazit des Textes ist, dass die GEZ grundsätzlich nur zur Nachforderung der Gebühren der letzten 4 Jahre berechtigt ist.

// Osbes
 
Vielen Dank

Ich mach mir da auch nicht wirklich nen Kopf drüber hab nen recht guten Anwalt der macht das schon
 
Habe eine sehr schöne Übersicht gefunden. Ich bin sprachlos.
http://www.gebuehrenstop.de/rundfunk/rundfunk-gebuehrenverschwendung.html

Leider greift auch bei dieser Seite das alte Problem, dass sie größtenteils Quellenfrei existiert.
Somit sind für mich die meisten Aussagen zunächst Gerüchte / Behauptungen und scheinen aus der Luft gegriffen.
Dies ist jedoch leider ein generelles Problem von sog. "Kritik-Seiten", dass diese neben dem häufigen fehlen von objektiven Berichten, auch eher selten direkte Quellen angeben, sondern allenfalls auf andere Seiten verweisen, welche ebenfalls keine nutzbaren Quellen angeben.

Wenn man jedoch annimmt, dass diese Seite das Maß der Dinge darstellt, so bestehen - abzüglich der mehrfachen Meldungen gleicher potenzieller Verschwendungen (siehe z.B. Kerner) - 13 eigenständige Themen zwischen dem 05.10.2007 und dem 16.06.2009 (letzte Aktualisierung der Seite).
Wie groß dabei jedoch die Summe ist, kann man leider nicht erkennen, da man sich hier oftmals über zu hohe Honorare / Mietkosten beschwert und zunächst klären müsste, wie hoch denn die vermeintlich angemessenen Honorare / Mietkosten sind.

Die Privaten werden anscheinend von den Landesmedienanstalten überwacht (die lt. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,649496,00.html auch von unseren Rundfunkgebühren (150 Millionen Euro pro Jahr) finanziert werden.

Da müsste man direkt nochmal anhand des Staatsvertrages prüfen, wie ihr aktueller Auftrag aussieht. http://www.medienanstalt-mv.de/media/legal/8/RStV_aktuell.pdf
Es steht wohl im "III. Abschnitt: Vorschriften für den privaten Rundfunk", aber ich habe es jetzt nur grob überflogen.



Ich habe im Übrigen deinen Textauszug von der Kanzlei Dr. Bahr (jedenfalls nehme ich an, dass dies diene Quelle war) entfernt, da mir nicht ersichtlich ist, ob wir dies bei uns vervielfältigen dürfen.
 
@Fr33er:

Erstmal gibt es nicht nur einen Vollstreckungsbescheid.

Erst gibt es eine Rechnung, dann eine Mahnung, dann kommt als erstes kritisches Dokument immer ein Mahnbescheid, gegen den kann man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch.
Wenn man keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt kann der Klägen vom Gericht laut § 699 Abs. 1 ZPO einen vorläufigen Vollstreckungsbescheid erlassen, der dir vom Gerichtsvollzieher oder per Amts wegen vom Gericht überstellt wird.

Gegen den Vollstreckungsbescheid kann binnen 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden.
Das Verfahren landet dann vor Gericht wo es entsprechend geklärt wird.

Wird kein Widerspruch eingelegt, gilt nach der Ablauf der Frist von 14 Tagen der Vollstreckungsbescheid wie ein Urteil vom Gericht bzw. er wirkt so.

Dann kann der Gerichtsvollziehen sein volles Repertoire auffahren, der Kläger erhält einen Titel.

Im gesamten Verfahren muß der Kläger dem Gericht glaubwürdig seine Forderung darlegen können. Ein Rechtprüfer prüft und sortiert augenscheinlich unberechtigte Forderungen aus.

Was würde ich machen:

1.) Rechnungen der GEZ prüfen. Gab es Mahnungen etc?
2.) Umgehend Widerspruch einlegen!

Alles am besten mit einem Anwalt.

Was mir gerade auffällt. Wenn der GV schreibt er kommt in zwei Monaten wieder?! dann hat er anscheinend schon einen vollstreckbaren Titel gegen dich in der Hand. Das solltest du schnellstens klären, denn wenn das so ist, stehen die Chancen für einen Widerspruch ganz schlecht.
 
Last edited:
Leider greift auch bei dieser Seite das alte Problem, dass sie größtenteils Quellenfrei existiert.
Somit sind für mich die meisten Aussagen zunächst Gerüchte / Behauptungen und scheinen aus der Luft gegriffen.
Dies ist jedoch leider ein generelles Problem von sog. "Kritik-Seiten", dass diese neben dem häufigen fehlen von objektiven Berichten, auch eher selten direkte Quellen angeben, sondern allenfalls auf andere Seiten verweisen, welche ebenfalls keine nutzbaren Quellen angeben.

Wenn man jedoch annimmt, dass diese Seite das Maß der Dinge darstellt, so bestehen - abzüglich der mehrfachen Meldungen gleicher potenzieller Verschwendungen (siehe z.B. Kerner) - 13 eigenständige Themen zwischen dem 05.10.2007 und dem 16.06.2009 (letzte Aktualisierung der Seite).
Wie groß dabei jedoch die Summe ist, kann man leider nicht erkennen, da man sich hier oftmals über zu hohe Honorare / Mietkosten beschwert und zunächst klären müsste, wie hoch denn die vermeintlich angemessenen Honorare / Mietkosten sind.

Die Quellen stehen ja immer dahinter, sind nur nicht verlinkt. Sicher es wäre natürlich zu prüfen, ob das alles was aufgelistet ist wirklich so bei spiegel, faz, focus und Co. veröffentlicht wurde und der Wahrheit entspricht. Ich bin hier mal naiv genug und glaube den Autoren der Seite.

Da müsste man direkt nochmal anhand des Staatsvertrages prüfen, wie ihr aktueller Auftrag aussieht. http://www.medienanstalt-mv.de/media/legal/8/RStV_aktuell.pdf
Es steht wohl im "III. Abschnitt: Vorschriften für den privaten Rundfunk", aber ich habe es jetzt nur grob überflogen.

Ich habe im Übrigen deinen Textauszug von der Kanzlei Dr. Bahr (jedenfalls nehme ich an, dass dies diene Quelle war) entfernt, da mir nicht ersichtlich ist, dass wir dies bei uns vervielfältigen dürfen.

Den Text hab ich nicht von der Kanzlei kopiert, sondern von einer anderen Quelle. Hier scheint es mehrere identische Zusammenfassungen im Netz zu geben, wer der letztendliche Urheber des Textes ist, kann ich nicht nachvollziehen, steht ja nicht drunter (auch nicht bei der Kanzlei). Aber ist schon recht so.
 
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